Antworten
Seite 6 von 10 ErsteErste ... 45678 ... LetzteLetzte
Ergebnis 51 bis 60 von 94
  1. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Zitat Zitat von Ila
    und das reicht als Legitimation, als Freibrief für "Ermächtigungsgesetze"? Das Unbehagen darüber hat zu diesem Abstimmungsergebnis geführt und dürfte weithin den Beifall des Fußvolkes haben
    Der Begriff "Ermächtigungsgesetz" ist mir in diesem Zusammenhang nur aus der deutschen Diskussion bekannt, nicht aus der irischen Kontroverse.
    Ich sehe mich ausserstande, den Einfluss der juristischen Kritik Professor Schachtschneiders am Vertrag von Lissabon sowie der von ihm im Auftrag von Peter Gauweiler (CSU) lancierten Verfassungsbeschwerde auf das irische "Fussvolk" und deren Beifall dazu abzuschätzen. Meinem Kenntnisstand entspricht, dass gänzlich andere Aspekte im Vorfeld des Referendums in Irland thematisiert wurden, und, soweit sie im engeren Kontext mit dem Vertrag standen, eher auf Autonomie im Steuerrecht (insbesondere Unternehmenssteuern) sowie Agrarsubventionen zielten. Die weiteren Argumente, die die Koalition von Libertas, Sinn Féin, Katholischen Ultras, Altsozialisten und Globalisierungsgegner jeglicher Couleur aus dem Portefeuille zauberten waren ja eher grotesker Natur.
    Gerne lasse ich mich da aber eines Besseren belehren.

  2. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Nun, wir haben EU-Vertrag von Lissabon ja auch noch nicht ratifiziert, denn Bundespräsident Köhler hat den vom Bundestag/Bundesrat durchgewinkten Vertrag noch nicht unterzeichnet, sondern er will ihn bis zur Entscheidung beim BVerfG ruhen lassen.

    Denn der CSU-MdB Peter Gauweiler hat gegen den EU-Vertrag von Lissabon in Karlsruhe eine Verfassungsklage eingereicht. *click*

    Vertreten wird Gauweiler von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der an der Uni Erlangen-Nürnberg Öffentliches Recht lehrt und zu den besten Kennern des Europarechts und der Europäischen Verfassung zählt.

    Geklagt wird gegen die Entstaatlichung Deutschlands, die Reduzierung des Grundrechtsschutzes und eklatante Demokratiedefizite und Gauweiler beruft sich dabei unter anderem auf Artikel 20 Absatz 4 GG, in dem das sogenannte Widerstandsrecht formuliert ist: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Dieses Recht "auf andere Abhilfe" fordert Gauweiler mittels eines von Prof. Murswiek erstellten Rechtsgutachtens beim Bundesverfassungsgericht ein.

    Schon 1993 hatte der Verfassungsrichter Udo di Fabio die unwiderrufliche Übertragung wesentlicher Staatsaufgaben an die EU für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten. Denn in 1993 hatte das BVerfG ein Urteil gesprochen, das so ähnlich klang wie "Bis hierher und (ohne Volksabstimmung) nicht weiter" - und sich die Kontrolle über "ausbrechende Rechtsakte" der EU vorbehalten.

    Und Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat im Februar an der Berliner Humboldt-Universität einen Vortrag zum Lissabonner Vertrag gehalten, in dem er die Rolle der nationalen Parlamente im sogenannten Subsidiaritätskontrollverfahren für "völlig unzureichend" hielt.

    Diese Karlsruher Vorbehalte aber erklärt nun der Vertrag von Lissabon für erledigt.

    Bisher wacht Karlsruhe über die unveräußerlichen Rechte der Bürger nach dem Grundgesetz. Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her.

    Wenn das BVerfG nun gegen den EU-Vertrag nicht einschreitet, wäre das die Zustimmung zu seiner juristischen Kastration, zu seinem Kompetenzverlust gegenüber dem Europäischen Gerichtshof.


    Wer sich informieren will, kann sich den EU-Vertrag von Lissabon im EU Bookshop kaufen oder herunterladen.

    Der EU-Vertrag von Lissabon ändert hauptsächlich den Vertrag über die Europäische Union ab und fügt dort einen Artikel 3a ein:

    (1) Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen
    Zuständigkeiten verbleiben gemäß Artikel 3b bei den Mitgliedstaaten.


    Auf gut deutsch: Sämtliche Hoheitsrechte der Mitgliedsstaaten können per Vertrag von den Regierungen dieser Länder auf die EU übertragen werden und unterliegen dann eben nicht mehr den nationalen Parlamenten, sondern den EU-Regierungschefs.

    Verdeutlicht wird es auch in Artikel 8c des geänderten EU-Vertrags

    Die nationalen Parlamente tragen aktiv zur guten Arbeitsweise der Union bei, indem sie
    a) von den Organen der Union unterrichtet werden und ihnen die Entwürfe von Gesetzgebungsakten der Union gemäß dem Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zugeleitet werden;
    [...]

    Das ist doch ein Witz, oder?! Die Parlamente arbeiten mit, indem sie unterrichtet werden. Sie haben aber absolut kein Recht zur Mitbestimmung, das geht auch nicht aus den Absätzen b.) bis f.) hervor.

    Weiter noch im neuen Artikel 9a:

    Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.

    Damit wird der EU direkt Gesetzgebungsgewalt zugesprochen, und diese Gesetze sind dann Gesetz in Europa. Eine nationale Gesetzgebung nach einer Vereinbarung der Minister ist nicht mehr notwendig.

    Das hakt aber gewaltig, denn das Grundgesetz sieht die BRD als einen souveränen Staat. Damit kann EU-Gesetz nicht über Grundgesetz stehen. Es sei denn, die BRD wäre nicht mehr souverän sondern ein EU-Untertan.

    So muss das BVerfG entscheiden, ob Bundespräsident Köhler das Zustimmungsgesetz ohne die vorherige Befragung der deutschen Bevölkerung, ob sie ihre Souveränität in dieser Form beschränken wil, unterzeichnen darf.

    Kann auch sein, dass Karlsruhe das irische NO als Vorwand nutzt, die Klage von Gauweiler gegen den EU-Vertrag liegen zu lassen, um damit die deutsche Ratifizierung zu verhindern.

  3. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Danke für diese ausführliche Antwort.
    Ich kannte bisher nur Auszüge aus den Argumenten der Gegner und bin auch nicht beschlagen genug, um die Zusammenhänge alle wiederzugeben - aber das, was du da schreibst, lässt einem doch das Blut in den Adern gefrieren!

  4. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Ich habe diesen Strang hier nur angelesen, kenne die Diskussion aber zu Genüge aus anderen Foren. Deshalb nur ganz allgemein:

    Es ist einigermaßen verblüffend, wie das irische Nein als "demokratisch" gefeiert wird. Jeder scheint in dieses Nein ein Votum gegen das hinein zu interpretieren, was ihm persönlich an der EU nicht gefällt. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, was die Iren tatsächlich bewogen hat eine europäische Verfassung abzulehnen.

    Weniger als die Hälfte einer nur 3 Millionen Menschen umfassenden Wählerschaft bestimmt darüber, wie es mit der EU, also mit 500 Millionen EU-Bürgern, weiter gehen soll. So sieht es derzeit jedenfalls aus.
    So besonders demokratisch ist das m.E. nicht.

    Dieses Referendum wurde von einem Sammelsurium unterschiedlichster Stimmen getragen:
    von der Sinn Fein, die die 'Abhängigkeit' von der EU beklagt, wenn es darum geht Verantwortung zu tragen, aber kein Problem darin sieht dass Irland im Laufe der EU-Mitgliedschaft Milliardensummen abkassiert hat.
    Von den Katholiken, die den Untergang des Abendlandes befürchten, wenn in Irland womöglich europäische Rechtsstandards bezüglich Abtreibung und Homosexualität gelten sollen.
    Mit solchen Stimmen kann ich mich nicht identifizieren.

    Mehr noch: das Weiterwursteln ohne erweiterte Handlungsfähigkeit der EU bedeutet eine Lähmung der Organisation, der Europa seinen Frieden und seinen Wohlstand verdankt.
    Also - trotz aller im Detail berechtigter Kritik an der EU - kein Grund den Ausgang des Referendums zu feiern.
    Geändert von Inaktiver User (18.06.2008 um 11:28 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Weniger als die Hälfte einer nur 3 Millionen Menschen umfassenden Wählerschaft bestimmt darüber, wie es mit EU, also mit 500 Millionen EU-Bürgern, weiter gehen soll. So sieht es derzeit jedenfalls aus.
    So besonders demokratisch ist das sicher nicht.
    Die Diskrepanz ist ja deshalb so groß, weil die 500 Millionen EU-Bürger keine Gelegenheit hatten, in einem Referendum ihre Meinung zu dokumentieren!

  6. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Diskrepanz ist ja deshalb so groß, weil die 500 Millionen EU-Bürger keine Gelegenheit hatten, in einem Referendum ihre Meinung zu dokumentieren!
    Nach dem, was in der Presse bekannt wurde, wissen die Iren gar nicht WAS sie abgestimmt haben, denn das Interesse an Vertragsdetails war gering, die Ablehnung oberflächlich und außerdem ist der Vertrag aufgrund seiner Bemühung es allen 27 Mitgliedstaaten Recht zu machen dermaßen kompliziert geworden, dass es auch gar nicht so ohne weiteres möglich ist ihn als Laie zu beurteilen.

    In der sonntäglichen ARD-Pressestunde wurde darauf verwiesen, dass z.B. selbst eine Person wie Jean-Claude Juncker weiten Kreisen der EU-Bürger gänzlich unbekannt ist. Wie oder was will bittesehr ein Wähler abstimmen, wenn er nicht einmal Interesse an der EU und ihren herausragendsten Gestalten hat.
    Was ich da in den vergangenen Tagen für Schwachsinn gelesen habe!
    Diejenigen Stimmen, die das irische Nein feierten, krönten ihre Aussagen mit der Behauptung, dass die EU den europäischen Bürgern nichts bringen würde. Ich halte es nicht für einen großen Verlust, wenn derartige Ignoranz nicht abstimmen kann.
    Geändert von Inaktiver User (18.06.2008 um 11:03 Uhr)

  7. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich halte es nicht für einen großen Verlust, wenn derartige Ignoranz nicht abstimmen kann.
    Allerdings muss dazugesagt werden, dass die Schuld nicht allein beim Desinteresse der Bürger und bei der Komplexität der Materie liegt. Brüssel hat massive Kommunikationsdefizite.

    Selbst der Interessierteste hat nur vage Ahnung von dem, was sich in Brüssel abspielt. Man muss sich proaktiv bemühen, um an Informationen zu kommen, die einigermaßen allgemeinverständlich wären und manchmal ist solches Bemühen um Aufklärung vergeblich, da es an kenntnisreichen Vermittlern unter den Journalisten fehlt.

    Es gibt an der EU weiß Gott genug zu kritisieren, aber ich wage zu bezweifeln, dass diejenigen, die in Referenden dazu aufgerufen sind über die Zukunft von einer halben Milliarde EU-Bürger zu bestimmen, im Durchschnitt auch nur rudimentäre Ahnung von den Themen haben, zu denen sie ihr Keuzlein machen dürfen.
    .

  8. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Es ist in den Medien und bei den Politikern Mode, die EU-Kritiker als tumbe, uninformierte Bürger hinzustellen.

    Es gibt eine Menge an kritischen Informationen zum EU-Vertrag, und ich bin sicher, dass viele Bürger informierter sind, als gemeinhin angenommen wird.

    "Der Wissenschaftliche Beirat von ATTAC Deutschland kritisiert den Entwurf für den sogenannten EU-Reformvertrag, der auf dem EU-Gipfel von Donnerstag bis Freitag in Lissabon unterzeichnet werden soll. Dabei handelt es sich nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im wesentlichen um den Verfassungsvertrag, der von der Bevölkerung Frankreichs und der Niederlande per Referendum abgelehnt wurde. Um dieses Vertragswerk dennoch durchzubringen, seien die Staats- und Regierungschefs auf einen Trick verfallen: »Nach zweijähriger Denkpause entschloß man sich, lediglich den Namen zu ändern – an der demokratiefeindlichen, neoliberalen und militaristischen Substanz wird jedoch festgehalten«, sagte der Ökonom Professor Jörg Huffschmid." aus: http://www.reformvertrag.de/?Pressespiegel

  9. Inaktiver User

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Es ist in den Medien und bei den Politikern Mode, die EU-Kritiker als tumbe, uninformierte Bürger hinzustellen.

    Es gibt eine Menge an kritischen Informationen zum EU-Vertrag, und ich bin sicher, dass viele Bürger informierter sind, als gemeinhin angenommen wird.
    Es hat mit "tumb" nichts zu tun, wenn man einen juristisch verklausulierten, komplizierten und umfangreichen Text nicht versteht.

    Fakt ist, dass kaum jemand den fraglichen Verfassungstext gelesen hat (von Verstandenhaben ganz zu schweigen). Sogar irische Spitzenpolitiker haben öffentlich zugegeben den Text zur EU-Verfassung nur auszugsweise zu kennen.

    Fakt ist auch, dass es kaum Journalisten mit umfassenden Brüssel-Kenntnissen gibt und dass Brüssel in der alltäglichen Berichterstattung der Medien generell wenig vertreten ist.

    Woher du deine hohe Meinung zum Informationsgrad der Bürger nimmst, ist mir im übrigen ein Rätsel. Es scheint sich dabei um bloßen Glauben zu handeln, der einer Nachprüfung nicht standhält. (siehe Beispiel Juncker)


    »Nach zweijähriger Denkpause entschloß man sich, lediglich den Namen zu ändern – an der demokratiefeindlichen, neoliberalen und militaristischen Substanz wird jedoch festgehalten«, sagte der Ökonom Professor Jörg Huffschmid." aus: http://www.reformvertrag.de/?Pressespiegel
    Selbst wenn es so wäre, dass aus der Ablehnung der ersten Fassung keinerlei substanzielle Änderungen hervorgegangen wären, so wäre das noch lange kein Argument gegen den ursprünglichen Entwurf sowie gegen mehr Handlungsfähigkeit europäischer Strukturen.
    Geändert von Inaktiver User (18.06.2008 um 13:35 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: Irische Wähler lassen EU-Vertrag scheitern

    Geht mal auf die Seite des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler.
    Der hat eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, sowohl gegen die EU-Verfassung, als auch gegen den jetzigen Vertrag.
    Dort kann man sich genauestens informieren, weshalb man aus deutscher Sicht gegen den Vertrag sein sollte.
    Die Iren werden ihre ganz eigenen Gründe dafür gehabt haben.
    Ich jedenfalls bin den Iren zutiefst dankbar, dass sie dieses Monster gestoppt haben.

    Und so ganz nebenbei, Deutschland hat den Vertrag auch noch nicht ratifiziert.
    Unser Herr Bundespräsident darf nämlich erst unterschreiben, wenn das Verfassungsgericht dieses für Rechtens erklärt hat.

    Und die Chancen, dass das nicht geschieht stehen gar nicht so schlecht.

    Ein Hoch auf unsere Verfassungsrichter.

Antworten
Seite 6 von 10 ErsteErste ... 45678 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •