Stand vor einiger Zeit in allen großen Zeitungen/Zeitschriften. Wenn du es nicht liest, liest du es eben nicht. Passt wahrscheinlich nicht so ganz ins Argumentationsmuster, das aus irgendwelchen Subkontexten imaginäre Gesinnungszusammenschlüsse generiert. Kann man machen, ist nun wahrlich nichts neues.
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Thema: Gemeinsame Erklärung 2018
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13.04.2018, 09:42Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
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13.04.2018, 11:08
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
American Beauty
Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman
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13.04.2018, 11:57Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Tja, ich sehe es eben anders als du. Wenn das ein Grund ist für dich nicht mehr zu diskutieren dann haben wir hauptsächlich eine unterschiedliche Auffassung von Meinungsaustausch und Diskussion.
Dass wir unterschiedlicher Meinung sind ist für mich überhaupt kein Problem.
Ja, weil es mich interessiert hat, darum habe ich beharrlich nachgefragt.Du fragst penetrant seitenlang danach, was die Initiatoren unter Masseneinwanderung verstehen. Bringt man Dir ein Zitat der Initiatorin, ist das für Dich nur eine unerhebliche Einzelmeinung.
Da Frau Lengsfeld eine der Mitinitiiatoren der "Erklärung2018" ist finde ich deinen Verweis auf ihre Ansicht auch sinnvoll und richtig.
In diesem Sinne halte ich ihre Sicht auch für erheblich, jedoch nicht für allgemeingültig in dem Sinne dass man annehmen darf, dass sich alle Unterzeichner darauf beziehen. Oder doch? Vielleicht gibt es ja so einen Konsens und es ist mir nicht bekannt.
Trotzdem erlaube ich mir den Hinweis dass es eben keine allgemeine Definition ist.
Und ebenso dass damit nicht der "Mehrheitswille der Bevölkerung" repräsentiert ist.
Ich lasse dir deine Meinung und du mir bitte meine.
Ich hatte lediglich gefragt ob Frau Lengsfeld ihre Definition bzw. die Aussage in ihrem Blog belegt hat.Und die Zahlen des BND sind wohl bekannt, und wurden hier auch schon gefühlt ein Dutzend mal verlinkt.
Da ich selbst diese Zahlen die du zitiertest auf der Seite des BND so nicht gefunden habe, hatte ich noch einmal nachgehakt.Geändert von Inaktiver User (13.04.2018 um 12:06 Uhr)
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13.04.2018, 11:57Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Das glaube ich Dir doch. Es ist eben ein Weilchen her, und es wäre nett gewesen, wenn Du das zur Hand gehabt hättest. Schwamm drüber.
Da ist ein bißchen Kauderwelsch im Mittelteil, das mit den Subkontexten. Es gibt es oft sehr viel unbemerkten Text, der zwischen Zeilen steht. Der Subtext kann kurzzeitig leuchten, es kann aber auch nur eine Reflektion sein.
Zwecks Dauerbeschwichtigen schaue ich übrigens lieber den Seibert, der wird auch dafür bezahlt
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13.04.2018, 12:01Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
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13.04.2018, 12:04
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13.04.2018, 12:07Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ich habe damit kein Problem solange du es begründen kannst.
Ich mag nur dieses "abwatschen so nebenbei" nicht.
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13.04.2018, 12:13
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ich wollte Dich nicht abwatschen. Schon alleine weil ich auch nicht abgewatscht werden will.
Aber es ist halt schade, dass Du ausgerechnet in dem Strang schreibst, der von der Gemeinsamen Erklärung handelt und Dich dann nicht mit einer der Initiatorinnen und ihren Inhalten auseinander setzen willst.
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13.04.2018, 12:19Inaktiver User
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Ich setze mich schon die ganze Zeit mit diesem Inhalt auseinander und zwar intensiv.
Lies doch einfach meine Beiträge hier.
Ich nerve sogar durch beharrliches Nachfragen wenn mir die Antworten nicht verständlich oder zu ungenau sind.
Ich sehe tatsächlich in den Beiträgen hier dass es unterschiedliche Ansichten gibt was unter "illegaler Masseneinwanderung" verstanden wird. Ich nehme auch an, dass es für die Unterzeichner der Erklärung gilt.
Ich kann diesen Sachverhalt ganz gut aushalten - du auch?
Dass ich den Blog von Frau Lengsfeld nicht anklicken will sollte kein Problem sein.
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13.04.2018, 12:23
AW: Gemeinsame Erklärung 2018
Nein, das Bundesverfassungsgericht sagt eindeutig folgendes:
Durch die unverzügliche Meldung des Flüchtlings bei den Behörden und die Darlegung der Gründe, die seine unrechtmäßige Einreise oder seinen unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen, wird zwar weder das bereits verwirklichte Unrecht noch die Verantwortlichkeit des Täters beseitigt ... Allerdings entfällt im konkreten Fall das staatliche Strafbedürfnis ... Die Flüchtlingseigenschaft in Kombination mit der den Anforderungen entsprechenden Meldung bei den zuständigen Behörden des Gaststaats führt zur persönlichen Straflosigkeit des Täters.
Kann man hier nachlesen.
Ich wills mal so sagen: die Einen reiten halt bis zum geht nicht mehr darauf herum, dass es zunächst einmal eine "unrechtmäßige Einreise" gegeben hat - und was dann kommt interessiert sozusagen nicht weiter ... Hauptsache man kann 'illegal' sagen ...
Die Anderen (dazu gehöre ich) bewerten die Gesamtumstände einer Flucht, bzw. fragen sich, was es für einen Sinn hat, am laufenden Band von "illegal" oder "Straftat" zu sprechen, wenn am Ende der Staat selbst sagt, es liege eine "persönlichen Straflosigkeit" eines Flüchtlings vor, der zuvor ohne Papiere und/oder ohne Visum deutsches Staatsgebiet betreten hat.
Wenn das jemals Wirklichkeit werden würde, dann hätten wir es mit einer faktischen Abschaffung des Asyrechtes zu tun, und die GFK wäre noch nichtmal das Paier wert, auf dem sie steht.
Dein ausschließlicher Blickwinkel auf das Aufenthaltsgesetz ist fatal - denn es gibt deutlich höhere Rechtsgüter in diesem Land als das Aufenthaltsgesetz.
Das was du vorschlägst wäre in der Praxis schlicht und einfach verfassungswidrig.
VanDyckGeändert von VanDyck (13.04.2018 um 12:59 Uhr)
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