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    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein. Ich habe lediglich auf deine Frage geantwortet, warum der Vater kein Mitspracherecht über die Entscheidung Abbruch ja oder nein hat.
    Das habe ich schon verstanden. Nur hat die Mutter, sofern keine medizinische Indikation vorliegt, dieses Recht auch nur bis zur 12. Woche. Das widerspricht sich.

  2. Inaktiver User

    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Das habe ich schon verstanden. Nur hat die Mutter, sofern keine medizinische Indikation vorliegt, dieses Recht auch nur bis zur 12. Woche. Das widerspricht sich.
    Ich denke, wir reden hier alle auf der Basis der hiesigen gesetzlichen Regelungen und nicht absolut.

    Schwangerschaftsabbruch ist ein solches Mega-Thema und natürlich sehr emotional besetzt - wenn man da nicht klar sagt, um welchen Aspekt es wem geht, ufert eine Diskussion schnell aus.

    Dann konkretisiere ich meine Antwort: innerhalb der 12-Wochenfrist liegt die Entscheidung Abbruch ja oder nein, nach Absolvieren der Beratung, allein bei der Frau. Und nicht beim Mann.

  3. Inaktiver User

    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Zitat Zitat von Wolfgang11 Beitrag anzeigen
    Das habe ich schon verstanden. Nur hat die Mutter, sofern keine medizinische Indikation vorliegt, dieses Recht auch nur bis zur 12. Woche. Das widerspricht sich.
    Abgesehen von den vorherigen Einwänden, die ich teile.
    Wie sollte ein Vater denn beweisen, dass er der Vater ist? Wäre wohl in den meisten Fällen gar nicht möglich.

  4. Moderation

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    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es geht nicht darum, dass Kirchen dem Staat was vorgeben - das wäre fatal. Aber es geht darum dass Menschen die einer Religion angehören sich auch aufgrund dieser Grundlage in die Politik einbringen dürfen. Und sie müssen sich nicht dafür verstecken.
    Wie andere auf anderen Grundlagen natürlich auch. ...
    Politik ist ein weites Feld, und in vielen Bereichen kann der christliche Aspekkt als Idee oder Grundlage einer bestimmten Person auch einfließen. Aber nicht beim Recht - dessen Grundlagen übrigens älter sind als das Christentum.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Doch, Ganda, ab der 12. Woche kann sie das eben (außer in Ausnahmefällen).

    Zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper: Ich darf weder meine linke Niere verkaufen noch bekomme ich Sterbehilfe. Beides untersagt der Gesetzgeber.

    Es geht mir btw. nur darum, alle Aspekte aufzuzeigen.
    Klar, ab der 12. Woche, Kitty. Ich glaub aber nicht, dass Wolfgang das meinte, sondern davor, bei der ersten Entscheidung für oder gegen Schwangerschaft, wenn der Abbruch eben noch möglich ist.
    *
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  5. Inaktiver User

    AW: Kein Bagatelldelikt?

    @Ganda, ja - und das hat für mich was fast 'Ausgewürfeltes'. Ich versuche, es noch auszuformulieren, aber es geht in die Richtung: ethisches Dilemma -> ergo hochkomplex -> irgendwer wird immer verletzt. Falls das Sinn ergibt.

    Man kann vermutlich nur versuchen, mit der größtmöglichen Portion Güte und Hilfsbereitschaft an das Thema heranzugehen.

    @Saily Soweit ich weiß, geht das über Amniozentese (die schon im Zuge der üblichen Vorsorgeuntersuchung Risiken birgt).

  6. Inaktiver User

    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Politik ist ein weites Feld, und in vielen Bereichen kann der christliche Aspekkt als Idee oder Grundlage einer bestimmten Person auch einfließen. Aber nicht beim Recht - dessen Grundlagen übrigens älter sind als das Christentum.
    Wenn christliche Menschen sich in der Politik engagieren fließen auch deren Gedanken in die Politik ein.
    Das ist doch selbstverständlich. Genauso wie Menschen die sich als Humanisten oder was weiß ich definieren.
    Und dass "das Recht" - so allgemein formuliert - älter ist als - "Glaube/Religion" würde ich auch nicht unbedingt unterschreiben.
    In vielen Gesellschaft - ich vermute sogar in allen - hängt das zusammen - auch in den explizit atheistischen Staaten. Nichtglaube ist auch ein Glaube.

    Vielleicht weiß ich auch nicht worauf Du hinauswillst.
    Dass ein Richter auf Gesetzesgrundlage entscheidet und nicht auf Grundlage der 10 Gebote versteht sich ja von selbst.
    Aber dass Christen ihren Glauben ablegen wenn sie ein Gesetz mitformulieren - wäre absurd denn es würde Schizophrenie einfordern. Verlange ich auch nicht von Menschen die sich als Feministinnen, Atheistinnen was weiß ich verstehen.
    Und noch weniger bin ich überzeugt, dass alle Christen dasselbe entscheiden würden - es sind doch in allen Parteien Christen vertreten.

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    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Zitat Zitat von ganda55 Beitrag anzeigen
    Politik ist ein weites Feld, und in vielen Bereichen kann der christliche Aspekkt als Idee oder Grundlage einer bestimmten Person auch einfließen. Aber nicht beim Recht - dessen Grundlagen übrigens älter sind als das Christentum.


    Klar, ab der 12. Woche, Kitty. Ich glaub aber nicht, dass Wolfgang das meinte, sondern davor, bei der ersten Entscheidung für oder gegen Schwangerschaft, wenn der Abbruch eben noch möglich ist.
    Ich wollte darauf hinaus, dass nach Par. 218 Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht zulässig sind. In Par. 218a sind Ausnahmetatbestände formuliert, in denen der Abbruch straffrei bleibt. Ich tue mich aber schwer damit, wenn der Ausnahmetatbestand als Regel definiert wird. Es wird ja auch darauf hingewiesen, dass in den Beratungsgesprächen die Schwangere zur Fortsetzung ermutigt werden und ihr Hilfe angeboten werden soll.

    Ich finde, in dieses Konstrukt gehört der Vater einfach mit eingebunden. Beide sind werdende Eltern und diesem Umstand sollte schon Rechnung getragen werden. Der Vater dürfte für die Entscheidung auch in vielen Fällen mit eine entscheidende Rolle spielen.

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    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Amniozentese: die birgt allein schon ein gesundheitliches Risiko und ist ein invasiver Eingriff.
    Allein hier fängt es bereits an: wer / mit welchen Gründen darf das von einer Schwangeren verlangen, um die Vaterschaft in diesem Stadium festzustellen?

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    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Wie stellst du dir das denn praktisch vor, Wolfgang, in den Fällen in denen Vater und Mutter sich nicht einig sind?
    A man is likely to mind his own business when it is worth minding. When it is not, he takes his mind off his own meaningless affairs by minding other people´s business. - Eric Hoffer

  10. Inaktiver User

    AW: Kein Bagatelldelikt?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @Saily Soweit ich weiß, geht das über Amniozentese (die schon im Zuge der üblichen Vorsorgeuntersuchung Risiken birgt).
    Selbst wenn man schon in einem frühen Stadium nachweisen kann, wer der Vater ist - er sollte trotzdem nicht den Willen der Frau bestimmen können, dass sie "sein Kind" austrägt. Das wäre nicht nur fatal in all seinen möglichen Varianten sondern verstieße gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper. Klar, 12 Wochenfrist, muss ich jetzt nicht jedes Mal dazu sagen.

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