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  1. gesperrt

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Es gab ja ein Verfahren gegen die Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. (Der Vater war nicht zugegen an dem Abend.)

    Das habe ich aber nicht recherchiert, mir ging es ja um die Anklage gegen den Bürgermeister.

  2. gesperrt

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Damals gab es schon das Schild, dass die Eltern für ihre Kinder haften. Das soll nun ausgehebelt werden. Das Schild ist auf den Berichten kurz nach dem Unfall gut zu erkennen.

  3. gesperrt

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    so ein schild hatte noch nie eine wirklich rechtliche grundlage

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Zitat Zitat von Paraplumeau Beitrag anzeigen
    Es gab ja ein Verfahren gegen die Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. .
    Merkwürdig, ich habe gründlich gesucht und dazu nichts gefunden.
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
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    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Das Spielgebiet wird von Kindern regelmäßig ausgedehnt. Mir fallen zig Unfallszenarien ein. Die Eltern sind bestraft genug.
    Dann sind die Kinder schuld?

    Da die Eltern unter dem Tod der Kinder leiden, sind sie aussen vor, was eine Schuldfrage anbelangt?
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  6. Inaktiver User

    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Ich ich habe die letzten Tage einen Fernsehbericht darüber gesehen.

    Dieser Teich existiert demnach schon lange, so dass der jetzige OB vielleicht auch einfach nur das Pech hat, jetzt belangt zu werden......

    Ihm ging das sehr nahe, wobei das rechtlich natürlich ohne Belang ist.

    Zumindest vom Empfinden her ist das nicht in Ordnung; juristisch ist das leider häufig anders.

  7. VIP

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Dann sind die Kinder schuld?
    Nein

    Da die Eltern unter dem Tod der Kinder leiden, sind sie aussen vor, was eine Schuldfrage anbelangt?
    Nein

    Die Eltern geben sich so oder so die Schuld, sie fühlen sich schuldig. Vermutlich hat keiner „Schuld“, es ist eine Tragödie, vermutlich die Folge von unbedachten Handlungen, Vertrauen (die Kinder machen schon was ich sage) und unglücklichen Aneinanderreihung von Ereignissen.

    Aufsichtspflicht und deren Verletzung ist ein kompliziertes Recht, an deren Deutung sich Experten regelmäßig die Köpfe zerbrechen (siehe auch: Kind ertrinkt bei Kita-Ausflug; Kita-Kind wird von Baumstamm überrollt und getötet).

    Nehmen wir an, das Gericht entscheidet, der Oberbürgermeister hat eine Teilschuld und die Eltern auch. 30/70. Glaubst du ernsthaft das tröstet irgendjemanden in dem Ort?

    Es hilft nur denen, die sagen „Es ist ein Löschteich und der Bürgermeister hätte für Einzäunung sorgen müssen, also muss er jetzt für den Zaun zahlen“ oder so.

    Drei Kinder sind tot. Leute, legt zusammen und baut einen Zaun, damit so ein Unglück nicht wieder geschieht und pfeift auf das Gerichtsverfahren.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Merkwürdig, ich habe gründlich gesucht und dazu nichts gefunden.
    Sicher formal eingeleitet und in null komma nix eingestellt. Auch hier wäre das "warum" interessant.

    Die Verfahren gegen den Bürgermeister wg. fahrlässiger Tötung und gegen die Eltern / Mutter wg. Aufsichtspflichtverletzung haben nichts miteinander zu tun. Erstmal. Dass man aber die Anklage gegen den OB zulässt und das Verfahren gegen die Mutter sofort (wovon ich ausgehe) einstellt - da fällt mir wenig zu ein. Für mich eine klare "Vorabsicht" der Sache seitens der Justiz.

    Ich find's besorgniserregend, die Anklage gegen den OB zuzulassen. Geht für mich gar nicht. Hat übrigens nichts damit zu tun, ob und wer und überhaupt da etwas zahlt - hier wurden Versicherungen angesprochen. Das interessiert die StA und das Gericht per se gar nicht im Strafprozess. Bzw. das darf sie nicht interessieren. Eigentlich kann man nur mit dem Kopf schütteln.

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    Das mag für das Gericht nicht von vorrangigem Interesse sein, welche Versicherung hier ggf. einspringt.

    Für die Versicherung ist aber wichtig, wer als Schuldiger definiert wird.

    Das Ergebnis des Strafverfahrens ist für die Haftungsfrage entscheidend. Und das haben auch Gerichte im Hinterkopf.

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    AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

    In einem Artikel von 2018 der Frankfurter Zeitung steht, dass das Verfahren wegen Verletzung der Aufsichtspflicht der Mutter noch nicht abgeschlossen ist. Der Vater sei nicht beschuldigt gewesen.

    Ich kann leider nicht verlinken.
    Vielleicht findet ihn jemand und kann den Link reinsetzen.

    Zu der Frage, warum nicht die Mutter die Kinder suchen ging.
    Rein spekulativ, mögliche Erklärung, keine Rechtfertigung für irgendwas:
    die Familie hatte zum Zeitpunkt des Unglücks 6 Kinder. Möglicherweise blieb sie bei den jüngeren Kindern und schickte den älteren los, weil die drei nicht pünktlich nach Hause kamen

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