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  1. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    Die retten ihn, weil das ein Suizid und nicht ass. Sterbehilfe ist.
    nein. Sterbehilfe ist weiterhin nicht erlaubt. Aktive sowieso. Passive = Medikamente zur Verfügung stellen, z.T. Maschinen abstellen etc. ist ein rechtsfreier Raum gewesen.

    Was machst du im Rettungsdienst mit der alten Dame, die den Abschiedsbrief neben sich legt, sich all ihr Insulin spritzt - und dann kommt die Enkelin heim, ruft den Notarzt... Lässt der sie liegen, ist es unterlassene Hilfeleistung. Die Enkelin verklagt ihn. Beruft der sich jetzt auf das Selbstbestimmungsrecht der Oma? Was, wenn die Oma dann mit einem hypoxischen Hirnschaden in der Wohnung rumliegt und einfach nicht sterben will? Oder gar am Leben gehalten wird, aber zum Pflegefall wird? Oder ein aufmerksamer Krankenhausarzt ihr endlich mal ein ausreichendes Schmerzmittel gibt, so dass sie sich wirklich noch auf ihre Urenkel freuen kann?

    Wer für all solche Fälle Regeln aufstellen will - ich glaube, das ist ein Ding der Unmöglichkeit.

  2. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wer für all solche Fälle Regeln aufstellen will - ich glaube, das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
    Das hat doch aber mit diesem Urteil gar nichts zu tun, sondern war immer schon problematisch.

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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    nein. Sterbehilfe ist weiterhin nicht erlaubt. Aktive sowieso. Passive = Medikamente zur Verfügung stellen, z.T. Maschinen abstellen etc. ist ein rechtsfreier Raum gewesen.

    Was machst du im Rettungsdienst mit der alten Dame, die den Abschiedsbrief neben sich legt, sich all ihr Insulin spritzt - und dann kommt die Enkelin heim, ruft den Notarzt... Lässt der sie liegen, ist es unterlassene Hilfeleistung. Die Enkelin verklagt ihn. Beruft der sich jetzt auf das Selbstbestimmungsrecht der Oma? Was, wenn die Oma dann mit einem hypoxischen Hirnschaden in der Wohnung rumliegt und einfach nicht sterben will? Oder gar am Leben gehalten wird, aber zum Pflegefall wird? Oder ein aufmerksamer Krankenhausarzt ihr endlich mal ein ausreichendes Schmerzmittel gibt, so dass sie sich wirklich noch auf ihre Urenkel freuen kann?

    .
    Wiederum sehe ich keinen Zusammenhang zwischen Omis selbstorganisiertem Selbstmord und einer Inanspruchnahme eines offiziell bestallten Sterbehelfers

    Ich denke, die Gesetze werden klar regeln, wer da helfen darf und wie.
    Ich denke außerdem nicht, dass Sterbehilfeorganisationen Insulin oder Paracetamol und Broschüren verteilen.

    Ihr glaubt also, dass die Möglichkeit, sich durch eine bestallte Organisation beim sterben helfen zu lassen dazu führt, dass Notärzte oder Zivilisten Omis, Studis und sonstige Arme, Kranke und des Lebens Müde "einfach so" liegen lassen WEIL es ja auch die Möglichkeit gibt, sich bei Dignitas etc. ....

    Das glaube ich nicht.

    Und da sehe ich die Parallelen zu den Möglichkeiten eine Schwangerschaft zu beenden. Eine Frau die im Sinne des Paragraphen agiert ist eine mündige Bürgerin. Eine Frau, die anders agiert (führe ich jetzt nicht mehr näher aus) ist ein Fall für den Notarzt und ggfs. die Justiz.

    Mich wundert, dass ihr das so locker vermischt alles.
    Und nein, mich wundert das nicht deshalb, weil ich keine Ahnung hätte, wie Menschen so leben oder sterben.

    Eher im Gegenteil.

    @TT dass das noch vor der Wahl was wird - never! Muss auch nicht - das muss jetzt schon in Ruhe und Sorgfalt gestrickt werden - ICH sehe da nämlich auch noch ganz andere Probleme, die auftauchen könnten.... s. #446

  4. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das hat doch aber mit diesem Urteil gar nichts zu tun, sondern war immer schon problematisch.
    Ich finde schon. Das Urteil setzt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an oberste Stelle.
    Und auch hier im Strang wird das ja teilweise so verstanden und dargestellt.
    Ich kenne aber genügend Menschen, die hinterher froh drum waren, dass sie vom (selbstbestimmten - sic!) Suizid abgehalten wurden, sogar Schwerstkranke. Darum geht es mir.

  5. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    Wiederum sehe ich keinen Zusammenhang zwischen Omis selbstorganisiertem Selbstmord und einer Inanspruchnahme eines offiziell bestallten Sterbehelfers
    Ich eben schon. Denn Suizid oder ein selbstbestimmtes Sterben - das hat Karlsruhe eben nicht nur auf die Klagesituationen bezogen, wenn ich das richtig verstanden hab (bin kein Jurist). Sondern sie, allen voran Voßkuhle, betonten, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen (auch die Art des Sterbens) zur Menschenwürde dazugehöre. Wenn man das beachtet und zu Ende denkt, stellen sich eben die von mir dargestellten (viel häufiger als Schwerstkranke, wo Palliativmedizin nicht hilft, auftretende) Situationen zur Disposition.

  6. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Ich bin der Meinung, bei so einem ernsten Thema sollte man sich ein wenig zurückhalten und ein Gehör haben für andere Meinungen.

    Das brächte alle weiter.

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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was machen Notarzt und Sanitäter jetzt, wenn sie zu einem Bewusstlosen gerufen werden, der samt Pillenschachteln auch den Abschiedsbrief neben sich liegen hat? Sollen die jetzt unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil er es ja so gewollt hat?
    Hierbei meine ich muss der Notarzt nicht lange über rechtliche Verfahren überlegen. Ein PillenBewussloser stirbt nicht an der Bewusstlosigkeit. Dieser wird wahrscheinlich wieder, auch ohne Hilfe, aufwachen und ziemlich schlecht beeinander sein. Und wenn Sanitäter vor Ort sind werden sie die Situation zum Aufwachen über Hilfeleistung abkürzen können. Vielleicht dann doch doch beim nächsten Mal das richtige und schneller wirkende Mittel nehmen. Dann klappts sicher.

    Ein Mensch der auf der Brücke steht wird damit rechnen, dass ihn irgendein Mensch bemerkt. Brücken eignen sich nicht gut dafür, da man dabei gestört werden kann und unsicher wird. Ein entschlossen Suizidaler wird sich das gut überlegen und nicht unbedingt wirklich die Öffentlichkeit dazu suchen wollen.

    Ähnlich dein Beispiel mit der gesamten InsulinMenge der alten Dame mit Abschiedsbrief. Viel schnellwirkendes Insulin tötet schneller, als der Notarzt da sein kann. Die alte Dame wird auch wissen, wann ihre Enkelin in der Regel zu ihr kommt um nicht überrrascht zu werden. Kognitiv ist die alte Dame dann recht sicher, wenn sie das Procedere mit Insulin einleitet.

    Eine andere Ansicht zu deinen Beispielen.

    - Der leichte Weg ist auch der richtige Weg -
    von Bruce Lee



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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Ich sehe es momentan so, dass Karlsruhe viel mehr Rechtsunsicherheit geschaffen hat als es vorher gab. Und da nächstes Jahr BTW sind, wird da wohl kaum zeitnah was vom Gesetzgeber aus passieren.
    Rechtsunsicherheit gab es bisher aus verschiedenen Gründen. Ein Verbot, welches umgangen werden kann über SterbehilfeOrgansiationen im Ausland. Jetzt kann jeder ohne Qual sterben können im eigenen Land. Diese Entscheidung und Freiheit zu ermöglichen im eigenen Land ist doch richtig, wenn auch kein leichtes Thema. Um eine gewisse Tragik wird man nicht durm herum kommen.

    Wenn nicht eigene Mittel den Sterben Wollenden zur Verfügung stehen und derjenige selbst dadurch in die Beschaffungskriminalität gerät.

    Zur Erleichterung greift jetzt diese neue Möglichkeit.

    Die kognitive Absicht und Entschlossenheit mit Sterbehilfe oder assistierter Selbsthilfe nicht mehr von § als kriminellen Status und Unzufriedenheit und Verzweiflung gestört. jeder der sich mit eigener Sterbehilfe befassen will wird sich gut informieren, die ethischen Prozesse durchlaufen und frei von jeder "Nötigung" sein gegenüber wem auch immer. Sowohl von dem Assistenten als auch von dem Sterben wollenden selbst.

    Es kommt auch nicht mehr darauf an, dass man eventuell einem Kranken oder einem mit dem Wunsch zu sterben das Mitleid event. in Mitleidenschaft gezogen wird oder strapaziert, sondern hier von den Betroffenen klare Einstellungen akzeptiert werden können. Wahrscheinlich gibt es viel weniger Unsicherheiten und Verzweiflungen richtig zu handeln als es bisher war.
    Geändert von Akzent (11.03.2020 um 00:51 Uhr)

    - Der leichte Weg ist auch der richtige Weg -
    von Bruce Lee



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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Nicht mehr ereichen wird es diejenigen Menschen , welche ein hohes Alter haben und selbst nichts mehr kognitiv entscheiden können und von dieser Möglichkeit und Änderung des Gesetzes nichts mehr erfahren oder begreifen können. Da bleibt nur der Weg des natürlichen Todes. Da wird auch keine Änderung der Patientenverfügung eine Möglichkeit bieten diesen Prozess einzuleiten.

    Das Selbstbestimmungsrecht hat in jeder Hinsicht jetzt die Bedeutung, welche es auch ist.
    Nur zu sagen "Ich will sterben" ohne die nötigen kognitiven Prozesse zu durchlaufen funktioniert nicht. Die Möglichkeit von Unsicherheit fällt eigentlich komplett weg. Es kann nicht aus Mitleid gehandelt werden wie auch aus sonstigen unbesprochenen oder anderen vielleicht auch niederen Beweggründen zum Tod gehandelt werden.
    Geändert von Akzent (11.03.2020 um 00:52 Uhr)

    - Der leichte Weg ist auch der richtige Weg -
    von Bruce Lee



  10. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Liebe Akzent,
    ich glaube du vergisst da eine Kleinigkeit.

    Nämlich, dass das was du beschreibst für alle Menschen immer Ausnahmesituationen sind - und wohl auch bleiben werden.

    Keiner wird mal so : und tschüss sagen, sich vorher die Bestimmung durch lesen.
    Was bleibt ist das was es schon immer gab: Mitleid, und die Verantwortung der Gesellschaft füreinander.

    Wir erledigen uns ja auch nicht so einfach unserer Straftäter.
    Weil sie kosten - oder weil eh Hopfen und Malz verloren ist.

    Was bleibt ist eben Hoffnung - und Unsicherheit.
    Und ich finde das ist auch gut so.

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