Minou, das wollte ich auch gerade schreiben. Van Dyck hat hier ihm genehme Teile der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert und tut so, als sei damit alles klar. Das ist es aber nicht!
Der Betroffene aus dem zitierten Urteil kam mit gefälschten Papieren per Flugzeug aus Griechenland. Und dazu sagte das Bundesverfassungsgericht noch folgendes:
Der Status als Flüchtling wird im konkreten Einzelfall nicht durch den vorherigen Aufenthalt des Beschwerdeführers in Griechenland in Zweifel gezogen. Griechenland ist als Mitglied der Europäischen Union zwar grundsätzlich ein „sicherer Drittstaat“ (vgl. § 26a Abs. 2 AsylVfG), so dass ein hierüber nach Deutschland Einreisender im Regelfall weder den Schutz des Art. 16a Abs. 1 GG noch die Eigenschaft als „Flüchtling“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention für sich beanspruchen kann, weil derjenige politisch oder aus sonstigen Gründen Verfolgte, der über einen sicheren Drittstaat einreist, in dem die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK) sichergestellt ist, keines ergänzenden Schutzes durch das deutsche Asylrecht mehr bedarf (vgl. BTDrucks 12/4152, S. 4). Die Möglichkeit, Sicherheit in Gestalt von Asyl im Drittstaat zu erlangen, wird dabei bei Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstellt (vgl. BTDrucks 12/4152, S. 4). Da durch die Einreise aus einem sicheren Drittstaat zudem die Berufung auf das Asylgrundrecht ausgeschlossen ist, erwirbt der Betroffene auch kein vorläufiges Bleiberecht und hat die Zurückschiebung zu dulden.
(Hervorhebung von mir)
Und direkt danach kommt dann die Aussage, dass Griechenland sich zu diesem Zeitpunkt im Ausnahmezustand befand:
Allerdings waren zum Zeitpunkt der Einreise des Beschwerdeführers über Griechenland im November 2009 die Voraussetzungen einer Zurückschiebung nicht mehr gegeben, da seinerzeit vorübergehend nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, dass dort die Schutzmechanismen für Flüchtlinge entsprechend den Standards der Genfer Flüchtlingskonvention umgesetzt wurden. Dies war einer Überlastung der Einrichtungen sowie der Ausschöpfung der administrativen Kapazitäten aufgrund der durch die Eurokrise bedingten Einsparmaßnahmen geschuldet.
Wenn also heutzutage ein "Flüchtling" auf dem Landweg nach Deutschland kommt, so kann er sich keinesfalls mehr auf das von Dir zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. Zum einen hat er zig sichere Drittstaaten durchquert und es herrscht kein Ausnahemzustand mehr in Griechenland.
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Thema: Gemeinsame Erklärung 2018
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13.04.2018, 17:33Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
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13.04.2018, 17:51Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ja, zu dem Zeitpunkt (Anfang Dezember 2015) waren die Menschen nun mal da. Aber Merkel hat, nachdem sie gesagt hatte, die in Ungarn gestrandeten Menschen sollten nach Deutschland kommen, ja immer weiter gesagt, dass das Asylrecht keine Obergrenze kennen würde. Das ist zwar de facto richtig, aber damit hat sie eine unglaubliche Sogwirkung losgetreten. In den sozialen Medien breitete sich die Nachricht immer weiter aus, dass Deutschland jeden "Flüchtling" aufnehmen würde. Und es machten sich immer weiter viele Menschen auf den Weg auch nach September noch. Es gab Berichte in Zeitungen, dass man es in wenigen Tagen von Marokko bis nach Deutschland schaffen würde. Und genau von dort und aus Algerien kamen ja auch sehr viele und machten sich hier als "Nafris" einen Namen. Und über alle wurden die schützenden Arme der Helfer ausgebreitet, es wären Menschen aus Bombenhagel gekommen. Das war in sehr vielen Fällen schlicht nicht zutreffend.
Es wäre uns und vielen "Flüchtlingen" viel Not und Elend erspart geblieben, wenn Merkel nicht dauernd noch diesen Satz herausgehauen hätte bis weit in den Dezember hinein.
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13.04.2018, 18:21
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Nein, sie waren eben nicht da und standen an der Grenze.
Zuerst sind sie in die Nachbarländer geflohen und haben jahrelang unterversorgt vor sich hin vegetiert.
Der Flüchtlingsstrom in die EU kam dann über Jahre (!) erst in die Gänge, das Schleppernetzwerk musste in der Dimension schließlich erst aufgebaut werden (und die Gesetze geändert werden *hüstel*).
Dann hingen immer mehr Menschen auf dem Balkan, in Italien und in Spanien fest.
Dann hat das BAMF im August '15 getwittert, das ab sofort das Dublin-Verfahren für Syrer nicht mehr angewendet wird, sie also nicht in das Land abgeschoben werden, wo sie als erstes die EU betreten haben.
Daraufhin haben sich die Menschen erst auf den Weg nach Deutschland gemacht. DANN standen sie an der Grenze. Das kam nicht plötzlich und unvorhergesehen.
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13.04.2018, 18:25Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Darum geht es überhaupt nicht. Sondern darum, das Du tagelang etwas fragst, obwohl die Antwort Dich gar nicht interessiert. Nicht, dass mich das überraschen würde..... War halt meine Blödheit, Dir das raus zu suchen.
Die Petition bezieht sich auf den IST-Zustand, und da kann man die BND-Zahlen sicher als einigermaßen verläßliche, oder zumindest solide Quelle nehmen. Zumal sie auch ungefähr ungefähr der Zahl entspricht, die die Regierung so verbreitet (ca. 200000 im Jahr).
Dein Beharren darauf, einerseits genannte Zahlen nicht zu akzeptieren, Dich selbst nicht schlau machen zu wollen, bzw. für jeden einzelnen der inzwischen 130000 (?) Unterzeichner wissen zu wollen, was der da wohl drunter versteht, dient daher m.E. nur eine Zweck: Diese Diskussion auszuhebeln.
Und andere user beschäftigt zu halten; ein Hobby, was hier anscheinend sehr en vogue ist. Um ernsthaften Austausch geht es dabei offenkundig nicht.
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13.04.2018, 18:26
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Plus die Möglichkeit Familiennachzug auch für für Subsidäre im August 2015.
flying is the art of falling to the ground without touching
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13.04.2018, 18:28Inaktiver User
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13.04.2018, 18:30
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ach, ist es jetzt schon eine Petition?
Grüßlis
mkr
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13.04.2018, 18:34Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Thema Familiennachzug
Hier das neue Urteil,da fällt mir auch sehr wenig zu ein. Danke an die EU.
EuGH stellt deutsche Regelung bei Familiennachzug in Frage - Politik-News - Suddeutsche.de
Allerdings liefert das nun wirklich einen Grund für die Altersfeststellung!
Da kommen sie eigentlich nicht mehr dran vorbei.
Irgendwann ist es einfach gut mit nett und blöd.Geändert von Inaktiver User (13.04.2018 um 18:40 Uhr) Grund: Zusatz
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13.04.2018, 18:45
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13.04.2018, 18:55
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Letstalk, alles völlig richtig dargestellt.
VanDyck hat nur einzelne Sätze aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes betrachtet und den Rest völlig ausgeblendet. Insbesondere den Augang des konkret verhandelten Fall hat er komplett ignoriert.
Somit hat er nicht die in Deutschland heute geltende Rechtslage zum Aufenthalstrecht und der Strafbarkeit vollumfänglivh dargestellt, sondern allenfalls einen Aspekt. Das Urteil des BGH aus dem Jahr 2015, das ja das Recht insgesamt fortschreibt, hat er vergessen oder er kannte es nicht. Auch weitere in der Zwischenzeit ergangene Entscheidungen hat außer Betracht gelassen.
Daher ist seine Rechtsauffassung insgesamt falsch.
Selektive Wahnehmung eben.
Juristerei besteht nicht darin einfach ein Urteil des BVerfG isoliert zu betrachten. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass das BVerfG heute, also neuen Jahre später, im gleichen Fall eine andere Entscheidung getroffen hätte und den ordnungspolitischen Aspekt des Aufenhaltsrechtes stärker gewürdigt hätte. Wie gesagt, die Zeiten ändern sich und das Recht geht mit.Geändert von minouminou (13.04.2018 um 20:26 Uhr)



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