Ich habe jetzt Mal die verlinkte Entscheidung des BVerfG angeschaut. In dem dortigen Fall lagen entsprechende Zusicherungen der tunesischen Behörden vor. Deshalb würde ich nicht von einem vergleichbaren Fall sprechen.
Im Übrigen binden Entscheidungen des BVerfG die Gerichte und Behörden beschränkt auf den entschiedenen konkreten Sachverhalt, nicht für vergleichbare oder ähnliche Fälle.
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Thema: Fall Sami A.
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27.07.2018, 13:31Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
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27.07.2018, 13:55
AW: Fall Sami A.
Man kann - als Parteivertreter vor Gericht- Urteile als Beispiel heranziehen.
Das bedeutet aber nicht, dass die entscheidenden Richter im Einzelfall genauso urteilen müssen.
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27.07.2018, 14:20
AW: Fall Sami A.
Eben in den Radionachrichten gehört:
Tunesien will Sami A. selbst anklagen. Ein Auslieferungsgesuch aus Deutschland liege nicht vor.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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27.07.2018, 15:13Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
Ach! Und ist eine Anti-Terror-Justizbehörde nicht Behörde genug?
Gegen den Beschuldigten werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt, sagte Sofian Sliti, der Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde, der Nachrichtenagentur Reuters. „Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein anderes Land abzuschieben“, ergänzte er. Dafür gebe es keine Grundlage.
Vorwürfe von Sami A. in einem Interview der „Bild“-Zeitung, dass er in Tunesien mit Folter rechnen müsse, wies Sliti zurück. „Wir bestätigen, dass das nicht geschehen wird“, erklärte er. „Wir bestätigen, dass die Rechtssprechung unabhängig ist und dass solche Praktiken nicht erlaubt sind.“ Und mit Blick auf den Inhaftierten machte Sliti die Position klar: „Er ist ein Bürger dieses Landes mit allen Rechten in einem fairen Prozess.“
Tunesien will Sami A. nicht nach Deutschland ausliefern
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27.07.2018, 16:48Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
Sami A. wurde vorerst aus der Haft entlassen
Der nach Tunesien abgeschobene Sami A. ist in seinem Heimatland vorläufig wieder auf freiem Fuß. Wie die tunesischen Behörden mitteilten, entschied ein Untersuchungsrichter die vorläufige Freilassung, da zurzeit keine Anschuldigungen gegen den Mann erhoben werden könnten. Die Ermittlungen gegen den Islamisten laufen allerdings weiter, wie ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde sagte.
Quelle
Dann sind die gegen Tunesien erhobenen Foltervorwürfe wohl falsch.
Die Erwartung, dass heute noch in Tunesien gefoltert wird, hat wohl mehr mit der Erinnerung an die Zeiten zu tun, als tatsächlich dort noch gefoltert wurde.
Und da das einzige Abschiebungshindernis die Befürchtung der Folterung war, kann dieser Vorwurf nun nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird sich der Lächerlichkeit preisgeben, wenn es trotzdem weiter auf Rückholung besteht.
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27.07.2018, 16:56
AW: Fall Sami A.
Nein.
Das würde es tun, wenn es nicht auf Rückführung bestehen würde.
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27.07.2018, 17:04
AW: Fall Sami A.
Das Gericht kann eine Geldbuße von 10.000 € gegen die Behörde verhängen.
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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27.07.2018, 17:26Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
Das muss du mal näher erklären.
Das ist ja ein absolutes Schnäppchen gegen die Kosten, die die Rückführung und der weitere Aufenthalt kosten würden.
Da das Ganze ohnehin ein Schildbürgerstreich ohnegleichen ist, hoffe ich, dass die Stadt zahlt und dann ihre Ruhe hat.
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27.07.2018, 17:39
AW: Fall Sami A.
Für die Abschiebung war das Flüchtlingsministerium NRW zuständig. Es wird mit 10.000 € nicht getan sein. Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte Beschwerde gegen den Rückholbeschluss beim Oberverwaltungsgericht Münster an. Es wird ein erhebliches politisches Nachspiel haben. Die Regierung von NRW hat sich einem Gerichtsbeschluss widersetzt.
Es ist kein Schildbürgerstreich.
Dass Tunesien gerade diesen Mann foltern würde glaube ich nicht.
Es erinnert an die Festnahme von Abdullah Öcalan, PKK, in Rom. Der Mann wurde wegen eines Mordes an einem Dissidenten in Rüsselsheim von Deutschland gesucht. Man stimmte aber der Auslieferung des Mannes an die Türkei zu, wo er 1999 zum Tode verurteilt wurde. Aber auf Druck Europas wurde das Urteil auf lebenslänglich umgewandelt. Er sitzt seit her auf einer Gefängnisinsel im Marmarameer.Geändert von Opelius (27.07.2018 um 17:50 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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27.07.2018, 17:47Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
Weil die Begründung nichtig war.
Sehe ich das richtig? Man holt den Kerl zurück und ficht das Gelsenkirchner Urteil an. Dann ergeht ein neues Urteil, dass er ausgewiesen werden kann, da in Tunesien keine Folter droht, worauf er ausgewiesen wird.
Die Behörden streiten sich kostspielig. Um Verantwortung oder Menschen geht es längst nicht mehr.



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