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Thema: Straftaten

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wobei ich wie gesagt meine, dass Rokeby von Österreich sprechen könnte.
    Nein. Ich bin aus München. Ich lebe in Wien.

    Und ich finde es beredt, wieviel du über die Rechtssprechung bei Steuersachen zu sagen hast und wie lapidar "Missbrauch ist nicht gleich Missbrauch" du andererseits wahre Verbrechen abtust.

    Ich kenne übrigens einen bayerischen Oberstaatsanwalt, dessen Lieblings-Bonmot ist, dass der Diebstahl des Kinderwagens härter bestraft wird, das die Entführung des Kindes....

    Aber der hat garantiert auch überhaupt keine Ahnung
    Geändert von R_Rokeby (04.01.2020 um 10:37 Uhr)

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Ist wie die Spinne in der Yuccapalme. Nicht totzukriegen.

    Oder wie die Geschichte mit den geschenkten Einkaufswagenchips, die dann alle deine Daten speichern (was kaufst du ein, wieviel Geld hebst du ab, wo wohnst du?) um sie an rumänische Diebesbanden zu senden...
    Ich finde es hämisch, wenn man solche - zugegenermaßen guten Gags - in einem Zusammenhang mit Gewalt an Kindern postet.

  3. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    Nein. Ich bin aus München. Ich lebe in Wien.

    Und ich finde es beredt, wieviel du über die Rechtssprechung bei Steuersachen zu sagen hast und wie lapidar "Missbrauch ist nicht gleich Missbrauch" du andererseits wahre Verbrechen abtust.
    Die Fiskalstraftaten hast Du ins Spiel gebracht. Und den - angeblichen - Vergleich zum "Kinderschänder" gezogen. Ich setze das Wort in Anführungszeichen, weil ich es selbst nie verwende: Es hat seinen Ursprung in der Vorstellung, dass die Tat Schande über das Opfer bringt. Außerdem tut es genau das, was ich versucht habe Dir zu verdeutlichen: Es suggeriert, dass es nur eine Form des Missbrauchs von Kindern gibt. Anders als bei den letztlich doch auf sehr wenige, recht ähnliche Begehungsformen reduzierbaren Steuerstraftaten ist dies aber bei den Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern nicht der Fall (unter anderem gibt es viele Begehungsformen ohne jegliche Gewalt, sogar ohne Körperkontakt zwischen Opfer und Täter). Das wurde aber in diesem Strang schon so oft dargestellt, dass ich dachte, weitere Ausführungen seien obsolet.

    Ich kenne viele bayerische Oberstaatsanwälte. Die meisten davon würden wissen, dass es den Straftatbestand der Entführung nicht gibt und der erpresserische Menschenraub, der dem am nächsten kommen würde, was landläufig als Entführung bezeichnet wird, im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren bedroht ist, was für den einfachen Diebstahl zu verhängen recht schwer ist. Aber der Spruch ist natürlich erst mal schon markig... und überhaupt nicht hämisch im Zusammenhang mit der Gewalt an Kindern.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen

    Justizia hat einen Riesenbalken in den Augen, wenn sie zwischen "weniger schlimmen" und "schlimmen" Sexualverbrechen an Kindern unterscheidet. Es gibt keine nicht schlimmen Sexualverbrechen.
    Es mag keine "nicht schlimmen" Sexualstraftaten geben, aber es gibt durchaus schlimmere und weniger schlimme.
    Der verliebte 19jährige, der die ebenso verliebte 13jährige mit ihrem Einverständnis küsst oder über der Kleidung streichelt, begeht eine weniger schlimme Straftat als der 30jährige, der einen Säugling vaginal oder anal penetriert. Und ich habe durchaus schon erlebt, dass der 19jährige in dieser Konstellation angezeigt wurde, das ist nicht theoretisch konstruiert.
    Anderes Beispiel aus meiner Praxis: Ein 19jähriger, der bei Gleichaltrigen keine Anerkennung findet, sucht sich diese Anerkennung, indem er immer wieder einer Gruppe 13- und 14jähriger Jungs in seiner Wohnung Pornos zeigt. Die Kinder nutzen das Angebot, ohne dass der 19jährige Druck ausübt. Aufforderungen zum "Nachspielen" lehnen die Jungen ab, bis sie einmal eine mit einer Sollbruchstelle präparierte Möhre mitbringen und auf Aufforderung des 19jährigen, an ihm den Analverkehr zu vollziehen, entsprechend einsetzen und dann lachend wegrennen. Wirklich ein schlimmes Sexualverbrechen des 19jährigen an den 13jährigen Kindern? Oder gibt es vielleicht doch schlimmere Taten?

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    AW: Straftaten

    Petra, nochmal

    Und R-Rokeby, der erzwungene Blow-Job ist nach deutschem Strafrecht sehr wohl eine Vergewaltigung (auch Oralverkehr gilt als Penetration) und keine Nötigung. Strafmass: 2 - 15 Jahre.
    Wer hat Dir das anders geschildert? (Ich bin versucht zu fragen „der bairische Oberstaatsanwalt?“)

    Und zum von Dir dargestellten Opi-Missbrauchsfall: auch ohne Penetration ist
    das Strafmass 6 Mo- 10 Jahre und Gerichte verhängen auch für nicht vom Gesetz als von vornherein schwere Fälle eingeordnete Taten genauso hohe Strafen, wenn die Tat aufgrund im Gesetz nicht gesondert aufgeführter Umstände gravierend ist.
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

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    AW: Straftaten

    fürchten auch Opfervertreter, dass ein falsches Signal ausgesendet wurde. Eine abschreckende Wirkung könne ein Urteil kaum haben, wenn der Angeklagte den Gerichtssaal als freier Mann verlasse, meint Ursula Enders von "Zartbitter", einer Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen.

    In diesem Fall z.B verstehe ich gut, das sehr viele Menschen ebenso denken.

    Debatte um Bewahrungsstrafe im Lugde-Prozess - Nachrichten - WDR
    Wissen beginnt mit der Erkenntnis der Unzuverlässigkeit der Wahrnehmungen, mit der Zerstörung von Täuschungen, mit der "Ent-täuschung"

    Erich Fromm

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    AW: Straftaten

    Der Mann aus Stade hatte gestanden, von 2010 bis 2011 in mindestens vier Fällen an Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen teilgenommen zu haben. Dabei soll er auch Anweisungen gegeben haben. Das Gericht wertete das Geständnis von Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zu Gunsten des bislang nicht vorbestraften Mannes.
    Quelle

    Der Mann hat per Videoübertragung zugeschaut.

    Heiko V. hat bei der Polizei und vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Außerdem sagt sein Verteidiger, dass V. sich schäme für das was er getan habe: "Er hat in der JVA genug Zeit gehabt, sein Tun zu reflektieren", so Popkes.
    quelle

    Wie lang der Mann in Untersuchungshaft gesessen hat, ist nirgendwo vermerkt.
    Geändert von Opelius (04.01.2020 um 12:44 Uhr)
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Straftaten

    [doppelt
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  9. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen

    Wie lang der Mann in Untersuchungshaft gesessen hat, ist nirgendwo vermerkt.
    In einem Artikel, den ich vorhin gelesen habe, stand 7 Monate. Ich habe mir dann auch gedacht, dass seine U-Haft, der Prozess dazu geführt hat, dass in seinem ganzen Bekanntenkreis nun alle wissen, was los war. Alle Verwandten, sein ganzes Umfeld. Falls er angestellt war, hat er sicher keinen Job mehr, falls er selbständig war, keine Geschäftspartner mehr. Er war 7 Monate in Untersuchungshaft, in der man anscheinend weniger Rechte hat als das als normaler Strafgefangener der Fall ist, das liest man immer wieder. Er hat zwei Jahre auf Bewährung, die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre 7 Monate (edit: oder 9 Monate) gefordert. Die zwei Jahre sind wohl die Grenze, bis zu der eine Strafe gegen Bewährung ausgesetzt werden kann. Wenn man berücksichtigt, dass er glaubhaft gemacht hat, seine Taten aufrichtig zu bereuen (und er nie in Lügde war), 7 Monate in Haft gewesen ist, eine Therapie machen muss, sich beim Opfer entschuldigt hat: hätte die Gesellschaft wirklich etwas davon, wenn er die verbleibenden zwei Jahre in Haft absitzt?

    Edit: nicht dass das falsch rüberkommt: die Tat an sich abscheuungswürdig, es geht mir hier um die Frage, ob das „Absitzen“ der Strafe so viel besser wäre.
    Geändert von Inaktiver User (04.01.2020 um 13:07 Uhr)

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Lilith10 Beitrag anzeigen
    In diesem Fall z.B verstehe ich gut, das sehr viele Menschen ebenso denken.

    Debatte um Bewahrungsstrafe im Lugde-Prozess - Nachrichten - WDR
    Ich verstehe das auch und die Staatsanwaltschaft hat es anders gesehen, als das Gericht.
    Allerdings lässt sich aufgrund des Artikels das Tun des Täters, der als Gehilfe und Anstifter selbst kein Kind missbraucht hat, nicht beurteilen, da nicht berichtet wird, was er gemacht hat, um Hilfe zu leisten oder anzustiften.
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

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