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20.07.2020, 20:43Inaktiver User
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
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20.07.2020, 21:02
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
Okay, ich korrigiere den Begriff "Geringverdiener", der war von mir falsch gewählt.
Ich spreche von der ärmeren Hälfte der Bevölkerung, denen, die unterhalb des Medianeinkommens verdienen. Wie wir festgestellt haben, liegt das bei einem Alleinstehenden irgendwo zwischen 1600 und 1700 Euro netto. Wenn das die Hälfte der Bevölkerung betrifft, bedeutet das, dass da auch jede Menge qualifizierte Personen dabei sind.Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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20.07.2020, 21:03
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20.07.2020, 21:14
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
nein - die Ungleichheit in der Vermögensverteilung ist deutlich größer als die Ungleichheit in der Einkommensverteilung (das sieht man am Gini-Koeffizienten). Und die so richtig hohen Einkommen sind vielfach nicht durch "Alterssicherungssysteme" für das Alter abgesichert - das muss man dann schon privat machen. Der Chefarzt und Professor bekommt Pension auf sein Professorengehalt (und das liegt etwas beim Gehalt eines Oberstudiendirektors), nicht auf das, was ihn reich macht, nämlich die Privatliquidation.
Und die "untere Hälfte" hat natürlich viel mehr als die 1,3% an den Ansprüchen aus Alterssicherungssystemen (die 1.3% ist der Anteil am Vermögen).
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20.07.2020, 21:23
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
Wieso meinst du, dass es nicht gelohnt hätte?
Nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums entfielen 1996 auf die Finanzverwaltungskosten etwa 3 % der Einnahmen aus der Vermögensteuer.
Quelle
Wiki schreibt lapidar: Statt Immobilien, wie vom Urteil gefordert, höher zu bewerten und damit stärker zu besteuern, entschied sich die damalige Bundesregierung, die Vermögensteuer – auch wegen des damaligen Einkommensteuer-Spitzensatzes von 53 % plus Solidaritätszuschlag – nicht mehr zu erheben. Das Vermögensteuergesetz ist aber bisher nicht aufgehoben.
Diese 53% sind ja auch Schnee von gestern. Es scheint mir eine politische Entscheidung gewesen zu sein, die Vermögenssteuer aufzugeben, genötigt wurde die Politik nicht dazu.
Hoffte man, die Vermögenden würde diese Entscheidung dankbar zeigen und mehr investieren? Immerhin lag die Arbeitslosigkeit in Deutschland 1995 noch über 10%. Oder erschien es zu aufwändig, die Besteuerung von Immobilien neu zu regeln?
Es machte dann eine Nebenbemerkung der Verfassungsrichter die Runde, wonach es unzulässig sei, dass einem Steuerpflichtigen weniger als 50% seines Bruttoeinkommens zur freien Verfügung bleiben würden. Stimmt aber wohl doch nicht, wie dasselbe Gericht 2006 entschied:
Dieser [...] Grundsatz wurde einige Jahre später vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben: Eine allgemein verbindliche, absolute Belastungsobergrenze für Steuern in der Nähe von 50 % lasse sich aus dem Grundgesetz nicht ableiten.
QuelleModeration in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
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20.07.2020, 21:45Inaktiver User
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
Geändert von Analuisa (20.07.2020 um 23:46 Uhr) Grund: Quote-Klammern und Link ergänzt, blaue Farbe bitte nur für Fremdzitate verwenden
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20.07.2020, 21:48
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
Das kenn ich noch so vom Dorf. Hausfrau arbeitete vielleicht drei Stunden außer Haus, kümmerte sich ansonsten um Haus (mit großer Küche für Massenverarbeitung, großen Mengen an Lagerraum, ausreichend Gerät, Lagerkeller, Nähzimmer, ...) und Selbstversorgergarten, und die Kinder mußten natürlich auch helfen. Ein Auto reicht, weil die Hausfrau nur einmal im Monat zum Einkaufen in die Stadt muß, und dann eben Samstagsvormittags. (Das war zu der Zeit, wo Männer meist schon Samstags frei hatten, Frauen und Kinder nicht.)
Ich weiß nicht, ob das Modell heute überhaupt noch lohnt. Lebensmittel und Kleidung sind so billig geworden im Verhältnis zum Einkommen, und große Häuser, so teuer... Und seit der Änderung des Unterhaltsrechts müßte eine Frau mit dem Klammerbeutel gepudert sein, um sich auf so etwas einzulassen, wenn sie nicht unabhängig vermögend ist.
Und das sind nicht die Leute, die zwei Millionen haben. Nicht mal, wenn man die 1500 qm Grund und das Haus mit dem "Charakter" mit einrechnet. Für all das kriegen die vier Kinder vielleicht zusammen 300T, wenn sie erben, denn die Gemeinde erlaubt nicht den Verkauf an einen Bauträger für 25 Etagenwohnungen im Bauhaus-Stil. Da loht sich "behalten" mehr.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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20.07.2020, 23:36
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
bitte nicht z.b. Frau Esken mit über 23.000 € im Monat vergessen:
SPD-Vorsitzende Saskia Esken kassiert 25000 Euro im Monat und emport Parteibasis - FOCUS Online
25.000 Euro im Monat
SPD-Vorsitzende empört Parteibasis mit hoher Aufwandsentschädigung
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21.07.2020, 07:28Inaktiver User
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
Man kann ja trefflich über die Höhe der Abgeordnetendiäten streiten. Aber wenn man man die Pauschalen für den Unterhalt von Büroräumen und für Fahrtkosten fröhlich mit den sonstigen Bezügen vermischt, und erzählt, dass der Abgeordnete das Geld "kassiert", dann wird es albern.
Mein Arbeitgeber kommt für meine Dienstreisen und meine Büroausstattung auf. Das Geld "kassiere" ich aber nicht.
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21.07.2020, 07:37
AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?
(Aus dem Beitrag von BlueVelvet#206)Ich erinnere mich sehr gut daran, warum die Vermögenssteuer, die de facto ja noch existiert in Deutschland, damals ausgesetzt wurde: weil es so aufwändig war, sie zu kontrollieren. Das schreibt er u.a.auch. Ich meine mich zu erinnern, dass es mehr kostete, sie in der richtigen Höhe einzutreiben, als sie erbrachte.
Das wurde wohl damals behauptet, ganz so scheint es nun doch nicht gewesen zu sein, die sog. Erhebungskosten werden, je nachdem wer diese Frage untersuchte, auf zwischen 4,4 und 33% geschätzt. Sprang also doch was bei rum. Quelle für die Zahlen
Aber natürlich ist es, je reicher die Leute sind, umso schwieriger das vorhandene Vermögen festzustellen, da oft pro Mensch unterschiedliche Vermögensarten zusammenkommen und die Möglichkeiten, es zu verstecken, natürlich ungleich größer sind als bei der einfachen Arbeiterin oder dem Angestellten, der vielleicht ein Sparbuch hat, wenn's hochkommt. Und dann muss man entscheiden, was als versteuerbares Vermögen zählt und was nicht, hach, ist das alles kompliziert und es macht Arbeit - dann lässt man es doch lieber gleich ganz.
Möglicherweise war es schlicht eine Kapitulation vor den Schwierigkeiten, die Berechnung der Vermögenssteuer verfassungsgerecht auszuformulieren. Naja, und man, also die Bundestagsabgeordneten, tat sich damit selbst auch was Gutes, denn man hat vermutlich persönlich davon profitiert.Geändert von Analuisa (21.07.2020 um 07:43 Uhr)
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