Ich will damit nur das sagen, was in meinem Posting steht.Zitat von Inaktiver User
Ob das lebensfremd ist und wirklichkeitsverdrängend ist, das beurteilt jeder nach seiner Kenntnis.
Ich für meinen Teil war sechs Jahre im Betriebsrat.
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Ergebnis 51 bis 58 von 58
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01.09.2008, 12:24
AW: Begrenzung der Managergehälter
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01.09.2008, 13:43Inaktiver User
AW: Begrenzung der Managergehälter
Na da bist du ja bestens darüber informiert, wie schwer es ist soziale Wohltaten mit wirtschaftlichen Zwängen in Einklang zu bringen.
Zitat von foo-foo
Wobei die wirtschaftlichen Zwänge nicht von den Managergehältern herrühren.
V.G.
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01.09.2008, 13:45Inaktiver User
AW: Begrenzung der Managergehälter
Solange noch ein Arbeitgeber da ist und der „Vertretung“ zuhört…..
Zitat von Inaktiver User
V.G.
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01.09.2008, 14:49
AW: Begrenzung der Managergehälter
was ist denn in dem Zusammenhang unter "sozialen Wohltaten" zu verstehen?
Zitat von Inaktiver User
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In meiner Badewanne pflege ich das Badewasser selbst einzulassen.
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01.09.2008, 14:59Inaktiver User
AW: Begrenzung der Managergehälter
Abfindung ………
Zitat von Kraecker
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01.09.2008, 15:45
AW: Begrenzung der Managergehälter
Na, das üppige Gehalt was man so bekommt, lach
Zitat von Kraecker
Alles Liebe, Nellie
Jetzt auch als Next erhältlich
WEDER HARTZER NOCH ARBEITSLOS. Trotzdem prügel ich nicht auf diese ein
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01.09.2008, 16:29Inaktiver User
AW: Begrenzung der Managergehälter
Sorry…. ich vergaß…..
Zitat von kleinenellie
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02.09.2008, 21:05Inaktiver User
AW: Begrenzung der Managergehälter
Das ist auch substanzloses Gefasel, da der größte Teil der arbeitgeberseitigen Kündigungen gar nicht ausgesprochen wird, sondern im Vorfeld durch Aufhebungsvereinbarungen mit Abfindungsregelungen beendet wird.
Zitat von foo-foo
Und die Webseite einer Anwaltskanzlei zu zitieren, die mit diesem Thema sehr viel Geld verdienen will, und es in diesen Zeiten ja auch tut (des Einen Leid, des Anderen Freud) hilft nicht wirklich weiter. Bei Aufhebungsvertrag mit Abfindung verdient der Anwalt nämlich wesentlich mehr bei minimalem Einsatz, als wenn er mit langen Schriftsätzen vor dem Arbeitsgericht antreten muss.


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