Wie gesagt - irgendwer wird immer verletzt. Im weitesten Sinne.
(Ich denke, ein solches Ansinnen würde nur in einem Szenario Sinn machen, in dem ein Vater auch Recht am ungeborenen Kind hat.
Ansonsten gilt: Wer nicht will, wird sich vor Zahlungen später drücken [wollen]. Derzeit finden Vaterschaftstest nach der Geburt statt, um Alimentationsverpflichtungen zu klären. Zumindest kenne ich sonst keine Fälle.)
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Thema: Kein Bagatelldelikt?
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09.09.2019, 12:49Inaktiver User
AW: Kein Bagatelldelikt?
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09.09.2019, 12:51
AW: Kein Bagatelldelikt?
Auch in der anderen Konstellation- wie genau würde dann der Entscheid umgesetzt, dass „sein“ Kind abgetrieben wird?
A man is likely to mind his own business when it is worth minding. When it is not, he takes his mind off his own meaningless affairs by minding other people´s business. - Eric Hoffer
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09.09.2019, 12:58Inaktiver User
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09.09.2019, 12:59
AW: Kein Bagatelldelikt?
Soweit bin ich gedanklich noch gar nicht vorgedrungen.
Wie wäre es denn, wenn der Vater zum Beratungsgespräch hinzugezogen wird, sofern nicht massive Interessen wie z.B. nach einer Vergewaltigung dagegenstehen.
Dann würde zumindest in der Beratung seine Stimme gehört und könnte darüber in die Entscheidung mit einfließen.
Er hätte dann zumindest eine Plattform, sich und seine Sicht der Dinge einzubringen.
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09.09.2019, 13:02
AW: Kein Bagatelldelikt?
Wolfgang, das alles muss ja in einen rechtlichen Rahmen gepresst werden.
Und der zeitliche Rahmen ist sehr begrenzt. Bis dahin ist kein Vergewaltiger rechtskräftig verurteilt.
Um mal bei dem Beispiel zu bleiben, dass die Schwierigkeiten ganz plastisch aufzeigt.
Und wer ist der Vater? Der, der es behauptet? Was, wenn die Mutter dann einfach „nein“ sagt? Wer trägt die Beweispflicht?
Am Ende wird dann eine Nadel in ihren Bauch gesteckt, um es rauszufinden?
Und wie gesagt, alles in einem zeitlich sehr begrenzte Zeitraum.
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09.09.2019, 13:04Inaktiver User
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09.09.2019, 13:11
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09.09.2019, 13:13
AW: Kein Bagatelldelikt?
Ich sag ja, ich bin da gedanklich noch nicht durch.
Abgesehen von diesen "technischen" Schwierigkeiten, hoffe ich, du kannst den Gedanken hinter meiner Aussage verstehen.
In vielen Fällen, ich denke, das dürfte die Mehrzahl sein, ist der Vater bekannt und den beiden wäre auch durchaus zuzumuten, dass sie diesen Termin gemeinsam wahrnehmen. Aber der Gesetzgeber sieht ein Mitspracherecht grundsätzlich nicht vor.
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09.09.2019, 13:16
AW: Kein Bagatelldelikt?
Es ist so: Die Frau bekommt das Kind.
Punkt.
Daher hat die Frau das Recht und die Pflicht zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen will.
Da geht es nicht drum, von wem, sondern wer.
Natürlich, kann und soll der Vater gehört werden.
Aber egal was der denkt und fühlt und meint: es ist ihre Entscheidung.
Alles andere wäre "Zwangsschwangerschaften" - ja, gab es, gibt es.
Wenn man eine Frau zwingt, Mutter zu werden, dann kann man nicht mit "im Interesse des Kindes" argumentieren.
Ich denke, wir werden zu unseren Lebzeiten erleben, dass die Möglichkeiten eines "Künstl. Uterus" vorhanden sind.
Also: in vitro + Uterusmaschine = Kind
Damit kann sich dann jeder ein Kind machen. Jedes Paar in Verzweiflung, jeder Pädophile.
Ich bin also dagegen.
Aber mich fragt nie einer.
Womöglich ist das gut so.
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09.09.2019, 13:17Inaktiver User



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