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13.07.2020, 20:29Inaktiver User
AW: Massive Gewalt, Plünderung, Körperverletzung; Krawalle in Stuttgart
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13.07.2020, 20:31
AW: Massive Gewalt, Plünderung, Körperverletzung; Krawalle in Stuttgart
Wird es auch und ist auch völlig normal. Und im Ermittlungsbericht steht immer auch die Herkunft sprich "Der Beschuldigte ist ... Staatsbürger" usw. Im JGG und das greift ja sicher bei etlichen vom Alter her, steht u.a. Folgendes:
§ 43 Umfang der Ermittlungen
(1) Nach Einleitung des Verfahrens sollen so bald wie möglich die Lebens- und Familienverhältnisse, der Werdegang, das bisherige Verhalten des Beschuldigten und alle übrigen Umstände ermittelt werden, die zur Beurteilung seiner seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenart dienen können. Der Erziehungsberechtigte und der gesetzliche Vertreter, die Schule und der Ausbildende sollen, soweit möglich, gehört werden. Die Anhörung der Schule oder des Ausbildenden unterbleibt, wenn der Jugendliche davon unerwünschte Nachteile, namentlich den Verlust seines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, zu besorgen hätte. § 38 Absatz 6 und § 70 Absatz 2 sind zu beachten.
JGG - JugendgerichtsgesetzGeändert von Vienna__ (13.07.2020 um 20:38 Uhr)
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13.07.2020, 20:34Inaktiver User
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13.07.2020, 20:41
AW: Massive Gewalt, Plünderung, Körperverletzung; Krawalle in Stuttgart
ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Nachforschungen in Familie oder Umfeld der Täter wieder zu weiteren Tätern führen wird. Irgendwer redet immer. Warum wieder hier im Forum immer wieder darauf herumgehackt, dass die deutschen Täter nicht genannt werden? Die deutschen Täter sind dieselben Vollpfosten und ich wüsste nicht, wieso deren Umfeld nicht genauso durchleuchtet wird- im Rahmen der Möglichkeiten. Nennt sich so etwas nicht einfach Polizeiarbeit?
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13.07.2020, 20:41Inaktiver User
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13.07.2020, 20:44Inaktiver User
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13.07.2020, 20:45Inaktiver User
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13.07.2020, 20:50
AW: Massive Gewalt, Plünderung, Körperverletzung; Krawalle in Stuttgart
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13.07.2020, 21:07
AW: Massive Gewalt, Plünderung, Körperverletzung; Krawalle in Stuttgart
Genau so ischs! Ein Schelm, wer Böses denkt ... Dabei müssten doch alle wissen (Auszug):
Im Regelfall führt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch die von ihr damit beauftragten Polizeidienststellen der Schutz- oder Kriminalpolizei. Die Polizeidienststellen führen die notwendigen Ermittlungshandlungen wie zum Beispiel Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten, Einholung von Auskünften, Durchsuchungen nach und Sicherung von Beweismitteln, Observationen, Telefonüberwachungen - teilweise auch in Absprache deren Notwendigkeit mit dem ermittlungsführenden Staatsanwalt - durch.
Nach Durchführung aller Ermittlungshandlungen legt die Polizei das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor.
Staatsanwaltschaft Stuttgart - Ermittlungsverfahren
Ich bin auch sehr gespannt auf die OB-Wahlen. Und ich bin mir nicht sicher, ob Herr Kuhn und seine Partei nach seinem erst jetzigen Einlenken, was die Sicherheitspartnerschaft angeht, das noch einmal macht.
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13.07.2020, 21:15
AW: Massive Gewalt, Plünderung, Körperverletzung; Krawalle in Stuttgart
Lt. Strobl:
Herkunft der Krawallmacher: Strobl fur <<verbale Abrustung>> - WELT
Die Stuttgarter Polizei steht in der Kritik, weil sie nach eigenen Angaben bei 11 von 39 ermittelten Tatverdächtigen über die Standesämter die Nationalität der Eltern erfragt hat, nachdem in der Vernehmung Angaben zur Herkunft verweigert wurden.
liest sich für mich so, dass die restlichen 28 sich nicht weigerten.
Das scheint also der Grund für die Anfrage zu sein.



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