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14.03.2020, 17:33
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Geändert von Akzent (14.03.2020 um 17:39 Uhr) Grund: habe was überlesen
- Der leichte Weg ist auch der richtige Weg -
von Bruce Lee
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15.03.2020, 10:43
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Menschliches Leben ist ausnahmslos zu jeder Phase seiner Existenz Schützenswert.
Das braucht keine Begründung,das IST die Begründung.
Und dass es ,um Leben zu schützen sehr wohl Einschnitte der " persönlichen Selbstentfaltung" geben kann ( unter bestimmten Umständen),merken wir momentan täglich.Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.
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15.03.2020, 10:47
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.
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15.03.2020, 10:54
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.
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15.03.2020, 15:28
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Verstehe ich Dich richtig, dass ein unheilbar Erkrankter es als "Einschnitt in seiner persönlichen Selbstentfaltung" sehen muss, wenn er im Hinblick auf seine Erkrankung ein qualvolles Sterben zu "durchleben" hat, weil Deinem 1. Satz zufolge, auch dieses (Rest-) Leben schützenswert ist?
Im Moment bin ich etwas irritiert, weil Du mit Deinen weiteren Worten "....merken wir momentan" wohl die Einschnitte wegen Corona meinst?
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16.03.2020, 07:34Inaktiver User
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Es gibt aber auch das "Bedauern".
Auf allen Seiten - und in alle Richtungen.
Um das so unglücklich verlaufene Leben, um Abschiede.
Ja, selbst im Bereich der Abtreibung - der hier ja auch genannt wurde.
Bedauern heißt ja auch nicht Bereuen oder sich schuldig fühlen.
Für mich hatte sich nach einen Abort das Leben so verändert als ob sich ein Schleier gehoben hätte.
Ich hatte auf einmal nur Kinder gesehen.
Das hatte mich weder in Verzweiflung noch in Schudlgefühle gestürzt.
Aber, es hatte innerlich mein Weltbild geändert.
Ich hatte das Urteil des Verfassungsgerichts eben so verstanden, dass wir Aussenstehende uns nicht wegen unserer Gefühle zu schämen brauchen.
Wir müssen es weder gut heißen - noch verstehen - wenn sich ein Nahestehender - zu solch einem Entschluss durchringt.
Wir müssen es akzeptieren, aber - wir dürfen eben traurig sein.
Dazu bedarf es natürlich keines Verfassungsgerichtsurteils.
Ich erwähne das hier nur -weil mir scheint - für Manche ist es das Non-plus-Ultra.
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16.03.2020, 11:06
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Wegen der Gefühle in dem Bereich unter Trauernnden hat sich noch nie jemand schämen müssen. Es wird sogar öffentlich getrauert, wenn in der Öffentlichkeit Menschen zu Tode kommen.
"Wir dürfen das Bedauern" verstehe ich so, als dass das Thema jeden anspricht und bekannt ist und die Möglichkeit selbstbestimmt kontrolliert zu sterben, mit den entsprechenden Prozessen.
Heisst auch, das man sich eigentlich nicht soviel mit dem Tod und Trauer beschäftigen sollte.
Auch wenn diese neu erlassene Regelung richtig ist.
- Der leichte Weg ist auch der richtige Weg -
von Bruce Lee
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16.03.2020, 17:42
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Findest Du?
Ich sehe es genau gegensätzlich: Erst das Urteil veranlasst uns, einmal mehr über unser eigenes Ende im Falle von .... nachzudenken und mit Hinterbliebenen beizeiten zu klären, was gewünscht ist. Ob Verständnis/Akezptanz von jedem zu erwarten ist, bleibt sicherlich offen; aber die Menschen haben endlich die Möglichkeit, einmal offen darüber zu sprechen.
Und natürlich darf ein eventueller Schritt bedauert werden. Letztlich sollte aber für und an den Betroffenen gedacht werden und nicht an sich selbst!
Selbst weiß ich zu 100 %, dass ich mit einem selbstbestimmten Ende besser klarkäme, als wenn ich wüsste, ein mir liebgewonnener Mensch leidet unsägliche Qualen. Oft ist es auch so, dass das mal eben nicht in wenigen Tagen erledigt ist, sondern viele Menschen quälen sich wirklich wochen-, wenn nicht gar monatelang.
Und bitte nicht falsch verstehen, dass ich einem unheilbar Erkrankten zu einem raschen Ende raten würde. Die Betonung liegt auf selbstbestimmt. Wenn er oder sie aber nicht mehr in der Lage ist, es also praktisch zu spät ist, um noch handeln zu können (obwohl es gewollt war), dann würde ich ein langes Leiden sehr bedauern.
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16.03.2020, 18:01Inaktiver User
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16.03.2020, 19:00
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Dem ist wohl so und da der Tod viele Gesichter hat, ist es für niemanden zu "fassen", wie genau es einmal bei ihm/ihr ablaufen wird.
Jetzt ist da aber ein Urteil, das besagt, jede/r darf selbstbestimmt entscheiden.
Was vorher als schicksalhaft/gottgegeben, was auch immer, angesehen wurde, bekommt plötzlich eine andere Sicht.
Wird die Gesellschaft noch gut beschäftigen, spätestens wenn auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf dem Tisch liegen.


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