und Schöffen werden immer wieder gesucht
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Thema: Straftaten
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04.12.2019, 13:21Inaktiver User
AW: Straftaten
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04.12.2019, 13:37Inaktiver User
AW: Straftaten
Kein Wunder, wenn man sich die Voraussetzungen und Eignungskriterien ansieht.
http://www.schoeffen-bw.de/index.php...en-und-eignung
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04.12.2019, 13:52
AW: Straftaten
So unglaublich einschränkend finde ich die Kriterien nicht.
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04.12.2019, 13:55Inaktiver User
AW: Straftaten
Was daran stört Dich?
Dass Schöffen deutsch können sollen? Dass sie etwas Lebenserfahrung haben sollen (Mindestalter 25 Jahre) oder noch nicht "zu alt" sein sollen (bei Amtsantritt nicht älter als 69 Jahre, immerhin tritt man das Amt für 5 Jahre an), dass sie nicht vorbestraft sein dürfen?
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04.12.2019, 14:44Inaktiver User
AW: Straftaten
- Vermögensverfalls, § 33 Nr. 6 GVG
Insolvenz = Existenzvernichtung total wegen Geldverlust, selbstverschuldet oder nicht spielt keine Rolle.
Anders dagegen bei zahlreichen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wo auf die Gefühle/Alter der Täter Rücksicht genommen und Hilfen (s. Resozialisierungsmaßnahmen, Therapien) angeboten werden und ggf. bei guter Führung eine Strafminderung zu erwarten ist.
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04.12.2019, 14:46Inaktiver User
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04.12.2019, 14:50
AW: Straftaten
Das ist doch eine sehr sinnvolle Vorschrift.
Tatsächlich steigt dadurch das Risiko der Bestechlichkeit, bzw. Beeinflussbarkeit durch gewisse Zuwendungen seitens des Angeklagten oder seines Umfeldes.
Ein Schöffe entscheidet über Strafen und sollte daher unabhängig sein und keine Angriffsflächen bieten.
Das steht doch in gar keinem Zusammenhang mit dem Amt eines Schöffen.Anders dagegen bei zahlreichen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wo auf die Gefühle/Alter der Täter Rücksicht genommen und Hilfen (s. Resozialisierungsmaßnahmen, Therapien) angeboten werden und ggf. bei guter Führung eine Strafminderung zu erwarten ist.
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04.12.2019, 14:51Inaktiver User
AW: Straftaten
Ähm, ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Insolvenz ein so häufiges Ereignis ist, dass deshalb ganz viele Leute als Schöffen rausfallen.
Mal ganz abgesehen davon, dass jemand, dem es finanziell sehr schlecht geht, sicher bestechlicher ist als einer, bei dem das nicht so ist. Vermute mal, dass so eine Überlegung dahintersteckt.
Ich gestehe, ich fände das total interessant, bei mir würde auch keines der Ausschlusskriterien greifen, aber mein Problem ist mein Job, bei dem ich (selbst wenn ich es im Voraus weiß, wann es sein wird) schlecht mal am Montag und mal am Donnerstag fehlen kann. (Ist so ähnlich wie bei Lehrern, da würden sich die Eltern der Schüler auch bedanken, wenn immer mal wieder Unterricht ausfällt, weil der Lehrer gerade seiner Schöffentätigkeit nachgeht.)
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04.12.2019, 14:52Inaktiver User
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04.12.2019, 14:53Inaktiver User
AW: Straftaten
Wer überschuldet ist, darf nicht Schöffe werden. Dasselbe gilt für den Berufsrichter: Insolvenz steht einer Berufung ins Richteramt entgegen. Hintergrund ist u.a., dass überschuldete Personen ggf. eher bestechlich sein könnten.
Arbeiten Beamte in einer höheren Position bzw. in einem sicherheitsrelevanten Bereich (Staatsanwaltschaft z.B.), hat eine Insolvenz im Übrigen aus demselben Grund auch negative beamtenrechtliche Folgen.


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