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  1. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Solange ca. 81ct von jedem Euro des BuT in die Bürokratie fließt, halte ich diese Förderung für Schwachsinn.

    Schon mal einen Antrag auf Bildung und Teilhabe ausgefüllt? Ich mache das ehrenamtlich im Rahmen der elterlichen Unterstützung an der Schule meiner Kinder.
    Weiter oben geschrieben, ich kenne die Bildungsseite (und die Formulare) und habe auch geschrieben, dass BuT ein Bürokratiemonster ist. Die gewährten Förderungen halte ich allerdings nicht für Schwachsinn, nur die Administration.

  2. User Info Menu

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Wenn es um das Thema Teilhabe geht, verstehe ich tatsächlich nicht, warum individuell geleistet werden muss.
    Im Rahmen einer verpflichtenden Ganztagsschule mit besserer finanzieller Ausstattung und AGs am Nachmittag wäre doch so viel gewonnen.

    Mein Mann ist bspw so aufgewachsen. Die Kinder haben die Möglichkeit, verschiedenes auszuprobieren, es steht allen offen und für die Eltern, die ihre Kinder ohnehin in verschiedensten Kursen anmelden würden, entfällt das Elterntaxi spielen am Nachmittag.
    Keine Ahnung, warum das in Deutschland immer so abgewehrt wird. So sitzen (polemisch gesprochen) die einen Nachmittags vor der Glotze bis die Eltern von der Arbeit heimkommen (Schlüsselkinder), andere vor der Glotze, obwohl die Eltern sogar da wären und der Rest fährt die Kids von a nach b und dann nach c.

  3. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Zitat Zitat von xanidae Beitrag anzeigen
    Schon mal einen Antrag auf Bildung und Teilhabe ausgefüllt? Ich mache das ehrenamtlich im Rahmen der elterlichen Unterstützung an der Schule meiner Kinder. Der Musikunterricht wird bezahlt, aber die 7,80€ für die einfache Fahrt (50 min) nicht. Vom Amt wird empfohlen eine Jahreskarte zu kaufen... Sportverein - wird bezahlt. Die Ausrüstung nicht. Diese wird wenn möglich durch Spenden von anderen Vereinsmitgliedern finanziert.
    Stimmt.Es gibt viele Kommunen, die für Kinder, die BUT erhalten, noch günstigere Fahrkarten haben, als andere Kinder.
    Fast jede Schule hat hier einen Förderverein, der u. a. auch für die Eltern einspringt, die für das BuT nicht anspruchsberechtigt sind.
    Das ist nämlich ein Punkt. Wer weder Sozialhilfe noch ALG II noch Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, zählt alles. Da gibt es tatsächlich Menschen, die rational richtig rechnen und eben nicht mehr Geld verdienen wollen, weil das BUT viele Hundert € ausmachen kann. Was ist mit den Familien, die gerade drüber sind?
    Das Folgende sollten wir mal aufdröseln:
    Erfüllen nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte die Voraussetzungen des § 28 SGB II, scheidet ein Anspruch nach dieser Norm dennoch aus, wenn sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.

    Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich hierbei um Menschen, die eine ReHa-Ausbildung machen. Bitte korrigiere mich, wenn das falsch. Die bekommen die Leistungen meines Wissens nach doch eh, oder?
    Ein Anspruch auf Leistungen nach § 28 SGB II scheidet auch aus, wenn die Bedarfe des Kindes bereits durch entsprechende Leistungen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gedeckt werden oder als gedeckt gelten.
    Ja, natürlich scheidet das nach Par. 28 SGB II aus, weil sie die gleichen Leistungen eben nach 6b BKGG bekommen. Das ist die Sache mit dem Bundeskinderzuschlag. Und man kann nur eines bekommen.
    [Quote]
    Darüber hinaus scheidet ein Anspruch auch dann aus, wenn das anspruchsberechtigte Kind seinen Bedarf aus Einkommen ohne Kindergeld (§ 11 Abs. 1 S. 4 SGB II) deckt und das übersteigende Einkommen den rechnerischen Bedarf für Bildung und Teilhabe überschreitet.[/quote
    ]Das sind alle Kinder, die eben kein ALG II oder Bundeskinderzuschlag bekommen, weil diese Kinder ein Einkommen haben z.B. aus Kapitalvermögen.
    Quelle der blauen Zitate:
    https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/richtlinien/BuT-Magdeburg---21.08.2012.pdf

    Ich bin keine Juristin und berechne dies auch nicht, aber Herr Thome ist auch mit Vorsicht zu genießen.


  4. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist für Haushalte mit Kindern geregelt. Sanktionen heißt in dem Fall, dass kein Geld gezahlt wird, aber dennoch Sachleistungen beantragt werden können.
    Sanktionen gibt es nur für denjenigen, der sie verursacht.

    Wenn Kinder im Haushalt sind, gibt es ab 30% auf den Regelsatz eines Erwachsenen immer Lebensmittelgutscheine. Dürfen nicht verweigert werden, aber gelten nicht für Alkohol und Tabak.

  5. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Charlotte
    Warum ist es Dir ein Anliegen das überhaupt zu diskutieren?
    Das würde mich interessieren?

  6. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sanktionen gibt es nur für denjenigen, der sie verursacht.

    Wenn Kinder im Haushalt sind, gibt es ab 30% auf den Regelsatz eines Erwachsenen immer Lebensmittelgutscheine. Dürfen nicht verweigert werden, aber gelten nicht für Alkohol und Tabak.
    Ja, das hatte ich auch gelesen. Es widerspricht nur der Annahme, dass niemand danach fragt, was bei Sanktionen mit den Kindern passiert.

    Wenn man sich die Anzahl der Klagen gegen die Bescheide ansieht und wie viele davon Aussicht auf Erfolg haben, dann scheinen die Hart IV-Gesetze aber ziemlich löcherig zu sein.

  7. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Charlotte
    Warum ist es Dir ein Anliegen das überhaupt zu diskutieren?
    Das würde mich interessieren?
    Du meinst dieses Thema? Steht doch im Eingangsposting. Es taucht immer wieder im anderen Strängen auf. Zuletzt im CDU- Strang. Zudem ist es ja wieder aktuell und andere scheint es auch zu interessieren.

    Warum fragst du?

  8. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, das hatte ich auch gelesen. Es widerspricht nur der Annahme, dass niemand danach fragt, was bei Sanktionen mit den Kindern passiert.

    Wenn man sich die Anzahl der Klagen gegen die Bescheide ansieht und wie viele davon Aussicht auf Erfolg haben, dann scheinen die Hart IV-Gesetze aber ziemlich löcherig zu sein.
    Klagen gegen Bescheide und Widersprüche gegen Sanktionen sind aber zwei Paar Schuhe.

    Und natürlich ist es wichtig, was mit den Kindern geschieht.
    Das Problem sind aber weniger Sanktionen als Schulden in Familien mit Kindern.... Schattenschulden, also Schulden bei Verwandten oder Konsumschulden.

  9. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du meinst dieses Thema? Steht doch im Eingangsposting. Es taucht immer wieder im anderen Strängen auf. Zuletzt im CDU- Strang. Zudem ist es ja wieder aktuell und andere scheint es auch zu interessieren.

    Warum fragst du?
    Da es hier gerade eher in den "armen Kinder" Bereich in puncto Hartz IV abgleitet und diese nun erwiesenermassen ausser diesem Teilhabebeitrag ,der nicht wirklich weiterbringt in den schon erwähnten Fällen ,habe ich mich gerade gefragt ,worum es wirklich geht?

    Ein ganz anderer Ansatz wäre natürlich ,mehr Kindern denen ,die sich das wirklich leisten können. Dann wäre immerhin für Bildung und Teilhabe gesorgt als Kinderbekommen als Subvention zu unterstützen.
    Ich habe dazu keine abschliessende Meinung ,aber werde nie vergessen, als ich vor Jahren ein Gespräch mitanhören musste ,wo eine Frau schwanger war ,abtreiben wollte und schon allein erziehend 4 Kinder hatte und dann erfuhr ,dass man sie dann nicht aus der Wohnung entfernen konnte ,also zog sie die Abtreibung zurück...
    Ein wirklich sehr trauriger Grund um auf die Welt zu kommen und so wird sich dann auch das Leben des Kindes gestaltet haben.

  10. Inaktiver User

    AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,

    Eine neu diskutierte Variante ist die Kindergrundsicherung. Es gibt keine weiteren familienpolitischen Leistungen, dafür aber 619 € pro Kind.

    Ich finde dies deshalb schwierig, weil es tatsächlich Menschen gibt, die so handeln, wie Martabak beschrieben hat.

    Die meisten tun dies nicht. Wie sehen die meisten das?

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