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  1. Inaktiver User

    Kinder künftig keine Menschen ?

    Kennt jemand die Hintergründe des Vorstoßes, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen?
    Mir erscheint das über alle Maßen absurd:

    Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Erster und oberster, nicht verhandelbarer und nicht abänderbarer Grundsatz der deutschen Verfassung.

    Artikel 6 GG legt den besonderen Schutz der Familie fest.

    Aber das reicht anscheinend nicht. Anscheinend lassen sich Kinder nicht unter Menschen subsummieren, und mit Familie haben sie auch nur bedingt zu tun.



    Bedarf es wirklich zusätzlicher verfassungsmäßiger Verankerung des Schutzes von Kindern, oder ist das ein lächerlicher Aktionismus, der nichts kostet und nichts bringt?
    Geändert von Inaktiver User (19.12.2007 um 11:23 Uhr)

  2. VIP

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    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Ich kenne die Hintergründe auch nicht, sehe darin aber blinden Aktionismus und Hilflosigkeit aufgrund der Vorfälle in den letzten Monaten.

    Vielleicht auch Gewissenserleichterung unter dem Titel "Seht her, wir haben ja was getan..."
    Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)



  3. Inaktiver User

    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Danach haben wir einen zusätzlichen Artikel, der dann so ähnlich ausfällt wie der vielzitierte Artikel zum Tierschutz...

    Sinngemäß:
    1. Tiere sind keine Gegenstände
    2. Auf sie treffen die für Gegenstände geltenden Bestimmungen zu.

    Nach aktuellen Ereignissen ist ein Vorstoß in Richtung Schutz von Kindern natürlich äusserst Publikumswirksam...

  4. Inaktiver User

    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Tiere waren vom Grundgesetz ursprünglich nicht erfasst. Eine Ergänzung des Grundgesetzes war also erforderlich.

    Kinder sind aber Menschen und durch Artikel 1 und 6 des Grundgesetzes ausgiebig und ausreichend erfasst.

  5. Inaktiver User

    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    :

    Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Erster und oberster, nicht verhandelbarer und nicht abänderbarer Grundsatz der deutschen Verfassung.

    Artikel 6 GG legt den besonderen Schutz der Familie fest.

    Aber das reicht anscheinend nicht. Anscheinend lassen sich Kinder nicht unter Menschen subsummieren, und mit Familie haben sie auch nur bedingt zu tun.


    ?
    Ich verstehe, worauf du hinauswillst, aber so ganz absurd erscheint mir der Vorschlag nicht.

    Im Grunde könnte man viele Grundrechte bereits unter Art. 1 GG subsumieren, dennoch gibt sie es. (Art. 6 Abs. 4 GG lautet zum Beispiel, dass jede Mutter Anspruch auf Schutz hat )

    Zum einen setzt man ein rechtspolitisches Signal, zum anderen erleichtert ein eigenes Kinder-Grundrecht die Verabschiedung von Gesetzen zum Schutz der Kinder, z.b. verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen.

  6. Inaktiver User

    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Im Grunde könnte man viele Grundrechte bereits unter Art. 1 GG subsumieren, dennoch gibt sie es. (Art. 6 Abs. 4 GG lautet zum Beispiel, dass jede Mutter Anspruch auf Schutz hat )
    Damit hat man den besonderen Schutz der Institution Familie erfasst. Kinder sind als Menschen und als Teil der Familie verfassungsrechtlich besonders geschützt.
    Wo bitte ist da noch eine Lücke, die man schließen müsste?


    Zum einen setzt man ein rechtspolitisches Signal, zum anderen erleichtert ein eigenes Kinder-Grundrecht die Verabschiedung von Gesetzen zum Schutz der Kinder, z.b. verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen.
    Soll das heißen, dass du verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen erst dann für möglich hältst, wenn schon wieder eine vollkommen unsinnige (und in diesem Fall auch überflüssige) Grundgesetzänderung vorgenommen wird?
    Es gibt auch den verpflichtenden Schulbesuch. Warum sollte es nicht ganz genauso verpflichtende ärztliche Untersuchungen geben?

    Und zwar ohne das Grundgesetz erneut anzugraben.

  7. Inaktiver User

    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Soll das heißen, dass du verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen erst dann für möglich hältst, wenn schon wieder eine vollkommen unsinnige (und in diesem Fall auch überflüssige) Grundgesetzänderung vorgenommen wird?
    .
    Es geht nicht darum, was ich glaube. Ich kann mir eben vorstellen, dass dies ein Argument für eine Grundgesetzänderung sein könnte.

    Aber du scheinst auf eine Diskussion nicht aus zu sein, sondern dir schon deine feste Meinung gebildet zu haben.

    Auch gut.

  8. Inaktiver User

    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    In der Tat habe ich mir dazu eine Meinung gebildet, wie aus Posting #1 auch unzweideutig hervorgeht. Ich suche im Forum also nicht wirklich Informationen.
    Hättest du denn welche für mich gehabt, die geeignet wären meine Meinung zu ändern?

  9. Inaktiver User

    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Bedarf es wirklich zusätzlicher verfassungsmäßiger Verankerung des Schutzes von Kindern, oder ist das ein lächerlicher Aktionismus, der nichts kostet und nichts bringt?

    Die verbreitete Abneigung von Eltern ihren Kindern gegenüber ist per Dekret nicht zu beseitigen. Deshalb kann ich es auch nur als Aktionismus einordnen.

  10. VIP

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    AW: Kinder künftig keine Menschen ?

    Ich suche im Forum also nicht wirklich Informationen.
    Was dann?
    Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)



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