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Thema: Straftaten

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Resozialisierung scheint da gar keine Rolle zu spielen.
    Wenn Resozialisierung überhaupt angemessen stattfinden würde, wäre ich auch bei "nicht so hohen Strafen"
    Dann gäbe es eben auch nicht mehr so viele Wiederholungstäter und viele Opfer würden erspar bleiben.
    Wissen beginnt mit der Erkenntnis der Unzuverlässigkeit der Wahrnehmungen, mit der Zerstörung von Täuschungen, mit der "Ent-täuschung"

    Erich Fromm

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    AW: Straftaten

    Hohe Strafen,selbst die Todesstrafe,verhindern Straftaten aber nicht. Es gibt keinen "Abschreckungseffekt".

    Was das "viel" anbetrifft: Ich kenne die Zahlen nicht? Ist es "viel", wenn ja, verglichen mit was oder wem?

    Ich gehe davon aus,dass wir uns grundsätzlich einig sind, dass jede Straftat eine zuviel ist.
    Darum geht es also bei meiner Frage nicht.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

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    AW: Straftaten

    Heute gibt es einen sehr guten Artikel im "Tagesspiegel", der einen Sexualstraftäter und seine Geschichte beleuchtet:

    „Hatte ich Druck, war das Alter des Opfers wurscht“: Seine Taten sind unverzeihlich, doch er ist frei - Reportageseite - Tagesspiegel

    Der Mann hat tatsächlich Unverzeihliches getan und ist doch selbst Opfer von Missbrauch. Er hat eine Menge Leben beschädigt, von denen wahrscheinlich einige ihrerseits wieder Täter werden. Langfristig sollte man sich deutlich auf die Opfer und deren Behandlung zu fokussieren, sonst wachsen neue Täter heran.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Was das "viel" anbetrifft: Ich kenne die Zahlen nicht? Ist es "viel", wenn ja, verglichen mit was oder wem?
    Wenn ungefähr die Hälfte aller Gefangenen rückfällig wird, dann finde ich das viel.
    Ganz ohne Vergleich zu irgendetwas
    Wissen beginnt mit der Erkenntnis der Unzuverlässigkeit der Wahrnehmungen, mit der Zerstörung von Täuschungen, mit der "Ent-täuschung"

    Erich Fromm

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Malaita Beitrag anzeigen
    Totale Gerechtigkeit kann man nie herstellen.
    Was die totale gerechtigkeit betrifft, da stimme ich dir zu.

    Zitat Zitat von Malaita Beitrag anzeigen
    Manch Opfer ist für das ganze Leben gezeichnet durch die Straftat.
    Was macht es da für einen Unterschied, ob der Täter für zwei oder für vier Jahre in Haft geht. Was ist das gegen das Leben des Opfers nach der Tat?
    Ernstgemeinte frage?

    Dann könnte man auch fragen, warum mörder überhaupt bestraft werden, das opfer hat ja nun wirklich nichts mehr davon.

    Gerade weil manch opfer fürs ganze leben gezeichnet ist, sollte meiner meinung nach auch das strafmaß zeigen, dass es sich bei einer vergewaltigung nicht um ein bagetelldelikt handelt.
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

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    AW: Straftaten

    Arabeske, hier eine (ziemlich trockene) Erklärung zum Thema "Sinn und Zweck von Strafen".


    Strafrecht: Der Sinn und Zweck von Strafen

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Und was ist mit Tätern,die zu Unrecht verurteilt wurden und nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen, denn "irgendwas wird schon dran gewesen sein"?
    Das geht immer in beide Richtungen.
    Nein, es geht nicht immer in beide richtungen. Das ist eine rechenaufgabe:

    "Von Hundert Frauen, die vergewaltigt werden, erlebt nur etwa eine einzige eine Verurteilung", hat er herausgefunden. "Das liegt daran, dass 85 Prozent der Frauen keine Anzeige machen, und dann gibt es folglich auch keine Verurteilungen. Und von den 15 Prozent die übrig bleiben, werden letztendlich nur 7,5 Prozent der Täter verurteilt. Das ist indiskutabel.

    quelle

    Die zahlen über falschbeschuldigungen bei sexualdelikten reichen von 1-10% (kann man googeln).
    Wenn man bei den angezeigten straftaten bleibt, dann werden von 100 angezeigten 7,5 täter verurteilt. Wenn man davon ausgeht, dass die zu unrecht angezeigten dabei nicht entdeckt werden, was eher unwahrscheinlich ist bei der verurteilungsquote überhaupt, dann ist, durchschnittlich gerechnet und vorausgesetzt, dass es eben nicht entdeckt wird, maximal 1 zu unrecht verurteilter auf 100 anzeigen dabei, aber 85 täter, die für ihre straftat nicht zur rechenschaft gezogen werden.


    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    ...
    Das meinte ich mit Rache. Hier sind sehr viele Fantasien zu lesen, die nur auf möglichst harte Strafen zielen. Resozialisierung scheint da gar keine Rolle zu spielen.
    Wo hast du hier diese fantasien gelesen?

    Falls du mich meinst, ich schreibe hier die ganze zeit von angemessen hohen strafen, weil meiner meinung nach vergewaltigungen noch immer bagetellisiert werden, was die strafen zum ausdruck bringen, und tätern zunächst einmal klar gemacht werden muß, dass das tatsächlich kein kavaliersdelikt (die wollte es ja so) gewesen ist, bevor man an resozialisierung denken kann - woher sollten die sonst wissen, dass es überhaupt etwas zu resozialisieren gibt, mal ganz simpel gedacht. Und ein "dududu" vor gericht wird da wohl kaum etwas bewirken.

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Wir haben die in Rechtssystem. Das ist nicht perfekt, aber ganz gut.
    Wir haben ein rechtssystem, bzw. gar nicht einmal das system an sich, sondern die denke einige / vieler darin, das an einigen stellen durchaus verbesserungswürdig ist, weil irgendwie noch aus einer anderen zeit und meiner meinung nach hat jeder das recht und auch die pflicht darauf hinzuweisen und zumindest ein überdenken anzumahnen.
    Geändert von Arabeske_H (21.11.2019 um 18:48 Uhr)
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

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    AW: Straftaten

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Arabeske, hier eine (ziemlich trockene) Erklärung zum Thema "Sinn und Zweck von Strafen".


    Strafrecht: Der Sinn und Zweck von Strafen
    Naja - und warum sprichst du mich jetzt damit an?
    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

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    AW: Straftaten

    Ich spreche Dich an, weil Dir, so scheint es, nicht klar ist, was Sinn und Zweck von Strafen im Strafrecht ist.

    Es sollten alle Beteiligten die gleichen Grundlagen haben, wenn man über eine Sache diskutiert.
    Sonst hat es keinen Sinn und wird zur "Rübe ab!" Stammtischdebatte.

    Und Rache, wie von Dir gefordert, kommt im Strafrecht nicht vor.

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    AW: Straftaten

    Ich sehe es so wie Arabesque.

    Ich stelle nicht nicht unser Rechtssystem in Frage, sondern kritisiere die Geringschätzung der Folgen vor allem bei Sexualstraftaten.
    Nochmal zur Erinnerung: in unserem Strafrecht kam das, was Sylvester 15/16 in Köln geschah, weitestgehend gar nicht vor.
    Diese Lücke wurde Gottseidank 2016 gestopft.

    Aber da ist noch mehr.
    Unser Strafrecht geht in den Grundzügen auf die Bismarkzeit zurück.
    Als die BRD entstand, wurde mit heißen Nadeln an Gesetzbüchern gearbeitet, und man griff auf die damaligen Texte zurück, ergänzte und veränderte dabei schon, aber natürlich noch nicht alles.

    In der Bismark Ära waren Frauen und Kinder keine Rechtspersonen, sondern "Dinge". Eigentum des Mannes.
    Vergewaltigung wurde daher eher wie Sachbeschädigung gehandelt.

    Die Unversehrtheit der einzelnen Person ist ein so hohes Gut, dem auch unser jetziges Strafrecht / die entsprechenden Strafmaße nicht gerecht werden.

    Was sind denn 2-4 Jahre?
    Wieviele Opfer haben lebenslänglich?
    Was du nicht willst, das man dir tut, das füg auch keinem andern zu!


    Andra tutto bene!

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