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    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Warum eigentlich nicht, missliebige, faule und überflüssige AN bekommt man in größeren Unternehmen auch nur mir Abfindung los, dank Gewerkschaftsvertreter.
    V.G.
    Das ist substanzloses Gefasel. Mit "Gewerkschaftsvertreter" hat das alles erst mal garnichts zu tun.

    Hier stehen ein paar Grundlagen:

    http://www.felser.de/felser/RechtA-Z...uendigung.html


    "Als auch nach dem Kündigungsschutzgesetz anerkannte Gründe für eine Kündigung kommen betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe in Betracht. Nach einer Infratest-Befragung über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Jahre 2000 erfolgen 15 Prozent der Arbeitgeber-Kündigungen verhaltens- oder personenbedingt, 85 Prozent betriebsbedingt."

    "Allerdings ist das Ergebnis (einer Kündigungsschutzklage) häufig die Zahlung einer Abfindung. Grund dafür ist das Prozessrisiko des Arbeitgebers einerseits und aus Arbeitnehmersicht die Tatsache, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit nach Kündigung und Klage kaum noch zu erwarten ist. Das "Kündigungsschutzgesetz" wird daher auch in Fachkreisen als "Abfindungsgesetz" kritisiert."

  2. gesperrt

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    AW: Begrenzung der Managergehälter

    bin nicht der ansicht das manager weniger bekommen sollten. eher noch eins oben rauf, das heizt die stimmung mehr an.

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    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Minos1962
    bin nicht der ansicht das manager weniger bekommen sollten. eher noch eins oben rauf, das heizt die stimmung mehr an.
    Gröhl! Das gefällt mir.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  4. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Minos1962
    bin nicht der ansicht das manager weniger bekommen sollten. eher noch eins oben rauf, das heizt die stimmung mehr an.
    …..und wenn der Topf dann überkocht …………
    Ist es das was wir wollen?
    Vielleicht wird dann der ehemalige Lagerleiter Vorstandsvorsitzender.
    Es ist eh nur eine Neiddiskussion da die Manager prozentual überhaupt nicht ins Gewicht fallen.

    Zitat Zitat von foo-foo
    Das ist substanzloses Gefasel. Mit "Gewerkschaftsvertreter" hat das alles erst mal garnichts zu tun.
    Bisher mussten Kündigungen, aus welchem Gründen auch immer, vom Betriebrat abgesegnet werden und die vertreten nun mal die Gewerkschaft.
    Zitat Zitat von foo-foo
    "Als auch nach dem Kündigungsschutzgesetz anerkannte Gründe für eine Kündigung kommen betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe in Betracht. Nach einer Infratest-Befragung über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Jahre 2000 erfolgen 15 Prozent der Arbeitgeber-Kündigungen verhaltens- oder personenbedingt, 85 Prozent betriebsbedingt."
    Logisch, betriebsbedingte Kündigungen sind wesentlich einfacher zu begründen, notfalls wird eine Bilanz oder BWA bemüht, da kommt der Richter nicht herum.
    Das sind nackte Zahlen und die lassen sich nun mal nicht wegdiskutieren, schlechtes Verhalten lässt sich wegdiskutieren bzw. abschwächen, ein paar Entschuldigungen mit Absichtserklärungen und die Kündigung verpufft.
    Zitat Zitat von foo-foo
    "Allerdings ist das Ergebnis (einer Kündigungsschutzklage) häufig die Zahlung einer Abfindung. Grund dafür ist das Prozessrisiko des Arbeitgebers einerseits und aus Arbeitnehmersicht die Tatsache, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit nach Kündigung und Klage kaum noch zu erwarten ist. Das "Kündigungsschutzgesetz" wird daher auch in Fachkreisen als "Abfindungsgesetz" kritisiert."
    Dieses Prozessrisiko wird häufig überschätzt. Auf europäischer Ebene stehen die Chancen sehr gut, dass das dt. Urteil zugunsten von AN kassiert wird.
    V.G.

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    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Bisher mussten Kündigungen, aus welchem Gründen auch immer, vom Betriebrat abgesegnet werden und die vertreten nun mal die Gewerkschaft.
    is ja nur ein unbedeutendes Detail, aber Betriebsräte vertreten nicht die Gewerkschaft, sondern die Arbeitnehmerseite am Verhandlungstisch,...

    Dass die meisten Betriebsräte gewerkschaftlich organisiert sind, steht auf einem anderen Blatt und hat mit der Funktion an sich erstmal nichts zu tun.

    wie gesagt,....nur ein Detail,....
    .
    In meiner Badewanne pflege ich das Badewasser selbst einzulassen.
    .

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    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Kraecker
    is ja nur ein unbedeutendes Detail, aber Betriebsräte vertreten nicht die Gewerkschaft, sondern die Arbeitnehmerseite am Verhandlungstisch,...

    Dass die meisten Betriebsräte gewerkschaftlich organisiert sind, steht auf einem anderen Blatt und hat mit der Funktion an sich erstmal nichts zu tun.

    wie gesagt,....nur ein Detail,....
    Genau !

    Noch'n Detail :

    Zitat von Frank62
    Bisher mussten Kündigungen, aus welchem Gründen auch immer, vom Betriebrat abgesegnet werden ..

    Das ist falsch. §102 BetrVerfG besagt:
    (1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

    "Absegnen" muss der Betriebsrat garnichts. Er kann zum Beispiel auch die Information über die Kündigung schlicht zur Kenntnis nehmen und nicht Stellung nehmen.

  7. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von foo-foo
    Genau !

    Noch'n Detail :

    Zitat von Frank62
    Bisher mussten Kündigungen, aus welchem Gründen auch immer, vom Betriebrat abgesegnet werden ..

    Das ist falsch. §102 BetrVerfG besagt:
    (1) Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

    "Absegnen" muss der Betriebsrat garnichts. Er kann zum Beispiel auch die Information über die Kündigung schlicht zur Kenntnis nehmen und nicht Stellung nehmen.
    Was willst du damit sagen?
    Dass die Betriebsräte unabhängig von den Gewerkschaften agieren und bei Kündigungen nur eine Formalie einhalten?
    Wie lebensfremd und wirklichkeitsverdrängend.
    V.G.

  8. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Dass die Betriebsräte unabhängig von den Gewerkschaften agieren
    Kommt durchaus vor.

  9. Inaktiver User

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    die vertreten nun mal die Gewerkschaft.
    Ich vertrete die Arbeitnehmerseite im Unternehmen und sonst gar nix.

  10. User Info Menu

    AW: Begrenzung der Managergehälter

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich vertrete die Arbeitnehmerseite im Unternehmen und sonst gar nix.

    Wie lebensfremd und wirklichkeitsverdrängend von dir!

    .
    In meiner Badewanne pflege ich das Badewasser selbst einzulassen.
    .

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