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  1. Moderation

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    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Personen, die soviel Geld haben, dass ihnen nicht besseres einfällt, als es in Sachwerten zu horten, die kein Mensch braucht (Gemälde, Edelsteine) benötigen m.E. keine besondere Fürsorge des Staates. Siehe Artikel 14 des Grundgesetzes, Abs. 2:
    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Was die Vermögenspolizei angeht: Na, da können sich die Finanzämter doch mal von den Jobcentern helfen lassen, die haben Erfahrung damit, wie man das "Vermögen" vom Menschen kontrolliert, die einen Hartz-IV-Antrag stellen.

    Und zu den Leistungsträgern: Jetzt in der Coronakrise sieht man besonders deutlich, wer die Leistungsträger in diesem Land sind. Nein, die wandern nicht aus, die werden dringend vor Ort gebraucht, und sie wissen das auch.


    Dies ist meine völlig unmaßgebliche Meinung als Userin dieses Forums.
    Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.

    ... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs

  2. Inaktiver User

    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Wir hatten die Vermögensteuer ja schon mal. Sie wurde genau aus dem Grund der schwierigen Bewertung gekippt. Dass die Vermögensteuer unter allen Steuern die höchsten Verwaltungskosten verursacht, weil Bewertungen schwierig und aufwändig sind, ist einer der größten Kritikpunkte daran, ein weiterer ist der, dass das Vermögen ja bereits der Einkommensteuer unterlag und damit doppelt besteuert wird, vererbte Immobilien sind zuerst mit versteuertem Geld gebaut worden und unterlagen danach der Erbschaftsteuer. Analuisa, es geht nicht ums Kontrollieren, sondern ums Bewerten.
    Wenn es darum geht, Kapitaleinkommen stärker zu belasten, könnte man die Kapitaleinkommensteuer erhöhen, statt mit der Vermögensteuer eine weitere Steuer einzuführen.

    Ich sehe das Problem eher in der Emotion. Die Bürger wollen einfach „die Reichen“ stärker bluten sehen und die Substanz besteuert sehen, nicht nur das Einkommen daraus.

    Edit: mich würde eine Vermögensteuer nicht betreffen. Das nur als Info, bevor da jemand auf falsche Ideen kommt.
    Geändert von Inaktiver User (24.04.2020 um 10:34 Uhr)

  3. gesperrt

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    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wir hatten die Vermögensteuer ja schon mal. Sie wurde genau aus dem Grund der schwierigen Bewertung gekippt. Dass die Vermögensteuer unter allen Steuern die höchsten Verwaltungskosten verursacht, weil Bewertungen schwierig und aufwändig sind, ist einer der größten Kritikpunkte daran, ein weiterer ist der, dass das Vermögen ja bereits der Einkommensteuer unterlag und damit doppelt besteuert wird, vererbte Immobilien sind zuerst mit versteuertem Geld gebaut worden und unterlagen danach der Erbschaftsteuer. [...]
    Noch viel bedeutsamer sind m. E. die Folgewirkungen wie Kapitalflucht, Abwanderung, Standortverlagerungen usw. Der entscheidende Grund, warum inzwischen immer weniger Länder innerhalb der OECD-Staaten beispielsweise Substanzsteuern wie Vermögenssteuern erheben.

    Zudem haben die wenigen Länder, die noch eine Vermögensbesteuerung durchführen, entweder sehr hohe Freibeträge und/oder generell geringere Einkommenssteuersätze (s. z. B. die USA).

    Solche Krisen wie derzeit sind aber immer die Gelegenheit das aus der Mottenkiste zu kramen, was man schon immer wollte. Von zusätzlichen Reichensteuern und Vermögenssteuern in Deutschland - bis zu Eurobonds innerhalb der Eurozone (Letzteres wäre übrigens völlig vertragswidrig; aber wenn kümmern in der EU noch die eigenen EU-Verträge …?).

    Der "Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages" hat übrigens gerade geprüft: "Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie". Aktenzeichen: WD4 - 3000 041/20, abgeschlossen am 9. April 2020, Fachbereich: WD4 Haushalt und Finanzen
    Geändert von Analuisa (24.04.2020 um 22:34 Uhr) Grund: Vollzitat gekürzt

  4. gesperrt

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    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    ... Siehe Artikel 14 des Grundgesetzes, Abs. 2:
    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Was die Vermögenspolizei angeht: Na, da können sich die Finanzämter doch mal von den Jobcentern helfen lassen, die haben Erfahrung damit, wie man das "Vermögen" vom Menschen kontrolliert, die einen Hartz-IV-Antrag stellen.

    Und zu den Leistungsträgern: Jetzt in der Coronakrise sieht man besonders deutlich, wer die Leistungsträger in diesem Land sind. Nein, die wandern nicht aus, die werden dringend vor Ort gebraucht, und sie wissen das auch.


    Dies ist meine völlig unmaßgebliche Meinung als Userin dieses Forums.
    Hinter der Verpflichtung des Eigentums (GG) stehe ich voll und ganz. Theoretisch und prinzipiell, also von der Sache her und auch in der praktischen Umsetzung: Zahle seit Jahrzehnten immer brav die Höchststeuersätze (Steuerklasse 1).

    Deine Verweis auf Hartz-4-Prüfungen (an Hartz-4 finde auch ich nicht alles gelungen) kann mich in dem Kontext nur bedingt überzeugen. In praxi ist mir damit nämlich immer noch nicht klar, wie das im Kontext etwa "Vermögenssteuer" mit einer "Vermögenspolizei" funktionieren sollte. Auf derartige Hausbesuche dürften "Reiche" vermutlich anders reagieren als "Leistungsempfänger" … Und ohne die "Reichen" - in aller Regel ja Unternehmer - kann kein demokratisches Staatswesen der Welt funktionieren. Schon gar nicht übrigens ein ausgebauter Wohlfahrtsstaat wie Deutschland.

    Hart aber wahr: Schon heute stammt die Hälfte (!) aller Einnahmen aus der Einkommenssteuer von ca. einem Zehntel der Steuerpflichtigen (etwa 4,2 Mio. BürgerInnen). Von den ca. 83 Mio. BürgerInnen sind nach meiner Erinnerung nur noch 15 Mio. Nettosteuerzahler (wenn man alle Leistungen des Staates gegenrechnet).

    Fakt ist auch: Niemand kann irgendetwas einkaufen, hätte nicht zuvor ein Unternehmer Geld erwirtschaftet, daß er als Lohn weitergibt - und kein Staat kann irgendetwas umverteilen, was nicht zuvor andere (!) als Steuer entrichtet haben.

    In meiner Steuerklasse sind wir in Deutschland in Sachen Steuern und Abgaben bereits "Vizeweltmeister" (nur in Belgien sind diese noch höher - was Belgien bei der Staatsverschuldung offenbar nicht geholfen hat: Die liegt bei > 102% vom BIP - erlaubt wären nach den EU-Verträgen max. 60% ... aber das wäre wieder ein anderes Thema).

    Da so gut wie alle Länder in einem Standortwettbewerb stehen, sollte man sich stets fragen, welche Folgen und Auswirkungen derartige steuerliche Fragen und Gestaltungen haben. Und zwar nicht nur für die "Reichen" - sondern auch für die ganz normalen ArbeitnehmerInnen.

    Das ist nur meine bescheidene Meinung als schlichter Mitdiskutant in diesem Forum.

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    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Zitat Zitat von kurant Beitrag anzeigen
    .

    Hart aber wahr: Schon heute stammt die Hälfte (!) aller Einnahmen aus der Einkommenssteuer von ca. einem Zehntel der Steuerpflichtigen (etwa 4,2 Mio. BürgerInnen). Von den ca. 83 Mio. BürgerInnen sind nach meiner Erinnerung nur noch 15 Mio. Nettosteuerzahler (wenn man alle Leistungen des Staates gegenrechnet).

    .
    Sehr guter Einwand, kurant. Ich bin erstaunt auf wie viele (formal hoch) gebildete Leute ich treffe, die nicht wissen, woher der Löwenanteil dessen, was munter umverteilt wird, kommt, und wohin er geht (gesetzliche Rentenversicherung).

    Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat jetzt auch eine Vermögenssteuer in Form von Corona-Soli vorgeschlagen. Für alle Erben, die sich gut mit ihren Eltern verstehen, dürften rosige Zeiten anbrechen. Meine bescheidene Prognose.

  6. Inaktiver User

    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Zitat Zitat von kurant Beitrag anzeigen
    Das ist nur meine bescheidene Meinung als schlichter Mitdiskutant in diesem Forum.
    Kurant, ich seh das gerade zufällig und frage mich, was du damit aussagen willst. Wir sagen hier alle unsere Meinung, sind alle Mitdiskutanten, jede Meinung zählt hier gleich viel oder wenig, wieso hast du das erwähnt?

  7. Inaktiver User

    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kurant, ich seh das gerade zufällig und frage mich, was du damit aussagen willst. Wir sagen hier alle unsere Meinung, sind alle Mitdiskutanten, jede Meinung zählt hier gleich viel oder wenig, wieso hast du das erwähnt?
    Sein Bezug....
    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    Dies ist meine völlig unmaßgebliche Meinung als Userin dieses Forums.

  8. Inaktiver User

    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Okay, hab ihr nicht gesehen - aber Analuisa ist Moderatorin und stellt dadurch klar, dass das keine Moderation, sondern ihre persönliche Meinung ist. Das ist bei allen normalen Usern hier doch sowieso der Fall.

  9. Inaktiver User

    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    ....Und zu den Leistungsträgern: Jetzt in der Coronakrise sieht man besonders deutlich, wer die Leistungsträger in diesem Land sind. .....
    Eben. Als ob nur diejenigen Leistungsträger in der Gesellschaft sind,die ein hohes Einkommen und/oder ein hohes Vermögen haben .

    Was für mich zuallererst nicht stimmt, ist das Gesamtgefüge bei den Arbeitseinkommen. Die Arbeit "an der Maschine" oder "im Büro" wird deutlich höher vergütet als die Tätigkeit "am Menschen". Obwohl alle z.B. eine 3jährige Berufsausbildung haben, damit ist das durchaus vergleichbar. Da gehört für mich zuallererst in den nächsten Jahren nachgebessert, auch z.B. mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.

    Die Vermögenssteuer ist aus verschiedenen Gründen umstritten. Argumente wurden hier ja schon gebracht.

    Interessanter fände ich (mal wieder) die Diskussion um ein "Grundeinkommen" für alle. Dafür gibt es sehr unterschiedliche Modelle. Könnte mal wieder auf die Tagesordnung kommen finde ich. Wobei auch das umstritten ist, weil es an der Gesamtverteilung der Vermögen nichts ändern würde.

    Die Erbschaftssteuer ist für mich durchaus ein Thema. Man erhält ein Erbe "geschenkt", ohne eigene Leistung. Es gibt recht hohe Freibeträge, grade für Unternehmen. Und selbst für Privatpersonen: meine Kollegin hat sich unlängst echauffiert, dass sie 10000 Euro Erbschaftssteuer zu zahlen hätte. Ihre Mutter ist verstorben, 3 Kinder (jedes hat einen Freibetrag von 400000 Euro). Das geerbte Haus der Mutter muss also mehr als 1,2 Mio Euro wert sein. Der Hauptteil des Wertes ist durch pure Wertsteigerung in den letzen 10 Jahren hier im Ballungsraum zustandegekommen, sicher nicht durch die "Leistung" der 90jährig verstorbenen Mutter. Da 10000 Euro pro Person an den Staat geben zu müssen finde ich absolut in Ordnung.

    Gruß Elli

  10. Inaktiver User

    AW: SPD-Reichtumsdefinition : Wie geht's den "millionaires-next-door" damit?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Erbschaftssteuer ist für mich durchaus ein Thema. Man erhält ein Erbe "geschenkt", ohne eigene Leistung. Es gibt recht hohe Freibeträge, grade für Unternehmen. Und selbst für Privatpersonen: meine Kollegin hat sich unlängst echauffiert, dass sie 10000 Euro Erbschaftssteuer zu zahlen hätte. Ihre Mutter ist verstorben, 3 Kinder (jedes hat einen Freibetrag von 400000 Euro). Das geerbte Haus der Mutter muss also mehr als 1,2 Mio Euro wert sein. Der Hauptteil des Wertes ist durch pure Wertsteigerung in den letzen 10 Jahren hier im Ballungsraum zustandegekommen, sicher nicht durch die "Leistung" der 90jährig verstorbenen Mutter. Da 10000 Euro pro Person an den Staat geben zu müssen finde ich absolut in Ordnung.

    Gruß Elli
    Das finde ich auch in Ordnung. Kann aber auch verstehen, dass man sich im Moment ärgert, wenn man gerade keine 10.000 Euro hat, wenn das Haus nicht sofort verkauft wird, hat die halt nicht jeder. Aber das mit den Immobilien ist auch nicht so einfach. Vor ein paar Monaten stand mal jemand in der Zeitung, der ein Mietshaus in einer Münchner Innenstadtlage vorab vererben, also verschenken wollte. Da ist die Wertsteigerung auch ohne sein Zutun zustande gekommen.

    Hab’s gefunden und zitiere aus dem Artikel, ist wirklich interessant:

    Das Gebäude gehört der Familie in vierter Generation. Jetzt hat S. aber Angst, dass er den Familienbesitz nicht an seine Kinder weitergeben kann: „Wie es aussieht, ist die Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer unbezahlbar.“ Denn: Der Wert seines Hauses hat sich – auf dem Papier – in den vergangenen zehn Jahren verfünffacht. Die Behörden setzen aktuell rund zehn Millionen Euro an.

    Damit läge die Erbschaftssteuer (oder die identische Schenkungssteuer) für Tochter Lisa bei 3,1 Millionen Euro. Das könnte die 28-Jährige, die als Kauffrau für Marketingkommunikation arbeitet, nicht bezahlen. Nähme sie einen Kredit auf, würde die Rückzahlung per Raten aus den Mieteinnahmen 31 Jahre dauern. Dabei sind Reparaturen noch nicht inklusive. „Im Klartext heißt das, meine Familie könnte das Haus nicht halten, weil kein Geld für die Instandsetzung da ist“, so Andreas S.
    Der Eigentümer wirbt um Verständnis für seine Lage: „Sicher: Wer nur mietet und kein Haus besitzt, mag im ersten Moment neidisch sein.“ Immerhin nehme er mit der Miete pro Jahr 200.000 Euro ein – da er 50 Prozent davon zu versteuern hat, bleiben 100.000 Euro. Allerdings gibt er zu bedenken: Wenn die Familie das Haus verkaufen muss, gehe es im Zweifel wohl an einen Immobilienhai. „Und der holt dann raus, was geht, zu Lasten der Mieter!“

    Bei ihm liegt die Miete an der Ickstattstraße im Schnitt bei zwölf Euro pro Quadratmeter kalt. Das ist fast genauso viel, wie seine Mieter in Planegg bezahlen, wo S. ein zweites Mietshaus besitzt. Beide Häuser sind etwa gleich groß, die Mieten sind ähnlich, damit auch die Erträge. Die Bodenrichtwerte unterscheiden sich aber drastisch: Demnach ist der Quadratmeter in der Stadt zehnmal so viel wert wie in Planegg. Während sich der Wert des Hauses im Glockenbachviertel in zehn Jahren verfünffacht hat, gab es in Planegg lediglich eine Verdopplung.
    Eigentlich möchte S. das eine Haus an seine eine Tochter übertragen, das andere an die zweite. „Aber wie es im Moment aussieht, wird das in Bezug auf das Haus in der Innenstadt nicht funktionieren – und ich bin kein Einzelfall. Allen Familien mit Eigentum im innerstädtischen Bereich droht der Erbschaftssteuer-Hammer“, klagt der Mietshausbesitzer.

    Zudem gilt an der Ickstattstraße ein Umwandlungsverbot. Andreas S. oder seine Tochter können die Immobilie nicht in Eigentumswohnungen umwandeln und einige davon verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu zahlen. „Es kann doch nicht im Sinne der Politik sein, dass Familien ihre Mietshäuser wegen der Erbschaftssteuer nicht halten können“, sagt S. So sieht’s auch Rudolf Stürzer, Chef von Haus und Grund München: „Der Fall zeigt eindrucksvoll, zu welch absurden und letztlich ungerechten Ergebnissen die derzeitige Besteuerung von Immobilien im Erbfalle führt, weil sie sich fast ausschließlich am Bodenwert und nicht an den Erträgen, also an den Mieteinnahmen, bemisst.“ Grundsätzlich keine Erbschaftssteuer muss man übrigens zahlen, wenn man als Ehegatte oder Kind des Verstorbenen mindestens zehn Jahre lang selbst in der geerbten Wohnung lebt.
    Was mich daran stört: denen bleibt doch gar nichts anderes übrig, als das Haus zu verkaufen. Dann wird’s für die Mieter aber teuer. Das kann’s doch auch nicht sein.

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