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28.12.2018, 17:18Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
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28.12.2018, 17:37
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Wenn es um das Thema Teilhabe geht, verstehe ich tatsächlich nicht, warum individuell geleistet werden muss.
Im Rahmen einer verpflichtenden Ganztagsschule mit besserer finanzieller Ausstattung und AGs am Nachmittag wäre doch so viel gewonnen.
Mein Mann ist bspw so aufgewachsen. Die Kinder haben die Möglichkeit, verschiedenes auszuprobieren, es steht allen offen und für die Eltern, die ihre Kinder ohnehin in verschiedensten Kursen anmelden würden, entfällt das Elterntaxi spielen am Nachmittag.
Keine Ahnung, warum das in Deutschland immer so abgewehrt wird. So sitzen (polemisch gesprochen) die einen Nachmittags vor der Glotze bis die Eltern von der Arbeit heimkommen (Schlüsselkinder), andere vor der Glotze, obwohl die Eltern sogar da wären und der Rest fährt die Kids von a nach b und dann nach c.
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28.12.2018, 18:03Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Stimmt.Es gibt viele Kommunen, die für Kinder, die BUT erhalten, noch günstigere Fahrkarten haben, als andere Kinder.
Das ist nämlich ein Punkt. Wer weder Sozialhilfe noch ALG II noch Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, zählt alles. Da gibt es tatsächlich Menschen, die rational richtig rechnen und eben nicht mehr Geld verdienen wollen, weil das BUT viele Hundert € ausmachen kann. Was ist mit den Familien, die gerade drüber sind?Fast jede Schule hat hier einen Förderverein, der u. a. auch für die Eltern einspringt, die für das BuT nicht anspruchsberechtigt sind.
Das Folgende sollten wir mal aufdröseln:
Erfüllen nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte die Voraussetzungen des § 28 SGB II, scheidet ein Anspruch nach dieser Norm dennoch aus, wenn sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich hierbei um Menschen, die eine ReHa-Ausbildung machen. Bitte korrigiere mich, wenn das falsch. Die bekommen die Leistungen meines Wissens nach doch eh, oder?
Ja, natürlich scheidet das nach Par. 28 SGB II aus, weil sie die gleichen Leistungen eben nach 6b BKGG bekommen. Das ist die Sache mit dem Bundeskinderzuschlag. Und man kann nur eines bekommen.Ein Anspruch auf Leistungen nach § 28 SGB II scheidet auch aus, wenn die Bedarfe des Kindes bereits durch entsprechende Leistungen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gedeckt werden oder als gedeckt gelten.
[Quote]
Darüber hinaus scheidet ein Anspruch auch dann aus, wenn das anspruchsberechtigte Kind seinen Bedarf aus Einkommen ohne Kindergeld (§ 11 Abs. 1 S. 4 SGB II) deckt und das übersteigende Einkommen den rechnerischen Bedarf für Bildung und Teilhabe überschreitet.[/quote]Das sind alle Kinder, die eben kein ALG II oder Bundeskinderzuschlag bekommen, weil diese Kinder ein Einkommen haben z.B. aus Kapitalvermögen.
Quelle der blauen Zitate: https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/richtlinien/BuT-Magdeburg---21.08.2012.pdf
Ich bin keine Juristin und berechne dies auch nicht, aber Herr Thome ist auch mit Vorsicht zu genießen.
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28.12.2018, 18:05Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
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28.12.2018, 18:11Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Charlotte
Warum ist es Dir ein Anliegen das überhaupt zu diskutieren?
Das würde mich interessieren?
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28.12.2018, 18:18Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Ja, das hatte ich auch gelesen. Es widerspricht nur der Annahme, dass niemand danach fragt, was bei Sanktionen mit den Kindern passiert.
Wenn man sich die Anzahl der Klagen gegen die Bescheide ansieht und wie viele davon Aussicht auf Erfolg haben, dann scheinen die Hart IV-Gesetze aber ziemlich löcherig zu sein.
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28.12.2018, 18:20Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
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28.12.2018, 18:24Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Klagen gegen Bescheide und Widersprüche gegen Sanktionen sind aber zwei Paar Schuhe.
Und natürlich ist es wichtig, was mit den Kindern geschieht.
Das Problem sind aber weniger Sanktionen als Schulden in Familien mit Kindern.... Schattenschulden, also Schulden bei Verwandten oder Konsumschulden.
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28.12.2018, 18:30Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Da es hier gerade eher in den "armen Kinder" Bereich in puncto Hartz IV abgleitet und diese nun erwiesenermassen ausser diesem Teilhabebeitrag ,der nicht wirklich weiterbringt in den schon erwähnten Fällen ,habe ich mich gerade gefragt ,worum es wirklich geht?
Ein ganz anderer Ansatz wäre natürlich ,mehr Kindern denen ,die sich das wirklich leisten können. Dann wäre immerhin für Bildung und Teilhabe gesorgt als Kinderbekommen als Subvention zu unterstützen.
Ich habe dazu keine abschliessende Meinung ,aber werde nie vergessen, als ich vor Jahren ein Gespräch mitanhören musste ,wo eine Frau schwanger war ,abtreiben wollte und schon allein erziehend 4 Kinder hatte und dann erfuhr ,dass man sie dann nicht aus der Wohnung entfernen konnte ,also zog sie die Abtreibung zurück...
Ein wirklich sehr trauriger Grund um auf die Welt zu kommen und so wird sich dann auch das Leben des Kindes gestaltet haben.
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28.12.2018, 18:34Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Eine neu diskutierte Variante ist die Kindergrundsicherung. Es gibt keine weiteren familienpolitischen Leistungen, dafür aber 619 € pro Kind.
Ich finde dies deshalb schwierig, weil es tatsächlich Menschen gibt, die so handeln, wie Martabak beschrieben hat.
Die meisten tun dies nicht. Wie sehen die meisten das?



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