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  1. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Wenn da einer auf der Brücke steht und offensichtlich springen will... ruft da jetzt noch jemand Polizei und Krankenwagen und versucht derweil den Springer aufzuhalten?

  2. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Ich schätze, das wird nicht anders sein als bisher: Manche ja, manche nein.

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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    ja. man ruft den Notarzt.

    @TT ich wundere mich über deine Frage.

    Zwischen Notfallhilfe und assistierter Sterbehilfe ist ein Unterschied. Denkt ihr denn tatsächlich, in Ländern wie den Niederlanden oder Belgien oder der Schweiz, ließe man jemanden von der Brücke springen WEIL es dort Sterbehilfe gibt?

    Ich verstehe die Argumentation nicht.

    Eine Person, die sich für ass. Sterbehilfe interessiert wird sich darum bemühen. Um Infos, um Beratung, um Zugang zu selbiger.
    Eine Person, die von einer Brücke springen will, wird auf einem Geländer stehen.

    Erkennt ihr nicht den Unterschied?

    Mir fehlt bei allem Respekt vor euren berechtigten Fragen, euer Respekt vor der Meinung derer, die für die Sterbehilfe sind.

  4. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Ich war einmal in der blöden Situation, jemanden auf dem Geländer stehen zu sehen. Es ergab sich einfach, dass eine andere Person auf ihn einredete und ich derweil die Polizei informierte. Letztlich stieg er runter und ließ sich wegbringen.
    Ich gestehe, dass ich mich bis heute frage (es ist viele Jahre her), ob das richtig war, ob wir ihm damit wirklich einen Gefallen getan haben, denn ich kannte ihn nicht und kann nicht beurteilen, was ihn dazu bewogen hat.

  5. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Karlsruhe hat das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als alleiniges und wichtigstes Entscheidungskriterium herausgestellt.
    Wer bin ich denn, den Springer in seiner Selbstbestimmung anzuzweifeln? Also zählt „unterlassene Hilfeleistung“ dann kaum mehr als Argument, da Selbstbestimmungsrecht alles andere juristisch Schachmatt setzt?

    Könnte man in Anbetracht so einiger Argumente hier argumentieren.

    Und @R_R: ich habe sehr wohl Respekt vor der Entscheidung aus Karlsruhe, sehe die ganze Sache allerdings wesentlich differenzierter als manch ein Diskutant hier - und wurde dafür hier im Strang unangenehm persönlich angegangen (kann man gern noch mal nachlesen).

  6. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Ja, für mich (!) stellt sich halt die Frage, ob es tatsächlich eine Hilfeleistung ist, wenn man jemanden vom Suizid abhält, auch wenn das für dich ungeheuerlich klingt. Ich kann schlicht nicht beurteilen, was ihn dazu bewogen hat. Schrieb ich ja schon.

  7. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Und was machen Notarzt und Sanitäter jetzt, wenn sie zu einem Bewusstlosen gerufen werden, der samt Pillenschachteln auch den Abschiedsbrief neben sich liegen hat? Sollen die jetzt unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil er es ja so gewollt hat?

  8. gesperrt

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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was machen Notarzt und Sanitäter jetzt, wenn sie zu einem Bewusstlosen gerufen werden, der samt Pillenschachteln auch den Abschiedsbrief neben sich liegen hat? Sollen die jetzt unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil er es ja so gewollt hat?
    Das ist gar keine so seltene Situation.

  9. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Para_plumeau Beitrag anzeigen
    Das ist gar keine so seltene Situation.
    Ja eben. Wenn man das Urteil aus Karlsruhe nämlich in seiner ganzen Tragweite begreift, wird einem ganz anders zu Mute.

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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    und wurde dafür hier im Strang unangenehm persönlich angegangen (kann man gern noch mal nachlesen).
    Da können wir langsam einen Stuhlkreis aufmachen

    Ich sehe halt einen massiven Unterschied zwischen dem Selbstbestimmungsrecht bezogen darauf, sich beim Sterben helfen zu lassen und einen Sprung von der Brücke oder vor den Zug.

    Ich gebe auch nochmal zu erinnern, dass "runter von der Brücke" oft Ende der Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken ist. Weil es viel zuwenig Budgets und Ressourcen gibt, um so gravierende Probleme zu versorgen.
    Wenn man will, dass weniger Menschen sterben wollen (wir wissen übrigens gar nicht, von wievielen wir hier so locker sprechen!), dann muss die Gesellschaft und ihre Politiker auch für bessere Lebensbedingungen sorgen. Konkret.


    Ich weiß natürlich, was du meinst, dass sich ein Klima des noch mehr Wegschauens und Hilfe unterlassens einstellt. Mit der Begründung "Karlsruhe".

    Kann sein. Gebe ich zu. Die langen! Erfahrungen aus z. B. Holland zeigen das aber nicht.

    Außerdem fände ich nach Abwägung der beiden Szenarien es schlimmer, wenn Menschen wieder alleine und auf sich gestellt verzweifeln müssten.

    Alles auf der Welt hat auch negative Seiten. Ich wähle - mit dem BGH - die Erlaubnis zur Sterbehilfe als das kleinere Übel.

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