Der Verfassungsschutz hat in Sachsen ein kriminelles Netzwerk identifiziert, bei dem neben "normalen" Kriminellen auch Prominente, Behördenvertreter, Polizisten, Juristen und Politiker beteiligt sind. Es geht um Kinderpornographie, Zwangsprostitution, Bestechung, Immobilienschiebereien, Erpressung und Mord - also den Inhalt eines veritablen Thrillers.
Und jetzt, wo es darum geht, dass der Verfassungsschutz die Unterlagen der Justiz übergeben will, verlangt der oberste Datenschützer Sachsens, dass diese Dokumente vernichtet werden, weil der Verfasungsschutz nicht für die Aufklärung von Verbrechen zuständig sei.
Würde dieselbe Empfehlung kommen, wenn keine prominenten Politiker auf der Liste der Verdächtigen stünden?
Ist das Motto: Schützt die Rechte der Verbrecher?
djgm
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Thema: Datenschutz für Kriminelle?
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15.05.2007, 13:50Inaktiver User
Datenschutz für Kriminelle?
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15.05.2007, 14:30Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Nach meiner Erinnerung gab es in Süddeutschland vor einigen Jahren eine Razzia in einer Nervenheilanstalt mit angeschlossenem Suchtzentrum. Bei dieser Razzia sind ohne entsprechende gesetzliche Grundlage ärztliche Unterlagen bzw. Patientenakten beschlagnahmt worden, um entsprechende Verfahren gegen Patienten wegen Drogenmissbrauchs anzustrengen.
Zitat von Inaktiver User
Prominente und Politiker waren damals nicht betroffen, aber diese Unterlagen durften trotzdem laut richterlicher Entscheidung nicht verwendet werden, da sie nicht legal erlangt worden sind.
Nein, das Motto lautet: Es lohnt sich nicht die gesetzlichen Regeln zu ignorieren bzw. zu brechen.Ist das Motto: Schützt die Rechte der Verbrecher?
Und das muss so bleiben, weil sonst das Motto auch von Polizei und Staatsanwaltschaft künftig lautet:
"Was kümmern Gesetze - der Zweck heiligt die Mittel".
.Geändert von Inaktiver User (15.05.2007 um 19:08 Uhr)
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15.05.2007, 16:48Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Wenn die gesetzlichen Regeln nicht mal mehr für die Strafverfolger gelten, wer soll sich dann überhaupt noch dran halten? Das ist keine pro-Kriminelle-Regelung sondern eine für alle Bürger und hier besonders die Behörden, die den Staat und die Einhaltung seiner Gesetze vertreten. Wie können diese Gesetzesübertritte zur Strafverfolgung nutzen wollen? Das wäre absurd.
Zitat von Inaktiver User
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16.05.2007, 14:28Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Genau. Wenn man das weiter treibt, werden demnaechst bei Verbrechern, denen man ihre Straftaten nicht nachweisen kann, falsche Beweise ausgelegt. Man weiss, dass jemand mit Drogen dealt, aber er hat sich bisher nicht erwischen lassen. Dann schmuggelt man ihm halt ein Paar Drogen ins Haus und findet sie bei einer Durchsuchung... Ist doch gerecht... Oder?
Zitat von Inaktiver User
D.
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18.05.2007, 06:47Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Das Problem bei Politikern ist doch, dass sie immun sind, dass bedeutet im Klartext, bevor eine Ermittlung gegen ihn stattfindet muss die Aufhebung der Immunität beantragt werden und danach darf dann ermittelt werden.
Das da nix mehr rauskommt ist die eine Seite der Medaille und das die Karriere des ermittelnden Staatsanwaltes sehr überschaubar wird, die Andere.
Ist doch logisch, dass ein Politiker seine Leichen im Keller wegräumt wenn ihm groß und breit angekündigt wird, dass gegen ihn ermittelt wird.
Bevor der Parlamentarische Kontrollausschuss getagt hat wurde klargestellt, dass die Akten nur bei einer Zustimmung ALLER Mitglieder weitergegeben werden.
Diese Personen des Ausschusses hatten Einsicht in die Akten und die Kommentare dieser Personen dazu waren alarmierend. Die Mitglieder dieses Ausschusses waren bisher für ihr Zurückhaltung und Sachlichkeit in der politischen Diskussion bekannt.
Sie sagten unabhängig voneinander sinngemäß, dass sie den Rechtsstaat gefährdet sehen und die Akten UNBEDINGT weitergegeben werden müssen.
Sie sagten auch, dass Staatsanwälte im Freistaat nicht unabhängig ermitteln können sondern diese Akten zum Generalbundesanwalt gegeben werden müssen.
Diese Kommentare lassen das Ausmaß nur erahnen. Im Übrigen handelt es sich um Erkenntnisse aus den Jahren Anfang/Mitte Neunziger.
Einige der Politiker aus dieser Zeit sind jetzt in Berlin.
Was den Datenschutzbeauftragten betrifft, der mit verantwortlich ist das die Akten erst jetzt bekannt wurden, so soll es wohl gegen ihn auch Ermittlungen gegeben haben, die sich aber nicht bestätigten.
Es sind auch Akten darunter in denen es um „übliche Kriminalität“ geht, diese sind von der Weitergabe NICHT betroffen, bei denen wird das Gesetz angewandt, dass sie nicht verwandt werden dürfen.
Also es geht nur um Tatbestände bei denen unsere freiheitlich demokratische Ordnung gefährdet ist.
V.G.
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08.09.2007, 15:27
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Grade wenn Personen dieser Gruppen beteiligt sind, ist es doch wohl Aufgabe des Verfassungschutzes Faules aufzudecken !
Zitat von Inaktiver User
Die Akten sollten an Generalbundesanwaltschaft und dort kann man dann prüfen ob Immunitätsaufhebungsverfahren vorbereitet werden müssen. Bzw staatsaufsichtliche Verfahren gegen Beamte angestrengt werden müssen ?
Wie man solch einen Glücksfall von Verbrechensaufdeckung für die politische Öffentlichkeit vergleichen kann mit "ein paar Drogen unterschieben" ist mir schleierhaft !?
Dory42, warst du etwa temporär "diskussionsblind" ?
Oder wollt ihr etwa lieber nicht hinsehen wozu die uns Regierenden fähig sind
Tss .
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08.09.2007, 15:37Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Dieser Vorgang ist doch schon fast unter den Teppich gekehrt.
Alle Beteiligten erklären fast übereinstimmend, dass da etwas übertrieben, falsch ermittelt und missverstanden wurde.
Irgendein ehemaliger „Mitstreiter“ aus den alten Bundesländern hat den Regierenden jetzt einen Persilschein ausgestellt. Der war wohl mal Richter.
Übrigens wusste der schon bevor er in Dresen in die Akten geschaut hat, dass da nichts dran ist. Kluges Kerlchen.
V.G.
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08.09.2007, 17:22Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Meine Frage war und ist wesentlich breiter als der Skandal/das Skandälchen in Sachsen.
Es geht darum, ob und inwieweit der Datenschutz in der Praxis Kriminelle schützt, und ob dies im Sinne unserer Gesellschaft ist.
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08.09.2007, 19:41Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Diese Frage wurde von Vita und mir beantwortet.
Zitat von Inaktiver User
Ja, es ist im Sinne unserer Gesellschaft, wenn sich die Strafverfolger an Gesetze halten und nicht der Zweck jedes Mittel heiligt.
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09.09.2007, 12:37Inaktiver User
AW: Datenschutz für Kriminelle?
Ich denke persönlich - und dieses Recht steht mir zu! - dass der Schutz der Gesellschaft vor Verbrechen wichtiger ist als ein exzessiver Datenschutz.
Dies ist kein Widerspruch zu der Forderung, dass sich Strafverfolgungsbehörden an Gesetze halten müssen. Nur sollten die Gesetze den Schutz der Gesellschaft und nicht den von Kriminellen in den Vordergrund stellen.


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