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Thema: Kein Bagatelldelikt?
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09.09.2019, 10:37
AW: Kein Bagatelldelikt?
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09.09.2019, 10:40
AW: Kein Bagatelldelikt?
Einige Faktoren, die dafür sprechen:
Die Frau trägt das körperliche Risiko der Schwangerschaft.
Und wann soll der Vater das Recht haben? Was ist mit dem Vergewaltiger, der die Frau geschwängert hat?
Was ist, wenn der Vater minderjährig ist?
Usw usw
Versteh mich nicht falsch, es gibt auch viele und gute Gründe, den Vater mit einzubeziehen.
Ich nehme aber an, dass der Schutz der Frau hier Vorrang hat.
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09.09.2019, 10:57
AW: Kein Bagatelldelikt?
Weil einem Mädchen/einer Frau die Schwangerschaft nicht vorgeschrieben werden kann. Eventuelle Strapazen oder Gesundheitsrisiken bei Schwangerschaft und Geburt trägt sie allein.
Wenn mir das eingefallen wäre, hätte ich es geschrieben.
Was findet denn in den Köpfen statt, wenn der Begriff "Delikt" fällt?: Täterschaft, Straftat, kriminell ...
Das nimmt AKK bewusst in Kauf und finde ich grausam und hintergestrig.
Generell hab ich als katholische Christin ein großes Problem damit, wenn Religion - egal welche - in Juristerei einfließt.Vorstellungen von Ethik, Anstand, Fairness und Gerechtigkeit innerhalb einer Gesellschaft müssen ohne religiöse Einflüsse definiert werden. Sonst empfinden womöglich Muslime oder Buddhisten Teilaspekte ganz anders als Christen und umgekehrt. Recht muss übergeordnet sein, wenn eine plurale Gesellschaft sich rechtlich gut behandelt fühlen soll. Schon deshalb finde ich AKKs Betonung des Christlichen hier völlig fehl am Platz und auch nicht zukunftsgerichtet.
Eine humane Betrachtung von Schwangerschaft und ihrem Abbruch reicht völlig aus.*
Der Adler fängt keine Mücken.
'Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz' ist Kindergartenniveau. - Igor Levit
Deutsche Tugenden: „Pünktlich wie die Deutsche Bahn, ehrlich wie die Deutsche Bank und sauber wie VW.“
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09.09.2019, 11:03Inaktiver User
AW: Kein Bagatelldelikt?
Weil es die werdende Mutter ist, für die eine Schwangerschaft eine elementare Angelegenheit ist. Körperlich, seelisch, emotional in einer Weise wie es dies für einen Mann naturgemäß gar nicht sein kann.
Solange ein Kind im Mutterleib ist, ist es zwangsläufig ein Teil ihrer selbst. So wie für dich deine inneren Organe ein Teil deiner selbst sind.
So wie du ein grundsätzliches Verfügungsrecht über deinen Körper hast, hat eine Frau es auch, auch und gerade wenn sie schwanger ist. Mal ganz unabhängig von ethischen Fragen über Beginn des Lebens gesagt.
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09.09.2019, 11:09Inaktiver User
AW: Kein Bagatelldelikt?
Es geht nicht darum, dass Religion in Juristerei einfliesst, sondern darum, dass Menschen die christliche Werte haben, diese einbringen dürfen - das sind zwei Paar Schuhe.
Genau dazu hat sich AKK äusserst klar geäussert:
Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer glaubt nicht an die Existenz einer christlichen Politik. Sie sei zwar „Christdemokratin mit Leib und Seele“, schrieb Kramp-Karrenbauer in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Gastbeitrag für die „Zeit“-Beilage „Christ&Welt“. „Aber ich weise von mir, eine christliche Politik zu machen.“
Sie fügte hinzu: „Die christliche Botschaft kennt keine christliche Politik.“ Die Botschaft des Christentums könne Politikern Orientierung geben, schrieb die Parteichefin. Diese Botschaft könne konkreten Entscheidungen eine Richtung geben, aber sie könne konkrete Entscheidungen nicht ersetzen. „Deshalb kann es christliche Politiker geben, aber keine christliche Politik.“
Es geht nicht darum, dass Kirchen dem Staat was vorgeben - das wäre fatal. Aber es geht darum dass Menschen die einer Religion angehören sich auch aufgrund dieser Grundlage in die Politik einbringen dürfen. Und sie müssen sich nicht dafür verstecken.
Wie andere auf anderen Grundlagen natürlich auch.
Kramp-Karrenbauer: Christliche Politik kann es nicht geben
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09.09.2019, 11:11
AW: Kein Bagatelldelikt?
Beginn des Lebens - da sagst du was.
Ich wär unendlich dankbar, wenn wir diese Debatte hier raushalten und uns auf die festgelegte Frist einigen könnten, bis wann ein Abbruch im Normalfall möglich ist. Auch Vergewaltigung, Krankheit oder Behinderung sollten wir weglassen. AKK hat sich auf die "üblichen" Fälle bezogen.*
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09.09.2019, 11:17
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09.09.2019, 11:20Inaktiver User
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09.09.2019, 11:29
AW: Kein Bagatelldelikt?
Hallo,
es wurde eine 8-Wochenfrist gg der 12-wochenfrist genannt. Gibt es da einen zentralen Unterschied?
Daphnia
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09.09.2019, 11:35Inaktiver User
AW: Kein Bagatelldelikt?



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