Sehr geehrter Herr Raether,
so deutlich hat das noch keiner gesagt, und es wurde Zeit, dass dies einmal gesagt wurde : Menschen umbringen, weil sie die grundlegenden Menschenrechte, die in unserer Verfassung verbrieft sind, in Anspruch nehmen, das ist in der Tat ein Anschlag auf eben jene Grundrechte.
Warum schweigen wir dazu ? Und schweigen vielleicht so lange, bis es zu spät ist ? Denn auch wir nehmen die Grundrechte viel zu selbstverständlich und sehen nicht mehr, dass sie ein schützenswertes Gut sind. Dabei sind die Menschenrechte ebenso notwendig zum Leben wie die Luft zum Atmen und das Wasser zum Trinken. Auch diese schätzen wir gering. Erst wenn die Luft, das Wasser knapp werden, merken wir, dass wir ohne diese nicht leben können. Ebenso verhält es sich mit den Menschenrechten. Was diese bedeuten, merken wir erst, wenn wir sie nicht mehr haben. Dass wir eine der besten Verfassungen weltweit haben, ist übrigens der Grund, warum viele Menschen aus anderen Ländern hier Schutz suchen. Ein Grund mehr, die Menschenrechte nicht zu verraten, zu vergessen oder ad absurdum zu führen.
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 38
Thema: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
-
06.07.2008, 21:29
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
-
07.07.2008, 00:16Inaktiver User
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Und was willste machen? Schäubles "Spyware" gegen was eigentlich? Gegen Sklaven/Sub-Verträgen? Oder gegen das bloße "du gehörst mir" ?
Zitat von maxima8
Man kann NUR helfen wenn Hilfe gefragt ist, wenn Frauen und auch Männer sagen, "es IST so".
Nur leider, leider wird DA eben oft genug NICHT geholfen, sondern "geschoben".
"Da können wir ihnen leider gar nicht helfen, eine bloße Drohung reicht nicht."
StGB §240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
StGB§ 241
Bedrohung
(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
Demo? Ja! Und zwar für die Durchsetzungen bestehenden Rechts!
-
07.07.2008, 00:24Inaktiver User
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Zitat von Inaktiver User
Sollte öffentlich gegen Mord aus Habgier demonstriert werden? Oder gegen Banküberälle?
Was ist die richtige Antwort?
-
07.07.2008, 07:29Inaktiver User
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Eine solche Replik kam mir auch spontan in den Sinn.
Zitat von Inaktiver User
-
07.07.2008, 13:35Inaktiver User
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Zitat von BrigitteTeam
Sollte öffentlich gegen diese unerträglichen Taten demonstriert und ein Zeichen der Solidarität gesetzt werden?
Was ist für Sie die richtige Antwort?
Nun der Unterschied liegt doch wohl darin, dass Habgier gesellschaftlich kaum gebilligt wird, Ehrenmorde aber wohl schon, zumindest von einer Minderheit unserer Gesellschaft.Zitat von Brumby
Sollte öffentlich gegen Mord aus Habgier demonstriert werden? Oder gegen Banküberälle?
Was ist die richtige Antwort?
Pirlipat
-
07.07.2008, 14:03
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Das kommt darauf an, in welcher Minderheit man sich gerade bewegt.
Zitat von Inaktiver User
.
In meiner Badewanne pflege ich das Badewasser selbst einzulassen.
.
-
07.07.2008, 14:06Inaktiver User
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Zitat von Kraecker
Richtig
-
07.07.2008, 17:38Inaktiver User
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Zitat von selina81
Sollen wir dann zu denen gehen und ihnen auf die Schulter klopfen?
Das ist ja wohl NORMAL, wenn man sie NICHT umbringt, dafür gibt's kein Lob und das macht die Morde auch nicht besser.
Ich schließe mich segres an, ihr Posting verdeutlicht die Tatsachen, die existieren und vor denen scheinbar immer noch zuviele Menschen die Augen verschließen, weil es ja so viel bequemer ist.
-
08.07.2008, 09:00
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Zitat von Inaktiver User
Vor allem täte mich interessieren, was die stattdessen dann mit ihrer Schwester, Frau oder Tochter machen. Ne, ein Lob, weil die sie nicht gleich niederschießen, gibt es nichtAlles Liebe, Nellie
Jetzt auch als Next erhältlich
WEDER HARTZER NOCH ARBEITSLOS. Trotzdem prügel ich nicht auf diese ein
-
13.07.2008, 10:38
AW: Ihr Standpunkt: "Ehrenmorde"
Ich danke Herrn Räther für die offenen Worte. Es macht mich wütend, wie sich unsere Gesellschaft aus diesem Problem stehlen möchte. Da wird die Einführung der Scharia gefordert anstelle die Einhaltung unserer Gesetze strengsten durchzusetzen. Eine deutsche Richterin (!!!) verrät in ihrer political correctness ihre eigenen Artgenossinnen und gefährdet damit unsere mühsam erkämpften Rechte für alle Frauen.
Wehren wir uns, bleiben wir nicht stumm.
[ ... ]Geändert von Inaktiver User (13.07.2008 um 11:04 Uhr) Grund: Realnamen aus Datenschutzgründen entfernt


Zitieren