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Thema: Straftaten

  1. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    und Schöffen werden immer wieder gesucht

  2. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    und Schöffen werden immer wieder gesucht
    Kein Wunder, wenn man sich die Voraussetzungen und Eignungskriterien ansieht.

    http://www.schoeffen-bw.de/index.php...en-und-eignung

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    AW: Straftaten

    So unglaublich einschränkend finde ich die Kriterien nicht.

  4. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kein Wunder, wenn man sich die Voraussetzungen und Eignungskriterien ansieht.

    http://www.schoeffen-bw.de/index.php...en-und-eignung
    Was daran stört Dich?

    Dass Schöffen deutsch können sollen? Dass sie etwas Lebenserfahrung haben sollen (Mindestalter 25 Jahre) oder noch nicht "zu alt" sein sollen (bei Amtsantritt nicht älter als 69 Jahre, immerhin tritt man das Amt für 5 Jahre an), dass sie nicht vorbestraft sein dürfen?

  5. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was daran stört Dich?
    - Vermögensverfalls, § 33 Nr. 6 GVG

    Insolvenz = Existenzvernichtung total wegen Geldverlust, selbstverschuldet oder nicht spielt keine Rolle.

    Anders dagegen bei zahlreichen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wo auf die Gefühle/Alter der Täter Rücksicht genommen und Hilfen (s. Resozialisierungsmaßnahmen, Therapien) angeboten werden und ggf. bei guter Führung eine Strafminderung zu erwarten ist.

  6. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    - Vermögensverfalls, § 33 Nr. 6 GVG

    Insolvenz = Existenzvernichtung total wegen Geldverlust, selbstverschuldet oder nicht spielt keine Rolle.

    Anders dagegen bei zahlreichen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wo auf die Gefühle/Alter der Täter Rücksicht genommen und Hilfen (s. Resozialisierungsmaßnahmen, Therapien) angeboten werden und ggf. bei guter Führung eine Strafminderung zu erwarten ist.
    Den Zusammenhang verstehe ich jetzt überhaupt nicht

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    - Vermögensverfalls, § 33 Nr. 6 GVG

    Insolvenz = Existenzvernichtung total wegen Geldverlust, selbstverschuldet oder nicht spielt keine Rolle.....
    Das ist doch eine sehr sinnvolle Vorschrift.
    Tatsächlich steigt dadurch das Risiko der Bestechlichkeit, bzw. Beeinflussbarkeit durch gewisse Zuwendungen seitens des Angeklagten oder seines Umfeldes.

    Ein Schöffe entscheidet über Strafen und sollte daher unabhängig sein und keine Angriffsflächen bieten.

    Anders dagegen bei zahlreichen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wo auf die Gefühle/Alter der Täter Rücksicht genommen und Hilfen (s. Resozialisierungsmaßnahmen, Therapien) angeboten werden und ggf. bei guter Führung eine Strafminderung zu erwarten ist.
    Das steht doch in gar keinem Zusammenhang mit dem Amt eines Schöffen.

    Há gente que fica na história
    Da história da gente


    Ja zur EU

  8. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    - Vermögensverfalls, § 33 Nr. 6 GVG

    Insolvenz = Existenzvernichtung total wegen Geldverlust, selbstverschuldet oder nicht spielt keine Rolle.
    Ähm, ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Insolvenz ein so häufiges Ereignis ist, dass deshalb ganz viele Leute als Schöffen rausfallen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass jemand, dem es finanziell sehr schlecht geht, sicher bestechlicher ist als einer, bei dem das nicht so ist. Vermute mal, dass so eine Überlegung dahintersteckt.

    Ich gestehe, ich fände das total interessant, bei mir würde auch keines der Ausschlusskriterien greifen, aber mein Problem ist mein Job, bei dem ich (selbst wenn ich es im Voraus weiß, wann es sein wird) schlecht mal am Montag und mal am Donnerstag fehlen kann. (Ist so ähnlich wie bei Lehrern, da würden sich die Eltern der Schüler auch bedanken, wenn immer mal wieder Unterricht ausfällt, weil der Lehrer gerade seiner Schöffentätigkeit nachgeht.)

  9. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Den Zusammenhang verstehe ich jetzt überhaupt nicht
    Lesen der vorigen Beiträge inkl. Link in #9112 hilft.

  10. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    - Vermögensverfalls, § 33 Nr. 6 GVG

    Insolvenz = Existenzvernichtung total wegen Geldverlust, selbstverschuldet oder nicht spielt keine Rolle.

    Anders dagegen bei zahlreichen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wo auf die Gefühle/Alter der Täter Rücksicht genommen und Hilfen (s. Resozialisierungsmaßnahmen, Therapien) angeboten werden und ggf. bei guter Führung eine Strafminderung zu erwarten ist.
    Wer überschuldet ist, darf nicht Schöffe werden. Dasselbe gilt für den Berufsrichter: Insolvenz steht einer Berufung ins Richteramt entgegen. Hintergrund ist u.a., dass überschuldete Personen ggf. eher bestechlich sein könnten.

    Arbeiten Beamte in einer höheren Position bzw. in einem sicherheitsrelevanten Bereich (Staatsanwaltschaft z.B.), hat eine Insolvenz im Übrigen aus demselben Grund auch negative beamtenrechtliche Folgen.

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