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  1. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ein anderer Fall:
    Wäre es zum Beispiel ein "legitimer Todeswunsch" sich einer Haftstrafe oder einem Prozess zu entziehen?
    Das passiert ja häufiger, dass Menschen da Selbstmord begehen, in der Regel haben Justizbeamte bisher den Auftrag gehabt dies zu verhindern.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Klar. Siehe # 480.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Also, jemand wie Jeffrey Epstein oder der versuchte Amokläufer von Chemnitz 2016 würde dann von der Justiz mal so eben tödliche Pillen erhalten?
    Das glaube ich nicht, würde unser komplettes Rechtswesen auf den Kopf stellen und Opfer nahezu verhöhnen, zumal Täter eben oft auch Zeugen sind.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich wundere mich über so manche "Schlussfolgerungen" hier. NEIN, das habe ich nicht geschrieben und das steht auch nicht in dem Urteil des Gerichts.


    Dass es natürlich nicht Justizbeamte wären sondern vermutlich Ärzte ist für mich eine Randnotiz, es geht um die vom Staat legitimierte Hilfe zum Suizid in solch einer Lage.

  2. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    In dem Urteil steht doch nirgendwo etwas davon, dass irgendjemand verpflichtet sein könnte, einem anderen beim Sterben zu helfen? In dem Urteil steht auch - natürlich! - keinerlei konkrete Vorgabe, wie welche Fälle in Zukunft zu handhaben sind.
    Und ja, auch Harvey Weinstein darf ganz legitim den Wunsch äußern, zu sterben. Oder sich in der Zelle aufhängen.

  3. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dass es natürlich nicht Justizbeamte wären sondern vermutlich Ärzte ist für mich eine Randnotiz, es geht um die vom Staat legitimierte Hilfe zum Suizid in solch einer Lage.
    Ja. Siehe meine Antwort hier drüber.

  4. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    In dem Urteil steht doch nirgendwo etwas davon, dass irgendjemand verpflichtet sein könnte, einem anderen beim Sterben zu helfen? In dem Urteil steht auch - natürlich! - keinerlei konkrete Vorgabe, wie welche Fälle in Zukunft zu handhaben sind.
    Und ja, auch Harvey Weinstein darf ganz legitim den Wunsch äußern, zu sterben. Oder sich in der Zelle aufhängen.
    Ja, natürlich wünschen darf man viel.
    Auch jetzt schon und dafür braucht man nicht mal eine Genehmigung von Gesetzgeber oder vom Verfassungsgericht.

    Ich zweifele dennoch an dass eine Hilfe zum Suizid in so einer Situation gesetzmäßig wäre.
    Darum ging es.

  5. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Da es noch überhaupt kein neues Gesetz, geschweige denn Durchführungsverordnungen gibt, kann man darüber doch noch gar keine Aussage treffen.

  6. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da es noch überhaupt kein neues Gesetz, geschweige denn Durchführungsverordnungen gibt, kann man darüber doch noch gar keine Aussage treffen.
    Ja, das ist auch wieder logisch.
    Es gab aber gerade hier die Diskussion darüber ob es sozusagen von aussen beurteilbar "legitime" und "nicht-legitime" Todeswünsche in Bezug auf eine erlaubte Hilfe zum Suizid gibt.

    Genau darauf bin ich in meinem Beitrag 485 eingegangen und habe das als ein Beispiel genannt das nicht einfach zu beurteilen ist.

  7. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gab aber gerade hier die Diskussion darüber ob es sozusagen von aussen beurteilbar "legitime" und "nicht-legitime" Todeswünsche in Bezug auf eine erlaubte Hilfe zum Suizid gibt.
    Was aber keine Rolle spielt, denn das stellt das Urteil ja klar: Das hat niemand zu beurteilen.

  8. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was aber keine Rolle spielt, denn das stellt das Urteil ja klar: Das hat niemand zu beurteilen.
    Die Wünsche nicht, die erlaubte Hilfe schon.

  9. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was aber keine Rolle spielt, denn das stellt das Urteil ja klar: Das hat niemand zu beurteilen.
    Hervorhebung von mir

    Das obliegt allein dem Individuum selbst.

  10. Inaktiver User

    AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Wünsche nicht, die erlaubte Hilfe schon.
    Du schriebst von "(nicht)-legitimen Todeswünschen".

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