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Thema: Straftaten

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    AW: Straftaten

    Lies halt nochmal nach, dann verstehst du, was gemeint ist, Arabeske

    Eine lebenslange Haftstrafe kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Und dann muss lt Gutachten der Täter resozialisiert sein, die ersten 5 Jahre nach Entlassung sind Bewährung "auf Probe".

    Diese Strafe wird bei sehr schweren Straftaten, bei denen jemand getötet wurde, verhängt.

    In Relation dazu sind 2 bis 4 Jahre für eine Vergewaltigung angemessen und haben nichts mit Bagatellen zu tun. Bagatellen werden nicht mit Haftstrafen bestraft.

    10 bis 20 Jahre sind zu hoch.

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    AW: Straftaten

    Ich bin jetzt wirklich platt, das du jemandem, der Kritik an differenzierten Stellen INNERHALB unseres Rechtssystem hat, Rachephantasien unterstellst.

    Als 1997 Vergewaltigung in der Ehe als Straftat benannt wurde, war das auch nur eine Rachephantasie?
    Das jetzt NEIN NEIN heißt auch?
    Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu!


    Andra tutto bene!

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    AW: Straftaten

    Ok, Sasapi.
    Wir haben da nicht die selbe Meinung.
    Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu!


    Andra tutto bene!

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    AW: Straftaten

    Ich finde beide Straftatsbestände sind "Signalparagraphen".

    Vergleichbar mit dem Verbot der körperlichen Züchtigung als Erziehungsmittel.

    Es ist jetzt klar - ist verboten, wird bestraft.

    Aber schon vorher war Kindesmisshandlung strafbar, es gab auch entsprechende Verfahren.
    Und trotzdem sind im letzten Jahr 136 Kinder durch Misshandlung gestorben.

    Ich hoffe, es ist ersichtlich, was ich meine?

    Auch eine strafbare Vergewaltigung in der Ehe muss dem Täter, wenn er nicht aus freien Stücken gesteht, nachgewiesen werden. Dokumentierte, entsprechende Verletzungen führten auch vorher schon zu Strafverfahren.

    Es soll nur klargestellt werden, dass mit der Ehefrau nicht nach Belieben zu verfahren ist. Und der Ehefrau soll das auch klar vor Augen geführt werden - Du kannst dich (rechtlich) zur Wehr setzen.

    Und gerade diese Verfahren sind wohl besonders schwierig - es gibt nur die Aussagen der Beteiligten.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von kaffeesahne Beitrag anzeigen
    Ich bin jetzt wirklich platt, das du jemandem, der Kritik an differenzierten Stellen INNERHALB unseres Rechtssystem hat, Rachephantasien unterstellst.

    Als 1997 Vergewaltigung in der Ehe als Straftat benannt wurde, war das auch nur eine Rachephantasie?
    Das jetzt NEIN NEIN heißt auch?
    Gesetze ändern sich, ja. Das muss aber im gesellschaftlichen Konsens entstehen.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Ich finde beide Straftatsbestände sind "Signalparagraphen".

    Vergleichbar mit dem Verbot der körperlichen Züchtigung als Erziehungsmittel.

    Es ist jetzt klar - ist verboten, wird bestraft.

    Aber schon vorher war Kindesmisshandlung strafbar, es gab auch entsprechende Verfahren.
    Und trotzdem sind im letzten Jahr 136 Kinder durch Misshandlung gestorben.

    Ich hoffe, es ist ersichtlich, was ich meine?
    Nicht ganz.
    Natürlich wird es leider immer Menschen geben,die Strafaten begehen. Das ändert sich auch nicht durch strengere Gesetze.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Lies halt nochmal nach, dann verstehst du, was gemeint ist, Arabeske

    Eine lebenslange Haftstrafe kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Und dann muss lt Gutachten der Täter resozialisiert sein, die ersten 5 Jahre nach Entlassung sind Bewährung "auf Probe".

    Diese Strafe wird bei sehr schweren Straftaten, bei denen jemand getötet wurde, verhängt.

    In Relation dazu sind 2 bis 4 Jahre für eine Vergewaltigung angemessen und haben nichts mit Bagatellen zu tun. Bagatellen werden nicht mit Haftstrafen bestraft.

    10 bis 20 Jahre sind zu hoch.
    Vielleicht liest du noch einmal, was ich geschrieben habe, damit du verstehst, was ich gemeint und geschrieben habe (und ich frage mich, ob du den von dir verlinkten artikel eigentlich gelesen hast).

    Die 10 bis 20 jahre waren nicht von mir, ich habe von angemessen hohen strafen geschrieben, kann ich offensichtlich nicht oft genug betonen.

    Dass du 2-4 jahre für vergewaltigung für angemessen hältst, ist dir unbenommen.
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    In Relation dazu sind 2 bis 4 Jahre für eine Vergewaltigung angemessen und haben nichts mit Bagatellen zu tun. Bagatellen werden nicht mit Haftstrafen bestraft.
    In Relation dazu, das viele der Opfer lebenslänglich geschädigt sind, finde ich persönlich 2-4 Jahre nicht angemessen.
    Aber da hat halt jeder seine Meinung.
    Wissen beginnt mit der Erkenntnis der Unzuverlässigkeit der Wahrnehmungen, mit der Zerstörung von Täuschungen, mit der "Ent-täuschung"

    Erich Fromm

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Lilith10 Beitrag anzeigen
    In Relation dazu, das viele der Opfer lebenslänglich geschädigt sind, finde ich persönlich 2-4 Jahre nicht angemessen.
    Aber da hat halt jeder seine Meinung.
    In der Relation ist aber nie etwas "angemessen".
    Denn die Schädigung bleibt ja,egal,welche Strafe verhängt wird.
    Opfer sollten sich Hilfe holen! Angebote gibt es ja.

    Die Täter haben aber auch nie wieder eine wirkliche Chance. Also zwei Leben,die geschädigt sind.
    Ich finde das eher tragisch,du vielleicht gerecht.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

  10. gesperrt

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Die Täter haben aber auch nie wieder eine wirkliche Chance. Also zwei Leben,die geschädigt sind.
    Ich finde das eher tragisch,du vielleicht gerecht.
    Diesen vehementen Fokus auf das Wohl des Täters finde ich etwas merkwürdig, aber sei es drum.
    Ich bin schon der Ansicht, dass im Gefängnis etwas passieren muss, dass mit den Gefangenen gearbeitet werden muss.
    Das wird ja auch gemacht, insbesondere im Jugendbereich und bei den Langstraflern.

    Die allermeisten der Gefangenen werden von diesen Maßnahmen nicht erreicht, das liegt an der kurzen Dauer ihres Aufenthaltes oder daran, dass sie das einfach nicht wollen.

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