Auch das finde ich eine ziemlich unnötige Unterstellung, und ebenso arrogant.
Wieso auch? Ich war das nicht, ich konnte dem inhaltlich gut folgen, störe mich aber an der Haltung des Autors und an Sätzen wie diesen:War aber auch an der Leistungsgrenze![]()
Wenn man den seither anhaltenden Verlautbarungen und Berichten folgt, ist die Tat, vorab und auf jeden Fall, als entsetzlich, grauenhaft, fürchterlich, schockierend, zutiefst verstörend, unfassbar usw. zu bezeichnen.
Was war sie denn sonst? Soll man das jetzt schon als Normalität betrachten???
Im Gegensatz zu den teils erlogenen, teils erfühlten Eindrücken, die rund um die Uhr vermittelt und berichtet werden, befinden sich nämlich annähernd 100 Prozent aller Menschen im "Außen" des Geschehens: Sie sind nicht betroffen, auch wenn sie noch so laut ihre "Betroffenheit" versichern. Sie waren nicht dabei, auch wenn sie noch so lang die Fotos vom Tatort anschauen.
Muss man also dabeigewesen oder mit dem Opfer persönlich bekannt gewesen sein um das schlimm zu finden? Vielleicht reicht es einfach sich in die Situation hineinzuversetzen und zu erschrecken wenn einem bewußt wird, dass einen das genauso hätte treffen können, alltäglich wie die Ausgangssituation war?
Ein Polizeipräsident, ein Leiter der Kriminalinspektion, ein Leitender Oberstaatsanwalt. Jeder der drei hat viele Jahre Berufserfahrung. Jeder weiß, was ein Totschlag ist, was eine Körperverletzung. Jeder kennt den Unterschied zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, die Voraussetzungen für Haftbefehle und für Verurteilungen. Jeder kennt die Statistiken über Gewaltdelikte, und hat schon viele hundert Verfahren wegen solcher Delikte gesehen. Von all diesen Erfahrungen fließt in die Statements der drei Auskunftspersonen ein: Nichts.
Na hoffentlich hält sich der Autor für kompetent, alle anderen scheinen ja nichts von ihrem Job zu verstehen.
Es trifft sich freilich gut, dass man der in Angst, Schrecken und Zorn aufgewühlten Bevölkerung und "social-media"-Nation nicht erklären muss, was Haftgründe sind und warum man Jugendliche mit "mehreren Staatsangehörigkeiten" eventuell nicht in Haft genommen hat. Erst mal einsperren ist immer gut. Bayern ist sicher.
Ja, und viele haben ein Interesse daran dass Bayern auch sicher bleibt, tatsächlich.
Und dass jemand erstmal bis zur näheren Aufklärung in Haft kommt der wie auch immer den Tod eines Mitbürgers verursacht hat kann ich nicht negativ finden, sorry.
Thomas Fischer ist einfach ein grober Klotz, das hat sich hier wieder mal gezeigt.
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Thema: Straftaten
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11.12.2019, 21:24Inaktiver User
AW: Straftaten
Geändert von Inaktiver User (11.12.2019 um 21:29 Uhr)
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11.12.2019, 21:26
AW: Straftaten
Ja, das war trocken, sehr rechtstechnisch, hab ihn trotzdem sehr gerne gelesen - und eine Gedenkminute für Herrn D., unseren Dozenten an der FH eingelegt, der in der Lage war, auch staubtrockene Themen (ich sage nur Telegraphenwegegesetz) lebendig und interessant zu gestalten.
Ich denke auch, es wird auf Körperverletzung mit Todesfolge hinauslaufen, die Haftbefehle sind wohl nicht zu halten.
Was ich persönlich auch richtig finde. Die Hürden für einen Haftbefehl sind hoch, vollkommen zu Recht.
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11.12.2019, 22:05Inaktiver User
AW: Straftaten
Ich finde man kann doch einfach mal abwarten was bei dem Prozess geschieht.
Zu welchen Anklagen es kommt, welche Beweise zugelassen werden, was man über die Täter weiss (zum Beispiel Kampferfahrung oder nicht) etcpp.
Der Spiegel prescht da meines Erachtens gerade etwas vor, so wie andere auch, in verschiedene Richtungen.
Ich vertraue da einfach mal unseren Behörden dass da keine Vorverurteilung passiert und auch keine Vorfreispruch.
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11.12.2019, 23:10Inaktiver User
AW: Straftaten
Thomas Fischer ist ohne Zweifel arrogant und selbstgefällig, allerdings ebenso ohne Zweifel kompetent. Als Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof war er ein einer der höchsten Strafrichter Deutschlands und er ist bis heute Verfasser des meistverkauften Kommentars zum Strafgesetzbuch.
Es gibt viele Kommentare von ihm, die annähernd unleserlich sind, weil sie stilistisch und grammatikalisch mäandern und nur der Selbstbestätigung des Autors dienen. Nicht zu Unrecht ist er bei der "Zeit" geflogen, nachdem er nur mehr seine verbalen Güllekübel über Menschen ausgegossen hat, die es wagten, eine von seiner abweichende Meinung zu veröffentlichen.
Der Kommentar zu der Tat in Augsburg gehört dagegen zu den besten, die er in den letzten Jahren verfasst hat. Er ist relativ zurückhaltend in sprachlicher Hinsicht, dafür bringt er den juristischen Kern gut auf den Punkt. Diese Tat ist nicht nur für das Opfer, sondern auch für den Täter tragisch und unerwartet mit dem Tod des Opfers geendet. Nicht nur ein 17jähriger, sondern auch der durchschnittliche Erwachsene, selbst mit einiger beruflicher Erfahrung hinsichtlich Schlägereien, rechnet bei einem einzigen Faustschlag gegen den Kopf eines gesunden, kräftigen Mannes nicht mit dessen Tod. Der Verlauf ist völlig untypisch und war vom Täter sicher weder vorhergesehen noch etwa gar gewollt. Das soll nichts beschönigen, es markiert aber die Grenze zwischen Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge.
Und wie gleich sechs andere bei einem wenige Sekunden dauernden Geschehen durch ihr Dabeisein den letztlich tödlichen Faustschlag gefördert haben sollen, ist tatsächlich auch fraglich. Wohlgemerkt: Gefördert, nicht "nicht verhindert", was im Zweifel bei einem so schnellen Ablauf auch schon nicht möglich wäre.
Ich bin nicht ganz so erfahren wie Herr Fischer im Strafrecht, traue mir aber zu zu sagen, dass nach dem was die Ermittler über die Tat gesagt haben der Vorwurf des Totschlags kaum haltbar ist.Geändert von Inaktiver User (11.12.2019 um 23:15 Uhr) Grund: Zu spekulativ
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11.12.2019, 23:17Inaktiver User
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12.12.2019, 08:37Inaktiver User
AW: Straftaten
Ich beziehe mich auf die Pressekonferenz: Das Ganze dauerte nur wenige Sekunden, es gab nur einen Schlag.
Nachdem ich zwanzig Jahre lang Körperverletzungsdelikte ermittelt/verhandelt habe und dazu u.a. Sachverständige angehört habe, weiß ich, dass Faustschläge gegen den Kopf tödlich ausgehen können, es aber der absolute Ausnahmefall ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Erfahrungs- oder Erwartungshorizont des Täters in diesem Fall ein anderer ist.
Und: Der Haftbefehl beruht nicht auf zukünftig vielleicht sich noch ergebenden Erkenntnissen.
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12.12.2019, 08:47
AW: Straftaten
Ich äußere mich nicht zu Problemen der Kernspaltung, zu den Brexit-Verhandlungen, zur Diskussion um moderne Rocklängen, zur Hundeerziehung und zu Fragen rund um World of Warcraft, denn damit kenne ich mich nicht aus.
Zu der hier diskutierten Frage kann ich mich äußern, denn damit kenne ich mich aus, ich verdiene mein Geld damit.
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12.12.2019, 10:05Inaktiver User
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12.12.2019, 13:01Inaktiver User
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12.12.2019, 13:04



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