Unter ihrem jetztigen Namen wird es ihr nicht möglich sein, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Was sie offenbar vorhat (soweit ich weiß, hat sie sich eine ganz normale Arbeit gesucht).
Ich verstehe nicht, warum so viele Leute, die sonst hinter unserem Rechtsstaat stehen, dies nicht verstehen wollen: jeder Straftäter, der eine Strafe verbüßt hat, hat das Recht, wieder in die Gesellschaft zurückzukehren. Dabei hilft ihm der Staat. Meist ist eine Namensänderung nicht notwendig. Man kann sie aber aus wichtigen Gründen bekommen.
Der Staat schützt jeden, auch den Straftäter, z.B. vor Selbstjustiz.
Das macht unseren Staat erst so souverän, in meinen Augen.
Und wie es um Frau Mohnhaupt und ihren Neuanfang unter ihrem jetztigen Namen stehen würde, davon kann man sich ja hier ein gutes Bild machen
Antworten
Ergebnis 11 bis 20 von 125
-
13.08.2007, 08:40
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
Kottan: "Doch, i liag manchmal"
______________________________________
Profilbild © Analuisa
-
13.08.2007, 13:01
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Danke, Kapuzziner.
Zitat von Kappuziner
Die Ente bleibt draußen.
-
13.08.2007, 13:47Inaktiver User
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Es wird auch denjenigen Straftätern schwer fallen sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, die nach Verbüßung ihrer Strafe noch Schadenersatz an ihre Opfer zu zahlen haben.
Sollte dann diese Verpflichtung im Sinne der bedauernswerten Täter nicht auch fallen?
-
13.08.2007, 13:55
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht.
Zitat von Inaktiver User
Bedauerte hier jemand die Täter?
Ich sprach von einem reifen, gewachsenen Staats-System, das nicht zuletzt deswegen den RAF-Ideologien überlegen war, weil es nicht deren schwarz-weiß-Denke bediente.
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
Kottan: "Doch, i liag manchmal"
______________________________________
Profilbild © Analuisa
-
13.08.2007, 14:15
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Falls es Schadensersatz gibt, so handelt es sich hierbei um etwas Privatrechtliches. Es geht also um die Beziehung zwischen den Bürgern untereinander, nicht um den Staat.
Zitat von Inaktiver User
Beim Strafrecht geht es um die Beziehung Bürger- Staat und dort gibt es keinen Schadenersatz. Deswegen hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.
Grüße,
EdelherbDie Ente bleibt draußen.
-
13.08.2007, 14:17Inaktiver User
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Ich habe z.B. als Schöffin miterleben müssen, wie ein Betrunkener (1,8 pro Mill) einen 17 jährigen tot gefahren hat. Der hat in der Berufung eine Strafe auf Bewährung bekommen, keine 15 Jahre und der 17 jährige hätte noch sein ganzes Leben vor sich gehabt.[/QUOTE]
Ulina
Das hättest Du aber verhindern können, dafür gibts doch Schöffen. Aber manche Schöffen halten bloß den Mund. Wie hast Du versucht diese Unurteil zu verhindern ?
-
13.08.2007, 14:19Inaktiver User
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
abgegrenzt vom thema RAF stellt sich doch die frage, ob es normal, üblich und richtig ist, einem verurteilten mörder nach haftentlassung durch hilfe des staats ein neues leben unter anderem namen zu ermöglichen.
-
13.08.2007, 14:22Inaktiver User
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
100 %ige Zustimmung, Kappuziner!
Zitat von Kappuziner
-
13.08.2007, 14:26Inaktiver User
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Die wenigsten RAF-Opfer waren keine Normalbürger.
Zitat von Inaktiver User
Die meisten waren doch einfache Polizisten, Fahrer oder Leibwächter und Bundeswehrsoldaten die in den Kasernen auf Wache überfallen wurden um an Waffen und Munition zu kommen.
Also ganz normale Menschen.
Meiner Meinung nach soll sie ganz alleine sehen wie sie klar kommt. Wäre ja noch schöner Mitleid mit kaltblütigen Mördern zu haben.
Gebüßt hat sie nicht, sie hat sich nie vom Terrorismus distanziert.
Sie hat lediglich einen Teil ihrer Strafe abgesessen und ist auf Bewährung draussen.
Das nur zu dem Irrtum, daß sie ihre Strafe abgesessen hat. Jeder lebenslängliche wird lediglich auf Bewährung auf freien Fuß gestetzt. Lebenslang heißt nämlich auch in Deutschland lebenslang.
Neue Identität ? Nöö, gibt es keinen Grund zu. Das würde sie ja nur gegenüber anderen lebenslangen bevorzugen.
Bewährung nicht verbüßtGeändert von Inaktiver User (13.08.2007 um 14:36 Uhr)
-
13.08.2007, 14:35
AW: namensänderung für ex-terroristin ?
Jeder Deutsche kann aus wichtigem Grund seinen Namen ändern lassen. Aufrufe zur Selbstjustiz dürften zu diesen wichtigen Gründen zählen...
Zitat von Inaktiver User
Die Verwaltungsgeühr wird sie wohl selber zahlen und auch sonst würde ich keinen Anlass sehen, eine Bevorzugung zu vermuten. Oder hast du gehört, dass ihr Vater Staat eine neue Nase zahlt?
Und im übrigen zählt Reue nicht zum "Büßen" - bei keinem Straftäter. Und ebensowenig ist 24 Jahre eine kurze Zeit, auch für eine lebenslängliche Haftstrafe nicht. So viel zu der hier vermuteten Bevorzugung.
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
Kottan: "Doch, i liag manchmal"
______________________________________
Profilbild © Analuisa


Zitieren