Blautanne,
Du erscheinst mir ziemlich frustriert. Hat Dein beruflicher Werdegang nicht so geklappt, wie Du es verdient/erhofft hattest?
Ich kann Dich nicht mehr ernst nehmen!
Antworten
Ergebnis 101 bis 110 von 149
-
05.09.2008, 12:09
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
-
05.09.2008, 12:09Inaktiver User
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
Deine Aussage muss genügen - warum genügen dann dir nicht die Aussagen von Beamten hier, dass die in der BILD aufgestellten Behauptungen und Zahlen nicht stimmen?????
Zitat von Inaktiver User
-
05.09.2008, 12:12Inaktiver User
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
Deine Küchenpsychologie macht mich jetzt unheimlich betroffen.
Zitat von ClaudiaK52
-
05.09.2008, 12:23Inaktiver User
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
So betroffen, dass du mir auf meine Frage keine Antwort mehr geben kannst?
Zitat von Inaktiver User
-
05.09.2008, 12:24Inaktiver User
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
Die Antwort steht in Posting #100.
Zitat von Inaktiver User
Sie war an corvus gerichtet, gilt aber auch für dich.
-
05.09.2008, 12:27
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
"Du kannst mir den Buckel runterrutschen"
...
Das würde ich ja gerne. Aber es bräche Dir die Wirbelsäule.
-
05.09.2008, 12:28Inaktiver User
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
Warum so aggressiv? Ich meinte die Frage in Post 102
Zitat von Inaktiver User
Deine Aussage muss genügen - warum genügen dann dir nicht die Aussagen von Beamten hier, dass die in der BILD aufgestellten Behauptungen und Zahlen nicht stimmen?????
-
05.09.2008, 12:33Inaktiver User
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
Das war (für mich) der Ausgangspunkt der Diskussion.
Zitat von LorenzM
Bevor in diesen Strang nicht wieder etwas mehr Sachlichkeit einkehrt, gibt es für mich keinen Grund mehr etwas dazu zu schreiben.
-
05.09.2008, 12:36
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Bürgern oder gesellschaftlichen Zusammenschlüssen gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“).
...Der Beamte steht also in besonderer Nähe des Staates; er ist dessen Repräsentant. Infolgedessen können die Grundrechte von Beamten eingeschränkt werden.
Versorgung im Ruhestand
Der Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen wird regelmäßig mit Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze wirksam, sonst auch bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Im letzteren Fall führt dies zu einer Minderung bis zu 10,8 %. Die Höhe dieser Bezüge bemisst sich dann einerseits nach den Dienstbezügen, die dem Beamten in seiner aktiven Zeit zuletzt zugestanden haben, andererseits an der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, wobei (seit 2003) für jedes Dienstjahr 1,79375 % als Ruhegehaltssatz angerechnet werden. Der Höchstsatz beträgt 71,75 % der letzten Dienstbezüge.
Der Beamte erhält Versorgungsbezüge aus seinem letzten Amt, wenn er es mindestens zwei Jahre ausgeübt hat. Erfüllt er diese Bedingung nicht, wird das Ruhegehalt aus dem zuvor bekleideten niedrigeren Amt errechnet (die Regelung der Mindestamtszeit von drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der künftigen Ruhestandsbeamten für verfassungwidrig erklärt[5]. Die Versorgungsbezüge sind bei der Einkommensteuer nach § 19 Abs.2 EStG voll zu versteuern. Des Weiteren zahlen die Ruhestandsbeamten bis zu ihrem Tode ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung oder als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (im Gegensatz zu den berenteten Angestellten) weiter.
Bei einer vorzeitigen Versetzung eines Beamten in den Ruhestand zum Beispiel ergeben sich bei einer Dienst- bzw. Amtszeit von 25 Jahren ein Prozentsatz von 44,84 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, abzüglich 3,6 % für jedes Jahr früherer Versetzung in den Ruhestand (als regulär mit jetzt neuerdings 67 Jahren). Die Maximalminderung beträgt 10,8 %. Wenn es günstiger ist, erhält der Versorgungsempfänger Mindestversorgungsbezüge in einer Höhe, welche sich aus 65 % der Besoldungsgruppe A 4 BBesO (Stand 01/01/2003: 1.174,81 EUR brutto, abzüglich Steuern und den Beitrag für die Krankenversicherung) ergibt.
Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt, z. B. erlaubt ihr Treueverhältnis zum Staat den Beamten kein Streikrecht. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung). Ferner bestehen Verhaltenspflichten auch außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden. Beamte sind verpflichtet, sich jederzeit über ihr Arbeitsgebiet zu informieren (Informationspflicht).
-Wikipedia- mindestens so seriös wie BILD
-
05.09.2008, 12:37
AW: Beamte in die Rentenversicherung ?
Du erwartest Sachlichkeit ... von Beamten?
Wenn die Kosten weiter steigen, wird das Thema schnell entschieden.


Zitieren