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  1. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Das ist ja auch gut so und zeigt, dass "die Gesellschaft" es sich nicht leicht damit macht. Aber wichtig ist dabei schon, dass man nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.

  2. User Info Menu

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gab und gibt immer wieder Suizide in Gefängnissen.
    Ich habe deinen Diskussion nicht "als polemisch abgewertet".

    Ich habe geschrieben, dass mir nur Polemik als Grund einfällt, warum man bei "Sterbehilfe in Deutschland" auf Jeffrey Epstein kommt.

    Auch "Suizide in Gefängnissen" ist was komplett anderes als Sterbehilfe.

    Ich schätze deine Argumente @Vindpinad. Ich habe im Verlauf dieses Threads mehrmals betont, dass ich deine Gedanken respektiere, aber nicht teile.

    Jetzt aber kann ich ehrlich gesagt nicht mehr erkennen, worum es dir eigentlich geht?
    Lass mal den Epstein beiseite.

    Worum geht es dir?

  3. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    Ich habe deinen Diskussion nicht "als polemisch abgewertet".

    Ich habe geschrieben, dass mir nur Polemik als Grund einfällt, warum man bei "Sterbehilfe in Deutschland" auf Jeffrey Epstein kommt.

    Auch "Suizide in Gefängnissen" ist was komplett anderes als Sterbehilfe.
    Anders als Du diskutiere ich nicht über Sterbehilfe sondern um assistierten Suizid.
    Im Post 485, das ich hier nochmal einstelle

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Doch, bestimmte Parameter werden schon berücksichtigt sein müssen. Zum Beispiel eben die freie Entscheidung.
    Und das ist eben auch wieder etwas was nicht so schwer zu fassen ist, denn eine Krankheit oder eine Notlage können die Entscheidungsfreiheit eines Menschen sehr beeinflussen.
    Und in vielen Fällen gibt es die Pflicht zu helfen.

    Ein anderer Fall:
    Wäre es zum Beispiel ein "legitimer Todeswunsch" sich einer Haftstrafe oder einem Prozess zu entziehen?
    Das passiert ja häufiger, dass Menschen da Selbstmord begehen, in der Regel haben Justizbeamte bisher den Auftrag gehabt dies zu verhindern.
    hatte ich einige Punkte benannt die sehr genau betrachtet werden müssen wann/ob eine Assistenz zum Suizid erlaubt sein kann. Und ja, den Suizid von Gefangenen habe ich da als eines von mehreren Beispielen genannt.
    Das hat nix mit Polemik zu tun sondern ist genau die Aufgabe die das Verfassungsgericht nun an den Gesetzgeber übergibt.

  4. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Auf mich wirkt der Epstein-Vergleich polemisch bzw. zynisch, weil mein Umgang in der Realität von Patienten und Angehörigen und Betroffenengruppen besteht, welche direkt und auch mittelbar an einer letalen Erkrankung sterben, geprägt ist.

    Manche wollen und werden bis zum bitteren Ende kämpfen, andere nicht und manche sind schwankend in ihrer Einstellung zum Freitod.

    Alle, unabhängig von ihrer individuellen Haltung, begrüßen das Urteil!

    Allerdings kommt das Urteil zu spät für diejenigen, denn die Umsetzung werden diese Menschen nicht erleben.



    Vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen, bei diesem Thema mit Epstein anzukommen, das empfinde ich als zynisch.


    Die Thematik der Strafgefangenen, lässt sich deutlich unpolemischer thematisieren.
    Da die Todesstrafe in Deutschland verboten ist, wird der Gesetzgeber sich für diese spezifische Konstellation, Lösungen einfallen lassen müssen - allerdings dürfen Strafgefangene nicht der Rechte beraubt werden, die grds. für die Menschen gelten.
    Da besteht die Gefahr der Rechtsberaubung.

  5. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und ja, den Suizid von Gefangenen habe ich da als eines von mehreren Beispielen genannt.
    Da sehe ich gar kein so sehr großes Problem, siehe hier (Fettung von mir). Es gibt ja nach wie vor keine Pflicht (für niemanden) einem Sterbewilligen zu helfen.

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    Siehe Link im Eröffnungsbeitrag, 2. Video, ab Min 19.30, von mir nach Gehör mitgeschrieben:

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schießt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbeststimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist.

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    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Anders als Du diskutiere ich nicht über Sterbehilfe sondern um assistierten Suizid.
    Du musst mich nicht persönlich angreifen

    Selbst wenn ein Gefangener diesen Weg wählen wollte? Was spräche dagegen? Dass er sich der Strafe entzöge?

    Hier gebe ich zu erinnern, dass unser! Rechtprinzip (an dem ich bisweilen schier verzweifle, wie du im Straftatenstrang lesen kannst) als Grundsatz die Resozialisation und nicht die Strafe als Selbstzweck kennt.
    Auch vom BGH in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt und so bestimmt.

    Wenn sich also "ein Verbrecher" durch Suizid der "gerechten Strafe" entzieht, dann widerspricht das dem subjektiven Gerechtigkeitsgefühl (von dir und mir), aber keinster Weise unserem Rechtssystem.

    "Wir" in D hätten den Epstein nicht verknackt, damit der büßt, sondern damit er keine Taten mehr begehen kann, während "wir" als System versuchen ihn zu resozialisieren. Daher ist es in unserem System - und da sehe ich einen Unterschied zum amerikanischen oder islamischen - sozusagen egal, ob der sich umbringt und dabei helfen lässt, oder ob er einsitzt und therapiert wird. "Unserem" Rechtssystem geht es nicht um Bestrafung, sondern um Resozialisierung.

    Du verkennst vielleicht auch die Helfer.

  7. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da sehe ich gar kein so großes Problem, siehe hier (Fettung von mir)
    Dann verstehe ich Dich mal so, dass in so einer Situation niemand die Hilfe anbieten würde.
    Kann sein, kann aber auch nicht sein.
    Es ist in jedem Fall ein Grenzfall und so wird es viele Grenzfälle geben.

  8. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Es gibt IMMER Grenzfälle und es ist grundsätzlich nicht möglich, per Gesetz sämtliche Einzelfälle zu lösen. Das gilt für alle Gesetze.

  9. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    Du musst mich nicht persönlich angreifen
    Ich erinnere mal an dieses Post:

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    @Vindpinad @Paraplumeau

    Suizide sind was anderes als Sterbehilfe. Daher werden diese beiden Problemfelder getrennt behandelt - sowohl medizinishc-juristisch, als auch sozial.
    Ich verstehe nicht, weshalb ihr beide das so vermischt. Mir würde nur Polemik als Grund einfallen.

  10. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt IMMER Grenzfälle und es ist grundsätzlich nicht möglich, per Gesetz sämtliche Einzelfälle zu lösen. Das gilt für alle Gesetze.
    Exakt.

    Das Urteil erlaubt wenigstens endlich, dass der Mensch selbst entscheiden darf, also, dass überhaupt Fälle und ggf. Grenzfälle, existieren.

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