Zitat von Inaktiver User
Danke für diesen Beitrag, Maddin!
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Ich will hier nicht in die Debatte einsteigen,
finde deinen Text aber sehr wertvoll, um über die eugenische bzw. embryopathische Indikation einmal nachzudenken.
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05.06.2008, 09:38
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
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05.06.2008, 11:06
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Nun ja.. das ist kein Naturgesetzt, sondern eine Regel die Menschen aufgestellt haben.
Zitat von Sumpfhuhn75
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05.06.2008, 11:13
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Das genau ist eben die auch juristisch umstrittene Frage. Nach dem hier zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist das ungeborene Leben zwar möglicherweise noch keine Rechtsperson, ihm werden aber als menschliches Leben gleichwohl Rechte zugestanden. Außerdem existiert dieses Leben ja im Mutterleib. Wir bewegen uns hier auf dem Gebiet der Ehtik, in dem ja sich widerstrebende Werte, hier das Recht auf Leben (Kind) und dort das Recht auf Selbstbestimmung (Mutter) gegeneinander abgewogen werden.
Zitat von Sumpfhuhn75
Für mich steht das Recht auf Leben höher, als das Recht auf Selbstbestimmung, denn ohne ein Recht auf Leben ist das Recht auf Selbstbestimmung ohne Sinn. Was nutzt es mir, wenn ich zwar über mich selbst bestimmen, aber mir jedermann das Leben nehmen darf?
Das kommt ja auch in den Normen zur Abtreibung zum Ausdruck: Das Kind darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen abgetrieben werden. Die Frau hat also kein von vornherein gegebenes Recht über das entstehende Leben in ihrem Körper zu entscheiden. Der Körper gehört - oder ist - die Frau. Das gilt auch für Männer, also für alle Menschen. Das kommt im Recht der körperlichen Unversehrtheit zum Ausdruck. Das Leben in der Frau ist aber nicht deren Körper.
Idealist
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05.06.2008, 11:40Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
olfi, dein link ist ja eigentlich selbsterklärend - trotzdem noch mal:
Zitat von olfi
Wir haben keine embryopathische Indikation mehr! Und ich sehe darin mehr als eine Umformulierung und Umstrukturierung; die Indikation zum Abbruch ist nicht die Behinderung des Kindes, sondern die von der Mutter erwartete psychische und körperliche Unbewältigbarkeit - auf deutsch: sie glaubt, es nicht zu schaffen.
Durch die Aufnahme unter die medizinische Indikation entstand jedoch das Dilemma der -in dieser vorbestehenden- unbegrenzten Frist.
In deinem ersten link findet sich der Satz
"Die direkte Tötung mit einer Kaliumchloridlösung [...] wird in einer Erklärung der Bundesärztekammer als unakzeptabel angesehen, wenn sie nur das Ziel hat, bereits außerhalb des Mutterleibs lebensfähige Föten vor einem Abbruch zu töten."
Was ich nun dazu schreibe, würde ich sehr gern ebenso belegen können, habe es jedoch als Leitlinie o.Ä. nirgends gefunden - ich habe es auf einem ärztlichen Vortrag gehört.
Bzw. wurde als Richtlinie vorgehalten, die KCl-Injektion sei "erlaubt" in Fällen zu erwartender Schmerzen und Sauerstoffnot unter der Prostaglandin-Infusion.
Ich habe es gewagt, mich zu melden, und zu fragen, ob hier nicht sanft geheuchelt würde?
Ich habe keine Antwort bekommen, das Schweigen war eisig.
Es ist reine Spekulation (!), aber ich habe das damals folgendermaßen interpretiert: "Muss diese naive Tante jetzt mit dem Finger in dieser für uns alle unbewältigbaren Wunde herumbohren?!"
Traurige Grüße, T.
und @ SpezialEdition: ich denke gerne zu Ende ... aber hie stehe ich mit meinem Denken an einer Grenze.
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05.06.2008, 11:49Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Interessanter sind wohl die Karlsruher Aussagen über PID, Embryonenschutzgesetz und §218
QuelleIm Blick auf den einzelnen Embryo stellen sich die Fragen, ob ihm die Menschenwürde des Art. 1 GG zukommt und ob die PID damit vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28.5.1993 zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) die Frage, ob menschliches Leben bereits mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, also vor der Nidation, entsteht, als nicht entscheidungserheblich bezeichnet und offen gelassen; andererseits hat es die frühere Entscheidung (BVerfGE 39, 1 [41]) zitiert mit den Worten:
„... wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu“. In diesem ersten Urteil zum Schwangerschaftsabbruch vom 25.2.1975 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: „Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen von seinem Wortlaut: ‘Jeder hat das Recht auf Leben...’. Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an (vgl. ...)“ (vgl. BVerfGE 39, 1[37]).
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05.06.2008, 11:54
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Eine Frau ist eine Rechtsperson (schwanger oder nicht).
Zitat von Idealist
Ein Schwangerschaftsbauch ist keine Rechtsperson.
Jemand/etwas das keine Rechtsperson hat, kann ergo auch keine Rechte haben.
(Als Frau würde ich jetzt sagen: Doch, das Leben in meinem Körper IST mein Körper, solange ich es nicht geboren habe. Das entspricht aber nur meiner persönlichen Wahrnehmung.)
Sumpfhuhn
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05.06.2008, 11:56
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Da gebe ich dir recht.
Zitat von SpezialEdition
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05.06.2008, 12:04
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Ich ebenfalls .. und deshalb nehme ich immer wieder einmal Anlauf und betrachte die Thematik in gewissen Zeitabständen erneut. Besonders dann gerne, wenn ich so wie hier viele unterschiedliche Blickwinkel aufgezeigt bekomme.
Zitat von Inaktiver User
Da ich - trotz meiner Einwände
- der Ansicht bin, dass der Frau die Entscheidung überlassen werden muss, denke ich, dass Frau in die Lage versetzt werden muss bestmöglichst zu entscheiden. Und das kann man nur, wenn man die Thematik nicht einseitig betrachtet.
Von offizieller Seite sind die Informationen meist "gewertet". Sowohl Abtreibungsgegener als auch Befürworter gewichten in Ihren Veröffentlichungen. Ergo besteht für das Individium Frau- aus meiner Sicht - fast ausschliesslich als Möglichkeit zur eigenen Meinungsbildung darin, sich mit anderen Frauen, Ihren Überlegungen, Ihren Argumenten und ihren Erfahrungen auszutauschen.
Spezial
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05.06.2008, 12:07Inaktiver User
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
ich muss was los werden: diese - schon x-mal in diesem u. andern Foren geführte Diskussion - geht diesmal irgendwie in eine ganz andere, wirklich interessante Richtung;
ich staune, wieviel juristisches u. medizinisches Fachwissen da ist (=und wie hoch das Niveau bisher geblieben ist) u. verfolge das mit grossem Interesse.
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05.06.2008, 12:10
AW: Abtreibung - Nur für starke Nerven
Nein der Bauch an sich nicht, aber was darinnen ist hat durchaus Rechte, wie weiter unten aus einem BVG-Urteil zitiert wurde. Wenn das Leben im Bauch keine Rechte hätte, bräuchte man ja auch keine §§218ff. Dann wäre der Abbruch bis zum Tage der Geburt straffrei. Das Leben im Bauch der Frau lebt durch und von ihrem Körper. Wenn es ihr Körper wäre, wäre jede (normale) Geburt eine Körperverletzung, weil ja ein Körperteil (das Kind) vom Körper der Mutter gelöst wird.
Zitat von Sumpfhuhn75
Was man diskutieren kann, ist, ob man durch Veränderung der Gewichtung von Werten und Rechten zu anderen Positionen kommen kann.
Idealist


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