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Thema: Straftaten

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    AW: Straftaten

    Kein Problem!

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie ich sehe haltet Ihr Euch bei einem anderen Fall auf. Ich hatte dies hier "zur Diskussion" gestellt. link
    Was soll eine Gericht machen, wenn ein eingeschüchterte Zeuge seine Aussage widerruft? Der Vorsitzende hat die weitere Vernehmung in den Januar verschoben. Das Opfer und der Zeuge fühlt sich massiv bedroht, für mich sehr verständlich.

    Außer einem sehr aufwändigen Zeugenschutzprogramm ist da wohl nichts zu machen. Aber dazu müsste der Zeuge seine Einwilligung geben, will er das? aus seinem Leben verschwinden, alle Kontakte für lange Zeit abbrechen?

    Vor Jahrzehnten habe ich vergleichbares erlebt, als ein ziemlich brutaler junger Zuhälter, der eines seiner "Mädchen" schwer misshandelt hat, behauptete, er sei mit der 30 Jahre älteren Prostituierten verlobt und das Opfer und die Zeugin bestätigte das und verwies auf ihr Aussageverweigerungsrecht hin. Der Prozess musste eingestellt werden. Der Vorsitzende war so etwas von wütend, aber ihm blieb nichts anderes über.
    Geändert von Opelius (22.12.2019 um 11:07 Uhr)
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie ich sehe haltet Ihr Euch bei einem anderen Fall auf. Ich hatte dies hier "zur Diskussion" gestellt. link

    Wegwarteline - ich habe da sofort wieder geschlossen, da ich das nicht sauber öffnen kann.
    Ich bekomme da eine Warnung von meinem System.

    Dennoch Rechtsgrundsätze gelten grundsätzlich - für alle Verbrechen und für alle Verbrecher. Daher nennt man das Grundsatz.
    Damit Willkür nicht so vorkommen kann - weil der eine Verbrecher so schöne blaue Augen hat. Oder das eine Opfer niedlicher ist als ein anderes...
    Oder ein Richter dümmer als der andere.

    Daher ist es eigentlich egal, um welchen konkreten Fall es sich handelt, wenn man feststellt, dass ein Urteil nur gesprochen werden kann, wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann WER was getan hat - nicht unbedingt, DASS jemand.

    usw.

  4. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Was soll eine Gericht machen, wenn ein eingeschüchterte Zeuge seine Aussage widerruft? Der Vorsitzende hat die weitere Vernehmung in den Januar verschoben. Das Opfer und der Zeuge fühlt sich massiv bedroht, für mich sehr verständlich.

    Außer einem sehr aufwändigen Zeugenschutzprogramm ist da wohl nichts zu machen. Aber dazu müsste der Zeuge seine Einwilligung geben, will er das? aus seinem Leben verschwinden, alle Kontakte für lange Zeit abbrechen?
    Genau das ist auch meine "Sorge". Dass man nichts machen kann, wenn es heißt "Ich weiß wo du wohnst und auch wo deine Schwester wohnt" und dass ein Zeuge, ein Opfer damit so eingeschüchtert werden kann, dass Kriminellen praktisch freie Hand gelassen wird. Ich hab von Jura/Recht keine Ahnung, doch mein Menschenverstand sagt mir, dass das nicht gut ist und dass es für solche "Fälle" doch auch etwas geben muss. Wo kommt man sonst hin? Ich hab mir grad mal die Definition von Anarchie angesehen.

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    AW: Straftaten

    Es gibt sowas wie ein "Zeugenschutzprogramm", was aber für ganz normale Leute, die nur zufällig in eine Straftat verwickelt werden, nicht unbedingt vorteilhaft ist.

    Das bedeutet : Komplett neues Leben, neue Identität, Abbruch zu allen alten Kontakten, auch für die evtl vorhandene Familie..

    Um das auf sich zu nehmen muss die evtl Alternative schon sehr dramatisch sein.

    Straftäter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität können sowas für einen Ausstieg nutzen, für den "Normalbürger" ist das eher keine Option.

    Im Fall Kiel weiss ja noch niemand, was genau an Bedrohung passiert ist - es wird vermutet, der Verdacht liegt ja auch nah, aber : Konkrete Bedrohungen sind strafbewehrt, Aussagen wie "Ich weiß, wo Du wohnst.." nicht.

    Konkretes Beispiel aus dem Zivilbereich :

    Jugendämter bringen Kinder nach einer Inobhutnahme schon mal "inkognito" unter, d. H. den leiblichen Eltern wird nicht gesagt, wo ihr Kind ist.
    Rechtlich haben diese aber den Anspruch darauf, das zu wissen. Also bekommen sie es spätestens raus, wenn sie einen Anwalt einschalten.

    Eine Pflegefamilie nahm ein Kind auf, nach einiger Zeit fingen Mitglieder einer Motorradgang an, ständig am Haus der Familie vorbei zu fahren, sehr langsam, sie standen gegenüber dem Haus, auf einem öffentlichen Parkplatz...

    Über Wochen.
    Tag und Nacht.

    Die Polizei konnte sie nach Ansprachen immer mal kurzfristig vertreiben, aber es gab keine rechtliche Handhabe, so ein Verhalten ist völlig legal.
    Bedroht fühlte sich die Familie trotzdem.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bei aller nachvollziehbaren Empörung - eine Verurteilung kommt nur in Betracht wenn die Tat dem Angeklagten nachgewiesen werden kann, und zwar jedem einzelnen sein konkreter Tatbeitrag. Das sollte doch jedem einleuchten.
    Vorsicht. Wer hier so etwas schreibt ist kaltherzig . Mindestens.
    Rechtsgrundsätze zählen hier wenig.
    Die letzten Postings sind eine erfreuliche Ausnahme.

  7. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist es wirklich so schwer zu respektieren, daß ich das anders sehe als du??
    Dass die Tat damit verharmlost wird, enstpringt deinem subjektiven Empfinden und ist gleichzeitig eine Unterstellung an denjenigen, der sich wahrscheinlich Gedanken über den Text gemacht hat.

    Mich würde übrigens brennend interessieren, ob du du hier auch so einen Aufriss um die Wortwahl machen würdest, wenn ein Biodeutscher die Tat begangen hätte.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Paraplumeau Beitrag anzeigen
    Sie werden nicht nach einigen Jahren wieder frei sein.
    Sie werden immer frei sein.
    Weil sie nicht verurteilt werden?
    Es gab ja noch 2 weitere Opfer, der jetzige ist Hauptbelastungszeuge, der offenbar von der Bande so eingeschüchtert wurde, dass er nicht mehr aussagt. Wahrscheinlich haben sie ihm gedroht, dass sie ihm den Schwanz abschneiden und nicht nur ein Messer ins Bein rammen.
    Trotzdem sollte verhandelt werden können, da es weitere Opfer gibt.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Geldstrafen in Höhe von 700 bis 2700 Euro erhielten vier der fünf Männer, weil sie ohne Einverständnis der Frauen Aufnahmen beim Sex angefertigt hatten. Ein Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.
    Na, schau an, sie sind verurteilt worden, ein grosser Erfolg!

    Das war geschehen.

    Fünf Männer (24 bis 29) stehen wegen dieser Taten vor dem Landgericht Kleve (das aus Platzgründen in Neuss tagte).
    Die Männer hatten die beiden Frauen im Februar und März in einer Düsseldorfer Altstadt-Disco kennengelernt. Die Staatsanwaltschaft ist sicher: Beide wurden im Abstand von nur zwei Wochen in die Krefelder Wohnung eines Angeklagten mitgenommen und dort vergewaltigt. Sie waren nicht bewusstlos, sondern unfähig zum Widerstand, konnten sich danach aber nicht erinnern.
    Unfassbar, was mit den Frauen geschehen sein soll
    Im zweiten Fall soll sich die Tat über fünf Stunden hingezogen haben. Die Frau wurde laut Anklage mit einem Besenstiel und einer Wodka-Flasche gequält, musste sich eine Pistole in den Mund stecken und die Männer auf verschiedenste Weise befriedigen.
    Dass die Täter alles mit ihren Handys gefilmt haben, könnte im Prozess der Beweisführung dienen.
    Vier Angeklagte schweigen zur Sache. Nur Nidal El-Z. (29) wollte sich zur Anklage äußern. Dem Studenten wird die Beteiligung am zweiten Fall vorgeworfen: „Ich habe nicht erkannt, dass etwas gegen den Willen der Frau geschehen ist. Sonst hätte ich eingegriffen.“ Dabei filmte er auch die Quälerei mit der Wodka-Flasche. Dazu sagte er: „Das war ein Fehler. Ich möchte mich dafür entschuldigen.“
    bild

    Alleine an der Beschreibung lässt sich erkennen, dass das alles freiwillig war und die Frau grossen Spass daran hatte. Da sie nicht mit Ko Tropfen betäubt war, - oder diese nicht nachgewiesen werden konnten, - hätte sie ja Nein sagen können. Hat sie nicht.

    Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses vergeblich einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt, nachdem dieses die Haftbefehle aufgehoben hatte.FAZ

    Ich möchte gerne wissen, was das für ein Richter war, der so ein Urteil fällt.
    Geändert von Lukulla (22.12.2019 um 20:07 Uhr)
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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von kaffeesahne Beitrag anzeigen
    Bei der SZ gibt es glaube ich die Regel, das man x Beiträge im Monat lesen darf.
    Ist es möglich, das du da vielleicht drüber bist, Lukulla?
    Verspätete Antwort, da ich eine Weile hier nicht mitgelesen habe. Das kann sein! Danke für die Erklärung.
    10 Artikel kann man frei lesen bei der SZ.
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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von R_Rokeby Beitrag anzeigen
    Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir uns - in Deutschland, aber auch anderswo - etwas weg bewegen von Rechtsgrundsätzen wie "in dubio pro reo" etc.
    Es gibt in keinem Land so viel pro reo wie in Deutschland. Wir haben de facto kein Lebenslänglich, fast jede Strafe kann verkürzt werden wegen guter Führung. Die mögliche Resozialisierung und die gering möglichste Länge der Strafe ist oberster Massgeber.

    Um das Opfer kümmert sich ein Gericht NICHT in einem Strafprozess.

    Was bitte erwartest Du noch?

    Kerker bei Wasser und Brot bis zum Ende des Lebens oder - Todesstrafe halte ich für Schritte bzw. Forderungen, die in eine komplett falsche Richtung gehen.
    Deine Aussagen sind albern. So was gibt es in D nicht. Die Gefängnisse sind hübsch und gut geführt, es gibt Essen, Freizeitbeschäftgung, Sport, Arbeit nach Wahl. Telefone und Drogen und Geld werden eingeschleusst. Etliche erhalten Freigang.
    Viele werden gar nicht erst eingezogen, da kein Personal da ist, um sie zu fangen.
    Demnach waren Ende März 2018 deutschlandweit 175.395 Haftbefehle nicht von der Polizei vollstreckt worden. ...Dabei sind derzeit in Bayern 29.113 Haftbefehle offen, die entsprechenden Verdächtigen nicht gefasst. Es ist der höchste Stand in dem Bundesland seit 2011 und der zweithöchste bundesweit. Mehr offene Haftbefehle gibt es derzeit nur noch in Nordrhein-Westfalen. Vor allem für Bayern ist das erstaunlich, da die dortige Landesregierung immer wieder betont, wie wichtig ihr Ordnung und Sicherheit sei.
    ZEIT

    D ist ein Paradies für Verbrecher.
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