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Thema: Fall Sami A.

  1. User Info Menu

    AW: Fall Sami A.

    Das mag sich im Rahmen des Möglichen befinden, ja..
    Aber dieses Restrisiko nicht in Kauf nehmen würde bedeuten, dass wir uns freiwillig einiges nehmen lassen, was diesen Rechtsstaat ausmacht.

    Man hätte es vermeiden können- wenn man nicht geschlampt hätte.

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    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Das waren aber keine Gerichtsurteile. Bei allen Problemen, die wir mit den Flüchtlingen haben, ich möchte dafür nicht unseren Rechtsstaat aufgeben.
    Komischerweise funktioniert der Rechtsstaat in Fällen, die man absolut nicht nachvollziehen kann, besonders gut.

  3. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Einbürgerung der Ehefrau eines solchen Mannes:



    finde ich irgendwie befremdlich.
    Wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorlagen, wovon ich jetzt mal ausgehe, soll man der Frau die Einbürgerung deiner Meinung nach auf welcher gesetzlichen Grundlage verweigern? Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht.

  4. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorlagen, wovon ich jetzt mal ausgehe, soll man der Frau die Einbürgerung deiner Meinung nach auf welcher gesetzlichen Grundlage verweigern? Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht.
    Man kann schon Zweifel hegen, ob bei jemandem, der einen Gefährder als Partner hat, davon ausgegangen werden kann, daß die Vorraussetzungen vorliegen. In (manchen jedenfalls, glaube ich) sicherheitsrelevanten Anstellungen wird z.B. der Partner mitüberprüft, stellte sich heraus, daß der ein Gefährder wäre, würde es wohl nichts mit der Anstellung (siehe unten "zusätzlicher Abschiebungsschutz", das wäre so ein Punkt). Auch was die Lebenshaltungssicherung angeht, könnten Zweifel angebracht gewesen sein, da im gleichen Zeitraum Sozialleistungen gewährt wurden. Wobei ich nicht gefunden habe, wann genau sie eingebürgert wurde, so wie es aber im Zitatteil ganz unten klingt, war es nach 2005:

    da A. seit Jahren mit seiner Familie monatlich Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Bereits 2002 belief sich der Betrag auf fast 20.000 Euro.
    Sami A.: Tauziehen um mutmasslichen Ex-Leibwachter von Osama bin Laden - SPIEGEL ONLINE

     Ebenfalls im März 2006 drohte ihm das Bochumer Ausländeramt mit Ausweisung - vergeblich. Der Grund: Inzwischen wurde die Frau, die A. 2005 geheiratet hatte, eingebürgert, sodass er seither als Ehemann einer Deutschen und Vater von vier Kindern einen zusätzlichen Abschiebeschutz genießt.
    Hervorhebungen von mir
    Geändert von Inaktiver User (28.07.2018 um 10:17 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Gefährder gefährden jetzt Tunesien
    Aus Deutschland abgeschoben, in Tunesien freigelassen: Rückkehrende Islamisten stellen den nordafrikanischen Staat vor gewaltige Sicherheitsprobleme.
    (...)
    Aberhunderte Extremisten wie Sami A. sind nach dem Zusammenbruch des IS in ihre Heimat zurückgekehrt
    (...)bezogen auf die Gesamtbevölkerung mehr als in jeder anderen Nation der Welt.

    Sami A.: Gefahrder gefahrden jetzt Tunesien | ZEIT ONLINE

  6. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorlagen, wovon ich jetzt mal ausgehe, soll man der Frau die Einbürgerung deiner Meinung nach auf welcher gesetzlichen Grundlage verweigern?
    Ja bestimmt können wir davon ausgehen, dass Sami A.s Ehefrau eine moderne emanzipierte Frau ist. Sie ist berufstätig und verdient ihren Lebensunterhalt selbst. Zudem stellt sie ihr Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung über die Liebe und die Loyalität zu ihrem Mann. Zudem kann sie ja nur seeehr tolerant sein.

  7. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Mit welcher Art Aufenthaltsstatus war sie überhaupt jahrelang hier? Wovon hat sie gelebt?

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    AW: Fall Sami A.

    Die gesamte Causa Sami A. scheint mir ein Zeugnis dafür zu sein, dass der Rechtsstaat mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, nicht sorgfältig und nachhaltig genug umgeht und die Mittel nicht sorgfältig prüft und eine Änderung anmahnt. Immer nur zu sagen: das ist Gesetz, kann es wohl nicht sein, wenn sich die Verbrechen da draussen verändern, müssen auch die Gesetze verändert werden.

    Wie kann es sein, dass ein als Gefährder eingestufter Mann seit Jahrzehnten auf Kosten des Staates hier leben kann?
    Da hätte es eine europaweite Überprüfung geben müssen und eine Zusammenarbeit mit allen relevanten Geheimdiensten, um das verifizieren zu können.
    Unsere Gesetze sind entweder anzupassen oder vorhandene auszuschöpfen, um Sozialleistungen für Verbrecher und nachweisslich potentielle Verbrecher und Islamisten auszuschliessen.

    Es kann nicht sein, dass wir Gefahr für Menschen in Kauf nehmen, mit einer Wiedereinreise des Gefährders, "um dem Rechtsstaat Genüge zu tun",
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

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    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Es kann nicht sein, dass wir Gefahr für Menschen in Kauf nehmen, mit einer Wiedereinreise des Gefährders, "um dem Rechtsstaat Genüge zu tun",
    Endlich schriebt jeman, was ich schon lange denke. Danke!

    lg luci
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

  10. Inaktiver User

    AW: Fall Sami A.

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Das mag sich im Rahmen des Möglichen befinden, ja..
    Aber dieses Restrisiko nicht in Kauf nehmen würde bedeuten, dass wir uns freiwillig einiges nehmen lassen, was diesen Rechtsstaat ausmacht.

    Man hätte es vermeiden können- wenn man nicht geschlampt hätte.
    Was denn?

    Was würde schlimmer werden wenn Menschen wie Sami A. nicht mehr so agieren dürften?

    Würde sich nicht eher unser Vertrauen in den Rechtsstaat verbessern wenn Menschen wie diese Gefährder nicht nur ausreisen müssten - und auch ein Einreisestopp erhielten?

    PS: es gibt die Begrifflichkeiten: richterliche Freiheit und Bemessungsspielraum
    Das kann sehr, sehr viel sein.
    Und bedeutet für manche Menschen manchmal einfach: Einstellung von wichtigen Zahlungen etc.....

    Die Einschätzung von "sicheren Staaten" ist auch immer nur eine Einschätzung.

    Und - jetzt ist er frei - und läuft frei herum.
    Sein einziges Problem ist nach anwaltlicher Auskunft: keine gültigen Reisepass zu besitzen. Und dann wird er selbstverständlich wieder einreisen.
    "Gestern abend in der Tagesschau".
    Geändert von Inaktiver User (29.07.2018 um 09:09 Uhr)

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