Es geht mir darum, dass diese "Härten" dann bitte auch mal realistisch genannt bzw skizziert werden.
Wir haben ja historisch noch relativ frische Vorbilder im Lande.
"Unter bestimmten Umständen" heisst einfach nur "unter bestimmten Umständen", und schliesst "massig" nicht aus.... Unter Umständen heißt aber nicht: Massig.
Ggf siehe Duden.
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Thema: Gemeinsame Erklärung 2018
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14.04.2018, 01:25
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
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14.04.2018, 07:17
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Natrürlich kann man die Regeln ändern und Illegales legal machen.
Und dafür haben wir auch ein Verfahren: Der Bundestag berät und beschließt dann eine Gesetzesänderung nach erfolgter Abstimmung. Das ist Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Oder wenn es um die konkrete Auslegung und Anwendungn von Gesetzen geht, die ja vielfach unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, dann entscheiden Gerichte darüber, wie der Wortlaut genau zu verstehen ist. So geschehen im Canabis-Beschluß des BVerfG aus dem Jahre 1994.
sorminiserv.unibe.ch:8080/tools/ainfo.exe?Command=ShowPrintVersion&Name=bv090145
In einem Rechtsstaat geht es nun mal nicht ohne "Rechtsgehubere", nettes Wort übrigens
Wenn wir dessen Ausgetreten Pfade verlassen und ohne Parlamente oder Gerichet was Neues machen, sind wir ein Unrechtsstaat, der genauso willkürlich handelt, wie die Staaten aus denen die Menschen reihenweise weggehen, um woanders ihr Glück zu finden. Freiheit, Frieden und auch Wohlstand benötigen Rechtssicherheit und Rechtsfrieden wie Pflanzen Wasser und Sonne.
Der Rechtsstaat ist unser Fundament und ohne ihn geht langfristig alles den Bach runter, siehe DDR oder Drittes Reich. Vor den Ermächtigungsgestzes des Dritten Reiches gab es kein großes Rechtsgehubere und in der DDR gab es zwar Gesetze auf dem Papier, aber die Lebenswirklichkeit kam ohne sie aus.
Und in der Bundesrepublik war die Rechtslage auf dem Papir noch nie so weit von der Lebenswirklichkeir entfernt, wie in den letzten zwei, drei Jahren. Das ist keine gute Entwicklung.
Rechtsgehubere heißt letztlich. die zuständigen Personen befassen sich ausführlich und gründlich mit Sachverhalten und bewerten sie (rechts-)wissenschaftlich und immer auch zeitgemäß. Das bringt Klarheit und Frieden. Erkennen wird das nicht mehr an, wierden der Steit und Spaltung zwischen uns immer größer, eskalieren vielleicht.
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14.04.2018, 07:24
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14.04.2018, 07:31Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Genau, es sind Vermutungen.
Gegen deine Theorie spricht: wenn dem so wäre, hätte die CSU in Bayern so ein Gutachten erst gar nicht in Auftrag geben müssen. Das wäre in meinen Augen eine Verschwendung von Steuergeldern oder wurde das Gutachten für Gotteslohn erstellt?
Gut, dann gehen wir mal davon aus, dass ein Grenzübertritt ohne Papiere illegal ist.Außerdem steht fest, dass das Betreten des deutschen Staatsgebietes, insbesondere auf dem Landweg ohne gültigen Pass eine Straftat darstellt, auch wenn der Täter hier Asyl beantragen will.
Und nun?
Dann geh mal bitte einen Schritt weiter, ich hatte dich zuvor schon gefragt, du hattest leider nur teilweise geantwortet: wie wollt "Ihr" (du schreibst ja immer wieder selbst von einem "wir") dann diese rechtsstaatliche Ordnung wieder herstellen?
Wenn tatsächlich jeder einzelne zuviel ist wie du schriebst dann brauchst du eine dichte Grenze innerhalb Europas. Wir haben keine Aussengrenze in der EU, die entsprechenden Anlagen (Zäune, Grenzposten) würden ein immenses Geld verschlingen.
Ein "bisschen Zaun hier und da" bringt es nicht, dass müsste dicht sein.
Vermutung: in der zeit, in der so ein Zaun gebaut würde, würde der Handel mit gefälschten Papieren neuen Schwung bekommen. Es würde sich einfach die Strategie ändern, erst einmal nach D herein zu kommen.
Du schriebst von "Androhung von Gewalt" um einen Grenzübertritt zu verhindern.
Was meinst du damit?
Wäre damit auch ein Schießbefehl abgedeckt?
Man sollte nur Gewalt androhen die man auch auszuüben bereit ist.
Vermutlich sind deswegen auch viele Anwälte unter den Unterzeichnern.Was nicht mehr passiert, ist die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaften. Das hatte das Landgericht Koblenz am 14.02.2018 bemängelt. Und alle Unterzeichner dieser Erklärung tun es auch.
Eine solche Strafverfolgung erfordert auch einen Apparat, sprich: Menschen und Mittel, um das durchzusetzen.
Die Gerichte sind jetzt schon überlastet.
So weit ich weiß ist Untersuchungshaft länger als 6 Monate gesetzlich nicht erlaubt.
Wie soll das gehen?
Und dann noch der Zustrom aus armen EU-Ländern. Da sind auch welche dabei, die einfach nur arm sind und keinen Benefit für die deutsche Leistungsgesellschaft bieten.
Was ist mit denen? Zwar legal, aber im Prinzip auch nicht erwünscht und in ähnlichem Maße eine Belastung für unsere Sozialsysteme wie Flüchtlinge?
Ich frage da ganz pragmatisch.
Ich frage auch nicht, um dein Anliegen zu zerpflücken.
Ich halte das nur alles nicht für zu Ende gedacht.Geändert von Inaktiver User (14.04.2018 um 07:39 Uhr)
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14.04.2018, 07:42Inaktiver User
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14.04.2018, 07:44
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Das ist eine gute Frage! Ich habe einige Vorschläge weiter oben gemacht, wie Du ja auch erwähnt hast. Das muss ich nicht nochmal wiederholen.
Androhen von Gewalt sowie Gewaltausübung (Festhalten, Fesseln, Niederringen, Wegtragen etc.) ist nach den Vollstreckungsgesetzen in bestimmten Fällen rechtmäßig und somit erlaubt. Man kennt sowas von Demos, dem Gipfel in Hamburg, Wackersdorf, Brockdorff, irgendwelchen Atomstransporten, Stuttgart 24, etc. ,
Wurde da geschossen? Nein.
Es gab gelegentlich Wasserwerfer und viele Beamten, die Mann gegen Mann die Ordnung wiederherstellen mussten. Das funktioniert auch an der Grenze.
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14.04.2018, 07:46
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14.04.2018, 07:46
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
@print:
Ich habe in meinem Bekannten- und Kollegenkreis auch drei Migrationsparanoiker, die eine Rückbesinnung auf bewährte Mittel der Vergangenheit durchaus begrüßen.
Und die Mittel wären eine geschlossene Grenze mit Mauer, Zaun, Stacheldraht, Minengürtel, Selbstschussanlagen, scharfen Hunden und alle 50 Meter ein Soldat mit Sturmgewehr.
Intern würde es Läger geben zur Konzentration unliebsamer "Volksfeinde" zum Zwecke der anschließenden Deportation.
[editiert]Geändert von Analuisa (14.04.2018 um 15:57 Uhr) Grund: Unterstellung gegen andere User
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14.04.2018, 08:11Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
(3) Ein Ausländer, der nicht im Besitz der erforderlichen Einreisepapiere ist, hat an der Grenze um Asyl nachzusuchen (§ 18). Im Falle der unerlaubten Einreise hat er sich unverzüglich bei einer Aufnahmeeinrichtung zu melden (§ 22) oder bei der Ausländerbehörde oder der Polizei um Asyl nachzusuchen (§ 19).
Quelle: AsylG - Asylgesetz
Abschnitt 4, Paragraph 14
Das Gesetz deckt diesen Sachverhalt im Fall eines Asylersuchens also ab.
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14.04.2018, 08:16Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ich bin mir noch nicht sicher ob das bei manchen nicht einfach eine Verweigerung ist, das ganze zu Ende zu denken.
Was ja hier auch schon mehrfach angesprochen wurde, aber keiner der "Erklärer" ging darauf ein: die "unschönen Bilder" hat es ja tatsächlich nicht gegeben, das wird einfach ausgeblendet - weil es ja nie passiert ist.



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