Es kann subsumiert unter dem Strafttatbestand "Körperverletzung" werden- ist aber ein Rechtfertigungsgrund gegeben, was z.B. die Einwilligung sein kann, ist der Straftatbestand letztendlich nicht erfüllt.Zitat von Inaktiver User
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10.06.2008, 21:08Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
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10.06.2008, 22:13Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
maddin: absurd finde ich diesen paragraphen von oben bis unten.
guy_fka_ng73: entschuldige, aber ich verstehe deine beiträge in bezug zu meinen nicht ....
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10.06.2008, 22:21Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Tja......
Zitat von Inaktiver User
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10.06.2008, 23:29Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
anstatt 'tja' wäre ein kurzer hinweis wie du's meintest, ganz angebracht.
was mir absatz eins sagen soll ist mir unklar. habe ich irgendwo geschrieben, ich möchte die abtreibung oder die straffreiheit abgeschafft haben?
punkt zwei: ich habe nirgendwo behauptet, es gäbe den FALL der erzwungenen abtreibung nicht. ich habe geschrieben, ich bezweifle, dass der 218 für solche fälle eingeführt wurde.
was also willst du mir sagen?
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10.06.2008, 23:49Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
1. Antwort:
wie kann man, wenn man von der 'leben nach der ersten sekunde'-theorie ausgeht ..... dann abtreibung tolerieren?
Donum vitae macht genau das.
2. Antwort: §218 behandelt die Schwangere, doch irgendwie ist das ja auch nichts neues, die Frau zu bestrafen und nicht die Umwelt, die sie dazu zwingt. Und ein Abbruch ist eben nicht immer die freie Entscheidung der Frau.
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11.06.2008, 00:34Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
das zweifle ich in höchstem grade an. wie kann eine beratung ergebnisoffen sein, wenn schon in der internen absichtenerklärung drin steht, man wolle mit 'ergebnisoffener' beratung erreichen, dass die schwangere das kind austrägt?
Zitat von Inaktiver User
ich hätte gern ein paar zahlen darüber, wie viele frauen tatsächlich von ihrer umwelt zu einer abtreibung gezwungen werden. klar ist doch eins: für die abtreibung braucht die frau die beratung. wenn sie in der beratung zweifel zeigt oder gar sagt, sie wolle das kind nur x oder y oder xxz sei dagegen - dann setzt die beratung himmel und hölle in bewegung, der frau die entscheidung 'pro kind' zu ermöglichen. und die beraterinnen dort sind - nach meinen und auch nach marilyns erfahrungen, geschult genug, das mitzubekommen und da nach zu fragen und einzuhacken.2. Antwort: §218 behandelt die Schwangere, doch irgendwie ist das ja auch nichts neues, die Frau zu bestrafen und nicht die Umwelt, die sie dazu zwingt. Und ein Abbruch ist eben nicht immer die freie Entscheidung der Frau.
davon aber ganz abgesehen ging es mir darum mit dem von dir zitiertem absatz nicht, siehe oben.
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11.06.2008, 01:14Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
natürlich gibt es das.
Zitat von Inaktiver User
hier in der BriCom waren durchaus schon Sätze zu lesen wie "wir wollen in 2 Jahren Kinder, aber jetzt passt es mir nicht, wir wollten doch noch reisen".
und dann gibt es hier Userinnen, die diejenige darin bestärken, dass das allein ihre Entscheidung und natürlich genug Grund ist.
Ich will das aber nicht als typischen und häufigen Fall darstellen - genauso wenig wie die schweren Notlagen, die oft angeführt werden, um zu argumentieren. Meist ist es doch irgendwo in der Mitte.
wie kommst Du dazu, das anzuzweifeln?das zweifle ich in höchstem grade an. wie kann eine beratung ergebnisoffen sein, wenn schon in der internen absichtenerklärung drin steht, man wolle mit 'ergebnisoffener' beratung erreichen, dass die schwangere das kind austrägt?
hast Du entsprechende Informationen?
das halte ich für die sehr optimistische Version.ich hätte gern ein paar zahlen darüber, wie viele frauen tatsächlich von ihrer umwelt zu einer abtreibung gezwungen werden. klar ist doch eins: für die abtreibung braucht die frau die beratung. wenn sie in der beratung zweifel zeigt oder gar sagt, sie wolle das kind nur x oder y oder xxz sei dagegen - dann setzt die beratung himmel und hölle in bewegung, der frau die entscheidung 'pro kind' zu ermöglichen. und die beraterinnen dort sind - nach meinen und auch nach marilyns erfahrungen, geschult genug, das mitzubekommen und da nach zu fragen und einzuhacken.
Lies dies mal (davor schon Posting 24).
Und da haben wir mehrere Geschichten hier in der BriCom.
BettyBlu ist z.B. vom Kindsvater unter Druck gesetzt worden.
Das andere lassen wir mal "im offenen Dissenz" stehen - sonst wiederholen wir uns nur.
@ Claudia1970
ich stimme Dir völlig zu, dass es beim Thema "Adoption" nicht darum gehen kann, dass eine Frau ein Kind austrägt, damit ein Paar mit Kinderwunsch eines adoptieren kann.
sondern nur darum, ggf. so das Dilemma aus "Recht auf Leben des Embryos" und "Lebensumständen der Mutter, in die (zur Zeit) kein Kind passt" zu lösen.
Gruß, LeonieGeändert von Inaktiver User (11.06.2008 um 01:24 Uhr)
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11.06.2008, 01:51Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
wir sollten mal definieren was 'bequemlichkeit' bedeutet.
Zitat von Inaktiver User
ich denke nämlich schon, dass 'umfeld' wichtig ist. ich habe damals AUCH abgetrieben, weil das umfeld eben so überhaupt nicht passte: weil ich keinen abschluß, ganz zu schweigen von berufserfahrung hatte, weil mir klar war, dass ich noch auslandserfahrung machen wolte und ja, dass ich auch noch reisen wollte. ich kann das nicht so schlimm finden, wie du das jetzt hinstellst.
wir haben doch heute nun mal die möglichkeit zu entscheiden, wann wir ein kind bekommen. und natürlich tun wir das am besten mit dem richtigen mann, wenn wir beruflich schon gesattelt sind und wir keine dringenden träume mehr haben, die mit kind nicht oder kaum zu erfüllen wären. wenn eine 19-jährige ohne beruf, kurz vor beginn eines studiums nach zwei wochen (oder so) schwanger wird - dann könnte man auch argumentieren: ja, das kriegt man aber schon hin. und wahrscheinlich stimmt das auch. aber ihr leben hat sich die 19-jährige wohl anders vorgestellt.
grundsätzlich darf ich alles anzweifeln, wa snicht hieb- und stichfest bewiesen wird.wie kommst Du dazu, das anzuzweifeln?
hast Du entsprechende Informationen?
hier ist es allein die formulierung die mich denken lässt: erzählt mir eins vom pferd. nochmal: eine ergebnisOFFENE beratung, die den zweck hat die frau zum entschluss pro-kind zu bringen (so steht das in dem posting). hallo? diese beratung kann bei dem endzweck nicht ergebnisoffen sein. wie könnte sie?
ich habe nicht gesagt, dass es das nicht gibt. nach wie vor: mir ging es als das thema zunächst aufkam um einen völlig anderen aspekt, nämlich das behauptet wurde der 218 hätte die intention, so etwas zu verhindern. und das zweifle ich an, dazu hätten wir das nicht gebraucht und auch nicht den expliziten hinweis darauf, wie die schwangere bestarft werden kann. drängen zur abtreibung: das ist nötigung, das ist evtl. körperverletzung. wozu brauchen wir da einen 218?Und da haben wir mehrere Geschichten hier in der BriCom.
BettyBlu ist z.B. vom Kindsvater unter Druck gesetzt worden.
aber egal, wie gesagt: sicher gibt es solche fälle. aber ich wette, dass eine beraterin dass ziemlich gut erkennt, was da passiert und was da im hintergrund ist. und man MUSS nun mal zur beratung. und die können einen durchaus ohne schein wegschicken. oder später wieder bestellen. die können einen aus familien rausnehmen, plätze in frauenhäusern besorgen. deswegen wird es solche fälle trotzdem geben, natürlich. die regel aber ist das ganz sicher nicht.
ich hätte aber schon ganz gerne eine antwort auf meine frage.Das andere lassen wir mal "im offenen Dissenz" stehen - sonst wiederholen wir uns nur.
-woran machst du 'leben' fest? was ist das lebensmerkmal, wo du bei einer eizelle bereits ein individuum mit rechten, manchmal offenbar höher zu bewertenden rechten als die der mutter, erkennst?
- wie stehst du denn dann zur empfängnisverhütung? an und für sich müsste ich die doch bei einer so strengen auslegung auch ablehnen? ich verhindere mittels pille (mancher) dass sich ein eventuell befruchtetes ei einnisten kann. ist auch das dann schon eine tötung?
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11.06.2008, 06:30Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Auch im Gesetz steht, dass das eigentliche Ziel der Beratung ist, dass die Frau sich für das Kind entscheidet.
http://www.bundesrecht.juris.de/stgb/__219.html(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Trotzdem soll sie ergebnisoffen geführt werden:
http://bundesrecht.juris.de/beratungsg/__5.html1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.
(2) Die Beratung umfaßt:
1. das Eintreten in eine Konfliktberatung; dazu wird erwartet, daß die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägt; der Beratungscharakter schließt aus, daß die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird;
2. jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information, die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern;
3. das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen, sowie das Angebot einer Nachbetreuung.
Die Beratung unterrichtet auf Wunsch der Schwangeren auch über Möglichkeiten, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Soweit ich weiss, ist es so, dass bei einer Körperverletzung, die einer schwangeren Frau zugefügt,der Täter wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch verurteilt und deswegen das Strafmaß erhöht werden kann.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/07/2-203-07.php
Und Leonie hat auch schon geschrieben, dass sie auch nidationshemmende Verhütungsmittel für sich ablehnt, weil für sie das Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt.
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11.06.2008, 08:16Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Richtig - diese Möglichkeit haben wir vor allem aber schon vor der Empfängnis - durch sichere Verhütungsmittel. Und diese Möglichkeit kann und muss frau nutzen, wenn sie eben noch nicht den richtigen Mann, den festen Beruf, usw. hat. Ich denke, das kann man von einer 19-Jährigen auch verlangen.
Zitat von Inaktiver User


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