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Thema: Straftaten

  1. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Ich habe jemanden kennen gelernt, dessen Sohn vor 22 Jahren ermordet wurde. Der Mörder hatte 15 Jahre bekommen und war schon früher wieder draußen (Sorry, ich hatte das erst falsch hier angegeben, weiß aber nicht mehr genau wie lange er abgesessen hatte, ich glaube 12 Jahre, er war zur Tatzeit 19, der Sohn damals ein Kind). Es war auf dem Schulweg passiert.
    Die Ehe ist darüber zerbrochen, das andere Kind psychisch krank geworden, die Mutter Depressionen und der Vater hat sich zwar gefangen, aber bei dem Thema merkte man ihm an, dass er noch heute im tiefen Inneren sehr leidet.

    Man kann es sich kaum vorstellen, aber wie er berichtete, wurde bei Gericht von der Täterverteidigung sogar aufgerechnet, dass die Familie des Ermordeten nun ja soundsoviel Geld sparen wird, durch den Verlust des Sohnes.
    Geändert von Inaktiver User (30.11.2019 um 17:03 Uhr)

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    AW: Straftaten

    Und gegen solchen unempathischen Mist hilft es,auf Resozialisierung zu verzichten oder den Strafvollzug " härter" zu gestalten?
    Sagt bei solchen Kommentaren nicht die Gegenseite etwas?
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

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    AW: Straftaten

    Das ergibt keinen Sinn, Wegwartelinie.

    Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Familie als Nebenkläger im Strafverfahren Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert hat und diese Aussage im Rahmen der Berechnung von Seiten der Verteidigung kam.

    Aber auf das Strafmaß hat das keinen Einfluss.
    Wenn der Täter 19 war, hat er ja anscheinend auch keine Strafe nach Jugendstrafrecht bekommen, wenn er 15 Jahre abgesessen hat.

  4. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Das ergibt keinen Sinn, Wegwartelinie.

    Ich kann mir höchstens vorstellen, dass die Familie als Nebenkläger im Strafverfahren Schmerzensgeld und Schadensersatz gefordert hat und diese Aussage im Rahmen der Berechnung von Seiten der Verteidigung kam.

    Aber auf das Strafmaß hat das keinen Einfluss.
    Wenn der Täter 19 war, hat er ja anscheinend auch keine Strafe nach Jugendstrafrecht bekommen, wenn er 15 Jahre abgesessen hat.
    Sorry, das hatte ich falsch angegeben. (habs geändert) Er hatte 15 Jahre bekommen, aber weniger abgesessen, ich glaube 12 Jahre waren es. Ich hab heute wieder eine so lange Internetverbindung, dass das Ändern und Antworten praktisch Stunden gedauert hat. (so viel mal nebenbei zum Thema schnelles Internet)

    Was du schreibst kann natürlich sein. das hat mir der Mann nicht erzählt.

    Trotzdem war das für mich so was von unglaublich. Aber ich habe eh meine Probleme was die Verteidigung solcher Leute angeht. Sie mögen mir leid tun, weil sie selbst total krank, verroht, in grausigen Verhältnissen aufgewachsen sind. Trotzdem würde ich eher eine Ratte essen, bevor ich so jemanden auch noch verteidigen würde.
    Geändert von Inaktiver User (30.11.2019 um 17:30 Uhr)

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    AW: Straftaten

    Das ist eine ziemlich dumme Aussage, entschuldige bitte.

    Ein Strafverteidiger verteidigt in erster Linie das Recht, nicht den Mandanten. Es ist seine Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle dem Mandanten zustehenden Rechte gewahrt werden.

    Du musst ja auch niemanden verteidigen, in Deutschland gilt freie Berufswahl.

    Ich schenke mir seit meiner Ausbildung solche Aussagen. Denn - ich habe Strafgefangene kennengelernt, die nur einmal eine falsche Entscheidung trafen. Der eiskalte, von langer Hand geplante Mord ist die Ausnahme unter den Tötungsdelikten, eher nicht die Regel.

    Ich habe mit keinem Strafgefangenen Mitleid, auf gar keinen Fall. Nur mit ihren Opfern, egal um welche Tat es geht.

    Trotzdem steht jedem ein faires Verfahren zu, egal wie laut Rübe ab gebrüllt wird.

  6. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Das ist eine ziemlich dumme Aussage, entschuldige bitte.

    Ein Strafverteidiger verteidigt in erster Linie das Recht, nicht den Mandanten. Es ist seine Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle dem Mandanten zustehenden Rechte gewahrt werden.

    Du musst ja auch niemanden verteidigen, in Deutschland gilt freie Berufswahl.

    Ich schenke mir seit meiner Ausbildung solche Aussagen. Denn - ich habe Strafgefangene kennengelernt, die nur einmal eine falsche Entscheidung trafen. Der eiskalte, von langer Hand geplante Mord ist die Ausnahme unter den Tötungsdelikten, eher nicht die Regel.

    Ich habe mit keinem Strafgefangenen Mitleid, auf gar keinen Fall. Nur mit ihren Opfern, egal um welche Tat es geht.

    Trotzdem steht jedem ein faires Verfahren zu, egal wie laut Rübe ab gebrüllt wird.
    Für dich mag das eine dumme Aussage sein. Es ist trotzdem meine Ansicht. Da ich etwas völlig anderes studiert habe, möchte ich mich auch gar nicht hinein denken in das dem Mandanten zustehende Recht. Als Strafverteidiger muss man doch manchmal durch die Hölle gehen. (Naja, ich habe "Im Auftrag des Teufels" gesehen...)

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Eine andere Frage wäre,ob es da keine Proteste wegen Befangenheit oder Interessenkonflikt gibt.
    Die Idee ist gut,muss aber auch gut und sauber durchdacht und organisiert werden.
    Bei wem siehst Du die Befangenheit und Interessenkonflikte?
    Beschuldigte schwerer Taten bekommen auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, entsprechend ähnlich könnte man die Regelungen ausgestalten.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Sie mögen mir leid tun, weil sie selbst total krank, verroht, in grausigen Verhältnissen aufgewachsen sind. Trotzdem würde ich eher eine Ratte essen, bevor ich so jemanden auch noch verteidigen würde.
    Wer Strafverteidiger wird, weiss doch, dass das Teil des Jobs ist. Dass nur Unschuldige zu verteidigen die Rechnungen nicht zahlt, ist bei der Berufswahl klar.
    Ausserdem muss man einen Menschen nicht mögen, um ihn zu verteidigen, Rechtsanwälte sollten eine genauso professionelle Sichtweise haben, wie die anderen am Verfahren beteiligten Juristen.
    Ganz passend finde ich, was Anja Sturm dazu bezüglich der Verteidigung Zschäpes gesagt hat: „ich verteidige einen Menschen, nicht seine Taten.“
    Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
    Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist

    Intro "Tatsächlich Liebe"

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    AW: Straftaten

    Leichtes o.t:

    Die Doku des WDR über die drei Anwälte der Frau Zschäpe ist absolut sehenswert.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Bei wem siehst Du die Befangenheit und Interessenkonflikte?
    Beschuldigte schwerer Taten bekommen auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, entsprechend ähnlich könnte man die Regelungen ausgestalten.



    Wer Strafverteidiger wird, weiss doch, dass das Teil des Jobs ist. Dass nur Unschuldige zu verteidigen die Rechnungen nicht zahlt, ist bei der Berufswahl klar.
    Ausserdem muss man einen Menschen nicht mögen, um ihn zu verteidigen, Rechtsanwälte sollten eine genauso professionelle Sichtweise haben, wie die anderen am Verfahren beteiligten Juristen.
    Ganz passend finde ich, was Anja Sturm dazu bezüglich der Verteidigung Zschäpes gesagt hat: „ich verteidige einen Menschen, nicht seine Taten.“
    Ja,das ist wirklich eine gute Aussage.

    ICH sehe übrigens nicht unbedingt Interessenkonflikte,aber wie ist das bei anderen? Um mich geht es hier doch gar nicht.
    Wenn der gleiche Anwalt einmal ein Opfer und einmal einen Täter verteidigt? Wenn beides im Prinzip aus der gleichen Kasse bezahlt wird?
    Wenn der Staat aufgrund seiner Aufgabe bezüglich des Strafvollzugs als " befangen" gesehen wird?
    Irgendjemand wird da bestimmt laut aufschreien,dass das doch nicht ginge....

    Es muss ja einen Grund geben,dass es momentan so ist,wie es ist.
    Darauf, dass Opfer sich dadurch bevormundet fühlen könnten,wurde ja schon hingewiesen.

    Was nicht heißt,dass es nicht geändert werden kann,aber bitte sorgsam durchdacht.
    Geändert von mono17 (01.12.2019 um 10:44 Uhr)

  10. Inaktiver User

    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von fritzi72 Beitrag anzeigen
    Bei wem siehst Du die Befangenheit und Interessenkonflikte?
    Beschuldigte schwerer Taten bekommen auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger, entsprechend ähnlich könnte man die Regelungen ausgestalten.



    Wer Strafverteidiger wird, weiss doch, dass das Teil des Jobs ist. Dass nur Unschuldige zu verteidigen die Rechnungen nicht zahlt, ist bei der Berufswahl klar.
    Ja, wenn man sich darauf einlässt, ist es wohl so. Schon deshalb wäre es für mich nichts gewesen. Ich hatte wirklich damals darüber nachgedacht Jura zu studieren. Wo es hin geführt hätte weiß ich nicht und vermutlich war eine Anwaltserie, die damals gerade lief, Schuld, dass ich überhaupt drüber nachgedacht hatte. :-)

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