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27.02.2020, 12:43Inaktiver User
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
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27.02.2020, 12:54Inaktiver User
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Ursachen für Suizid:
Suizid-Verhalten in Deutschland: Einsamkeit und falsches Ehrgefuhl | STERN.de
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27.02.2020, 12:59Inaktiver User
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Gekipptes Sterbehilfeverbot löst heftige Reaktionen aus
Auch die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sieht in dem Urteil eine Bestätigung der Position ihrer Ärzteschaft. „Ärzte sind keine Sterbehelfer, sondern Sterbebegleiter für ihre schwerstkranken Patienten“, verdeutlichte Kammerpräsident Hans-Albert Gehle. Die Be*gleitung sterbenskranker Menschen sei eine urärztliche Aufgabe. Die Umsetzung des in*di*viduellen Rechts auf Selbsttötung sei dagegen keine Maxime für das ärztliche Handeln.
„Der suizidalen Begehrlichkeit eines lebensmüden Menschen nachzukommen, also das Töten auf Verlangen umzusetzen, ist für den Arzt ethisch und gesetzlich nicht vertretbar“, betonte er und verwies in diesem Zusammenhang auf die Berufsordnung der ÄKWL, wo*nach Ärzte Sterbenden unter Wahrung und Achtung von deren Willen und Würde beizu*stehen haben: „Ärzte sollen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“
[...]
„Viele Menschen wissen gar nicht, welche Möglichkeiten sie haben, zum Beispiel mit dem Abbruch oder dem Verzicht von lebenserhaltenden Behandlungsmaßnahmen“, sagte Rad*bruch. Selbst eine künstliche Beatmung müsse nach geltendem Recht beendet werden, wenn der betroffene Patient dies wünsche. „Wir brauchen deshalb mehr Informationen über die bestehenden Möglichkeiten, keine offene Tür für geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid.“
Heftige Kritik übte auch die Deutsche PalliativStiftung. Karlsruhe setze die Selbstbestim*mung der ohnehin Starken über den Schutz der Schwächsten, erklärte der Vorstandsvor*sit*zende Thomas Sitte. „Jetzt wird die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke und Lebensmüde zur normalen Dienstleistung.“
Wer Sterbehilfe erlaube, mache über kurz oder lang Sterben zur Pflicht – „erst recht in einer so ökonomisierten Gesellschaft wie der unseren“, befürchtet der Fuldaer Palliativ*mediziner. Erfahrungen aus allen anderen Staaten zeigten: Angebot schafft Nachfrage. „Die Palliativ-Stiftung wird sich auch gegen den Mainstream weiter dafür einsetzen, dass irgendwann jeder wissen kann: Leiden lindern ist ohne Töten möglich“, betonte Sitte.Geändert von Analuisa (27.02.2020 um 21:27 Uhr) Grund: Fremdzitat gekürzt, bitte FAQ beachten
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27.02.2020, 13:39Inaktiver User
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was die Aufregung soll. Kein Arzt wird gezwungen, jemandem beim Suizid zu helfen, egal, auf welche Weise.
Und wenn Betroffene sich entscheiden, sich mithilfe eines Vereins wie Dignitas aus dieser Welt zu verabschieden, dann geht das schlicht niemanden etwas an.
Was das Problem angeht, dass Angehörige Patienten in den Suizid treiben könnten: Da wird doch ein Grundproblem offenkundig: Das ganze Leben lang ist es "dem Staat" sch**egal, was seine Bürger durchmachen, da kümmert sich auch niemand darum, wenn Leute ihre Familien terrorisieren, aber wenn es ums Sterben geht, wird plötzlich so getan, als habe man eine besondere Verantwortung. Pure Heuchelei!
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27.02.2020, 13:46
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil mit der Verpflichtung der Ärzte, mit den sterbewilligen Patienten zu sprechen, um eventuell auch andere Möglichkeiten auszuloten, verknüpft. Und das ist auch richtig so.
Aber was ist, wenn jemand nicht in eine palliative Einrichtung möchte, wenn vielleicht nicht Schmerzen das Problem sind, sondern Abhängigkeit, und es für ihn keine Lebensqualität mehr gibt? - Und diese letztendliche Beurteilung steht niemand anderem zu, sondern ausschließlich ihm selbst? Soll man sich dann wie bisher geschehen über seinen Willen hinwegsetzen und ihn zwingen, sich zu entscheiden zwischen weiterleben oder einer unwürdigen, grausameren Methode des Suizids? Ist das denn human?
Was wäre denn, wenn die Bevormundungspolitik, die sich manche wünschen, genau andersherum liefe: Wenn uns jemand dazu zwingen dürfte, uns umzubringen, weil ein Gesundheitsminister oder eine Kirche oder sonstwer wohlmeinend der Meinung ist, wir würden doch besser einschlafen, weil wir uns doch eh nur noch quälen? Das wäre dann keine Bevormundung?
Seid doch echt froh, dass in unserem Grundgesetz das Grundrecht der Selbstbestimmung verankert ist!Geändert von Gitta777 (27.02.2020 um 13:55 Uhr)
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27.02.2020, 13:53Inaktiver User
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Genau so sehe ich das auch.
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27.02.2020, 13:57Inaktiver User
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27.02.2020, 14:00Inaktiver User
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Der Begriff Selbstbestimmungsrecht ist nicht ausdrücklicher Bestandteil einer Rechtsordnung, sondern vielmehr ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.
In Deutschland wird dieses Recht vor allem durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert, „soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. (Vgl. dazu auch: Allgemeine Handlungsfreiheit.)
Quelle
Selbstbestimmungsrecht – Wikipedia
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27.02.2020, 14:16
AW: Karlsruhe kippt Verbot organisierter Sterbehilfe
Mein Selbstbestimmungsrecht hört genau da auf, wo ich andere Menschen, die Allgemeinheit, die Umwelt etc. schädige oder beeinträchtige.
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27.02.2020, 14:19Inaktiver User



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