Ich denke, es war vernünftig von Bayern nicht zu klagen (Hatten die das denn ernsthaft vor?) schon aus realpolitischen Gründen: Sie saßen in Form der CSU mit in der Regierung und haben die Entscheidungen also mitgetragen.
Zudem sollte man bei einer Klage auch stets die Erfolgsabsichten abwägen und diese sind jeweils auch vom Zeitgeist geprägt. Wenn man manche Entscheidungen des Verfassungsgerichts aus den 1950er Jahren betrachtet und andere aus jüngerer Zeit, dann hat das Gericht teilweise das Gegenteil geurteilt - ohne dass das Grundgesetz in diesen Punkten geändert wurde. Auch sehr interessant, da viele heute ja Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht als Sacrosankt betrachten, quasi Unfehlbarkeit unterstellen.
Ich bin der Meinung Gerichte dürfen die politische Auseinandersetzung nicht ersetzen, nicht einmal bestimmen, der politische Diskurs hat meiner Meinung nach die größere Bedeutung.
Aber gut, das geht jetzt OT.
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Thema: Gemeinsame Erklärung 2018
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13.04.2018, 21:24Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
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13.04.2018, 21:33
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ich hab mir den Artikel grade noch mal durchgelesen... ganz ehrlich, ich hätte an diesem Abend nicht in Merkels Haut stecken mögen. Im Nachhinein betrachtet war es doch egal, wie sie sich entschieden hätte, es wäre in jedem Fall falsch gewesen.
Daß danach viel schief und chaotisch lief, das will glaube ich niemand hier bestreiten.
Dieser Tweet war strategisch gesehen sicher nicht das Gelbe vom Ei.
Aber wie lange hätte sich Deutschland noch auf Dublin zurückziehen können? Wie im Zeit-Artikel so schön beschrieben - Deutschland hat keine Außengrenzen, auf "natürlichem" Wege kommt hier niemand rein, der nicht zuerst ein anderes Land durchquert hat.
Zustimmung. Die EU hat in diesem Falle absolut versagt; jeder hat sich auf sein eigenes Süppchen konzentriert anstatt zusammen zu überlegen, wie man jetzt am besten mit diesem Problem fertig wird.*lost in the woods*
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13.04.2018, 21:34
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Zu 3: Ich habe mich nicht auf Juristenmeinungen bezogen, derer gibt es viele. Ich habe mich auf den BGH bezogen, die letzte Instanz für Strafsachen. Er hat das letze Wort und klärt Rechtsfragen im Strafrecht sowie im Zivilrecht abschließend.
Zu 4: Weil kein entsprechendes Verfahren anhängig war. Letztlich hat sich keiner getraut diese Rechtsfrage beantworten zu lassen.
Es gibt zudem Urteile, die sagen, dass das Betreten des deutschen Staatsgebietes ohne Pass zum Zwecke der Asylsuche eine Straftat ist. Wenn ich Asyl beantragen will, muss ich meinen Pass mitnehmen. Ich hatte sie auch zitiert: BGH, Urteil vom 26.02.2015, Az.: 4 Str 233/14 sowie BGH, Beschluss vom 06.05.2010, Az.: V ZB 213/09.
Zu 5: In Rechtsfragen entscheiden aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung in Deutschland nur Gerichte. Und die Politik steht nicht über dem Gesetz. Sie muss ihr Handeln am Gesetz messen lassen und sich daran halten.Darum geht es in dieser Erklärung.Geändert von minouminou (13.04.2018 um 21:54 Uhr)
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13.04.2018, 22:06
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Vielen EU-Ländern kam aber der Alleingang von Merkel, der auch noch nicht mal als Ausnahme deklariert wurde, gerade recht, um ihr eigenes Süppchen kochen zu können.
Übrigens ist auch der Europarechtler Jürgen Bast (Van Dyck
) nicht für ein unkontrolliertes Einwanderungssystem:
Europarechtler Bast uber Fluchtlinge: „Es war bisher nicht gerecht“ - taz.de
Jürgen Bast: Möglicherweise ist die Lösung einfacher, als viele denken. Man müsste gegenüber dem bisherigen System nur ein entscheidendes Detail ändern.
taz: Was wäre das?
Jürgen Bast: Wie bisher vorgesehen, sollten weiterhin die Länder an den EU-Außengrenzen die Asylverfahren durchführen. Wenn ein Asylsuchender dann aber als schutzberechtigt anerkannt ist, soll er sich sofort frei in der EU bewegen und seinen Wohnsitz dort wählen können, wo er will. Flüchtlinge hätten dann die gleichen Freizügigkeitsrechte wie wie Unionsbürger.
…
taz: Dass die Asylverfahren in der Regel an den EU-Außengrenzen durchzuführen sind, das steht doch nur noch auf dem Papier.
Jürgen Bast: Die Dublin-III-Verordnung der EU ist geltendes Recht. Deshalb ist sie ein naheliegender Ausgangspunkt für Reformüberlegungen. Es ist zwar in den Dublin-Regeln durchaus vorgesehen, dass ein Staat wie Deutschland Asylverfahren übernehmen kann, für die er eigentlich nicht zuständig wäre. Es wird aber wohl nicht auf Dauer die Lösung sein, dass Deutschland sowohl die meisten Asylverfahren durchführt als auch anschließend die meisten anerkannten Flüchtlinge integriert.
(Hervorhebung von mir)
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14.04.2018, 00:07Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
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14.04.2018, 00:29
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Um diese unsininnige (Il-)Legalitätsdebatte vielleicht zu beenden:
Es ist durchaus rechtsstaatlich möglich, etwas Illegales unter bestimmten Umständen straffrei zu stellen.
So geschieht das beispielsweise auch bei Rauschgiftbesitz (gesetzteswidrig, also illegal), der bei Kleinstmengen aber nicht strafverfolgt wird.
Das ganze Rechtsgehubere trägt auch nichts zur Lösung der Probleme bei.
Klar sollte allen Beteiligten sein:
Wer jedwede illegale Einwanderung stoppen möchte, muss die Landesgrenzen mit Mauern oder Zäunen ausstatten, alle(!) Einreisenden kontrollieren und Jeden ohne gültige Auweispapiere und ggf. Visum abweisen (oder in geschlossenen Lagern internieren).
Ultima ratio einer solchen Grenzsicherung ist selbstverständlich der Gebrauch von Staats-Gewalt gegen grenzverletztene Menschen.
Dann werden es zwar immer noch Menschen schaffen, unsere Grenzen illegal zu passieren, aber das werden dann sehr viel weniger sein.
Zu bedenken sind dann aber die zwangsläufigen Konsequenzen einer solchen Vorgehensweise.
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14.04.2018, 00:43Inaktiver User
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14.04.2018, 00:59Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ich empfinde die Diskussion nicht als Rechtsgehubere. Ich halte die Frage für essentiell. Sind wir nun ein Rechtsstaat oder sind wir eine Bananenrepublik?
Die Rechtsstaatlichkeit ist die Zwillingsschwester der Demokratie. Die Demokratie ist ohne Rechtsstaatlichkeitsprinzip auf Dauer nicht möglich. Nur wenn die Regeln klar sind und wenn der Staat die Einhaltung der Regeln durchsetzt ist unsere Art des Zusammenlebens möglich. Das Rechtsstaatlichkeitsprinzip erodiert gerade
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14.04.2018, 01:04
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14.04.2018, 01:16
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Der Anfang einer Änderung im laissez faire wird immer auf Härten stoßen.
Wäre gar nicht nötig gewesen, wenn von Anfang an das Auftreten und Aussenden anders gewesen wäre.
Es ist eben einfach nicht möglich, letztlich unbegrenzt aufzunehmen (und nachzuholen).
Ohne (!) über kurz oder lang genau die Lebensumstände zu haben wie in den Ländern, aus denen geflohen wird.
Es müssen vor Ort Lösungen sicherlich schmerzhaft gefunden werden - endlich, denn der Mist im Nahen Osten ist alt, uralt.
Älter übrigens als die extrem unappetitlichen Einmischungen der Weltretter, denen es letztlich um Öl und sonstige Bodenschätze oder ganz banal um Waffenverkauf geht.
Das ist obendrauf und nicht die Ursache - meine Meinung.
Unter bestimmten (!) Umständen heißt aber nicht: Massig.Geändert von Zazu2 (14.04.2018 um 01:22 Uhr)



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