Das ist ja nun kein "Wettkampf". Ich komme mir ja schon vor wie früher auf dem Spielplatz "Mein Sohn ist 4, beherrscht Flick - Flack und Flugrolle und spricht schon 3 Sprachen fließend."
Fakt ist : Das hiesige DlRG bietet für Mitglieder Gruppen an. Man beginnt mit der Wassergewöhnung, das geht ja nach Kind auch schon unter 3. Je nachdem, wie das Kind gestrickt ist, wechselt es früher oder später in die nächste Gruppe. Die haben diese Wassergewöhnung hinter sich und sind im Besitz des "Kleinen Wasserflohs". Unabhängig vom Alter macht ein regelrechter Schwimmunterricht ohnehin erst Sinn, wenn die Kinder keine Angst mehr vor dem Wasser haben.
Das Seepferdchen, Bronze und Silber können ohne Altersbeschrankung abgelegt werden, lediglich für Gold muss das Kind 9 Jahre alt sein.
Insgesamt gingen alle Töchter bis zum Abschluss der Mittelstufe regelmäßig zum "Training".
Ein Schwimmabzeichen ist auch keine Versicherung dagegen, dass das Kind nicht doch unverhofft ins Wasser fällt. Und das richtige Einschätzen von Gefahren ist auch ein Altersding. Das schafft ein 5 jähriger nicht so gut, ein 10 jähriger durchaus.
Nur : Fällt ein Kind ins Wasser ist es besser, wenn es schwimmen kann.
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20.06.2019, 17:20
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
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20.06.2019, 23:10
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Wenn dem so ist, muss das doch auch mal irgendwann von einer Behörde kontrolliert worden sein. Es geht ja irgendwie gar nichts ohne irgendeinen TÜV (Oder hab ichs überlesen?)
Und wenn kontrolliert, dann müsste der "Zustand" auch moniert worden sein. In dem Falle träfe den Bürgermeister schon eine Schuld, wenn er keinerlei Maßnahmen ergriffen hat.
Ich bin gespannt auf das Urteil und die Begründung.
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20.06.2019, 23:17
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
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21.06.2019, 10:26Inaktiver User
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Genau das meine ich. "Früher" hat man sich nicht darauf verlassen, dass andere schon auf einen aufpassen. Man hat - schon sehr früh - Eigenverantwortung gezeigt. Ja, tatsächlich trifft dieser Spruch zu, der gern herumgeschickt wird: Wenn wir früher Mist gebaut haben, dann haben unsere Eltern zusammen mit der Polizei / dem Lehrer / was-auch-immer auf uns geschimpft. Heute traut sich ja schon kaum noch jemand, bei fremden Kindern den Mund aufzumachen, weil man sonst mit einer Klage der Eltern rechnen muss - übertrieben gesagt.
Natürlich kommt es immer wieder vor, dass man durch eigenes Verschulden oder aber einfach nur Pech in gefährliche Situationen kommt, aber wenn dann jemand zufällig da ist und durch sein besonnenes Eingreifen hilft, dann ist das einfach mal Glück und kein Anspruch, den ich an meinen Alltag stellen kann. Das aber scheint heute so zu sein.
Wasser ist potentiell gefährlich, man kann darin ertrinken.
Baut einen Zaun!
Warum denn? Ich KANN meine Kinder nicht vor allem schützen. Das geht einfach nicht. Es wird immer wieder Momente geben, wo ich nur deshalb noch die Chance habe einzugreifen, weil meine Kinder wissen wie sie sich verhalten müssen. Sei es das kurze Zögern an der Straße, weil sie wissen, sie dürfen nicht rüber - und dieser Moment hat gereicht, das Kind wieder einzuholen und an die Hand zu nehmen. Sei es, das Wissen um Gefahr am Wasser und der Blick zu mir, ob sie reindürfen und ich bin da und kann helfen.
Klar kann man zu Hause alle Steckdosen und den Herd und die Schubladen und ich weiß nicht was alles sichern. Aber irgendwann ist man auch mal irgendwo zu Besuch und dann wäre es hilfreich, wenn das Kind gelernt hat, der Herd ist heiß, Steckdosen sind gefährlich und man trinkt/isst nur das, was ausdrücklich erlaubt wird.
Das sind Lernprozesse, die dauern und solange müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Aber lernen müssen sie es und das geht verloren nach meinem Gefühl. Es ist einfacher, den Teich zu umzäunen als 1000 Mal sich mit dem Kind am Teich zu beschäftigen und zu zeigen / zu sagen, was warum wie zu einer Gefahr werden könnte. Es ist einfacher, ein Gitter vor den Herd zu machen als sich mit dem Kind solange auf unterschiedliche Art und Weise zu probieren, bis es begriffen hat was "heiß" ist.
Tragödien werden immer passieren. Deshalb sind es Tragödien.
Ich habe nie behauptet, das Kinder vorsichtig sind, aber sie waren sich der Gefahren durchaus bewusst. Sicher nicht so wie sich Erwachsene bewusst sind (da kann X und Y passieren und dann geht es mit Z weiter, vielleicht kann man sogar sterben), aber immerhin bewusst (ich tue mir weh, wenn ich nicht aufpasse).
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21.06.2019, 10:36
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Bei einer Verurteilung wegen Fahrl. Tötung zahlt die Versicherung nicht...
Es geht dabei sicherlich nur um die Klärung wer zahlt was.
Bei quasi jedem Unfall steht sofort eine Versicherung auf dem Plan, um abzuklären, ob sie aus der Zahlung raus kommen. Bzw. diese weiterreichen können. Deshalb werden "Schuldige" gesucht.
Die gesetzliche Versicherung der Verstorbenen bzw. deren Hinterbliebenen wird versuchen zu klären, ob die angefallenen Kosten nicht an die Versicherung der Kommune weiter gegeben werden können. In wie weit der Bgm. als Privatperson da haftbar wäre ist was anderes, als als Rechtlicher Repräsentant der Kommune.
Bin auch gespannt. Aber nach dem Kuh-Urteil fürchte ich, das er verurteilt wird bzw. die Gemeinde.
Weiß man eigentlich den Unfallhergang oder ist das strittig? Haben die Kinder versucht, sich gegenseitig zu helfen? oder warum alle drei?
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21.06.2019, 11:01
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Aus meinem umfassenden Halbwissen:
Fahrlässigkeit im Unterschied zu Vorsatz. Mangelnde Sorgfalt ("ein vernünftiger und verantwortungsbewußter Mensch in dieser Rolle hätte sich gekümmert") ist Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit ist eher, "in welchem Universum war *das* eine gute Idee".
Das Ergebnis (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Tötung) beschreibt das Ergebnis, nicht den Weg dorthin. Deswegen ist es für's Herrchen fahrlässige Körperverletzung, wenn sein Hund jemanden beißt.
"Unterlassen" ist, du hättest nicht im Prinzip sondern in der konkreten Situation etwas tun können. Den Hund festhalten, das Kind aus dem Teich ziehen, ... und hast es nicht getan.
Mutter Natur ist eine großartige Lehrmeisterin. Nur schade, daß sie ihre Schüler umbringt.
Früher sind viel mehr Leute bei Unfällen gestorben. Vermeidbaren Unfällen, denn jeder Unfall ist vermeidbar. Für unsere Sicherheit heute zahlen wir mit verdammt vielen Zäunen.
Ein besseres Erlernen von allegemeinen Überlebensfertigkeiten, situationsbezogene Aufmerksamkeit, Verstädnis für Risiko und Statistik und das konsequente Einbleuen vom Umgang mit Notfällen wäre bestimmt gut und wertvoll. (Der Großteil der Menschen weiß nicht mal, wie z.B. Ertrinken aussieht und daß Schwimmen können das Risiko vermindert, aber nicht ausschließt. Wenn sie jemandem helfen wollen, laufen sie hin, anstatt sich zu überlegen, welche Gefährdungen die Umgebung bereithält.) Aber das ist erst mal ein Aufwand. Und nicht jeder kann alles lernen.
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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21.06.2019, 15:15
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Hätte der Teich, der zu "Brandschutzzwecken" dient, einen Zaun gehabt, und die Kinder wären trotzdem ertrunken, wer würde dann angeklagt?
Körperlich Distanz
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Kari Bremnes
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21.06.2019, 16:05
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Der Zaun...oder der Teich...*ironie aus*
Dann wäre die Gemeinde angeklagt, weil sie kein Schild hingestellt hätte oder der Zaun nicht ordentlich gewartet worden wäre....
Solche Prozesse sind peinlich und führen nur zu weiteren idiotischen Regelungen.
Warum ist die Mutter nicht "schuldig" gesprochen worden? Sie hat ihre Kinder nicht beaufsichtigt und sie nicht vor dem Teich gewarnt. Zudem konnten zwei der Kinder nicht schwimmen, also auch eine Unterlassung von Elternseite. Und dass die Mutter nicht selbst die Kinder abends - war es nicht neun Uhr? - hereinholt, spricht auch für eine elterliche Nachlässigkeit, die mal gerichtlich gewürdigt werden sollte.
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21.06.2019, 16:28
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Es gibt die rechtliche Möglichkeit, einen von dem Tod emotional Betroffenen nicht anzuklagen. Das wurde in einem Beitrag hier erwähnt.
Das Ereignis ist nach jetzigem Wissen eine Folge einer extreme Verletzung der Sorgfaltspflicht der Eltern.
Man kann seine drei 5, 8, 9 Jahre alten Kinder nicht dort spielen lassen, wo Gefahr droht, Der Teich ist direkt an einer Autostrasse. Der Teich ist offen, die Kinder können nicht schwimmen.
Wieso lässt man diese bis 21.00 alleine draussen?
Es ist eine dörfliche Struktur, wurde in den Medien berichtet, die Kinder sehr offen und fühlten sich wohl. Es gab wohl daher, meine Vermutung, eine vertrauensvolle Gewohnheit, dass es ok ist, die Kinder draussen spielen zu lassen. Das muss man in Betracht ziehen.
Aber trotzdem muss das Spielgebiet eingegrenzt werden.Körperlich Distanz
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21.06.2019, 17:03
AW: Kinder ertranken im Dorfteich -Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Das Spielgebiet wird von Kindern regelmäßig ausgedehnt. Mir fallen zig Unfallszenarien ein. Die Eltern sind bestraft genug.
Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte


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