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Thema: Straftaten

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    AW: Straftaten

    ich wollte mit meinem Beitrag auch keinesfalls das Tun des Mannes verharmlosen.
    Wäre der Mann zu den geforderten 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden, so wäre er als Nichtvorbestrafter und bei guter Führung und Reue nach 1 Jahr und 3 1/2 Monaten entlassen worden. Bei einer Verurteilung wird die Untersuchungshaft immer mit angerechnet. Er wäre also um diese Zeit auch wieder auf freiem Fuß.

    Die Haupttäter haben die höchsten Zeitstrafen bekommen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Sie werden alle länger als 15 Jahre sitzen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Straftaten

    CONNEWITZ: Not-OP an Ohrmuschel rettet schwer verletztem Polizisten das Leben!

    ==> YouTube

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von stefanie63 Beitrag anzeigen
    Der verliebte 19jährige, der die ebenso verliebte 13jährige mit ihrem Einverständnis
    Und wenn der verliebte 19jährige nicht 19 sondern 23 wäre? Und die 13jährige 10?

    ja, ja die Liebe....

    Mit solchen an den Haaren herbeigezogenen Beispielen wird die zu niedrige Mindeststrafe bei Kindesmissbrauch erklärt....

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Und zum von Dir dargestellten Opi-Missbrauchsfall: auch ohne Penetration ist
    das Strafmass 6 Mo -
    Eben 6 Monate kann er auch nur kriegen.
    DAS ist das Problem, nicht, dass das Höchstmaß 10 Jahre wäre - was ich im übrigen auch viel zu gering finde - verglichen mit dem, was kassiert wird, wenn man in eine Bank einbricht etc.

    Ihr setzt das 1:1 in Relation. Ich nicht. Ich finde, dass Sexualverbrechen vollkommen anders zu bewerten wären als Sachdelikte.

    Ich wäre für eine immer zu verhängende Mindeststrafe von 10 Jahren und zwar ohne Bewährung. Ob und für wen, dann nach dem Verbüßen von mindestens 70 % der Strafe die Restzeit als Bewährung ausgesetzt werden kann, darüber kann man von mir aus reden - bei sog. "leichten" Fällen und bei Ersttätern.

    Die jugendlichen Kavaliere, die aufgrund eines auch nicht nur mit "Liebe" zu begründenden Problems auf Kinder stehen, könnte man bis zu einem Alter von 19 Jahren in bisheriger Manier behandeln. Danach s. o.

    Bei dem, was als "schwere" Straftat betrachtet wird, würde ich vom Gesetzgeber erwarten, dass ausnahmlos die im Rechtsstaat vorgesehene Maximalstrafe verhängt wird. IMMER und automatisch mit "besonderer Schwere" der Schuld, wenn das Opfer minderjährig war. Was auch sonst? Sexualverbrechen ohne "besonders" schwere Schuld?

    Ich würde also Sexualverbrecher für immer hinter Gitter schicken. Ich würde auch jegliche Form von Therapien als Automatismus nicht dem Täter, sondern dem Opfer gewähren. Der Täter könnte von mir aus darum bitten - aber dass die Opfer sich mit der Genehmigung von Therapieplätzen rumschlagen müssen und dem Täter die Psychiater frei Haus in den Knast geliefert werden, halte ich für falsch.

    Ich vertrete die Anliegen der Opfer - die Justiz, die der Täter. Daher kommen so unterschiedliche Bewertungen zustande.

    PS
    Was ein Bonmot ist, wisst ihr aber schon?

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Wäre der Mann zu den geforderten 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden, so wäre er als Nichtvorbestrafter und bei guter Führung und Reue nach 1 Jahr und 3 1/2 Monaten entlassen worden. Bei einer Verurteilung wird die Untersuchungshaft immer mit angerechnet. Er wäre also um diese Zeit auch wieder auf freiem Fuß.

    .
    Ja und das halte ich für pervers milde.

  6. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    Ich wäre für eine immer zu verhängende Mindeststrafe von 10 Jahren und zwar ohne Bewährung. Ob und für wen, dann nach dem Verbüßen von mindestens 70 % der Strafe die Restzeit als Bewährung ausgesetzt werden kann, darüber kann man von mir aus reden - bei sog. "leichten" Fällen und bei Ersttätern.
    was erreichst du damit?

    Was auch sonst? Sexualverbrechen ohne "besonders" schwere Schuld?
    es gibt ja menschen, denen selbst schon schlimmes widerfahren ist. ich meine, es zeichnet unser rechtssystem aus, dass da individuell nochmal geschaut wird.

    ch würde also Sexualverbrecher für immer hinter Gitter schicken. Ich würde auch jegliche Form von Therapien als Automatismus nicht dem Täter, sondern dem Opfer gewähren. Der Täter könnte von mir aus darum bitten - aber dass die Opfer sich mit der Genehmigung von Therapieplätzen rumschlagen müssen und dem Täter die Psychiater frei Haus in den Knast geliefert werden, halte ich für falsch.
    die therapie für den täter dient nicht nur dem täter, sondern auch dem opferschutz, also dass er seine tat nach der freilassung nicht wiederholt.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    I dazu geführt hat, dass in seinem ganzen Bekanntenkreis nun alle wissen, was los war. Alle Verwandten, sein ganzes Umfeld. Falls er angestellt war, hat er sicher keinen Job mehr, falls er selbständig war, keine Geschäftspartner mehr.
    ja und?

    Tut er dir leid? Ich denke nicht, aber das liest sich jetzt schon irgendwie schräg

    Er hat also "Lügde-Kinderpornos" konsumiert. War also als User integraler Teil des verbrecherischen Systems. Das ganze System der Kindervergewaltigungen in Lügde basierte doch auf den Usern.

    Bei Drogendelikten wird ohne mit der Wimper zu zucken und selbstverständlich auch der Konsument der Droge hart bestraft. Sehr hart bei Wiederholungstätern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Lügde-Verbrecher unbeschriebene Erstkonsumenten waren...

    Was die Gesellschaft davon hat, wenn ein Sexualverbrecher härtest bestraft wird? Was hat die Gesellschaft davon, wenn nicht?
    Das Opfer hat was davon - ehrlich, 2 Jahre für Kinderporno schauen sind ein tragischer Witz.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    die therapie für den täter dient nicht nur dem täter, sondern auch dem opferschutz, also dass er seine tat nach der freilassung nicht wiederholt.
    Google mal "München" und "Wolfsmaske"

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    was erreichst du damit?


    .
    Weggesperrt können sich Sexualverbrecher nur gegenseitig vergewaltigen - nicht aber weitere Kinder.

    Was erreicht man mit diesen milden Strafen?

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    AW: Straftaten

    Welche Mindeststrafe findest Du zu niedrig?
    6 Mo für jede sexuelle Berührung auch über der Kleidung und Handlungen vor Kindern, 3 Mo für Handlungen ohne jeden Körperkontakt oder 2 Jahre für Penetration oder gemeinschaftliches Handeln oder 1 Jahr für beide erstgenannten Varianten bei vorbestraften Tätern ?
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

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