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28.12.2018, 13:48
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
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28.12.2018, 15:55
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
In allen Schulen in den Ost-Bundesländern gibt es Schulessen und Räumlichkeiten dafür, wobei das keine voll eingerichtete Mensa sein muss, sondern einfach ein großer Raum, der sonst für Veranstaltungen genutzt wird und in dem ein Caterer das Essen verteilt, an der Schule meiner zwei Großen z.B. ist das die Schulaula.
Ich denke, dass es ähnliches an vielen Schulen im Westen inzwischen auch gibt und dass das in überschaubarem finanziellem Aufwand einzurichten ist.Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist
Intro "Tatsächlich Liebe"
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28.12.2018, 16:15Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
In meinem ehemalichen Gymnasium (Westen) gibt es heute auch Mittagstisch. Die kochen nicht selbst, werden aber durch die Kantine einer anderen öffentlichen Einrichtung mitversorgt. Am Anfang war der "Speisesaal" ein leer stehendes Klassenzimmer in einem Pavillon, bei einem sowieso erforderlichen Anbau wurde dann später eine Mensa mit eingeplant.
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28.12.2018, 16:23
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Zu „meiner Zeit“ (90er Jahre Westdeutschland) war eine Schule mit dreimal Nachmittagsunterricht pro Woche eine „Ganztagsschule“ und ein Mittagstisch musste angeboten werden.
Das ist meines Wissens nach immer noch so.
Hier sind Grundschulen das Problem. Wenn die Grundschule keine Ganztagsschule ist, wird weder dort, noch im Hort eine Mahlzeit angeboten.
Mein Kind muss dann also mittags das morgens mitgebrachte als Mittagessen verzehren und ich schauen, dass ich nach der Arbeit noch eine warme Mahlzeit hinbekomme plus Vorbereitung für Frühstück und Lunch für den nächsten Tag. Da hat unser Kiga von 7:00-16:30 und Frühstück, Mittagessen und Vesper geradezu paradiesische Zustände.
Ich wandere ins OT, sorry. Finanziert wird der Mittagstisch und Vesper über 35 Euro Zuzahlung und Frühstück kostet 10 Euro (da sind aber auch Ausflüge, Materialien fürs portfolio und alles andere enthalten) pro Monat. Die 45 Euro können mE aus dem AlG2 Satz bezahlt werden. Wer kann denn sein Kind für 45 Euro im Monat mit 3 Mahlzeiten privat finanzieren? Frisch gekocht, mit Biolebensmitteln und Backwaren vom Bäcker?
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28.12.2018, 16:46Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Ich habe das gerade mal durchgerechnet, was ein Elternpaar, das Hartz 4 bezieht dann für drei Kinder zwischen 6 und 13 Jahren bekommen würde.
3x Regelsatz à 296€
3x Kindergeld , 2x192€, 1x198€
Das summiert sich auf 1470€ allein für die Kinder, dazu kommen die Wohnkosten, die ja zusätzlich übernommen werden und der Regelbedarf für 2 Erwachsene.
Meinst du, alle Eltern die arbeiten, haben so viel Geld allein für ihre Kinder zur Verfügung?Geändert von Inaktiver User (28.12.2018 um 16:56 Uhr)
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28.12.2018, 16:48Inaktiver User
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Uh. wenn ich mich nicht verrechnet habe wäre man da bei etwa 2500 netto, ohne Miete!
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28.12.2018, 16:49
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Xanidae, ich fände das auch nicht angemessen, denn das würde Geringverdiener gegenüber Hartz-4-Beziehern massiv benachteiligen.
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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28.12.2018, 16:59
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Nein. Ich weiß wie viel Geld viele Familien zur Verfügung haben. Hier könnte man z. B. dann realistischer Rechnen und die Miete nicht mehr gesondert zu überweisen oder direkt zu bezahlen, sondern auch hier die Verantwortung an die Menschen zu übergeben.
Und da haben wir den wichtigen Punkt, weshalb das nicht gemacht wird, anstatt an anderer Stelle besser zu bezahlen. Arbeit lohnt sich nicht ob mit oder ohne Kindergeld.
Es wäre insgesamt angemessen, das gesamte HartzVI System zu überarbeiten. Z. B. fragt keiner was mit dem Regelbedarf der Kinder passiert, wenn die Eltern mit Sanktionen belegt sind und z. B. der Regelbedarf der Erwachsenen einbehalten wird.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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28.12.2018, 17:07
AW: Die Finanzierung von Kindern durch die Gesellschaft - Kindergeld, Grundsicherung,
Solange ca. 81ct von jedem Euro des BuT in die Bürokratie fließt, halte ich diese Förderung für Schwachsinn.
Schon mal einen Antrag auf Bildung und Teilhabe ausgefüllt? Ich mache das ehrenamtlich im Rahmen der elterlichen Unterstützung an der Schule meiner Kinder. Der Musikunterricht wird bezahlt, aber die 7,80€ für die einfache Fahrt (50 min) nicht. Vom Amt wird empfohlen eine Jahreskarte zu kaufen... Sportverein - wird bezahlt. Die Ausrüstung nicht. Diese wird wenn möglich durch Spenden von anderen Vereinsmitgliedern finanziert. Fast jede Schule hat hier einen Förderverein, der u. a. auch für die Eltern einspringt, die für das BuT nicht anspruchsberechtigt sind.
Erfüllen nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte die Voraussetzungen des § 28 SGB II, scheidet ein Anspruch nach dieser Norm dennoch aus, wenn sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben.Ein Anspruch auf Leistungen nach § 28 SGB II scheidet auch aus, wenn die Bedarfe des Kindes bereits durch entsprechende Leistungen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gedeckt werden oder als gedeckt gelten. Darüber hinaus scheidet ein Anspruch auch dann aus, wenn das anspruchsberechtigte Kind seinen Bedarf aus Einkommen ohne Kindergeld (§ 11 Abs. 1 S. 4 SGB II) deckt und das übersteigende Einkommen den rechnerischen Bedarf für Bildung und Teilhabe überschreitet.
https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/richtlinien/BuT-Magdeburg---21.08.2012.pdf
Diese Ausnahmen erfährt man erst nach einem Antrag - und die Bearbeitung kann dauern.Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte
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28.12.2018, 17:14Inaktiver User



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