Moderationshinweis
Bitte führt hier keine Paralleldiskussion zu dem Thema, das im Strang "Kein Bagatelldelikt?" bereits ausführlich diskutiert wurde und wird.
Erlaubt sind Rückfragen und (kurze) Anmerkungen zu den Abstimmungsfragen, jedoch keine weiterführenden Stellungnahmen zum Thema, diese gehören in den anderen Strang.
Analuisa
Antworten
Ergebnis 31 bis 40 von 48
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20.09.2019, 11:25
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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20.09.2019, 11:29
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
Ich hätte da gleich mal eine Frage an Carcasonne: Inwieweit unterscheiden sich Möglichkeit 1 und 2? Geht es dir nur um den Begriff "Delikt"? Denn darüberhinaus scheint mir kein Unterschied in den Varianten zu bestehen.
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20.09.2019, 11:35Inaktiver User
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
Ja. Bislang ist der Abbruch mit Beratungspflicht, bis 12. Woche, eine Straftat laut Gesetz. Nur unter diesen bestimmten Bedingungen bleibt dieses Delikt straflos.
Als Straftat wird es dennoch gewertet.
Dieses Stigma, eine Staftat zu begehen, wenn die Frau sich für einen Abbruch entscheidet, finde ich einen gravierenden Unterschied im Gegensatz zur Legalisierung.Geändert von Inaktiver User (20.09.2019 um 11:39 Uhr) Grund: Rs
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20.09.2019, 11:35Inaktiver User
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
Option 1, allerdings finde ich dass § 219a grundlegend überarbeitet gehört.
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20.09.2019, 11:37
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
Carcasonne, danke für die Antwort
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
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20.09.2019, 11:42Inaktiver User
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
@Analuisa
gern
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20.09.2019, 11:45
AW: Umfrage zum Thema §219 - welche Gestaltung sollte er haben?
Ich bin ziemlich erstaunt, dass lt. dieser Studie in Deutschland 50 % der Menschen der Meinung sind "Abtreibung sollte erlaubt sein, wenn sich die Frau dafür entscheidet" und 33 % meinen "Abtreibung sollte unter bestimmten Umständen erlaubt sein, z.B. bei einer Vergewaltigung". Das ist ein ziemlicher Gegensatz zu dem, was hier die (nicht repräsentative) Umfrage bisher ergibt.
Kreativität kommt von der Freiheit zu scheitern. Und die Freiheit zu scheitern kommt vom Experiment. (Peter Gabriel)
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20.09.2019, 11:58Inaktiver User
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
Wenn ich Opelius Studie richtig verstehe werden in D im Vergleich zu den anderen genannten Ländern, die wenigsten Abtreibungen vorgenommen. (S. 2)
Das ist doch eigentlich ein positives Ergebnis, wenn man das bei dem Thema überhaupt so sagen kann.
Denn es ist ja schon ein schwerer Schritt für die Frauen.
Allerdings @sprachlos erscheinen mir die Frage dort etwas undifferenziert, da zum Beispiel keine Frist genannt wird.
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20.09.2019, 12:29Inaktiver User
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20.09.2019, 16:27
AW: Umfrage zum Thema §218/219 - welche Gestaltung sollten sie haben?
Stimmt nicht ganz: 218a sagt, dass der Tatbestand des 218 bei Beratung und Vornahme des Abbruchs nicht erfüllt ist.
Wenn ein Tatbestand nicht erfüllt ist, liegt keine Straftat/kein Delikt vor.
Daneben gibt es die Straffreiheit für die Schwangere bis zur 22. Woche.
Nachzulesen hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.htmlWenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist
Intro "Tatsächlich Liebe"


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