Antworten
Seite 1 von 13 12311 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 125
  1. Inaktiver User

    namensänderung für ex-terroristin ?

    In der zweiten Generation der Rote Armee Fraktion gehörte die Terroristin zu den führenden Figuren. Kaltblütig erschoss die Fanatikerin den Bankier Ponto. Nach 24 Jahren Haft arbeitet sie jetzt in einer Autoteilefabrik und möchte mit einer neuen Identität unerkannt leben.

    Die im März nach 24 Jahren Haft entlassene frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt hat nach Medienangaben eine neue Identität beantragt. Die 57-Jährige wolle ihren Namen ändern, berichtete die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Informationen aus Justizkreisen. Mohnhaupt soll im süddeutschen Raum leben und dort eine Anstellung in einer Autoteilefabrik erhalten haben.
    __________________________________________________ __
    so viel zur info aus msn.
    mich interessieren eure meinungen, ob es eurer ansicht nach ok ist, wenn man einem solchen menschen eine namensänderung zulassen kann, damit er zukünftig unerkannt den rest seines lebens gestalten kann. ich möchte hier jetzt keine grundsatzdiskussion lostreten, OB es richtig war sie freizulassen.
    gruß von nemesis/dunkle-mondin.de

  2. Inaktiver User

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Interessant dass sie nicht bereit ist zu ihren Taten zu stehen ....

    Feige Morde ja, aber kritschen Kommentaren der Umwelt entfliehen - typisch RAF !

  3. Inaktiver User

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Sie hat für ihre Taten 24 Jahre einstehen müssen, mehr als fast alle anderen Lebenslänglichen, die die Möglichkeit haben nach 15 Jahren wieder frei zu kommen.

  4. User Info Menu

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Soll sie doch ihren Namen ändern lassen. Ich bezweifle allerdings, dass sie des Rest ihres Lebens unerkannt bleibt.

    Sie wird es schwer genug haben, mit einer erlogenen Biografie zu leben (das ist jetzt sachlich gemeint, nicht mitfühlend).
    Am Rande meines Verstandes kichert der Wahnsinn.

  5. Inaktiver User

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sie hat für ihre Taten 24 Jahre einstehen müssen, mehr als fast alle anderen Lebenslänglichen, die die Möglichkeit haben nach 15 Jahren wieder frei zu kommen.
    sie hat vor dem gesetz ihre strafe abgesessen, ja. sie wurde entlassen. ich finde jedoch nicht, dass der staat nun quasi die pflicht hat, ihr dafür jetzt ein "unerkanntes" leben zu bieten.

    selbst, wenn sie eine neue identität bekäme, so wird sie bestimmt nicht ewig unerkannt bleiben. das sehe ich diesbezüglich ähnlich wie oma_berta.

    meines erachtens bleibt ihr nur:

    a) weiterleben wie bisher
    b) ebenfalls freiwillig aus dem leben gehen
    c) aus deutschland verschwinden, in der hoffnung, niemand erkennt sie in der fremde.

    keine schönen aussichten für sie. das hat sie sich allerdings selbst zuzuschreiben.

  6. Inaktiver User

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    So sehe ich das auch. Ganz genauso.

  7. Inaktiver User

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Welchen anderen Mördern wird nach der Strafverbüßung eine neue Identität ermöglicht?

    Wenn sie jetzt Probleme hat, Pech gehabt!

    Ihr geht es immer noch viel besser als ihren Opfern!

  8. Inaktiver User

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ihr geht es immer noch viel besser als ihren Opfern!
    Das ist bei allen Mördern so und da schert sich kein Mensch darum, ob die nach 15 Jahren entlassen werden oder nicht und ob sie ihren Namen dann ändern oder nicht.
    Ich verstehe einfach nicht, warum bei den RAF Gefangenen so ein Theater gemacht wird. Vermutlich weil ihre Opfer keine Normalbürger waren. Sie haben ihre Strafe verbüßt und haben somit die selben Rechte wie alle anderen Menschen bzw. alle anderen entlassenen Straftäter, einschließlich Mörder.

    Ich habe z.B. als Schöffin miterleben müssen, wie ein Betrunkener (1,8 pro Mill) einen 17 jährigen tot gefahren hat. Der hat in der Berufung eine Strafe auf Bewährung bekommen, keine 15 Jahre und der 17 jährige hätte noch sein ganzes Leben vor sich gehabt.

  9. Inaktiver User

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Das ist bei allen Mördern so und da schert sich kein Mensch darum, ob die nach 15 Jahren entlassen werden oder nicht und ob sie ihren Namen dann ändern oder nicht.


    ist es etwa üblich, dass ex-häftlinge sich offiziell und mit staatlicher hilfe einen neuen namen zulegen? wohl kaum. ansonsten wäre ich jetzt aber so richtig entsetzt

    mir persönlich geht es nur darum, dass sie keine sonderwünsche anmelden darf, nur weil sie in der öffentlichkeit bekannt ist. wo kommen wir denn da hin?

  10. User Info Menu

    AW: namensänderung für ex-terroristin ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich verstehe einfach nicht, warum bei den RAF Gefangenen so ein Theater gemacht wird. Vermutlich weil ihre Opfer keine Normalbürger waren. Sie haben ihre Strafe verbüßt und haben somit die selben Rechte wie alle anderen Menschen bzw. alle anderen entlassenen Straftäter, einschließlich Mörder.
    Dass man bei den RAF-Leuten so ein Theater macht hat wohl damit zu tun, dass sie gegen den Staat vorgegangen sind und dabei nicht vor Morden zurück geschreckt sind.

    Im übrigen kann Brigitte Mohnhaupt ganz einfach ihren Namen ändern. Sie muss nur heiraten.

    Eine Monika Böttcher (heute Weimar) lebt sicher auch nicht unerkannt. Und ein Jürgen Bartsch würde das auch nicht, wäre er noch am Leben.

    Würde Brigitte Mohnhaupt ihre Taten wirklich aus vollstem Herzen bereuen, würde es sicher leichter für sie sein sich zu resozialisieren. Da sie es nicht tut, bleiben eben immer Zweifel und Misstrauen.

    Gruß juri
    Die gefährlichste aller Weltanschauungen
    ist die Weltanschauung der Leute,
    welche die Welt nie angeschaut haben.

    von Alexander von Humboldt
    (1769-1859 Naturwissenschaftler, Ethnologe und Geograph)

Antworten
Seite 1 von 13 12311 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •