Wenn dieses Gen ein natürlich vorkommendes Gen ist, dann dürfte sich die 3Sat-Dokumentation geirrt haben.Zitat von Inaktiver User
Wirtschaftliche Verwertung eines Gens heisst in diesem Fall z.B.:
wenn Monsante herausfindet, dass mit diesem, von ihnen entschlüsselten Gen, der Fettgehalt von Schweinefleisch beeinflusst werden kann, dann darf nur Monsanto Wirkstoffe auf den Markt bringen, die dieses Gen dahingehend beeinflussen, "schlanke" Schweine entstehen zu lassen.
Die herkömmlichen Schweine darf der Landwirt weiterhin züchten, er darf nur nicht ohne Genehmigung von Monsanto durch Genmanipulation "schlanke Schweine" züchten.
Oder aber Monsanto lässt sich das von ihnen entschlüsselte Gen patentieren ohne zu wissen, welche Aufgabe es genau hat. Dann darf, solange das Patent läuft, auch nur Monsanto an der Aufklärung der Funktion dieses Gens forschen. Was aber ohne Folgen für den Landwirt bleibt, der wie gehabt seine Schweine zum Verzehr züchtet.
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Thema: Patent auf Leben
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13.12.2007, 16:31
AW: Patent auf Leben
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)
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13.12.2007, 16:33
AW: Patent auf Leben
Aber gerne,
Zitat von Inaktiver User
stets zu Diensten: EP 1185161Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)
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13.12.2007, 18:10
AW: Patent auf Leben
Weil wir es gerade von Schweinen haben:
http://www.vieh-ev.de/Rassen/Schwein...allisches.html
Man sollte als Verbraucher ohnehin darauf achten alte Sorten (Dinkelmehl, Apfelzüchtungen usw.) zu kaufen und die Produktion fördern, vor kurzem gab es sogar eine Veranstaltung "Verschlafen wir den Bio-Boom".
Und meine Seele spannte
weit ihre Flügel aus,
flog durch die stillen Lande,
als flöge sie nach Haus.
Joseph von Eichendorff
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13.12.2007, 19:16Inaktiver User
AW: Patent auf Leben
Merci. Bin jetzt zuhause und kann daher nicht ins Epoline gucken.
Zitat von setshu
Weißt Du, was genau sie da haben patentieren lassen?
Ich meine, ein Verfahren zur Entschlüsselung des Genoms beispielsweise wäre ja kein Thema, aber das Genom selbst???
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13.12.2007, 21:07Inaktiver User
AW: Patent auf Leben
http://www.hobby-garten-blog.de/tag/gentechnik
Zitat von Inaktiver User
Praktische Beispiele
Auch wenn man es sich als kleiner Hobbygärtner nicht so recht vorstellen kann, sogar auf die Gene unseres eigenen Körpers wurden längst Patente gewährt. Laut keinpatent gibt es beim Europäischen Patentamt (EPO) bereits über 2000 Patente auf menschliche Gene und weitere 10000 befinden sich in der Anmeldephase. Ich würde mich kaum wundern, wenn demnächst eine Rechnung über eine Lizenzgebühr zur Nutzung meines eigenen Körpers im Briefkasten liegt.
Neben diesen Patenten auf menschliches Erbgut hat das EPO auch knapp tausend Patente auf Pflanzen und Tiere gewährt. Wie gesagt, diese Daten beziehen sich nicht auf die Anmeldungen von gentechnisch veränderten Lebewesen, sondern nur auf Züchtungen, Zuchtverfahren usw. Hier beispielhaft die Geschichte einiger europäischer Patente (EP) auf lebende Pflanzen:
EP 436257: Im Jahre 1994 erhielt die Firma Grace ein Patent auf die Nutzung des Neem-Baums als Pflanzenschutzmittel. Die Verwendung von Neem-Extrakten war jedoch vorher schon jahrhundertelang bekannt. Erst zehn Jahre später wurde dieses Patent endgültig widerrufen (siehe z.B. hier).
EP 445929: Im Mai 2003 erhielt die Firma Monsanto ein Patent auf eine Weizenkreuzung. Die bestimmenden Eigenschaften der neuen Sorte stammten aus einem Kreuzungspartner, der Sorte Nap Hal, welche von indischen Bauern seit Jahrhunderten züchterisch bearbeitet wird. Inzwischen wurde das Patent ohne Verhandlung zurückgenommen. In den USA, Australien, Kanada und Japan steht diese Kreuzung jedoch weiterhin unter Patentschutz (siehe z.B. hier, hier, hier und hier).
EP 1211926: Im September 2003 erhielt die sogenannte Schrumpel-Tomate Patentschutz. Dabei handelt es sich um eine mit ganz normalen bekannten Zuchtmethoden gezüchtete Tomate, die zum Schutz vor Lagerschäden einen verringerten Wassergehalt aufweist. (siehe z.B. hier und hier)
EP 1185161: Im Jahre 2004 erhielt die spanische staatliche Wissenschaftsbehörde Consejo Superior de Investigaciones Cientificas (CSIC) ein Patent auf Sonnenblumen mit einem erhöhten Ölgehalt und deren Folgeprodukte. Letztlich fallen alle Sonnenblumen unter dieses Patent, sobald sie einen bestimmten Ölgehalt überschreiten, auch wenn herkömmliche Zuchtverfahren angewandt werden. Ein Einspruch gegen dieses Patent wurde im März 2007 vom Europäischen Patentamt abgelehnt. (siehe z.B. hier und hier)
Man findet leicht noch viele andere Beispiele und weiterführende Informationen, wenn man im Internet nach diesen EP-Nummern sucht.
http://www.gene.ch/genpost/2004/Jul-Dec/msg00271.htmlBERLIN taz Wenige Wochen bevor im Bundestag das umstrittene Biopatentgesetz
verabschiedet werden soll, hat Greenpeace erneut ein vom Europäischen
Patentamt (EPA) erteiltes und fragliches Patent entdeckt. Das Patent mit der
Nummer EP 1185161 erstreckt sich auf alle Sonnenblumen mit einem erhöhten
Ölgehalt. Auch die weitere Verwendung des Sonnenblumenöls ist
patentgeschützt.
Patentinhaber ist die spanische staatliche Wissenschaftsbehörde Consejo
Superior de Investigaciones Cientificas (CSIC). Besonders kritisiert wird
von Greenpeace, dass das Patent unabhängig davon gültig ist, mit welcher
Methode der Ölgehalt verbessert wurde. Ob nun mit Gentechnik oder
klassischer Züchtung, übersteigt der Ölgehalt einen bestimmten Anteil,
fallen die Sonnenblumen unter den Patentschutz. Dabei seien, so Christoph
Then von Greenpeace, "Patente auf Pflanzensorten und biologische Verfahren
zur Züchtung in der EU-Biopatentrichtlinie verboten". Das Sonnenblumenpatent
ist für Then ein erneuter Beweis dafür, dass das EPA sich einfach über diese
Verbote hinwegsetze. Auch das neue Biopatentgesetz schaffe hier keine
Abhilfe. Anstatt derartige Patente zu verhindern, "will Rot-Grün Patente auf
Pflanzen und Tiere ohne wesentliche Einschränkungen zulassen". " WLF
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13.12.2007, 21:41Inaktiver User
AW: Patent auf Leben
Hab noch was gefunden.
http://www.epo.org/patents/patent-in...on-server.html
Kann man damit was anstellen?
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14.12.2007, 08:22
AW: Patent auf Leben
Dieser Beitrag wurde durch Eusebias Link überflüssig.
Zitat von Inaktiver User
Geändert von setshu (14.12.2007 um 09:02 Uhr)
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)
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14.12.2007, 09:01
AW: Patent auf Leben
Danke Eusebia,
Zitat von Inaktiver User
- Sie haben Sonnenblumensamen mit einem Mutagen behandelt, (wahrscheinlich Cd(II)-Verbindungen und Alkylierungs-Reagenzien, siehe Literatur).
- Dann haben sie mit verschiedenen Methoden die Samen heraussortiert, die eine hohe Zahl von Mutationen in dem Gen aufweisen, das die Fettsäure-Biosythese kontrolliert.
- Diese Samen haben sie dann wieder kultiviert und die Fettsäure-Zusammensetzung in den neuen Sonnenblumenkernen bestimmt.
- Die Pflanzen mit dem gewünschten Ergebnis haben sie dann weiter kultiviert.
- Dies haben sie solange wiederholt (insg. 5 Generationen), bis sie eine Pflanzenlinie mit den genetischen Merkmalen für die gewünschte Fettsäure-Zusammensetzung hatten, die unter normalen Kulturbedingungen wächst.
Geändert von setshu (14.12.2007 um 09:08 Uhr)
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Nietzsche)
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14.12.2007, 22:55Inaktiver User
AW: Patent auf Leben
Mal nachfrag auf Schweinegene bezogen.
Zitat von setshu
Man könnte ein Gen "verändern" und es sich patentieren lassen.
Würden dann auch schon "mutierte Gene" (schon bestehende) die die selben Eigenschaften hätten auch geschützt werden? Oder MUSS es GRUNDSÄTZLICH NEU sein?
Und bezöge es sich dann NUR auf dieses Gen?
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14.12.2007, 23:16Inaktiver User
AW: Patent auf Leben
Ich nehme ja mal an, würde ein verändertes Gen unerwünschte negative Mutationen auslösen, das betreffende Unternehmen eine Schuld von sich weisen würde (oder dies zumindest versuchen) mit dem Hinweis, das wäre (noch) nicht vorhersehbar gewesen.
Zitat von Inaktiver User
Ich frage mich das deshalb: denn wie würde wohl dasselbe Unternehmen reagieren, löste das veränderte Gen positive Mutationen aus?!
Ist in der Frage schon gesetzlich etwas geregelt? Also in etwa: sämtliche Mutationen, sei es negativ, als auch positiv können nicht weitergehend patentwirksam angewandt werden.
Ist natürlich etwas fragwürdig, weil damit sozusagen erstens (und das ist zumindest in meinen Augen das wichtigste) Regressansprüche nicht möglich wären, als auch zweitens der Anspruch aufs erweiterte Patent.Geändert von Inaktiver User (14.12.2007 um 23:28 Uhr)


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