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  1. gesperrt

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    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ich muss was los werden: diese - schon x-mal in diesem u. andern Foren geführte Diskussion - geht diesmal irgendwie in eine ganz andere, wirklich interessante Richtung;
    ich staune, wieviel juristisches u. medizinisches Fachwissen da ist (=und wie hoch das Niveau bisher geblieben ist) u. verfolge das mit grossem Interesse.
    Ja, und sehr sehr angenehm finde ich, dass alle Sichten zugelassen werden ohne dass eine Verteidigungshaltung notwendig wird... dass es möglich ist zu schreiben "ich kann mir das für mich nicht vorstellen" und die andere Sicht zulässt und respektiert.

    Die letzten Seiten sind getragen von gegenseitigem Respekt und dem Grundgedanken, dass jede(r) hier nicht gedanken- und gefühllos handelt.

    Spezial

  2. Inaktiver User

    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Sumpfhuhn75
    Ein Schwangerschaftsbauch ist keine Rechtsperson.

    Jemand/etwas das keine Rechtsperson hat, kann ergo auch keine Rechte haben.

    Das ungeborene Kind (sog. "nasciturus") kann aber beispielsweise erben

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    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ungeborene Kind (sog. "nasciturus") kann aber beispielsweise erben
    Wer erben kann ist eine Rechtsperson. Denn ein Nichts kann nichts erben...

  4. Inaktiver User

    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Idealist
    Wer erben kann ist eine Rechtsperson. Denn ein Nichts kann nichts erben...
    Ja, eben, das meinte ich ja.

  5. Inaktiver User

    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ja, eben, das meinte ich ja.
    nun, angeblich handelt es sich dabei nur um ein bedingtes Erbrecht - das nur zur Anwendung kommt wenn das Baby geboren wird (=hab mir mal jemand in ebenso einer Debatte erklärt).
    Geändert von Inaktiver User (05.06.2008 um 12:51 Uhr)

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    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    nun, angeblich handelst es sich dabei nur um ein bedingtes Erbrecht - das nur zur Anwendung kommt wenn das Baby geboren wird (=hab mir mal jemand in ebenso einer Debatte erklärt).
    Wer nicht geboren wird, kann nicht erben, genauso wie jemand, der gestorben ist. Da gibt es insofern keinen Unterschied. Aber das Erbrecht weist dem Ungeborenen rechte zu, es ist also nicht rechtlos.

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    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Nur zur Ergänzung:
    Beispielsweise kann der Nasciturus Erbe sein, wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt war (§ 1923 Abs. 2 BGB). Nach dieser Vorschrift kann ein Kind, das beim Erbfall noch nicht geboren, aber schon erzeugt ist, Erbe sein, wenn es nach dem Erbfall lebend geboren und damit rechtsfähig wird. Das Kind wird rechtlich so behandelt, als wäre es vor dem Erbfall geboren (gesetzliche Fiktion). Zudem genießt der Nasciturus über §§ 823ff. BGB deliktsrechtlichen Schutz vor vorgeburtlichen Schädigungen.

    Im österreichischen Recht findet sich eine ähnliche erbrechtliche Regelung. Hier kommt v. a. der § 22 und unter Umständen der § 23 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) zum Tragen.

    Strafrechtlich gesehen ist hier zum Zivilrecht also eine Diskrepanz, die keine klare Definition der natürlichen Person zulässt, wohl aber diese bereits in ihrer Entwicklung vor Schaden bewahrt, indem sie unter den Schutz des Staates gestellt ist.

    Dem Nasciturus kann ein gesetzlicher Vertreter, der Leibesfruchtpfleger (§ 1912 BGB) seitens des Vormundschaftsgerichtes bestellt werden. Aufgabe des Leibesfruchtpflegers ist z. B. die Geltendmachung obengenannten Erbansprüche, aber auch der Zustimmung zur vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung, Namenserteilung sowie Sorgeerklärung. Die Leibesfruchtpflegschaft endet mit der Geburt des Kindes.

    aus wiki:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Nasciturus

    Mehr Rechte hat ein zukünftig geboren Werdender nicht.
    Alle anderen Rechte, Abstammung, Namen, Staatsbürgerschaft usw. treten erst mit Vollendung der Geburt ein.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Opelius
    Mehr Rechte hat ein zukünftig geboren Werdender nicht.
    Alle anderen Rechte, Abstammung, Namen, Staatsbürgerschaft usw. treten erst mit Vollendung der Geburt ein.
    Ich denke schon, dass ein Ungeborener noch mehr Rechte hat:
    Nach den Entscheidungen des BVG hat er auch Rechte nach dem Grundgesetz, zum Beispiel nach Artikel I. Und er hat, sonst bräuchte es §§218ff nicht zu geben, das recht auf Leben. Und die Abstammung ist notwendiger Bestandteil des Erbrechtes.
    Nicht alle Rechte müssen irgendwo niedergeschrieben sein, sie können sich auch aus anderen Normen ergeben.

    Idealist

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    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Stimmt auch wieder.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  10. Inaktiver User

    AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven

    Zitat Zitat von Ariela
    Geschützt werden müssen aber auch die Frauen und ihre Entscheidungsfreiheit. Es geht darum, dass keine Frau gezwungen werden kann, ein Kind zu bekommen. Auch das wäre grundrechtswidrig. So besteht also ein Dilemma, wie unschwer einzusehen. Und die her angebrachten Vergleiche werden dem in keinster Weise gerecht.
    Ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstehe - aber es gibt definitiv kein Grundrecht auf Abtreibung - das wäre nun wirklich die Welt auf den Kopf gestellt.

    Und nach der Frist wird Abtreibung bestraft - nur am Anfang wird die Ausnahme der Straffreiheit gemacht.

    Und keine Frau wird gezwungen, ein Kind zu bekommen - wenn man von dem Fall der Vergewaltigung absieht, war sie an dessen Entstehung freiwillig beteiligt. Das gilt auch wenn verhütet wurde - beim Poppen entstehen Kinder und ein Restrisiko besteht immer - und dafür muss jeder im Zweifel die Verantwortung tragen.



    Ansonsten meine ich die Dinge hier, wie ich sie schreibe. Ich diskutiere hier nicht, um zu verurteilen, und lasse mir auch keine emotionsgeladenen Worte in den Mund schieben.
    Aber Du hast richtig verstanden, dass ich im Moment der Befruchtung die Entstehung des Individuums sehe, das schützenswert ist und ein Recht auf Leben hat.

    Ich weiß, dass auch der Gesetzgeber die Grenze erst bei der Einnistung sieht - umgekehrt zeigt aber auch das Embryonenschutzgesetz, dass da durchaus Schutzwürdigkeit gesehen wird und es nicht nur um irgendwelche Zellen geht.

    Gruß, Leonie

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