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    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Zitat Zitat von setshu
    - die wirtschaftliche Verwertung des von Monsanto entschlüsselten Schweinegens
    Das ist genau der Punkt.
    Bei diesem Gen oder diesen Genen handelt es sich um ganz natürlich vorkommende Schweinegene, die vielleicht nicht in allen, aber in manchen bekannten Schweinerassen enthalten sind. Und die Züchtung genau dieser Schweine wird nach Erteilung des Patents nicht fortgesetzt werden dürfen.
    Dies war die ganz klare Aussage der 3Sat-Dokumentation.
    Wenn dieses Gen ein natürlich vorkommendes Gen ist, dann dürfte sich die 3Sat-Dokumentation geirrt haben.

    Wirtschaftliche Verwertung eines Gens heisst in diesem Fall z.B.:
    wenn Monsante herausfindet, dass mit diesem, von ihnen entschlüsselten Gen, der Fettgehalt von Schweinefleisch beeinflusst werden kann, dann darf nur Monsanto Wirkstoffe auf den Markt bringen, die dieses Gen dahingehend beeinflussen, "schlanke" Schweine entstehen zu lassen.
    Die herkömmlichen Schweine darf der Landwirt weiterhin züchten, er darf nur nicht ohne Genehmigung von Monsanto durch Genmanipulation "schlanke Schweine" züchten.

    Oder aber Monsanto lässt sich das von ihnen entschlüsselte Gen patentieren ohne zu wissen, welche Aufgabe es genau hat. Dann darf, solange das Patent läuft, auch nur Monsanto an der Aufklärung der Funktion dieses Gens forschen. Was aber ohne Folgen für den Landwirt bleibt, der wie gehabt seine Schweine zum Verzehr züchtet.
    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)

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    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    setshu,
    hast Du da vielleicht auch ein Aktenzeichen?
    Aber gerne,
    stets zu Diensten: EP 1185161
    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)

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    AW: Patent auf Leben

    Weil wir es gerade von Schweinen haben:
    http://www.vieh-ev.de/Rassen/Schwein...allisches.html

    Man sollte als Verbraucher ohnehin darauf achten alte Sorten (Dinkelmehl, Apfelzüchtungen usw.) zu kaufen und die Produktion fördern, vor kurzem gab es sogar eine Veranstaltung "Verschlafen wir den Bio-Boom".


    Und meine Seele spannte
    weit ihre Flügel aus,
    flog durch die stillen Lande,
    als flöge sie nach Haus.


    Joseph von Eichendorff

  4. Inaktiver User

    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von setshu
    Aber gerne,
    stets zu Diensten: EP 1185161
    Merci. Bin jetzt zuhause und kann daher nicht ins Epoline gucken.
    Weißt Du, was genau sie da haben patentieren lassen?
    Ich meine, ein Verfahren zur Entschlüsselung des Genoms beispielsweise wäre ja kein Thema, aber das Genom selbst???

  5. Inaktiver User

    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Merci. Bin jetzt zuhause und kann daher nicht ins Epoline gucken.
    Weißt Du, was genau sie da haben patentieren lassen?
    Ich meine, ein Verfahren zur Entschlüsselung des Genoms beispielsweise wäre ja kein Thema, aber das Genom selbst???
    http://www.hobby-garten-blog.de/tag/gentechnik

    Praktische Beispiele

    Auch wenn man es sich als kleiner Hobbygärtner nicht so recht vorstellen kann, sogar auf die Gene unseres eigenen Körpers wurden längst Patente gewährt. Laut keinpatent gibt es beim Europäischen Patentamt (EPO) bereits über 2000 Patente auf menschliche Gene und weitere 10000 befinden sich in der Anmeldephase. Ich würde mich kaum wundern, wenn demnächst eine Rechnung über eine Lizenzgebühr zur Nutzung meines eigenen Körpers im Briefkasten liegt.
    Neben diesen Patenten auf menschliches Erbgut hat das EPO auch knapp tausend Patente auf Pflanzen und Tiere gewährt. Wie gesagt, diese Daten beziehen sich nicht auf die Anmeldungen von gentechnisch veränderten Lebewesen, sondern nur auf Züchtungen, Zuchtverfahren usw. Hier beispielhaft die Geschichte einiger europäischer Patente (EP) auf lebende Pflanzen:
    EP 436257: Im Jahre 1994 erhielt die Firma Grace ein Patent auf die Nutzung des Neem-Baums als Pflanzenschutzmittel. Die Verwendung von Neem-Extrakten war jedoch vorher schon jahrhundertelang bekannt. Erst zehn Jahre später wurde dieses Patent endgültig widerrufen (siehe z.B. hier).
    EP 445929: Im Mai 2003 erhielt die Firma Monsanto ein Patent auf eine Weizenkreuzung. Die bestimmenden Eigenschaften der neuen Sorte stammten aus einem Kreuzungspartner, der Sorte Nap Hal, welche von indischen Bauern seit Jahrhunderten züchterisch bearbeitet wird. Inzwischen wurde das Patent ohne Verhandlung zurückgenommen. In den USA, Australien, Kanada und Japan steht diese Kreuzung jedoch weiterhin unter Patentschutz (siehe z.B. hier, hier, hier und hier).
    EP 1211926: Im September 2003 erhielt die sogenannte Schrumpel-Tomate Patentschutz. Dabei handelt es sich um eine mit ganz normalen bekannten Zuchtmethoden gezüchtete Tomate, die zum Schutz vor Lagerschäden einen verringerten Wassergehalt aufweist. (siehe z.B. hier und hier)
    EP 1185161: Im Jahre 2004 erhielt die spanische staatliche Wissenschaftsbehörde Consejo Superior de Investigaciones Cientificas (CSIC) ein Patent auf Sonnenblumen mit einem erhöhten Ölgehalt und deren Folgeprodukte. Letztlich fallen alle Sonnenblumen unter dieses Patent, sobald sie einen bestimmten Ölgehalt überschreiten, auch wenn herkömmliche Zuchtverfahren angewandt werden. Ein Einspruch gegen dieses Patent wurde im März 2007 vom Europäischen Patentamt abgelehnt. (siehe z.B. hier und hier)
    Man findet leicht noch viele andere Beispiele und weiterführende Informationen, wenn man im Internet nach diesen EP-Nummern sucht.

    http://www.gene.ch/genpost/2004/Jul-Dec/msg00271.html
    BERLIN taz Wenige Wochen bevor im Bundestag das umstrittene Biopatentgesetz
    verabschiedet werden soll, hat Greenpeace erneut ein vom Europäischen
    Patentamt (EPA) erteiltes und fragliches Patent entdeckt. Das Patent mit der
    Nummer EP 1185161 erstreckt sich auf alle Sonnenblumen mit einem erhöhten
    Ölgehalt. Auch die weitere Verwendung des Sonnenblumenöls ist
    patentgeschützt.



    Patentinhaber ist die spanische staatliche Wissenschaftsbehörde Consejo
    Superior de Investigaciones Cientificas (CSIC). Besonders kritisiert wird
    von Greenpeace, dass das Patent unabhängig davon gültig ist, mit welcher
    Methode der Ölgehalt verbessert wurde. Ob nun mit Gentechnik oder
    klassischer Züchtung, übersteigt der Ölgehalt einen bestimmten Anteil,
    fallen die Sonnenblumen unter den Patentschutz.
    Dabei seien, so Christoph
    Then von Greenpeace, "Patente auf Pflanzensorten und biologische Verfahren
    zur Züchtung in der EU-Biopatentrichtlinie verboten". Das Sonnenblumenpatent
    ist für Then ein erneuter Beweis dafür, dass das EPA sich einfach über diese
    Verbote hinwegsetze. Auch das neue Biopatentgesetz schaffe hier keine
    Abhilfe. Anstatt derartige Patente zu verhindern, "will Rot-Grün Patente auf
    Pflanzen und Tiere ohne wesentliche Einschränkungen zulassen". " WLF

  6. Inaktiver User

    AW: Patent auf Leben

    Hab noch was gefunden.

    http://www.epo.org/patents/patent-in...on-server.html

    Kann man damit was anstellen?

  7. User Info Menu

    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Merci. Bin jetzt zuhause und kann daher nicht ins Epoline gucken.
    Weißt Du, was genau sie da haben patentieren lassen?
    Ich meine, ein Verfahren zur Entschlüsselung des Genoms beispielsweise wäre ja kein Thema, aber das Genom selbst???
    Dieser Beitrag wurde durch Eusebias Link überflüssig.
    Geändert von setshu (14.12.2007 um 09:02 Uhr)
    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)

  8. User Info Menu

    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Hab noch was gefunden.

    http://www.epo.org/patents/patent-in...on-server.html

    Kann man damit was anstellen?
    Danke Eusebia,
    • Sie haben Sonnenblumensamen mit einem Mutagen behandelt, (wahrscheinlich Cd(II)-Verbindungen und Alkylierungs-Reagenzien, siehe Literatur).
    • Dann haben sie mit verschiedenen Methoden die Samen heraussortiert, die eine hohe Zahl von Mutationen in dem Gen aufweisen, das die Fettsäure-Biosythese kontrolliert.
    • Diese Samen haben sie dann wieder kultiviert und die Fettsäure-Zusammensetzung in den neuen Sonnenblumenkernen bestimmt.
    • Die Pflanzen mit dem gewünschten Ergebnis haben sie dann weiter kultiviert.
    • Dies haben sie solange wiederholt (insg. 5 Generationen), bis sie eine Pflanzenlinie mit den genetischen Merkmalen für die gewünschte Fettsäure-Zusammensetzung hatten, die unter normalen Kulturbedingungen wächst.
    Zusätzlich haben sie sich dann noch weitere denkbare Mutagenesestrategiene bei diesem speziellen Gen patentieren lassen sowie alle Produkte aus dieser Pflanzenlinie bzw. Variationen von ihr, wie Salatöl, Bratfett, Margarine etc.
    Geändert von setshu (14.12.2007 um 09:08 Uhr)
    Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)

  9. Inaktiver User

    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von setshu
    Sie haben Sonnenblumensamen mit einem Mutagen behandelt, (wahrscheinlich Cd(II)-Verbindungen und Alkylierungs-Reagenzien, siehe Literatur).
    • Dann haben sie mit verschiedenen Methoden die Samen heraussortiert, die eine hohe Zahl von Mutationen in dem Gen aufweisen, das die Fettsäure-Biosythese kontrolliert.
    • Diese Samen haben sie dann wieder kultiviert und die Fettsäure-Zusammensetzung in den neuen Sonnenblumenkernen bestimmt.
    • Die Pflanzen mit dem gewünschten Ergebnis haben sie dann weiter kultiviert.
    • Dies haben sie solange wiederholt (insg. 5 Generationen), bis sie eine Pflanzenlinie mit den genetischen Merkmalen für die gewünschte Fettsäure-Zusammensetzung hatten, die unter normalen Kulturbedingungen wächst.
    Zusätzlich haben sie sich dann noch weitere denkbare Mutagenesestrategiene bei diesem speziellen Gen patentieren lassen sowie alle Produkte aus dieser Pflanzenlinie bzw. Variationen von ihr, wie Salatöl, Bratfett, Margarine etc.
    Mal nachfrag auf Schweinegene bezogen.
    Man könnte ein Gen "verändern" und es sich patentieren lassen.
    Würden dann auch schon "mutierte Gene" (schon bestehende) die die selben Eigenschaften hätten auch geschützt werden? Oder MUSS es GRUNDSÄTZLICH NEU sein?
    Und bezöge es sich dann NUR auf dieses Gen?

  10. Inaktiver User

    AW: Patent auf Leben

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Mal nachfrag auf Schweinegene bezogen.
    Man könnte ein Gen "verändern" und es sich patentieren lassen.
    Würden dann auch schon "mutierte Gene" (schon bestehende) die die selben Eigenschaften hätten auch geschützt werden? Oder MUSS es GRUNDSÄTZLICH NEU sein?
    Und bezöge es sich dann NUR auf dieses Gen?
    Ich nehme ja mal an, würde ein verändertes Gen unerwünschte negative Mutationen auslösen, das betreffende Unternehmen eine Schuld von sich weisen würde (oder dies zumindest versuchen) mit dem Hinweis, das wäre (noch) nicht vorhersehbar gewesen.

    Ich frage mich das deshalb: denn wie würde wohl dasselbe Unternehmen reagieren, löste das veränderte Gen positive Mutationen aus?!

    Ist in der Frage schon gesetzlich etwas geregelt? Also in etwa: sämtliche Mutationen, sei es negativ, als auch positiv können nicht weitergehend patentwirksam angewandt werden.

    Ist natürlich etwas fragwürdig, weil damit sozusagen erstens (und das ist zumindest in meinen Augen das wichtigste) Regressansprüche nicht möglich wären, als auch zweitens der Anspruch aufs erweiterte Patent.
    Geändert von Inaktiver User (14.12.2007 um 23:28 Uhr)

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