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Thema: Straftaten
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03.11.2018, 10:43Inaktiver User
AW: Straftaten
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03.11.2018, 10:45Inaktiver User
AW: Straftaten
Ich kann dir nicht folgen.
Du bemängelst, dass nicht auf Totschlag oder Mord verurteilt wurde, man nennt dir die Gründe und du reitest weiter auf der Täterbegründung rum?
Dass Beklagte mitunter die Unwahrheit sagen, ist den Richtern bekannt...darum gehts aber überhaupt nicht, und ob es in diesem Fall so war, weiß man auch nicht.
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03.11.2018, 12:33
AW: Straftaten
Und es jedem Angeklagten in einem Strafprozess erlaubt, nicht zu reden, die Tat abzumildern oder auch zu lügen oder auch zu schweigen. Nur die Angaben zu seiner Person muss er beantworten.Dass Beklagte mitunter die Unwahrheit sagen, ist den Richtern bekannt
Daher wird ja auch manchmal einem Angeklagten angeboten, wenn er wahrheitsgemäß aussagt, dass das ein Strafminderungsgrund ist. Frei Rausspazieren gibt es allerdings nicht. Es sei denn, er hat mit dem Staatsanwalt die Kronzeugenregelung vereinbart. Die gilt aber nur, wenn seine Aussage die Haupttäter beweiskräftig belastet.
Ergänzung:
eine Kronzeugenregelung gibt es nicht bei Vergewaltigungen.
Strafmilderungsgründe sind immer Geständnisse, wenn damit der Frau ein Erscheinen, eine Aussage und Konfrontation mit dem Täter erspart wird.Geändert von Opelius (03.11.2018 um 12:52 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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03.11.2018, 12:37Inaktiver User
AW: Straftaten
Hier gibt es mal wieder einen erhellenden Blick in die Statistik:
Gruppenvergewaltigungen gibt es immer schon. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) von 2017 gab es letztes Jahr 82 Tatverdächtige der Kategorie 111200 (Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen). Davon waren 55 nichtdeutsche Tatverdächtige (67,1%) und davon wiederum 32 Asylbewerber. In der Kategorie 111300 (Vergewaltigung durch Gruppen) gab es insgesamt 385 Tatverdächtige, davon 201 Nichtdeutsche (52,2%) und 72 Asylbewerber. [Tabelle 61]
Asylbewerber sind laut PKS aber nur diejenigen mit anhängigem Asylantrag, d.h. es wurde ein Asylantrag gestellt, aber noch keine Entscheidung getroffen. 2017 gab es im Jahresdurchschnitt 191.433 Asylbewerber, davon 115.823 männliche und 75,620 weibliche Asylbewerber.
Damit sind männliche Asylbewerber ca. 400 mal häufiger Tatverdächtige der Kategorie 111200 als deutsche Männer und ca. 130 mal häufiger Tatverdächtige in der Kategorie 111300.
(Hervorhebungen von mir)
Das Ende des Einzelfalls
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03.11.2018, 12:58Inaktiver User
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03.11.2018, 13:21Inaktiver User
AW: Straftaten
Aus dem Link:
11.04 Uhr: Die Zahl der Sexualdelikte in Freiburg habe zuletzt stark zugenommen. "Wir unternehmen alles, um diesen Trend zu brechen", sagt Rotzinger. "Die Aufklärungsquote liegt aktuell bei 70 Prozent." Etwas mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen seien Ausländer.
Ich hatte ja schon ein paar Mal den Beitrag im Frühstücksfernsehen verlinkt, "die neue Angst der Frauen". Ich habe den Frauen gleich geglaubt, sie wirkten so gar nicht wie dreiste Lügnerinnen. Und selbst während der Dreharbeiten bekamen sie ja eine Kostprobe, und war auch im Video zu sehen.Geändert von Inaktiver User (03.11.2018 um 14:11 Uhr)
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03.11.2018, 13:30
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03.11.2018, 13:39Inaktiver User
AW: Straftaten
Im Printspiegel Nr. 45/2018, S. 11, kommt es ein bisschen ausführlicher:
Rotzinger: Die Sicherheitslage in Freiburg ist stabil. Aber wir müssen akzeptiere, dass das Sicherheitsgefühl auch von Emotionen bestimmt wird.
Aha! In Freiburg ist alles gut, nur wir fühlen falsch! Wieder was gelernt.
Spiegel: Was kann man dagegen [Verbrechen] tun?
Rotzinger: Ganz einfach, wir müssen die Taten konsequent ahnden.
Lieber Herr Rotzinger, wenn es "ganz einfach" ist, warum zum Teufel tun sie es nicht? Wer hat Sie daran gehindert, einen gefährlichen Mehrfachtäter zu inhaftieren?
Mit Verlaub, Herr Polizeipräsident, Sie sind ein ... besonnener Mann.
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03.11.2018, 13:39Inaktiver User
AW: Straftaten
Ich denke, es geht mehr um die Berichterstattung dazu. Beim Siegauen-Vergewaltiger wurde nicht gesagt, er "nannte" das Opfer eine Prostituierte, sondern daß er sie damit verhöhnte. Man muß ja nicht kommentieren, aber Dinge benennen ist schon in Ordnung, und die "Begründung" des Jungen ist halt aberwitzig, absurd, grotesk. Ich vermute, hätte das dabeigestanden (nicht zwingend mit diesen Worten), gäbe es jetzt keine Diskussion.
Im Prozess bestritt X. jedoch die Tat, verhöhnte sein Opfer als "Prostituierte".
Vergewaltigung in der Bonner Siegaue: Neuer Prozess - Panorama - Suddeutsche.de
Hier z.B. steht das Wort provozierend in Anführungsstrichen:
Auf dem Flur habe das spätere Opfer seine Mutter dann mehrmals "provozierend" angeschaut, so die Aussage des 15-Jährigen nach Angaben der Polizei. Dadurch habe er sich gereizt gefühlt und seinem Mitschüler ein Messer in den Hals gestochen.
Bluttat in Lunen: Opfer soll Mutter des Taters "provozierend" angeschaut haben
Das ist leider nicht in allen Artikeln so, in manchen liest es sich sogar fast, als sei der Grund sogar nachvollziehbar, wenn es denn so gewesen sein sollte, (daß der erstochene Junge "provozierend angeschaut" hätte):
Das Opfer hatte aus Sicht des Täters dessen Mutter provozierend angeschaut.
(...)
Er war der Meinung, dass der 14-Jährige die Mutter des 15-Jährigen provozierend angeschaut habe. Deshalb habe er zugestochen, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Abend nach der Vernehmung des Jugendlichen.
(...)
Dabei habe der 14-Jährige nach der Wahrnehmung des mutmaßlichen Täters die Mutter mehrfach provozierend angeschaut, berichtete die Polizei. Daraufhin habe der 15-Jährige ein Messer gezückt und den Mitschüler mehrfach in den Hals gestochen.
https://www.tagesspiegel.de/weltspie.../20876348.html
Es wird ja viel mit Worten jongliert von Journalisten, und ausgerechnet hier nicht. Ich glaube, das ist das, was aufstößt.
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03.11.2018, 14:09Inaktiver User
AW: Straftaten
Allein das Gericht begründet das Strafmaß. Da gibt es nichts daran zu deuteln.



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