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  1. Inaktiver User

    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ich wills mal so sagen: die Einen reiten halt bis zum geht nicht mehr darauf herum, dass es zunächst einmal eine "unrechtmäßige Einreise" gegeben hat - und was dann kommt interessiert sozusagen nicht weiter ... Hauptsache man kann 'illegal' sagen ...
    Das haben die sich auch gedacht, Hauptsache sie können 'illegal' schreiben:

    EU-Afrika-Gipfel: Merkel will illegale Migration beenden - ZDFmediathek
    Merkel will illegale Migration reduzieren - WELT
    Merkel und Kurz einig: Das ist ihr Plan gegen illegale Migration | Politik

  2. Inaktiver User

    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    ...was es für einen Sinn hat, am laufenden Band von "illegal" oder "Straftat" zu sprechen, wenn am Ende der Staat selbst sagt, es liege eine "persönlichen Straflosigkeit" eines Flüchtlings vor, der zuvor ohne Papiere und/oder ohne Visum deutsches Staatsgebiet betreten hat.

    VanDyck
    Es zeigt die Machtlosigkeit derjenigen an, die sich mit der Realität nicht abfinden können.

  3. User Info Menu

    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Wurde dieser aus meiner Sicht interessante Aufsatz von Ernst Elitz eigentlich schon verlinkt?

    Eine entgangene Chance

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Daran hat sich bis vor der Wahl nichts geändert, ergo: Konservative waren allerorts verzweifelt. Sie müssen es gewesen sein.
    Tja, mal sind eben die Konservativen mit 'ihrer' CDU verzweifelt - mal sind die Linken mit 'ihrer' SPD verzweifelt.
    Oder anders gesagt: unser parlamentarisches System ist in seiner Gesamtheit eben ganz bewusst so ausgelegt (worden), damit die Gefahr möglichst gering ist, dass bei Wahlen nicht eine einzige politische Frage die Zusammensetzung des Parlamentes für ganze vier Jahre bestimmt.
    Und das finde ich auch genau richtig so.

    VanDyck
    Geändert von VanDyck (13.04.2018 um 13:23 Uhr)
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  4. gesperrt

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    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Nein, das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig folgendes:

    Durch die unverzügliche Meldung des Flüchtlings bei den Behörden und die Darlegung der Gründe, die seine unrechtmäßige Einreise oder seinen unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen, wird zwar weder das bereits verwirklichte Unrecht noch die Verantwortlichkeit des Täters beseitigt ... Allerdings entfällt im konkreten Fall das staatliche Strafbedürfnis ... Die Flüchtlingseigenschaft in Kombination mit der den Anforderungen entsprechenden Meldung bei den zuständigen Behörden des Gaststaats führt zur persönlichen Straflosigkeit des Täters.

    Kann man hier nachlesen.

    Ich wills mal so sagen: die Einen reiten halt bis zum geht nicht mehr darauf herum, dass es zunächst einmal eine "unrechtmäßige Einreise" gegeben hat - und was dann kommt interessiert sozusagen nicht weiter ... Hauptsache man kann 'illegal' sagen ...
    Die Anderen (dazu gehöre ich) bewerten die Gesamtumstände einer Flucht, bzw. fragen sich, was es für einen Sinn hat, am laufenden Band von "illegal" oder "Straftat" zu sprechen, wenn am Ende der Staat selbst sagt, es liege eine "persönlichen Straflosigkeit" eines Flüchtlings vor, der zuvor ohne Papiere und/oder ohne Visum deutsches Staatsgebiet betreten hat.

    VanDyck
    Leider zitierst Du Dir gefällige Teile aus der Entscheidung ohne das Ergebnis zu nennen. Außerdem bleibt Du an einer Entscheidung hängen, deren Lebenssachverhalt sich bereits 2009 - also vor neun Jahren - ereignete, ohne zu bedenken, dass sich das Recht weiter entwickelt hat, es gab mittlerweile eine Reihe von neuen Entscheidungen.

    Hier das nochmal das Ergebnis des Falls, den Du zitierst und der aus dem Jahr 2009 stammt:

    Der Beschwerdeführer wandte sich unter Berufung auf Art. 31 Abs. 1 des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen des Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der Einreise nach Deutschland.

    Diese Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Voraussetzungen einer notwendigen Annahme (§ 93a Abs. 2 BVerfGG) liegen nicht vor; eine Annahme ist auch nicht aus anderen Gründen angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unbegründet ist. Die angefochtenen Entscheidungen des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts beruhen nicht auf einer Verletzung des Grundsatzes nulla poena sine lege (Art. 103 Abs. 2 GG).

    Das Gericht schrieb also also wörtlich: "Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, da sie offensichtlich unbegründet ist."

    Im Jahr 2015 hat dann der Bundesgerichtshof, zuständig für Strafsachen, entschieden, dass der Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland von ihrem Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-II-Verordnung Gebrauch gemacht hat und Asylsuchende, die sich zuvor in Griechenland aufgehalten haben und von dort direkt auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist sind, nicht nach Griechenland zurück überstellt, lässt die Strafbarkeit eines ihre unerlaubte Einreise unterstützenden Schleusers unberührt, vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2015, Az.: 4 StR 233/14.

    Auch heißt es dort: "Danach hatten die von dem Angeklagten Eingeschleusten den Tatbestand der unerlaubten Einreise im Sinne von § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG bereits vollständig verwirklicht, als sie im nichtöffentlichen Bereich der Flughäfen in Frankfurt/Main und München von Bundespolizeibeamten angetroffen wurden und erstmals ein Asylersuchen anbrachten."

    Dies heiß nichts anders, als dass sie illegal eingereist sind, da sie ohne gültige Papiere deutsches Staatsgebiet betreten haben.

    Auch wichtig: "Der Umstand, dass die Beamten der Bundespolizei in allen Fällen nach der Feststellung der pass- und aufenthaltstitellosen Einreise keine aufenthaltsbeenden Maßnahmen (Zurückschiebung nach § 18 Abs. 3 iVm Abs. 2 Nr. 2 AsylVfG, § 71 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG) veranlasst haben, hat den aufgrund ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat von der grundrechtlichen Asylgewährung nach Art. 16a Abs. 2 GG ausgeschlossenen Ausländern zwar nach § 26a Abs. 1 Satz 3 iVm § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylVfG einen einfachgesetzlichen Zugang zum Asylrecht eröffnet. An der zu diesem Zeitpunkt bereits vollendeten unerlaubten Einreise ändert dies aber nichts.".

    Letzteres hatte auch der BGH mit Beschluss vom 06.05.2010, Az.: V ZB 213/09 festgestellt.

    Die Einreise nach Deutschland, d.h. das physische Betreten deutschen Bodens, ohne gültigen Pass oder Visum ist damit eine Straftat.

    Es ist also illegal.

    Ach, noch was: Der von VanDyck zitierte Fall behandelt die Einreise auf dem Luftweg, zur Einreise auf dem Landweg, der ja der gängige Weg ist, illegal die Grenze zu übertreten, gibt es keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes!
    Geändert von minouminou (13.04.2018 um 13:50 Uhr)

  5. gesperrt

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    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Hier erklärt einer der Autoren der von VanDyck zitierten Entscheidung nochmals die Rechtslage ab Minute 16 sehr anschaulich:

    udo di fabio you tube - Bing video

  6. gesperrt

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    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es zeigt die Machtlosigkeit derjenigen an, die sich mit der Realität nicht abfinden können.
    Nein, es zeigt, dass seit 2015 verharmlosende Begriffe in der öffentlichen Diskussion verwendet werden, dass beschönigt und geleugnet wird.

    Deswegen diese Erklärung:

    Sie fordert die Wiederherstellung der rechtsstaatlichen Ordnung. Und das Ende des Laissez-faire.

    Und sie hat täglich rund 10.000 Anhänger mehr. Heute: 129.300. Heute Abend bestimmt 130.000.

    Wir werden immer mehr.
    Geändert von minouminou (13.04.2018 um 14:04 Uhr)

  7. gesperrt

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    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Das Bundesinnenministerium schreibt zur Illegalen Einreise:

    Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) strafbar, weil diese Taten die "Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen" (vgl. § 1 AufenthG) als Grundlage des gesamten deutschen Aufenthaltsrechts unterlaufen und vereiteln. Wer sich in Deutschland ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, ist zudem ausreisepflichtig und hat das Bundesgebiet zu verlassen (§ 50 Abs. 1, 2 AufenthG).

    Indem sie die unerlaubte Einreise nach Deutschland und den unerlaubten Aufenthalt gewerbsmäßig herbeiführen und unterstützen, profitieren organisierte Schleuserbanden von den wachsenden Migrationsbewegungen. Die organisierte Schleusungskriminalität stellt deswegen nach wie vor eine bedeutende Aktivität krimineller Gruppierungen und Banden in Deutschland dar. Schleusungen stehen häufig im Zusammenhang mit weiteren kriminellen Aktivitäten (z.B. Dokumenten- und Rauschgiftkriminalität, Menschenhandel, Schwarzarbeit). Schleusungskriminalität und damit im Zusammenhang stehende Kriminalitätsformen beeinflussen damit negativ die wesentlichen Grundmechanismen des Werte- und Rechtssystems der Bundesrepublik Deutschland.

    BMI - Illegale-Einreise

    Selbstverständlich ist das Einreisen, d.h. das Betreten des Staatsgebietes ohne gültige Papiere strafbar.

    Wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

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    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Danke fürs ausführliche Erklären, minouminou

    Natürlich ist der Grenzübertritt von Drittstaatlern ohne Visum weiter illegal. Deswegen wurde doch so dermaßen penetrant das Wort "Flüchtling" benutzt, Bilder von traurigen Kinderaugen gezeigt, und die ganze Geschichte als alternativlos hingestellt. Oder Vergleiche mit dem Holocaust oder den Vertriebenen bemüht.

    Von der komplett lächerlichen Märchenstunde über die sagenhaft übergesunden Facharbeiter und Ingenieure, die Deutschland ein neues Wirtschaftswunder bescheren sollten, mal ganz zu schweigen.

    Wenn rechtlich alles so korrekt war, hätte es diese dicke Tünche aus Moral, Alternativlosigkeit und knallharter Lügen doch gar nicht gebraucht um die Lage zu beruhigen.

    Blöderweise kam dann Silvester 2015 als deutlicher Realitätsabgleich dazwischen, und seitdem bröckelt die Fassade deutlich.

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    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Was ich mich aber immer wieder frage: Die Menschen waren ja nun mal da, standen an der Grenze - was hättet ihr gemacht? Grenze dicht? Nur Leute mit Papieren rein, alle anderen bitte wieder umdrehen, wir haben euch nicht eingeladen? Und was mit euch dann passiert - uns doch egal, ihr seid ja nicht "unsere" Leute?
    *lost in the woods*

  10. Inaktiver User

    AW: Gemeinsame Erklärung 2018

    Zitat Zitat von Rowellan Beitrag anzeigen
    Was ich mich aber immer wieder frage: Die Menschen waren ja nun mal da, standen an der Grenze - was hättet ihr gemacht? Grenze dicht? Nur Leute mit Papieren rein, alle anderen bitte wieder umdrehen, wir haben euch nicht eingeladen? Und was mit euch dann passiert - uns doch egal, ihr seid ja nicht "unsere" Leute?
    Da man das wußte, wie ja nicht gleich bekannt wurde:

    Am Morgen des ersten dieser drei Tage, die so vieles verändern werden, ahnt zumindest ein Mensch in Berlin, was geschehen wird. In einem Hinterzimmer frühstückt ein Mitglied der Bundesregierung mit einer Gruppe von Journalisten. In den kommenden 48 Stunden, sagt das Regierungsmitglied, werde Deutschland eine Herausforderung erleben, wie es sie noch nicht gegeben habe. "Die Leute werden sich über die grüne Grenze bewegen, die werden nicht mehr warten, die kommen, über die Autobahnen, die Straßen, über die Bahngleise."


    Im Irak kursiere eine Botschaft, sagt das Regierungsmitglied, Deutschland nehme alle auf. "Viele folgern daraus: Das ist auch ein Weg für uns."

    Es ist der 4. September 2015, ein Freitag, und alles, was das Regierungsmitglied an diesem Morgen vorausahnt, wird in den folgenden Stunden eintreffen – und noch viel mehr. Tausende Flüchtlinge werden sich von Ungarn aus, vom Bahnhof in Budapest, wo sie seit Tagen festsitzen, auf den Weg machen, sie werden zu Fuß über die Autobahn gehen, und spät in der Nacht wird sich die Bundeskanzlerin entschließen, diese Menschen in Zügen nach Deutschland zu holen.

    Grenzoffnung fur Fluchtlinge: Was geschah wirklich? | ZEIT ONLINE
    (Hervorhebung von mir)

    war es vermutlich von Vornherein die falsche Entscheidung. Die Menschen wären einem deshalb ja nicht "egal" gewesen, wie Du sagst, aber sie waren ja auch in Ungarn in Sicherheit. Nur wollten sie lieber nach Deutschland, so war das aber rechtlich nicht vorgesehen. Man hätte vielleicht besser organisatorische Hilfe angeboten oder so. Diese Entscheidung wird Merkel noch lange nachhängen, und leider auch dem ganzen Land. Ihre anschließenden netten Selfies und sonstige einladende Botschaften ('wir schaffen alles', 'keine Obergrenze' oder auch: 'wir nehmen alle auf, die es hierher schaffen' - Kauder, zitiert von Anne Will).

    Auch Constantin Schreiber hatte das übrigens später in einer Polittalkrunde geäußert (war verlinkt).

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