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Thema: Fall Sami A.

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    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Demnach ermöglicht hoher Arbeitsaufwand die Aussetzung des Rechtsstaates.
    Sieht so aus. Und was ist ein "einfacher" unerlaubter Aufenthalt?
    flying is the art of falling to the ground without touching

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    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Kistenkumpel Beitrag anzeigen
    Und das BAMF hat in bisher(!) zwei bekannten Fällen rechtswidrig, nämlich während des laufenden Verfahrens abgeschoben.
    Dass dies Fehler aus Unkenntnis waren, glaube ich nicht.
    Falsch.
    Richtigstellung:

    Frage: .... Haben Sie als Innenminister einen Rechtsbruch billigend in Kauf genommen, weil Sie diese Abschiebung unbedingt wollten?


    Antwort:
    Horst Seehofer: ....Fakt ist doch: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Abschiebung sofort vollzogen werden kann. In dem Moment, in dem Sami A. abgeschoben wurde, war keinem der Beteiligten etwas von einer anderen Entscheidung einer anderen Kammer bekannt.

    Wussten Sie als Bundesinnenminister wirklich nicht, wann genau er abgeschoben werden würde?

    Seehofer: Nein. Aber selbst wenn mir der konkrete Termin bekannt gewesen wäre, hätte das an meiner Beurteilung des Falls nichts geändert. Der Betroffene war ausreisepflichtig, diese Ausreisepflicht wurde vom Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt – vom zweiten, ablehnenden Beschluss wusste niemand etwas, obwohl er schon einen Tag vorher getroffen worden war. Meiner Kenntnis nach hatte niemand die Absicht, hier zu tricksen oder gar Recht zu beugen, wie jetzt behauptet wird.
    [...]

    Kritiker wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki unterstellen Ihnen aber das Gegenteil von Ordnung. Sie befürchten, mit dem Verhalten der Abschiebebehörden im Fall Sami A. habe die Erosion des deutschen Rechtsstaates begonnen.

    Seehofer: Noch einmal zum Mitschreiben: Wenn das Gericht seine Entscheidung, ihn nicht abzuschieben, einen Tag früher bekannt gegeben hätte, wäre dieser Mann nicht abgeschoben worden. Das war aber nicht der Fall. Für die Behörden war er an dem Tag, an dem er abgeschoben wurde, ausreisepflichtig.
    Quelle: Interview:
    Seehofer: "Jeder, der es sehen will, sieht, dass eine Kampagne gefahren wird" - Politik - Aktuelle Politik-Nachrichten - Augsburger Allgemeine


    Sein vermeintlicher Scherz mit den 69 Abgeschobenen zum 69. Geburtstag erscheint mir symptomatisch für diesen Mann.
    Richtigstellung:

    Die Aufzeichnung dieses Gespräch in der AA ist mal wieder der Beweis, dass wir alle immer ganz genau hinhören müssen und uns immer darum bemühen müssen, das Original zu lesen, ehe wir urteilen.
    Nur ein Beispiel, der berühmte Satz mit dem Geburtstag und den 69 Menschen klingt im Original, auf das Seehofer hinweist, völlig anders als das, was uns via Medien bis dato geliefert wurde. Er lautet nämlich anders. Auf der PK auf die Frage eines Journalisten sagte Seehofer:

    Frage: „Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen, steht hier drin, und das ist ja auch eines der zentralen Probleme unserer Asylpolitik, dass das nicht funktioniert. Alle Ministerpräsidenten, mit denen man redet, sagen, wir schaffen es einfach nicht aus verschiedenen Gründen. Ich kann mich erinnern an eine Statistik. Bayern – da waren Sie lange Ministerpräsident – lag auch nur im oberen Drittel der Abschiebungen. Also erstens: Sie bieten jetzt an, dass der Bund da hilft. Wo glauben Sie denn, dass Sie besser und mehr abschieben können.

    Antwort:
    „Das, was Sie von Bayern beschreiben, ist richtig. Das hat mich in fast jeder Kabinettssitzung auch selbst geärgert. Es ist ja immer auch eine Kombination zwischen freiwilliger Rückkehr und Abschiebung. Die freiwillige Rückkehr – manchmal auch mit Anreizen – liegt weit über dem, was an Abschiebung herkömmlicher Art [geschieht, d. Red.]. Deshalb sagt die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag auch zu recht: Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor der Zwangsabschiebung. Und wir werden da auch noch einiges verbessern können an Zusammenarbeit und Anreizen, um das zu erreichen. Ich nehme jetzt mal Afghanistan. Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 – das war von mir nicht so bestellt – Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden. Das liegt weit über dem, was bisher üblich war. Der vorvorletzte Flug war mit zehn, und für die zehn brauchten wir 52 Begleitpersonen. Nur damit einmal die Anstrengung klar wird, die da unterwegs ist.
    Quelle: Asylpolitik: Verlogene und durchsichtige Kampagne – Bayernkurier
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

  3. gesperrt

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    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Richtigstellung:

    Frage: .... Haben Sie als Innenminister einen Rechtsbruch billigend in Kauf genommen, weil Sie diese Abschiebung unbedingt wollten?


    Antwort:
    Horst Seehofer: ....Fakt ist doch: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Abschiebung sofort vollzogen werden kann. In dem Moment, in dem Sami A. abgeschoben wurde, war keinem der Beteiligten etwas von einer anderen Entscheidung einer anderen Kammer bekannt.

    Wussten Sie als Bundesinnenminister wirklich nicht, wann genau er abgeschoben werden würde?

    Seehofer: Nein. Aber selbst wenn mir der konkrete Termin bekannt gewesen wäre, hätte das an meiner Beurteilung des Falls nichts geändert. Der Betroffene war ausreisepflichtig, diese Ausreisepflicht wurde vom Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt – vom zweiten, ablehnenden Beschluss wusste niemand etwas, obwohl er schon einen Tag vorher getroffen worden war. Meiner Kenntnis nach hatte niemand die Absicht, hier zu tricksen oder gar Recht zu beugen, wie jetzt behauptet wird.
    [...]

    Kritiker wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki unterstellen Ihnen aber das Gegenteil von Ordnung. Sie befürchten, mit dem Verhalten der Abschiebebehörden im Fall Sami A. habe die Erosion des deutschen Rechtsstaates begonnen.

    Seehofer: Noch einmal zum Mitschreiben: Wenn das Gericht seine Entscheidung, ihn nicht abzuschieben, einen Tag früher bekannt gegeben hätte, wäre dieser Mann nicht abgeschoben worden. Das war aber nicht der Fall. Für die Behörden war er an dem Tag, an dem er abgeschoben wurde, ausreisepflichtig.
    Quelle: Interview:
    Seehofer: "Jeder, der es sehen will, sieht, dass eine Kampagne gefahren wird" - Politik - Aktuelle Politik-Nachrichten - Augsburger Allgemeine
    Dazu der Spiegel:
    Der Beschluss der Kammer erreichte die zuständigen Behörden in Bochum und Düsseldorf allerdings erst, als Sami A. am vergangenen Freitagmorgen schon im Abschiebeflieger nach Tunesien saß. Vorausgegangen war der Nacht-und-Nebel-Aktion eine fragwürdige Finte der Exekutive: Nach SPIEGEL-Informationen hatte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium zuvor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen absichtlich über die geplante Abschiebung im Dunkeln gelassen.

    Auf Anfrage des Gerichts, ob eine Abschiebung für den 12. Juli geplant sei, hatte das Ministerium die Frage via Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verneinen lassen. Gleichzeitig verschwieg es, dass eine Abschiebung für den Tag darauf geplant war - und suggerierte dem Gericht damit, es habe noch Zeit für eine Entscheidung. Das war nicht der Fall.

    Auch als das Gericht die Behörden am Freitagmorgen dann über seine Entscheidung informierte, brachen diese die Abschiebung nicht ab. Das Gericht übte daher scharfe Kritik an dem Vorgehen, die Rede war von einem "erkennbaren Verstoß" gegen geltende Gesetze, es seien "Vorschriften ignoriert" worden und eine "grob rechtswidrige Abschiebemaßnahme" erfolgt - und zwar "sehenden Auges".

  4. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von knirrsch Beitrag anzeigen
    Vorausgegangen war der Nacht-und-Nebel-Aktion eine fragwürdige Finte der Exekutive: Nach SPIEGEL-Informationen hatte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium zuvor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen absichtlich über die geplante Abschiebung im Dunkeln gelassen.
    Witzig auch, daß der Spiegel sein Steuerzahlerherz bedient:

    Die umstrittene Abschiebung des Tunesiers Sami A. hat den Steuerzahler viel Geld gekostet. (aus dem Link im Zitat oben)

    aber ebenfalls etwas verschweigt. Nämlich daß Sami A. 2007 einen Asylantrag stellte,
    September 2007: Sami A. hat inzwischen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Der Antrag wird jedoch abgelehnt. Gegen den Beschluss, Deutschland binnen eines Monats zu verlassen, legt der Tunesier Beschwerde ein. (Focus Link unten)

    der abgelehnt wurde, er aber trotzdem, wie der Focus schreibt:

    Seit 2006 muss sich der Mann jeden Tag bei der Polizei melden. Er erhält Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Monatlich seien dies 1168 Euro, teilte das Ministerium weiter mit.
    Warum Deutschland bin Ladens Ex-Leibwachter nicht abschieben darf - FOCUS Online

    Und das seit wie lange?

    Und es weiterhin kosten wird, wenn er wieder herkommt. Das sollte das Spiegel'sche Steuerzahlerherz dem Steuerzahler doch nicht verschweigen.

    Rein rechnerisch lohnte sich diese Abschiebung für den Steuerzahler, er sparte langfristig damit. Da es sich um einen Gefährder handelt, vielleicht nicht nur Geld.

    Aber selbst wenn es nur um Geld geht, vielleicht kann der Spiegel für den Steuerzahler ja immer mal Einzelbeispiele unter die Lupe nehmen, Fälle, die vom Bamf falsch entschieden wurden, wo vielleicht nicht alles so ganz mit rechten Dingen zuging, und die den Steuerzahler nun deshalb Geld kosten, oft längerfristig. Die Bremer Fälle, und bestimmt finden sich noch ganz viele. Leider.

    Ich finde hier einfach dieses "hat den Steuerzahler viel Geld gekostet" so irgendwie bigott, nicht die Nennung der Summe, das ist ja richtig, daß man das erfährt. Ein "falscher Umf" z.B. (und davon soll es ja den ein oder anderen geben) kostet im Jahr schon mehr als der Rückflug für diese Gefährder.
    Im Durchschnitt zahlen die deutschen Behörden jeden Monat 5.250 Euro pro Person.

    Migration: Milliardenkosten fur junge Migranten | ZEIT ONLINE
    Das sind im Jahr 63.000 Euro, und jeder falsche Umf kostet genausoviel wie ein echter.

    Zudem, wer will einen Gefährder behalten, nur weil die Abschiebung Geld kostet, eh ein komisches Argument.

    Daß diese Abschiebung nicht rechtens war, ist wieder was anderes. Mir geht's nur um das moralinsaure hier aufgefahrene "Steuerzahlerherz".
    Geändert von Inaktiver User (22.07.2018 um 13:05 Uhr)

  5. gesperrt

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    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Daß diese Abschiebung nicht rechtens war, ist wieder was anderes. Mir geht's nur um das moralinsaure hier aufgefahrene "Steuerzahlerherz".
    in Ö darf die Behörde mitlerweile die Begründung für die Abschiebung nennen, um den Agitatoren eine Angrifsfläche zu nehmen und ganz einfach die Gründe zu nennen ( kann dann zb heißen wiederholter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Dealen)), urde natürl. kritisiert mit den üblichen Begründungen.

  6. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Witzig auch, daß der Spiegel sein Steuerzahlerherz bedient:

    Die umstrittene Abschiebung des Tunesiers Sami A. hat den Steuerzahler viel Geld gekostet. (aus dem Link im Zitat oben)

    aber ebenfalls etwas verschweigt. Nämlich daß Sami A. 2007 einen Asylantrag stellte,
    September 2007: Sami A. hat inzwischen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Der Antrag wird jedoch abgelehnt. Gegen den Beschluss, Deutschland binnen eines Monats zu verlassen, legt der Tunesier Beschwerde ein. (Focus Link unten)

    der abgelehnt wurde, er aber trotzdem, wie der Focus schreibt:

    Seit 2006 muss sich der Mann jeden Tag bei der Polizei melden. Er erhält Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Monatlich seien dies 1168 Euro, teilte das Ministerium weiter mit.
    Warum Deutschland bin Ladens Ex-Leibwachter nicht abschieben darf - FOCUS Online

    Und das seit wie lange?

    Und es weiterhin kosten wird, wenn er wieder herkommt. Das sollte das Spiegel'sche Steuerzahlerherz dem Steuerzahler doch nicht verschweigen. Mir geht's nur um das moralinsaure hier aufgefahrene "Steuerzahlerherz".
    Der Abschiebungsflug des Gefährders kostete das Steuerzahlerherz bereits satte € 35.000,-- und die gleiche Summe dürfte fällig sein, wenn er wieder einreisen darf. Zusätzlich zu den Kosten der möglicherweise anfallenden "Haftentschädigung" - denn wir sind ja ein Rechtsstaat und nehmen liebend gerne arme Rentner, die ihre GEZ-Gebühren nicht zahlen können, in Haft, als Gefährder auch nur ein Härchen zu krümmen. Fall Sami A.: Abschiebeflug kostete 35.000 Euro - SPIEGEL ONLINE

  7. gesperrt

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    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Falsch.
    Richtigstellung:

    Frage: .... Haben Sie als Innenminister einen Rechtsbruch billigend in Kauf genommen, weil Sie diese Abschiebung unbedingt wollten?


    Antwort:
    Horst Seehofer: ....Fakt ist doch: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Abschiebung sofort vollzogen werden kann. In dem Moment, in dem Sami A. abgeschoben wurde, war keinem der Beteiligten etwas von einer anderen Entscheidung einer anderen Kammer bekannt. ...
    Ach Lukulla, ich schrieb, ich glaube Seehofer nicht. Da kannste 100 Interviews verlinken, in denen er das beteuert, was ich ihm nicht glaube.
    Oder denkst Du ernsthaft, der sagt in Interviews die Wahrheit, wenn sie ihn politisch seinen Kopf kosten könnte?

    Abgesehen davon reicht es doch, zu wissen, dass ein Verfahren läuft, welches eine Entscheidung ergeben könnte, welche die Abschiebung verbietet.
    Hätte man den Mann einfach erst mal in Abschiebegewahrsam genommen, hätte man sich den ganzen Aufriss und die Kosten gespart.

    Aber das wollte Seehofer eben nicht.
    Wie gesagt, feiert ihn halt weiter als den "Starken Mann, der es richten wird".
    Ich feiere eben einfach nicht mit.

  8. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Abschiebungsflug des Gefährders kostete das Steuerzahlerherz bereits satte € 35.000,-- und die gleiche Summe dürfte fällig sein, wenn er wieder einreisen darf. Zusätzlich zu den Kosten der möglicherweise anfallenden "Haftentschädigung" - denn wir sind ja ein Rechtsstaat und nehmen liebend gerne arme Rentner, die ihre GEZ-Gebühren nicht zahlen können, in Haft, als Gefährder auch nur ein Härchen zu krümmen. Fall Sami A.: Abschiebeflug kostete 35.000 Euro - SPIEGEL ONLINE
    Der Staat sollte ihm tatsächlich kein Haar krümmen, finde ich. Aber er sollte ihn auch tatsächlich abschieben, wenn das möglich ist. Auch wenn das 35.000 Euro kostet, darauf kommt es nicht an, sondern was Recht ist, und was nicht, und überhaupt, sein Unterhalt hier (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als abgelehnter Asylbewerber) hat (den Steuerzahler ) vermutlich bereits mehr als das gekostet.
    Mir ging es um das moralinsaure Argument, daß die Abschiebung Geld gekostet hat. Sein Aufenthalt hier hat den Steuerzahler ebenfalls Geld gekostet, und kostet weiter, wenn er wieder zurückkommt, plus die Gefährdung, die von einem Gefährder ja wohl ausgeht, sonst hieße er ja nicht Gefährder.

  9. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von realistnix Beitrag anzeigen
    in Ö darf die Behörde mitlerweile die Begründung für die Abschiebung nennen, um den Agitatoren eine Angrifsfläche zu nehmen und ganz einfach die Gründe zu nennen ( kann dann zb heißen wiederholter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Dealen)), urde natürl. kritisiert mit den üblichen Begründungen.
    Das wäre vermutlich auch hier gut zu erfahren:

    Seehofer rief die Bevölkerung auch auf, keine falsche Solidarität zu zeigen. Besonders grotesk sei das bei Abschiebungen nach Afghanistan, die ohne öffentliche Proteste gar nicht mehr möglich seien. "Dabei schieben wir im Moment nur Straftäter, Gefährder und Mitwirkungsverweigerer nach Afghanistan ab. Wenn ich mir die Listen anschaue, um welche Straftäter es sich da handelt – Vergewaltigung, schwere Körperverletzung –, fehlt mir jedes Verständnis für diese Proteste."
    CSU: Seehofer will Menschen ohne Bleiberecht schneller abschieben | ZEIT ONLINE

    Denn wenn das stimmt, daß es Proteste (von wem? Von Flüchtlingshelfern, Organisationen, der Kirche etc.?) gibt, wäre es schon gut zu wissen, für wen (und auch von wem) da protestiert wird gegen eine Abschiebung.

  10. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Nein, kann man nicht.
    Es gibt verschiedene Rechtsmittel: Beschwerde, Berufung, Revision.

    Welches Rechtsmittel eingelegt werden kann hängt von der Art des "Formats" ab, nennen wir es mal so, was im jeweiligen Fall überprüft werden soll.

    Hier war es wohl ein Beschluss- dagegen kann nur Beschwerde eingelegt werden.

    Eine Auswahlmöglichkeit gibt's nicht.

    Und eine einstweilige Verfügung ist kein Rechtsmittel- die beantragt man.Genauso wie eine einstweilige Anordnung....

    Und um das ganze Verfahren wieder auf rechtsstaatliche Füsse zu stellen, muss der zu Unrecht Abgeschobene erstmal wieder zurück.
    Das hieße: wir holen uns selber unsere Gefährder zurück.
    Ich glaube, man lacht sich im Ausland halb schlapp über uns.

    Selbstschutz geht doch immer vor.
    Im Zweifel werden eben die Gesetze geändert.

    Ist hier vor kurzem passiert.
    Jetzt müssen gewisse Großfamilien beweisen mit welchen Mitteln sie ihre Immobilien erworben haben.
    Die sogenannte Beweislast wurde umgekehrt.

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