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  1. User Info Menu

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Was willst du damit sagen?
    Dass die Betriebsräte unabhängig von den Gewerkschaften agieren und bei Kündigungen nur eine Formalie einhalten?
    Wie lebensfremd und wirklichkeitsverdrängend.
    V.G.
    Ich will damit nur das sagen, was in meinem Posting steht.
    Ob das lebensfremd ist und wirklichkeitsverdrängend ist, das beurteilt jeder nach seiner Kenntnis.
    Ich für meinen Teil war sechs Jahre im Betriebsrat.

  2. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von foo-foo
    Ich für meinen Teil war sechs Jahre im Betriebsrat.
    Na da bist du ja bestens darüber informiert, wie schwer es ist soziale Wohltaten mit wirtschaftlichen Zwängen in Einklang zu bringen.
    Wobei die wirtschaftlichen Zwänge nicht von den Managergehältern herrühren.
    V.G.

  3. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich vertrete die Arbeitnehmerseite im Unternehmen und sonst gar nix.
    Solange noch ein Arbeitgeber da ist und der „Vertretung“ zuhört…..
    V.G.

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    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    wie schwer es ist soziale Wohltaten mit wirtschaftlichen Zwängen in Einklang zu bringen.
    was ist denn in dem Zusammenhang unter "sozialen Wohltaten" zu verstehen?
    .
    In meiner Badewanne pflege ich das Badewasser selbst einzulassen.
    .

  5. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Kraecker
    was ist denn in dem Zusammenhang unter "sozialen Wohltaten" zu verstehen?
    Abfindung ………

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    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Kraecker
    was ist denn in dem Zusammenhang unter "sozialen Wohltaten" zu verstehen?
    Na, das üppige Gehalt was man so bekommt, lach
    Alles Liebe, Nellie

    Jetzt auch als Next erhältlich

    WEDER HARTZER NOCH ARBEITSLOS. Trotzdem prügel ich nicht auf diese ein

  7. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von kleinenellie
    Na, das üppige Gehalt was man so bekommt, lach
    Sorry…. ich vergaß…..

  8. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von foo-foo
    Das ist substanzloses Gefasel. Mit "Gewerkschaftsvertreter" hat das alles erst mal garnichts zu tun.

    Hier stehen ein paar Grundlagen:

    http://www.felser.de/felser/RechtA-Z...uendigung.html


    "Als auch nach dem Kündigungsschutzgesetz anerkannte Gründe für eine Kündigung kommen betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe in Betracht. Nach einer Infratest-Befragung über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Jahre 2000 erfolgen 15 Prozent der Arbeitgeber-Kündigungen verhaltens- oder personenbedingt, 85 Prozent betriebsbedingt."

    "Allerdings ist das Ergebnis (einer Kündigungsschutzklage) häufig die Zahlung einer Abfindung. Grund dafür ist das Prozessrisiko des Arbeitgebers einerseits und aus Arbeitnehmersicht die Tatsache, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit nach Kündigung und Klage kaum noch zu erwarten ist. Das "Kündigungsschutzgesetz" wird daher auch in Fachkreisen als "Abfindungsgesetz" kritisiert."
    Das ist auch substanzloses Gefasel, da der größte Teil der arbeitgeberseitigen Kündigungen gar nicht ausgesprochen wird, sondern im Vorfeld durch Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungsregelungen beendet wird.

    Und die Webseite einer Anwaltskanzlei zu zitieren, die mit diesem Thema sehr viel Geld verdienen will, und es in diesen Zeiten ja auch tut (des Einen Leid, des Anderen Freud) hilft nicht wirklich weiter. Bei Aufhebungsvertrag mit Abfindung verdient der Anwalt nämlich wesentlich mehr bei minimalem Einsatz, als wenn er mit langen Schriftsätzen vor dem Arbeitsgericht antreten muss.

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