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Thema: Fall Sami A.
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22.07.2018, 20:01Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
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22.07.2018, 20:24
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22.07.2018, 20:54
AW: Fall Sami A.
Dann hat sich mittlerweile die bekannte gewordene Sachlage geändert.
Nun steht immer noch im Raum, ob Seehofer von all dem gewusst hat.
Darum geht es doch überhaupt nicht! Was für ein Unsinn.
Ehe man jemanden verdächtigt von Vorgängen, die illegal oder nicht gemäss des Rechts sind und nichts unternommen zu haben, muss man die Faktenlage prüfen.
Wenn es sich heraus stellen sollte, dass Seehofer alle Vorgänge zeitgleich kannte und nichts dagegen unternahm,ist Zeit genug, ihn anzuklagen. Bis dato ist das nicht der Fall.
Ich bin dafür immer entlang der uns bekannt gewordenen Faktenlage zu urteilen, zu interpretieren und unsere Meinung dazu zu äussern.Körperlich Distanz
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Kari Bremnes
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22.07.2018, 21:00Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
Der Mann war seit 1997 (!) in Deutschland. Die besondere Eile bei der nunmehrigen Abschiebung, die das Abwarten der Gerichtsentscheidung unmöglich machte, dürfte schwer zu begründen sein.
Und ja, die Wahrung des Rechtsstaats war auch dann wichtiger. § 58a AufenthG lässt die Abschiebungsanordnung wegen besonderer Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland oder terroristischer Gefahr zu. Dabei ist dann dennoch zu prüfen, Ob die Abschiebung im Einzelfall auch umgesetzt werden darf, insbesondere dürfen keine zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbote vorliegen. Diese liegen z.B. genau dann vor, wenn dem Abzuschiebenden im Zielstaat Folter droht. Wenn der Zielstaat eine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung macht, dass er den Abzuschiebenden nicht foltern wird, und die Überprüfung dieser Zusicherung ermöglicht, kann abgeschoben werden. Wenn nicht, dann eben nicht. Die richtige Lösung ist nicht immer die bequemste.
Unter unseren Folterbegriff fallen übrigens schon manche Haftbedingungen in anderen Staaten, z.B. Inhaftierung ohne Tageslicht.
Ich brauche den Mann auch nicht in Deutschland und mir tut es nicht für ihn leid, dass er jetzt in Tunesien ist. Ich bin allerdings über das Procedere stinksauer. Ich erwarte einfach, dass die Exekutive - wie auch die Legislative - die Judikative achten. Das hätte im vorliegenden Fall bedeutet, entweder auf den geplanten Abschiebetermin hinzuweisen oder vor Erlass der Entscheidung nicht abzuschieben, jedenfalls aber die Abschiebung abzubrechen, als die Entscheidung bekannt geworden war. So wie diese Abschiebung gelaufen ist, sieht es nach bewusster Umgehung des Gerichts aus, und das ist in einem Rechtsstaat tatsächlich nicht zu tolerieren.
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22.07.2018, 21:11
AW: Fall Sami A.
Ich frag mich, warum der Sami A, offenbar seit über 10 Jahren lang jeden Monat Geld gemäss des Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
Der Asylantrag wurde 2007 abgelehnt, er legte dagegen Beschwerde ein. Was damit passierte, weiss ich nicht.
Wovon lebte der Mann vorher? Er kam 1997 zum Studium nach D, hat es aber abgebrochen.Körperlich Distanz
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Kari Bremnes
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22.07.2018, 21:27
AW: Fall Sami A.
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23.07.2018, 08:38Inaktiver User
AW: Fall Sami A.
Ehrlich gesagt ist mir das in dem Fall egal.
Gefährder zurück holen ist doch nu wirklich nur noch Posse.
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23.07.2018, 11:03Inaktiver User
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23.07.2018, 18:48
AW: Fall Sami A.
Was hat das mit dem zu tun. was ich schrieb?
Annehmend, dass niemand Asyl beantragt hat, nachdem er hier einen Anschlag verübt hat, ist bei der Bearbeitung des Asylantrages natürlich die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens wichtiger.
Nebenbei, die Regeln und Gesetze, die innerhalb eines sochen Verfahrens gelten, haben wir Deutschen gemacht.
Nicht die Syrer, Afghanen, Tunesier, Äthiopier etc.
Also können wir Deutschen sie auch ändern.
Aber auch dafür braucht man keinen "starken Horst", der sich ggf. einfach über rechtsstaatiche Standards hinwegsetzt,
sondern ein Parlament, in dem Gesetzesänderungen eingebracht, diskutiert, verhandelt und verabschiedet werden.
Und auch dies muss rechtsstaatlichen Prinzipien folgen.
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23.07.2018, 18:51
AW: Fall Sami A.
Geändert von Kistenkumpel (23.07.2018 um 19:04 Uhr)



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