Der Staat hat den Richtern, Gott sei Dank, gar nichts vorzuschreiben, oder an ihren Befugnissen herumzubasteln.
wer das fordert sollte sich überlegen, ob ER, deutscher Pass oder nicht, in der zu ihm passenden Staatsform lebt und ob er ggfs. selbst das Land verlassen sollte.
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Thema: Fall Sami A.
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16.08.2018, 12:50
AW: Fall Sami A.
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16.08.2018, 13:06
AW: Fall Sami A.
flying is the art of falling to the ground without touching
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16.08.2018, 13:08Inaktiver User
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16.08.2018, 13:14
AW: Fall Sami A.
Danke für den link! Beim B-Verfassungsgericht war ja kürzlich die Streitfrage, ob die Grünen jetzt einen stellen dürfen (wie versprochen).
Irgendwann kriegt die AFD auch einen ... ich würde mir auch ein offeneres und transparentes Verfahren wünschen.flying is the art of falling to the ground without touching
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16.08.2018, 13:40
AW: Fall Sami A.
Im Fall von Sami A. könnte unsere Bundesregierung ja auch ein Einreiseverbot verhängen. Ich kenne die Rechtsgrundlage zwar nicht, aber gegen unliebsame Politiker aus Drittstaten und sonstige unerwünschte Ausländer kann sie das offensichtlich auch, und diese Verbote gelten dann EU-weit für den Schengenraum. Dazu müssen diese Leute ja auch weder in D noch in einem anderen EU-Staat straffällig gewesen sein. Also, wir haben einen Gefährder, wir haben nationale Sicherheitsinteressen, es ist schon festgestellt, dass er ausreisepflichtig ist - reicht denn das immer noch nicht?
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16.08.2018, 13:41Inaktiver User
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16.08.2018, 13:45
AW: Fall Sami A.
Ja, aber nicht von der Bundesregierung, sondern vom Ausländeramt der Stadt Bochum (wie ich irgendwo gelesen habe). Wenn es von Seiten der Regierung kommt, wäre das eine andere Hausnummer.
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16.08.2018, 13:47Inaktiver User
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16.08.2018, 13:49Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
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Geändert von Inaktiver User (16.08.2018 um 21:22 Uhr)
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16.08.2018, 15:47Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
Es ist ja wohl der Gesetzgeber, der den Richtern ihre Befugnisse gegeben hat und Göttin sei Dank auch wieder wegnehmen kann. Richter haben den Willen des Gesetzgebers umzusetzen und nicht dagegen zu arbeiten.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht sich übrigens im Juni gerade geäußert, auch wenn es hier nicht um Ausländer-, sonder Arbeitsrecht geht.
. Die Gerichte dürfen sich nicht dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck des Gesetzes entziehen, sondern müssen die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren. Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemass - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht ubergehen
Richter sind gerade nicht demokratisch gewählt, sondern nur die Erfüllungsgehilfen des Gesetzgebers.


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