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  1. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Zitat Zitat von RebellinOA
    ruf doch bei der zeitung oder bei gericht an dann weißt du es.
    Oder warte auf Eusebia.

    http://www.wdr.de/themen/panorama/2/kopf/urteil.jhtml


    Enthauptungs-Prozess: Zehn Jahre Haft
    "Ethno-kultureller Hintergrund" des Täters wirkt strafmildernd

    Im Prozess um die spektakuläre Enthauptung von Übach-Palenberg ist der Angeklagte am Dienstag (30.09.03) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Begründung der Richter: Der 25-Jährige habe seine Schwägerin nach einem Streit ohne eindeutiges Motiv erstochen.

    Am 6. Mai 2003 hat der Mann seine Schwägerin zunächst erstochen und ihr anschließend mit einem Küchenmesser den Kopf abgetrennt - das sieht das Schwurgericht als erwiesen an. Die Tötung geschah demnach vor den Augen der 16 Monate alten Tochter der Frau. Anschließend lief der Mann unter Triumphgeschrei mit dem Kopf in der einen und dem Messer in der anderen Hand durch die Fußgängerzone der Kleinstadt Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg.
    Das Strafmaß begründete das Gericht am Dienstag (30.09.03) mit der Brutalität der Tat. Die Haft sei angemessen, obwohl der Asylbewerber aus dem Kosovo bisher nicht vorbestraft sei und ihm zudem eine paranoide Persönlichkeitsstörung attestiert wurde. Wegen Mordes habe das Gericht den Mann nicht verurteilen können, weil eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden könne, sagte ein Gerichtssprecher. Doch die Tat liege "nahe am Mord". Der Vorsitzende Richter sagte: "Man fühlt sich ins Mittelalter versetzt."
    Neben der Persönlichkeitsstörung hat das Gericht auch die Kriegserlebnisse des Mannes im Kosovo bei der Festsetzung des Strafmaßes berücksichtigt. Den "ethno-kulturellen Hintergrund" des Mannes wertete das Gericht als strafmildernd. Seine Kriegserlebnisse als Rebell der kosovarischen Befreiungsarmee UCK habe zu "anderen Moral- und Wertvorstellungen" geführt.

    Angeklagter verfolgt Prozess mit einem Lächeln


    Der Verurteilte hat während der Verhandlung keinerlei Reue gezeigt. Im Gegenteil: Er hatte sich bei Polizeiverhören überzeugt gezeigt, richtig gehandelt zu haben und sei stolz auf seine Tat. Weil seine Schwägerin eine "schlechte Frau" gewesen sei, habe er beschlossen, sie zu töten. Er hatte ihr vorgeworfen, seinen Bruder zu betrügen und die Familie zu entehren. Die Verhandlung soll der Mann mit einem Lächeln verfolgt haben.
    Das Landgericht folgte mit seinem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von elf Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für eine maximal siebenjährige Haft plädiert.

  2. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Zitat Zitat von Ingeboorg

    Die islamischen Gemeinden haben einen jährlichen Zuwachs von fast 7 % - Kinder und Familiennachzug.
    Wären bei 3,5 Mio.Muslimen 245 000.

    Laut statistichem Bundesamt ist nach dem Abzug der "Abgänge" ein plus von ca. 2800 Türken. (Zahlen aus 2006)

    Wenn du also keine anderen Zahlen belegen kannst....

  3. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    http://www.emma.de/ich_habe_sie_geliebt_9_86.html

    „Ich habe sie geliebt“

    Wer liebt hier wen mehr: Mr. Smith seinen Boy John oder Vater Ben Ayad seine Tochter Malika?



    Mr. Smith ist Südafrikaner und Weißer. Wegen der Unruhen in seinem Land zog er vor einigen Jahren in die Bundesrepublik. Er fand sich hier nur schwer zurecht. In seinem Land war er reich und angesehen und hatte ein Haus voller Dienstboten. Hier aber blieb er der Ausländer, entwurzelt und allein. Umsorgt wurde er nur noch von seinem schwarzen Dienstboten, dem Boy John, den er mitgebracht hatte. John erhielt, wie es in Südafrika üblich ist, keinen Lohn.

    Nun mal Sitte

    Wenn er etwas falsch machte, wurde er beschimpft und auch schon mal geschlagen. Mr. Smith, der inzwischen angefangen hatte zu trinken, war dennoch sehr auf John angewiesen, denn außer ihm hatte er kaum Kontakte. Als John eines Tages andeutete, er wolle seinen Herrn verlassen, sah Mr. Smith rot. Er beschimpfte John und drohte ihm, ihn umzubringen. Mr. Smith trug, ganz wie in seiner Heimat, immer eine geladene Pistole bei sich.

    John wandte sich in seiner Not an die Nachbarn, sagte ihnen, er habe Angst davor, dass Mr. Smith ihn töte. Die Nachbarn nahmen das nicht so recht ernst (obwohl sie schon öfter gehört hatten, dass Südafrikaner nicht gefügiges Dienstpersonal töten). Mr. Smith erschoss John am 4. August 1985. In der Verhandlung im Juli ’86, in der sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt und der Gutachter Schwarze waren, wurde Mr. Smith trotz der Umstände nicht wegen „Mordes“ zu lebenslänglich verurteilt, sondern – unter Berücksichtigung seiner „kulturellen Herkunft“ – lediglich wegen „Totschlags“ zu sechs Jahren Haft.

    Die linke Tageszeitung taz berichtete sehr einfühlsam über den Fall. Sie schilderte ausführlich den Seelenzustand von Mr. Smith, seine Prägung durch den nun mal landesüblichen Rassismus und bedauerte, dass der Weiße nicht geschickter verteidigt worden war. Auch dieser Artikel war von einem Schwarzen geschrieben worden.

    So, genau so ist es passiert. In Frankfurt. Nein, nicht ganz so. Das Opfer war weder schwarz noch männlich, sondern eine Marokkanerin. Der Täter war kein Rassist, sondern ein Sexist. Es war der Vater des getöteten Mädchens. Der Staatsanwalt, der Richter, der Sachverständige und der Journalist waren keine Schwarzen, sondern Frauen.

    Die taz berichtete, wie zahlreiche andere Tageszeitungen, im Juli ’86 über den Prozess gegen den 41-jährigen Abdeslam Ben Ayad, der am 4. August 1985 seine zwölfjährige Tochter Malika im Frankfurter Stadtwald durch drei Messerstiche ins Herz getötet hatte.

    Der berberische Teppichknüpfer Ben Ayad war 1971, also als 26-Jähriger, zum Broterwerb in die BRD gekommen. Seine Familie ließ er 1980 nachkommen. Seine Frau ist, wie die meisten Frauen seines Dorfes, Analphabetin. Die sechsjährige Malika aber lernte gerne. Sie wurde rasch zur Tüchtigsten der Familie, half der Mutter und übersetzte bei den Behörden.

    Vater Ben Ayad hatte sich inzwischen offensichtlich eingelebt in der Bundesrepublik. Er befahl seiner Frau, ohne Kopftuch auf die Straße zu gehen und sich zu schminken, aß Schweinefleisch und trank Alkohol (schwerer Verstoß gegen islamisches Gesetz). Er verlor seine Stelle, trank immer mehr und warf die Familie schließlich aus der Wohnung (aus der er kurz darauf ganz ausziehen musste).

    Frau und Kinder finden Zuflucht im Frankfurter Frauenhaus. Im autonomen (also feministischen) Frauenhaus. Sie sehen den Vater regelmäßig. Mimouna Ben Ayad wäscht weiterhin für ihren Mann die Wäsche und kocht ihm das Essen. Im Frauenhaus.

    Das Flittchen

    Malika wird immer selbstständiger, trifft sich zunehmend ungern mit dem Vater, der ihr den Vorwurf macht, sie sei ein ‚Flittchen’, weil sie mit ihren Freundinnen baden geht und sich auch schon mal schminkt. Die Spannung steigt. Malika, so werden die Sozialarbeiterinnen später im Prozess berichten, hat wochenlang jede Nacht Alpträume. Sie träumt „von einem fremden Mann, der an ihr Bett tritt und sie in einer unbekannten Sprache bedroht.“

    Der Vater, der inzwischen wohnungslos ist und auf Parkbänken schläft, bedroht bei jeder Gelegenheit Frau und Tochter: „Ich schlachte euch ab!“

    Am 2. August ’85 kommt es zu einer Szene auf der Straße, weil er Geld von seiner Frau will. An diesem Abend wirft die zwölfjährige Malika einen Brief in den Briefkasten des Frauenhauses. Darin steht: „Wenn ihr mich tot findet, kann es nur mein Vater gewesen sein.“

    Am 3. August spricht eine Sozialarbeiterin des Hauses mit Malika. Vor Gericht sagt sie aus, über die Todesdrohung habe sie trotz des Briefes nicht mit ihr gesprochen. Die Berichterstatterin der taz, Heide Platen, beschreibt dies später als „Verfolgungsphantasien“ Malikas.

    Die Phantasien

    Am 4. August treffen Mutter und Kinder Abdeslam Ben Ayad in der Frankfurter Innenstadt. Der Vater beschimpft und bedroht erneut Malika. Sie läuft weg. Er holt sie zurück und zwingt sie, mit in den Stadtwald zu fahren. Dort ersticht er Malika mit dem Messer, das er immer im Schuh trägt. Sie hatte ihm gesagt, dass sie nicht nach Marokko zurück will. Zeugen, die ihn neben der Leiche finden, sagt er ruhig: „Ja, ich habe es getan. Das war gut so.“ Polizisten berichten, er habe „völlig unbeteiligt“ gewirkt. Kommentar der taz-Berichterstatterin: „apathisch eben“.

    Die Sachverständige und Ethnologin Hannelore Schönig macht darauf aufmerksam, dass nach marokkanischer Sitte auch ein Fehlverhalten des Mannes die Frauen nicht von der Pflicht zum absoluten Gehorsam entbinde. Die Staatsanwältin Helga Goy-Fink kommt gar nicht erst darauf, auf Mord zu plädieren. Die Richterin Johanna Dirks beteuert bei der Urteilsverkündung, sie habe „die kulturelle Herkunft des Angeklagten ausdrücklich einbezogen.“ Und die Mutter, die den ungeheuren Mut hatte, als Nebenklägerin aufzutreten, sagt im Prozess: „Malika hat nichts Schlechtes getan. Du hast sie umsonst getötet.“

    Der Verteidiger des Angeklagten versichert: „Als Berber stach er zu, um die Ehre seiner Tochter zu retten.“ Der Angeklagte selbst schließlich „flüstert“ vor Gericht: „Ich habe sie geliebt.“

    Was ich noch vergaß zu sagen: Mr. Smith hing sehr an seinem Lieblingsboy John. Man darf auch nicht vergessen, dass er aus einer ganz anderen Kultur kommt. Aus einer Kultur, in der die Schwarzen nun mal Untermenschen sind. So wie im Islam die Frauen. Und in der es nun mal Sitte ist, ungehorsame Schwarze umzubringen.

    Wir aber sind Gott sei Dank ein aufgeschlossenes Land. Wir plädieren inzwischen sogar für die Unterweisung ausländischer Kinder im Islamischen in bundesdeutschen Schulen. Wir dulden die Vielfalt der Kulturen nicht nur, wir schützen und fördern sie sogar. Zumindest, solange es sich um sexistische Kulturen handelt.

    Alice Schwarzer, EMMA September 1986
    Und das Strafmaß habe ich auch gefunden, 6 Jahre wegen Totschlag.

  4. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Ich halte beide Zahlen für wenig relevant, und beide sind möglicherweise tendenziell richtig: Die Frage ist, wen man jeweils erfasst. Einmal alle Moslems (Türken, Araber, und insbesondere Deutsche die z.B. türkischer Abstammung sind) und auf der anderen Seite Menschen mit türkischem Pass.

    Unstrittig ist, dass in der Summe die Geburten- und Zuwanderungsrate von (u.a.) Türken (egal mit welchem Pass) deutlich höher ist als die Geburtenrate von "christlichen Deutschen" egal welcher Definition (Zuwanderung spielt bei den "Deutschen" praktisch keine Rolle).

  5. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Zitat Zitat von Schussel
    Es gibt schon Fälle (aber keine Tötungsdelikte), bei denen die Kultur in der Strafzumessung berücksichtigt wird.
    Die persönlichen Umstände werden bei schwerer Gewaltkriminalität berücksichtigt, da es um die Feststellung der persönlichen Schuld des Angeklagten geht.

    Zu den persönlichen Umständen, die gegebenenfalls berücksichtigt werden, gehört z.B. die Intelligenz (wenn jemand geistig zurückgeblieben ist), die mangelnde geistige Reife (Jugendliche, Heranwachsende), psychische Labilität und psychische Erkrankungen, die Familienverhältnisse (Traumata, Vernachlässigung), der genaue Tathergang, die Folgen der Tat, etwaige Vorstrafen, etc. etc.

    Die Berücksichtigung persönlicher Umstände bedeutet keinen Freibrief, sondern dient dazu innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens die für den konkreten Fall angemessene Strafe festzulegen.


    P.S.: In diesem Fall dürfte es aber wahrscheinlich keinen Strafrahmen geben. Aufgrund der Zeitungsmeldung gehe ich davon aus, dass das Gericht nicht auf Totschlag, sondern auf Mord erkennen wird. Und für Mord gibt es - anders als z.B. bei Totschlag - keinen Strafrahmen von x bis y Jahren, sondern lebenslänglich.
    Geändert von Inaktiver User (05.10.2007 um 22:42 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich halte beide Zahlen für wenig relevant, und beide sind möglicherweise tendenziell richtig: Die Frage ist, wen man jeweils erfasst. Einmal alle Moslems (Türken, Araber, und insbesondere Deutsche die z.B. türkischer Abstammung sind) und auf der anderen Seite Menschen mit türkischem Pass.

    Unstrittig ist, dass in der Summe die Geburten- und Zuwanderungsrate von (u.a.) Türken (egal mit welchem Pass) deutlich höher ist als die Geburtenrate von "christlichen Deutschen" egal welcher Definition (Zuwanderung spielt bei den "Deutschen" praktisch keine Rolle).

    *klick*

    http://www.destatis.de/jetspeed/port...nderPrint.psml
    (07.03.2007)

    Staatsangehörigkeiten Türkei

    Zuzüge/Geburten 23.752

    Fortzüge/Sterbefälle 20. 907

    Ausländische Bevölkerung 1.738.831 (Türken)
    am Jahresende 2006

    Isch hab mal gerechnet. rein "netto" haben wir 2845 Zugänge (inkl.Geburten!!!!)

    Das entspricht auch,
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/;art270,2064921
    Dass die Zahl der Migranten in Berlin schnell steigt, belegt, wie berichtet, auch eine Expertise aus dem Jahr 2005, in der die Geburtenraten unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen untersucht wurden. Demnach gebären die deutschen Mütter im Durchschnitt 1,1 Kinder, die ausländischen 1,7
    und die türkischen 2,1.

    Bitte beachten es geht hier um Berlin.
    Im übrigen ist die KpF für den reinen Erhalt!



    Gut, nun wirst du sagen, ja es wurden ja soviele Eingebürgert.

    Irrtum!

    http://www.destatis.de/jetspeed/port...nderPrint.psml
    (23.07.2007)


    2000 186.688
    2001 178.098
    2002 154.547
    2003 140.731
    2004 127.153
    2005 117.241
    2006 124.832 (davon 33.478 Türken, das sind 26,8% der Einbürgerungen gesamt)

    So nun hab ich auch hier mal gerechnet und 25% der Einbürgerungen den Türken zugesprochen und was soll ich sagen es waren 259.593.

    Das sind mit denen aus der Ausländerstatistik:
    1.998.424
    Das sind die Zahlen. Und die "paar" rechtfertigen diese Hysterie?
    Und solche Sätze wie:

    Zitat Zitat von Ingeboorg
    Wir werden in Zunkunft immer öfter Ehrenmorde haben.

    Die islamischen Gemeinden haben einen jährlichen Zuwachs von fast 7 % - Kinder und Familiennachzug.
    ????????

    Ach so, bevor ich es vergesse, Asylanten könnt ihr gerade vergessen unter 300 wurden im Jahr 2006 anerkannt.

  7. User Info Menu

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die persönlichen Umstände werden bei schwerer Gewaltkriminalität berücksichtigt, da es um die Feststellung der persönlichen Schuld des Angeklagten geht.

    Zu den persönlichen Umständen, die gegebenenfalls berücksichtigt werden, gehört z.B. die Intelligenz (wenn jemand geistig zurückgeblieben ist), die mangelnde geistige Reife (Jugendliche, Heranwachsende), psychische Labilität und psychische Erkrankungen, die Familienverhältnisse (Traumata, Vernachlässigung), der genaue Tathergang, die Folgen der Tat, etwaige Vorstrafen, etc. etc.

    Die Berücksichtigung persönlicher Umstände bedeutet keinen Freibrief, sondern dient dazu innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens die für den konkreten Fall angemessene Strafe festzulegen.


    P.S.: In diesem Fall dürfte es aber wahrscheinlich keinen Strafrahmen geben. Aufgrund der Zeitungsmeldung gehe ich davon aus, dass das Gericht nicht auf Totschlag, sondern auf Mord erkennen wird. Und für Mord gibt es - anders als z.B. bei Totschlag - keinen Strafrahmen von x bis y Jahren, sondern lebenslänglich.
    Schön, daß auch Du Dich dazu geäußert hast und es erklärt hast. Leider wird es in der Presse oft so hingestellt, daß der kulturelle Hintergrund ein Freibrief ist oder einem zumindest 5 Jahre Gefängnis erspart. Dem ist aber nicht so.
    Ich gehe in dem genannten Fall auch davon aus, daß das Gericht auf Mord erkennen wird.

  8. User Info Menu

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Ich glaube, dass diesem Mann bewusst war, dass er in ein nicht-islamisches Land einreist und dort leben wird, als er hierher kam. Somit hätte ihm klar sein müssen, dass er dort zwar seine Religion leben darf (was auch völlig in Ordnung ist), aber nicht mit dem hier geltenden Gesetz in Konflikt kommen darf. Darf man übrigens in keinem Land der Welt.

    In diesem Lande ist es nicht gestattet oder gar normal und legitim, dass man "die Ehre beschmutzende Familienmitglieder" tötet (noch dazu regelrecht hinmetzelt, derart qualvoll!) im Namen des Glaubens und dann noch ein Held ist und ein guter Gläubiger. Hier ist es ein Mord, weil es geplant wird, weil es mit voller Absicht geschieht und noch dazu hinterher keine Reue vorliegt. Ich bin auch dafür, dass hier die volle Härte des Gesetzes greift - auch wenn der kulturelle Hintergrund des Mannes anders ist. Das tut nichts zur Sache! Er hat in vollem Bewusstsein, mit Absicht, jemanden getötet.

    Es wird doch immer wieder gesagt, dass die hier lebenden Ausländer eingegliedert werden, dass sie die Rechte der hier bereits lebenden Menschen auch bekommen sollen. Gut, dann hat dieser Mann im Gegenzug die Pflicht, sich auch wie ein Deutscher zu verhalten: ICH TÖTE NICHT IM NAMEN DER EHRE! Ein Christ begeht einen Mord, ein Muslime auch. Somit hat es keine religionsbedingten "Vorteile" zu geben! Ein Mörder ist ein Mörder, egal woher er kommt, wie er aufgewachsen ist.

    Wenn es Muslimen nicht passen sollte, dass sie diese unmenschliche Praxis hier nicht ausüben dürfen, dann müssen sie halt in ein muslimisch-religiöses Land ziehen, in dem das gestattet und üblich ist. Dort dürfen sie es dann ja auch "im Namen des Volkes" so tun. Hier nicht!

    Ehe man das falsch versteht: ich verurteile solche Taten allgemein, bei Christen, bei Juden, bei Muslimen, bei sonstigen Religionen, welche es auch immer gibt.
    Manchmal denkt man, es ist stark festzuhalten. Doch es ist das Loslassen, das die wahre Stärke zeigt.
    (unbekannt...)

    Darum:

    Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt, wenn dieser nötig sein sollte. Eine Schlucht kannst du auch nicht mit zwei kleinen Schritten überwinden.
    (David L. George)

  9. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Heute war Prozessauftakt im Fall des Irakers, der vor einem Jahr in Garching vor den Augen seines Sohnes seine Frau auf offener Straße erstach und dann verbrannte:
    "Sie hat es verdient!"

    Man darf gespannt sein, wie das Urteil ausfällt, ob deutsche Gerichte solche bestialischen Morde an Frauen weiterhin unter dem Blickwinkel "kulturelle Eigenheiten" bewerten oder ob die Gesetze endlich für alle gleichermaßen gelten.

    Der Iraker wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest und schloss damit eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.

    Der Mann hatte sich in seinem Schlusswort des sogenannten "Ehrenmordes" gebrüstet, den er im Einklang mit der Familie seiner Frau ausgeführt habe.

    Sie habe den Tod verdient. "Ich bin sehr froh, dass ich die Tat begangen habe", sagte er. Die Heirat mit der elf Jahre jüngeren Frau war von den beiden Familien-Clans im Irak arrangiert worden. Nach Misshandlungen hatte sie sich von ihm getrennt.

    Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

    Der Verteidiger hatte ebenfalls auf lebenslange Haft plädiert, sah aber wegen des "kulturellen Hintergrundes" keine besonders schwere Schuld.

    Quelle: AP

  10. Inaktiver User

    AW: Ich habe doch keine Deutsche umgebracht!

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Der Verteidiger hatte ebenfalls auf lebenslange Haft plädiert,
    Es blieb ihm angesichts der Sachlage auch keine andere Wahl.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    sah aber wegen des "kulturellen Hintergrundes" keine besonders schwere Schuld.
    Das entspricht der Funktion des Verteidigers im Strafprozess: seinen Mandanten im Rahmen der Möglichkeiten möglichst gut zu verteidigen.
    Nichts anderes tut z.B. eine Anwältin, die im Auftrag ihres Mandanten in Frage stellt, ob eine Vergewaltigung wirklich stattgefunden hat ...

    Aufgabe des Richters ist es dann, die Argumente von Staatsanwalt und Verteidiger abzuwägen und ein Urteil zu fällen.


    Rechtsanwalt ist wirklich nicht immer ein angenehmer Beruf.
    Man muss auch Mörder, Zuhälter und sonstige Kotzbrocken positiv darstellen und die glaubwürdigsten Zeugen und Beweise in Frage stellen.

    Aber das gehört zu einem überzeugenden Rechtssystem nun einmal dazu.


    P.S.: Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld finde ich in diesem Fall richtig.
    Geändert von Inaktiver User (11.10.2007 um 17:51 Uhr)

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